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Sächsische Staatszeitung : 09.03.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-03-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192103093
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19210309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19210309
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1921
- Monat1921-03
- Tag1921-03-09
- Monat1921-03
- Jahr1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 09.03.1921
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SächsischeSlaalszeilung Staatsan^eiger für den Zreiftaat Sachsen Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeile oder deren Raum im Ankündigung-, teile 8 M., die 66 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 4 M., unter Eingesandt 5 M. — Ermäßigung auf Geschäftsanzeigen. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Erscheint Werktags nachmittags mit dem Datum des folgenden Tages. Bezugspreis: Unmittelbar oder durch die Postanstalten bM.monatl. EinzelneNm 20 Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295, Schriftleitung Nr. 14 574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes-Brandversicherungsanstalt, Vcrkaufsliste von Holzpflanzen auf den Stuatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung lund preßgeschlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): Regierungsrat Doenges in Dresden. Nr. 56 Mittwoch, 9. März 1921 Landtafföpräfident Frassdorf zum NnSgauft der Londoner Konferenz. A« Beginn der heutigen Landtagssitzung «ahm Präsident Fräßdorf zu dem Ausgang der Londoner Verhandlungen Stellung und wies unter lebhaftem Beifall des Hauses, der nur von den Kommunisten nicht geteilt wurde, auf die Notwendigkeit hin, daß das deutsche Boll, waS es auch im Innern trennen möge, gegenüber dieser großen Gefahr von außen rinig sein und ihr trotzen müsse, denn nur so könne es seine geschichtliche Mission als Kultur voll erfüllen und die gegenwärtige Leidcntzzeit von den weiteren Generationen fernhaltcn. Die londoner Konferenz. Die neuen deutschen Vorschläge. London, 7. März. In der heutigen Sitzung der Londoner Konferenz erklärte Reichsminister IK Simons es für unmöglich, die Pariser Be schlüsse anzunehmen. Angesichts des großen Unter schiedes, der zwischen diesen Beschlüssen und den deutschen Vorschlägen bestehe, schlage die deutsche Delegation trotz größter Bedenken eine vorläufige Lösung der Frage vor. Deutschland sei bereit, eiiierRegelung sür die ersten 5 Jahre aus folgen der Grundlage zuzustimmen: Feste Annuitäten in Höhe der Pariser Be schlüsse und für die 12?^ige Auskuhrabgabe, die uns nicht zweckmäßig erscheint, rin Äquivalent. Boranssctzuug für dieses Angebot sei, daß Lbcr schlesicn bei Deutschland verbleibe und Deutsch land volle Handelsfreiheit erhalte. Lb jetzt schon ein Vorschlag gemacht werden solle, liege in der Hand der Alliierten. Falls sic darauf ringingen, würde die deutsche Regierung mit den Sachverständigen die Einzelheiten ausarbeiten und möglichst bald in die Beratungen über den Gesamtplan der Rcparationsschntd cintretcn. Sollten die Alliierten aber ans einem sofortigen endgültigen Angebot bestehen, so sei die Dele gation auch dazu bereit, doch müsse Nr. Limons um eine Woche Frist' bitten, um die Lache mit dem Kabinett zu besprechen. Der Reichsminister ging sodaun in tangeren Ausjnhrnngen auf die Rede Lloyd Georges vom 3. Mär; ein. Or. Simons hob besonders folgende Punkte hervor: 1. Die Lchuldfrage könne weder durch den Friedcnsvcrtrag noch durch Zwangs maßregeln entschieden werden. Nur die Geschichte könne die Verantwortlichkeit am Weltkriege ent scheiden. Mau stehe den Ereignissen noch zu nahe. Ob eine einzelne Nation ausschließlich schuldig an diesem Kriege erklärt werden könne, und ob diese Nation Deutschland sei, würde kaum durch die Unterzeichnung des Friedensvertrages endgüllig entschieden werden können. 2. Die Zwangsmaßnahmen seien durch die Vorschriften des Friedensvertrages nicht gerechtfertigt, sondern nur drei Stellen sprächen hiervon: 1. ? 18 An hang 2 im 8. Teil, 2. der Sch'ußabsatz des Art. 429 und 3. Art. 430; keiner dieser Para graphen sei anwendbar. 3. Die Zwangsmaßnah men ständen auch im Gegensatz zum Völkerbunds- Verträge. Nach Art. 17 des Völkerbundsvertragcs kämen bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern des Völkerbundsvertrages und einem Staate, der nicht Mitglied sei, das in Art. 15 vorgesehene Schieds gerichtsverfahren zur Anwendung. Deutschland sei nicht Mitglied des Völkerbundes, habe aber den Vertrag unterzeichnet. Er lege deshalb im Namen der deutschen Regierung feicrlichst Protest gegen die an- gedrohirn Zwangsmaßnahmen ein. Die Ablehnung der dentschen Vorschläge. London, 7. März. In der Nachmittags sitzung der Londoner Konferenz erklärte Lloyd George, daß die Vorschläge, die I)r. Simons morgens machte, nicht annehmbar seien und die Hinausschiebung der Samtionen nicht uchifer« tigten. Die Vorschläge von Simons entsprächen nur anscheinend der Grundlage der Pariser Be schlüsse. Denn sie seien Bedingungen unwl- worsen, die si« in den nächsten 5 Jahren um werfen könnten Wenn insbesondere die Botte- Amerika und der Friede mit Deutschland. Die Friedensentschließung Knox'. Ncw Pork, 7. März. Soeben wird bekannt, daß der Plan Hardings, den Friedenszustand mit Deutschland wiederherzustellen, durch die Krise in der Wiedergutmachungsfrage durchkreuzt worden ist. Harding ist der Ansicht, daß die Annahme der Resolution Knox in dem Augenblick, in dem die Verbündeten gegen Deutschland mobil machen, um die Annah,ne der Reparationssorderungen zu erzwingen, als Assront der Alliierten betrachtet werden könnte. Er hat deshalb den Senatoren nahegclegt, zu nächst die dem Senat vorliegenden Verträge mit mittel- und südamerikanischen Staaten zu er ledigen uns mit der Friedcnsrcsolution Knox noch zu warlen, weil Deutschland sonst nach der Her stellung normaler Beziehungen an die Vereinigten Staaten appellieren könnte. Besetzung von Duisburg. Duisburg, 8. März. Ruhrort ist nachts, die Außenvicrtel von Duisburg heute früh 6 Nhr von belgischen Truppen besetzt worden. Einmarsch iu Düsseldorf. Düsseldorf, 8. März. Französifchc Ka- vattcrie und Panzerautos haben in den frühen Morgenstunden die Außenvicrtel der Ltadt besetzt. Berufung der Botschafter nach Berlin. Berlin, 8. März. Tie Botschafter in London und Paris, sowie der Gesandte in Brüssel sind nach Berlin berufen worden. Lloyd George über die Sanktionen. London, 8. März. Bei Darlegung der Er gebnisse der Londoner Konferenz im Unterhause sagte Lloyd George, den Truppen seien schon Befehle erteilt worden, die angegebene Zone zu besetzen. Weiter seien Anweisungen gegeben, die besten Methoden zur Anwendung der anderen Sanktionen in Erwägung zu. ziehen. Die Gcsctz- gebungmögees ermöglichen, daß jederKauserdeulscher Waren in den alliierten Ländern einen Teil des Kaufpreises an die einzelne Regierung zahle. Lloyd George bedauerte, diese Frage als Sanktion behandeln zu müssen, während sie ein Teil irgend eines zu schließenden Abkommens hätte sein können. Es würden die notwendigen Maßregeln getroffen, um zu verhindern, daß deutsche Güter aus dem Umwege über die Neutralen eingefükrt würden. abstimmung in Oberschiesien ganz oder teilweise ungünstig aussalle, so wäre Simons berechtigt zu erkläre», daß eine neue Lage geschaffen sei. Es sei kein Vorschlag für 5 Jahre, fondern nur für 5 Wochen. Gewisse Sätze in der heutigen Rede von Or. Simons zeigten, daß Deutschland die Situation überhaupt noch nicht verstanden habe. Timons habe von de» ungeheuren Opfern ge sprochen, die das Provisorium erfordere. Wenn Deutschland dieses Jahr die Pariser Beschlüsse aussühre, so würde cs sür alle Verbündeten 125 Mill. Pfd. Sterl., also cin Viertel der Summe verwenden, die Großbritannien allein auf- bringen müsse. Ter andere auffällige Punkt sei die Weigerung von vr. Simons, die Verantwort lichkeit sür den Krieg anzunehmen. Dieser Punkt sei der Fundamentalsatz des Friedensvertrages. Wenn Simons von einem Vorschläge für 5 Jahre spreche, dann sei cs sür die Verbündeten ein un behagliches Gefühl, daß »ach diesen 5 Jahren eventuell die Frage der Verantwortlichkeit als Revisionsgrund des Friedensvertrages angenommen werden könne. Die Pariser Beschlüsse stellten eine» große» Nachlaß der Versailler Bedingu»gcn Lar. Die Verbündeten müßten auf zwei Punkten bestehen: 1. müßten unvcrzüglich der Gesamt betrag der von Deutschland zu bewirtenden festen Leistungen oder die Fakturen fcstgclcgt werden, die als Basis für ihre Fcstfrtzung dienen follten; 2. müfse die Zahlungswcifc drr Annuitäten ge regelt werden. Eine definitive Regelung fei un erläßlich. Tic Vorfchlägr, dic Nr. Simons untcr- brcitct habc, tönutcn nur dicfe Regelung ver zögern. Lloyd Gcorgc schloß mit der Bemerkung, daß zu ihrem großen Bedauern die Verbiindctcn zum Entschluß gekommen fcien, daß die Sank- lioncn sofort in Kraft treten müßten. Die Sitzung wurde sodann auf eine Viertel stunde unterbrochen, um der deutschen Delegation Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach Wiedereröffnung der Sitzung gab I)r. Limons folgende Erklärung ab: Herr Präfidcnt! Meine Herren! Ich muß bedauern, daß auch heute wieder drr Zweck der neuen dentschen Vorschläge mißvcrstandcn worden ist. Anch für uns waren die Rachtcile cincr ! Lasche. Wir mußten nach dcr Ablehnung des ersten einen neuen Weg suchen und haben uns «m diesen neuen Weg sowohl hier in der Dele gation in London wie in Berlin im Kabinett bemüht. Wir sind beauftragt, und ich habe den Auftrag ausgeführt, dic Konferenz um einen kurzen Aufschub zu bitten, um mit dem Kabinett über dic Gesamtrcgelung Fühlung zu nehmen. Ach stelle fest, daß auch dieser deutsche Vorschlag unbeachtet geblieben ist. Aus dieser Tatsache ergibt sich schon, daß dic Besorgnis un begründet ist, als wollten wir das Provisorium dazu benutzen, nm nach seinem Ablauf eine Re vision des Fricdcusveriragrs durchzusctzen. In« Gegenteil, das deutsche Volt hat die Schadcns- crsatzpslicht als Ganzes übcrnommcn und ist bereit, ihr in dcn Grenzen des Möglichen nach zukommen. Wir sind deswegen auch bereit, cin zugehcn ans den Gedanken des Hrn. Präsidenten der Konferenz, wonach dcn Verbündeten Rcgic- rungcn daS Recht gegeben werden soll, rinen Teil des Preises zn bcschlagnahmcn, dcn dic Käuscr in den verbiindclen Ländern sür dic aus Deutschland eingcführtcn Waren zu zahlen haben, damit dieser Lell deS Preises an das Lchatzamt abgesührt und auf Reparationstonto verrechnet wird. Ich habe diesen Vorschlag meiner Regie rung zur Berücksichtigung cmpfohlcn und bedauere nur, daß dcr Gedanke in der öffentlichen Meinung Deutschlands dadurch geschädigt worden ist, daß er in dic Sanktionen ausgenommen wurde. Auch in dcm Punkte ist dic deutsche Delegation mit dem Gedanken dcs Hrn. Präsidenten völlig rinig, daß rS jetzt daraus ankommt mit möglichster Beschleunigung scstznstellen, welches die Ziffern der festen Leistungen sind, dic durch Deutschland auSgcsührt wcrdcn müsien, und welches die Fak toren der variablen Lristungrn sind, dic Deutsch land sür dic Reparationen im Falle deS Wicder- aufdlühenS srinrr Wirtschaft z» zahle» haben wiirdc. Wir find ferner rinvrrstanden damit, daß in cinr Prüfung cingctrrten wird über dic Art nnd Wrisr, in dcr Dentschland srinc fcstcn und variablen Leistungen an d e einzrlnen Län der machen kann, ttber alle diese Punkte sollte nuferes Erachtens möglichst bald rinc Bcfprcchnng zwischen dcn Sachverständige« vcranlaßt werden. provisorischcn Regelung nicht zweifelhaft, und wir haben diese fünfjährige vorläufige Regelung nur unter dem Zwange des Ultimatums, das heute endet, vorgrbracht, weil wir glaubten, eine bestimmte Maßnahme vorsch'agen zu müssen. Lieber hätten wir eine Gcsamtrrgelung ge sehen und deshalb haben wir ursprünglich eine G samtrcgclcmg vorgrschlagen. Auch jetzt noch würden wir eine solche weitaus vorziehrn. Wir batten aber jetzt kctnc« zwtiien Vorschlag t« der ES ist schade, daß, wcnn es z» solchen Be sprechungen kommen sollte, sie eine Atmosphäre vorfindrn würden, die durch die Einführung dcr LanUioncn wcscntiich vcrschlechtcrt fein würde. Ich fühle mich verpflichtet, gegen die Sanktionen, die in diesem Augenblick endgültig über «ns verhängt werden, nochmals mit allem Nachdruck Ber- wahrung etnzulege«. Die Sitzung war damit zn Ende. BrandvcrfichcrmiffSfragcn. 2. Das abgekürzte Schätzungsverfahren genügte, wie dem Verfasser des Artikels zuzugebe» ist, auf die Dauer allein nicht, um dcm Notstände der Gebändccigcnlümer abzuhelfen. Ta die Baupreise andauernd sehr schnell weiter stiegen, so war bald auch der gewissenhafte Versicherungsnehmer nicht immer in der Lage, die Versicherungssumme seines Gebäudes mit dem sich ständig erhöhenden Versicherungswerte im Einklänge zu erhalten. Vor allem aber stiegen die Baupreise regelmäßig auch nach dem Versicherungsfalle bis ur Wieder herstellung des Gebäudes »och so erheblich weiter, daß die Schädenvergülung, selbst wcnn das Ge bäude zur Zeit des Vcrsicherungsfalles nicht unter versichert war, zur Wiederherstellung des Ge bäudes ost nicht annähernd auSreichte. Diese Er scheinung ist allerdings keine Folge einer zur Zeit des Versicherungssalles bestehenden Untcrversiche- rung dcs Gebäudes. Sie tritt vielmehr auch dann ein, wenn das Gebäude zur Zeit des Ver sicherungsfalles voll versichert war. Gleichwohl hat die Landes-Brmidversichcnmgsanstalt als ge meinnütziges Unternehmen auch hier geglaubt, helfend cmgreisen zu solle». Gs ist deshalb das Gesetz vom 30 Juni 1919 erlasse» worden, wonach den: Geschädigten Baunnterstützungen bis >um vollen Betrag des Wiederherstellungsauswands gewährt werde» können. Das Gesetz gibt derAnstall die Möglichkeit, dein Versicherungsnehmer eines Gebauves im Versichenmgssalle unten Uniständen den notwendigen vollen Auwand zur Beseitigung der Schäden zu erstatten, einerlei, ob der Ausfall gegenüber der Brandschädcnvergütuiig durch Unter versicherung zur Zeit des Versicherungsfallcs oder durch weiteres Ansteigen dcr Baupreije nach dem Versicherungsfalle oder durch beides verursacht worden ist. Tie Annahme des Verfassers des Artikels, daß insolgc des Gesetzes vom 30. Juni 1919 die Teueruiigszuschlüge zu dcn Friedens- versichcrungSsumnien bei den Schätzungen dcr Gebäude enorm erhöht worden seien, ist irrig. Wenn die jetzt ermittelten Versicherungssummen manchmal bis 1600 Proz. höher sind als dic vor dein Kriege festgesetzten Summen, so hat dies seine». Grund indem gewaltigen Ansteigen der Bauprcisc und in dcn bereits mebrsach erwähnten derzeitigen Vorschriften für die Schätzung, an denen das Gesetz vom 30. Juni 1919 ebensowenig etwas geändert hat, wie dic Bekanntmachung der Brandversicherungs- kammer über das abgekürzte Schätzungsverfahren. Ta aber die Wohltat des Gesetzes vom 30. Juni 1919 in dcr Hauptsache auch den Versicherungs nehmern zugute kommt, die ihre Gebäude, ver schuldet vdcr unverschuldet, iu dcr Untervcrsiche- rung belassen und infolgedessen zu geringe Ver sicherungsbeiträge gezahlt haben, so tritt allerdings bei der Verteilung der Bcitragslast eine ungerecht- fertigte Bevorzugung dieser säumige» Versicherungs nehmer aus Kosten anderer Versicherungsnehmer ein. Um dicseni Ubclstande abzuhclfen, hat die Brandversichcrungskammer eine von dcn bisherigen Vorschriften völlig abweichende neue Regelung dcr Schätzung, der Schädcnwürdenmg und der Schüdenvergütilng für die Gebäudeversicherung vorgeschlagen. Ter Entwurf eines dementsprechen den Gesetzes ist von dem gegenwärtigen Landtage am 1. März d. I. angenommen worden. Nach dcm Entwürfe sollen den Schatzungen dcr Gebäude nur noch dic Baupreue von 1914 zugrunde gelegt werden und alle bereits geschätzten Gebäude möglichst bald ans die Vauprecse von 1914 zmückgeführt werden. Tie Schadenver gütungen werden — abgesehen von den Fällen des 8 88 des Gesetzes über die LandeS-Brand- versicherungsanstalt vom 1. Juli 1910 - zunächst nach den Preisen von 1914 berechnet. Tie end gültige Feststellung crsolgt erst dann, wenn der Versicherungsnehmer mit der Wiederherstellung des Gebäudes beginnen will, und zwar dadurch, daß den bei der Schädcnwürderung ermittelten Ver- gütnngen ein im Hundcrtsatze zu berechnender Tenernngszuschlag zugcrcchnet wird, dcr dem Unterschiede zwischen dcn Bauprciscn des JahrcS 1914 und denen zur Zeit der Wiederherstellung entsprechen soll, und dcr vom engeren Ausschüsse für dic Gebäudcvcrsichcrung in gewissen Zeit räumen je nach den Schwankungen der Baupreise sestgettellt wird. Temgcgcnnber will der Entwurf des Brand- versichcrungs-Bauamtmanncs Kränzner, soweit sich
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