Suche löschen...
Sächsische Staatszeitung : 09.11.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192111099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19211109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19211109
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1921
- Monat1921-11
- Tag1921-11-09
- Monat1921-11
- Jahr1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 09.11.1921
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
SächsischeStaalszeüung Staatsan^eiger für den Zreistaat Sachsen Erscheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» folgenden Lage». Bezug»pr ei». Unmittelbar oder durch diePostanstalten6M.monatl.EinzelneRrn.30Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schriftleitung Nr. 14 574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeile oder deren Raum im Ankündigung», teile 2^0 M., die 66 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile KM., unter Eingesandt 6 M. Ermäßigung aus Familien- u. Geschäftsanzeigen. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtag»-Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der LandeS-BrandversicherungSanstalt, Berkaufsliste von Holzpflanzen auf den Staatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): RegierungSrat Doenges in Dresden. Nr. 261 Mittwoch, 9. November 1921 Was Deutschland verliert. Wir haben im Laufe der letzten Wochen und Monate wiederholt Gelegenheit genommen, aus die Gebiets- und Bevölkerungsverluste und auf die Einbußen an Naturschätzen und Industrie- werten hinzuweisen, die uns durch die Bestim mungen und Ausführungen des Versailler Ver- trags erwachsen sind. In den nachstehenden Tabellen werden diese Verluste, so wie sie heute festzustellen sind, zusammenfassend dargestellt. Es ist ein surchtbares Bild, das sich hieraus ergibt. Es beleuchtet mit grellen Lichtern die Ohnmacht Deutschlands. Diese Hilflosigkeit unseres Vater landes ist die Folge des Diktat- von Versailles, das uns Zahlungen auferlegt, die ins Ungeheuer- DeutfchlandS Gebiets« und liche gehen und dessenungeachtet Opfer an Länder- und BevölkerungSteilen fordert, die geradezu in das Mark der Nation einschneiden, die nach menschlichem Ermessen jede Möglichkeit nehmen, den auferlegten Verpflichtungen gerecht zu werden, weil sie uns nicht die Möglichkeit geben, deutsche Kraft, deutsche Tüchtigkeit und deutschen Fleiß so ausleben zu lassen, wie es angesichts der Schwere der Lasten, die uns auf erlegt worden sind, notwendg wäre. Tie nachfolgenden Zistern sind aus zuver lässigen Quellen von dem Coethener Volkswirt vr. Walther Schmidt zusammengestellt worden. BevölkernngSverluste. stüm (°/o) 1000 E. (?(,) davon 1000 (»/») Teutsche I. An Frankreich 1. Elsaß-Lothringen . 2. Saargebiet. . . 14 522 1882 1874 647 1634 (87.2) 663 (99.4) 16 404 (3) 2 521 (3.7) 2 277 (90.3) II. An Belgien 1. Morssnet . . . 2. Eupen-Malmedy . 3 989 3,5 61F i j 992 (0.2) 65 (0.1, 54 (82.7) Hl. An Dänemark . . IV. An Danzig .... V. An Litauen . . . VI. An Pole« 1. von Ostpreußen . 2. von Westpreußen . 3. von Pommern 4. von Posen . . . 5. von Schlesien . . 5 317 (1) 1 926 (0 35) 2 447 (0 45) 486 1b 461 390 25 999 3 774 274 (0.4) 331 l0.48) 141 (0.2) 24 919 46 1966 992 124 (45.8) 316 (95.4) 71 (50.6) 46110 (8.52) 3 947 (5.82) 1533 (38 9) VII. An Tschecho-Slowakei 289 (0.05) 46 (0.07) 7 (14.3) 73 486 (13.57) 7 325 (10.77) 4 382 (59.9) Deutschland vor und nach dem Kriege: 1914:540787 qlun; 67 892 000E.; 125,4E. auf 1 qtan 1921:467301 - 59360000 - 127,0 - - 1 - Deutschland büßt ein an: Einwohnern 10,77 jährl. Förderung jährl. Ernte Zinkerz . . . 75,0 °/» Kartoffeln . . 19,7 Eisenerz . . . 74,8 L» Roggen . . . 18,2 Steinkohle . . 28,3 "/<, Gerste . 17,2 Bleierz . . . 7,7 A Weizen i . . 12,6 A Kali .... 4,0^ Hafer i . 9,6°; Diese letzte Tabelle beleuchtet die wirtschaft liche Notlage Deutschlands am grellsten. Während wir ein Zehntel der Bevölkerung abgeben müssen, verlieren wir drei Viertel unseres ZinkeS und Eisens, ein Fünftel unserer Kartoffelertrüge usw. Diese Tatsache wird vielleicht noch sinnsälliger, wenn wir das geschaffene Mißverhältnis so kenn zeichnen: Kamen auf den Kopf der Bevölkerung vor dem Kriege je 100 Einheiten der erzeugten Güter, so nach dem Kriege: 27,0 Einheit Zink und 90,0 Einheit Kartoffeln 27,3 - Eisen 91,7 - Roggen 80,4 - Steinkohle 92,8 - Gerste 103,3 - Blei 99,1 - Weizen 107,6 - Kali 101,3 - Hafer oder umgekehrt: Reichte die Einheit der Erzeug nisse sür 100 Bewohner vor dem Kriege, so gibt sie heute nur Nahrung und Erwerb folgenden Bewohnern, und zwar: Zink für 35,8 Bew. Kartoffeln für 91,1 Bew. Eisen - 36,0 - Roggen - 92,6 - Steinkohlen- 82,5 - Gerste - 93,6 - Blei - 102,1 - Weizen - 98,2 - Kali - 106,8 - Hafer -101,2 . Aus dieser Tabelle erkennt man, wieviel Menschen bezüglich der einzelnen Erzeugnisse zu viel innerhalb der neuen deutschen Grenzen wohnen. Bringt man nun wieder die einzelnen Erzeugnisse untereinander in eine Proportion je nach den absoluten 1913 erzeugten Mengen und zieht man dann den Durchschnitt, so ergibt sich, daß die uns gelassenen Erzeugnisse heute nur noch für 81,5 Bewohner reichen, sofern sie früher für 100 Bewohner zu langten, d. h. 18,5 Proz. Einwohner des neuen Deutschen Reichs müssen erwerbslos werden, wenn wir den Verlust von Steinkohle und Eisen nur einfach prozentual in Rechnung stellen! Tas ist aber nicht richtig. Tenn der Verlust an Steinkohle und Ersen wird seinerseits auch auch auf die übrigen Wirtschaftszweige (insonder heit die Bergbauindustrie) ungefähr ebenso lähmend einwirken, wie der prozentuale Ver- lust an Kohle und Eisen beträgt; ja auch diese wieder müssen in ihrem Ab- bau in demselben Umfang leiden. Es würde das ein weiterer nicht unbedeutenver Prozentsatz sein, der ziffernmäßig zwar nicht einwandsrei zu bestimmen ist, aber wenigstens sich seinerseits auf 11,5 Proz. belaufen würde, sodaß insgesamt 30 Proz. Einwohner des heutigen Reiches als brotlos anzusprechen sind, nicht eingeschlosscn die Deutschen, die heute eilends dem polnischen Ober- schlesien den Rücken kehren! So setzt die Entente den Hungerkrieg gegen Deutschland mit anderen Mitteln fort!! 18 Millionen Deutsche sollen ihm noch zum Opfer fallen! Vom Landtage. Der Beginn der heutigen Landtagsfitzung, der für 1 Uhr vorgesehen war, wurde um eine Stunde verschoben, weil die Fraktionen und danach der AlteftenauSfchuß zur beschleunigte« Regelung der «esoldungSfrage für Sachsen sich dringend beraten mnßtrn. Dem Landtage sind mit der Vorlage Nr. 81 die Entwürfe des Staatshaushalts plans sowiedeSAinanzgesetzeS für die Fahre 1221/22 zugegangen. Wir berichten über die Staatshaushaltspläne im Hauptblatte in Form von Aussätzen ded Hrn. Ministerial direktors vr. Hedrich. Der übliche längere Aus zug auS dem Etat in der Landtagsbeilage fällt der hohen Kosten wegen von fetzt ab weg. TentscherProtest gegen dieVertrei- bung deutscher Ansiedler in Polen. Unser Pariser Botschafter hat der Botschafter- konserenz folgende Note überreicht: DaS polnische AnsiedelungSamt in Posen hat am 1». Oktober etwa tansend dentschstämmige« Ansiedlern, die in den von Deutschland an Polen abgetretenen LandeSteilen ansässig sind, amtlich mitgeteilt, daß der polnische Staat nach dem polnischen Gesetz vom 14. Jul» 192« alS Slgen- tümer dieserAnsiedlunge« tingetra gen worden ist. Die Ansiedler habe» bis 1. Dezember ihre «rund- stücke zu räumen, widrigenfalls ihnen die Ex- mittierungSklage angedroht wird. ES handelt sich bei diesen Ansiedler» größten teils um solche Personen, die sich nach dem 11. November 1918 angesiedelt haben, z. T. auch um Ansiedler, die bis zum 11,Nov. 1918 die Auslassung nicht erhalten haben. Der polnische Staat stützt sich bei seinem Vorgehen aus das Gesetz vom 14. Juli 1920, daS in Art. 2 vorschreibt, daß Veräußerungen und Veränderungen an Grund stücken und dinglichen Rechten, die nach dem 11. November 1918 vom preußischen Fiskus zu gunsten dritter Personen vorgenommen worden sind, ungültig seien. Diese Vorschrift entbehrt jeder Rechtsgrund lage. Einmal ist eS ein allgemein anerkannter vSIlerrechtlicher Grundsatz, daß bei Gebiets- abtrrtnngen der Erwerberstaat sich jedes rück wirkenden Eingriffes in die biS dahin rechtmäßig begründeten privatrechtlichen Verhältnisse enthält. Die Souveränität über die abgetretenen Gebiete ging aber erst mit dem Inkrafttreten des Friedens- Vertrages an Polen über. Wen« der Friedens- Vertrag im Art. S1 für Slsaß-Lothringen die Bestimmung trifft, daß die Souveränität bereits mit dem 11. November 1»18 an Frankreich über gehe, so handelt eS sich hier um eine Ausnahme bestimmung zugunsten Frankreichs. Polen hat durch den AriedenSvertrag keine Handhabe er- halten, sür sich auS dem Datum deS 11. No vember irgendwelche Rechte herzuleiten. Auch auf die Bestimmungen des Waffenstillstands- Vertrages kann sich die polnische Regierung nicht berufe«, weil die deutsche Regierung durch ih« nicht gehindert wurde, privatrechtliche Verkäufe vorzunehmen, denn der Waffenstillstand bezweckte, nicht einer Veräußerung, sondern einer vermin- dernng deS deutsche« Staatsbesitzes vorzubeuge«. Entbehrt so daS Vorgehen Polens gegen die An- siedler jeder Rechtsgrundlage, so darf die deutsche Regierung ebenso die Aufmerksamkeit der Votschafterkonferenz auf die beispiellose Härte lenken, die darin liegt, tausend deutsche Familie« zu zwingen, innerhalb sechs Wochen Haus und Hof zu verlasst«. Wo u«d Wit für ditst Fa- milit« in so k»rzer Frist bei dt« schlechten «oh- nungsvtrhältnisst«, die i« Pol«« ebenso wie in Deutschland bestehe« u«d deshalb der pol«ische« Regierung genau bekannt sind, Nnterkunst ge schossen werde« soll, ist einstweilen gar nicht abz«sehen. Daß die vertriebene« Familie« außer, dem eine schwere Einbuße in ihrem Privateigen tum zu befürchten habe«, ist «ach de» Maß- «ahme«, welche die polnische Regierung gegen daS Privateigentum der Domänenpächter getroffen hat. »d die einer einfache» Wegnahme von Pri- vatePe«t«m gleichkomme«, leider a«z«»ehmen. Die vontfche Regierung l^t gegen diese» unerhSrt graEßame, jeder Rechtsgrundlage entbehrende GmMtzr« der polnische« Regierung den schärfst,« GWPrmh et« und bittet die Botschafierkonferenz dring««», bet der polntfche« Regierung daraus HMzuwlrke«, daß sie von dieser Maßnahme adsteht. Erklärung vr. Wirths über Oberschlefiev. Der auswärtige Ausschuß de» Reichsrate» be handelte in seiner gestrigen Sitzung die ober schlesische Frage. Im Verlause der Aussprache gab der Reichskanzler vr. Wirth solgende Er klärung ab: Auf di« Note der deutsche» «egt,rang, i» der sie gegen die Entscheidung über vderschlesie» al» gege» eine Ungerechtigkeit und eine verletz»», de» Friede»»vertrage» verwahr«»g et»legt, hat die Botschafterko»fere»z erwidert, daß sie de» Et»spr»ch der de»tsche» Regier»», al» »»- begründet, »nll nnd nichtig ansehe; sie hat erklärt, vo« der Mitteilung »nr die bedingungs lose und vorbehaltlose Erklärung der deutsche« Regier»«« festhalte« z« wollen, wonach sie sich alle» Anordnungen der Entscheid»- vo« 24. Oktober mit de» sich daran» ergebende, Folgen füge» wird. Ich will demgegenüber feststelle», daß d»rch die Antwort der Botschafter- W«fer««t dir Tatsache der Einlegung einer Recht»verwahr»ng »tcht au» der Welt geschafft wird. Unsere Rechtsverwahrnng wird nicht da. d»rch beseitig, daß sie zurückgtwiese» wird. Sie bleibt vor der Geschichte für alle Zett bestehe« Zum sächsischen Staatshaushalts plan sür das Rechnungsjahr 1§21. Von Ministerialdirektor vr. Hedrich. H. Um aus den einzelnen Kapiteln des neuen Etats die wesentlichsten Punkte herauszuheben, so fällt gleich bei Kap. 1 (Forsten) in die Äugen, daß dieser Etat bei 82 MM. M. weniger Einnahmen und 44>^ Mill. M. mehr Ausgaben gegenüber dem Haushaltplan 1920 mit einem um 126',z MM. M. geringeren Überschuß, und zwar im ganzen nur noch mit einem Überschüsse von 30 MM. M., ab- schließt. Ter Grund der bedauerlichen Abwinde- rung der Einnahmen — bedauerlich um deswillen, weil die Forstverwaltung bisher von allen Ver- Wallungen außer der Steuerverwaltung die stärksten Überschüsse an die Staatskaffe ablieferte — liegt darin, daß noch ein Teil von dem starken Ein schläge des Fcrstjahres 1920 unverkauft in das neue Forstjahr übernommen, daß deshalb und, um nicht Raubbau zu treiben, der Ansatz des Tcrbholzverschlags erheblich herabgesetzt werden mußte und endlich darin, daß auch die im Jahre 1920 erzielten hohen Holzpreise der Veran schlagung sür 1921 nicht zugrunde gelegt werden konnten. Geringere Überschüsse als 1920 lassen ferner von den wichtigsten staatlichen Betrieben de staatlichen Kohlenwerke (— 1305 685 M.) und die staatlichen Verkehrsunternehmungen (— 1568 330 M.) erwarten, und zwar schließen bei letzteren die staatlichen Straßenbahnen, die im vorigen Etat noch mit einem Überschüsse von 82 OVO M. veranschlagt waren, diesmal mit einem Zuschüsse von 1 636 070 N. ab, während die erfreulicherweise sich immer mehr entwickelnden staatlichen Kraftwagenlinien mit einem Überschüsse von 95 540 M. (Etat 1920: 0) eingestellt sind. Als sonstige Überschußverwaltungen trete» im neuen Haushaltplan insbesondere die To- mänenverwaltung mit 1 024 871 M., die Por- zellanmanm'oklur Meißen mit 1100 000 M , die staatlichen ElekirizitätSunternehmen mit rund 18 Millionen Mark, die Landeslotterie mit über 6 Millionen Mark, die neugegründete und noch im Ausbau befindliche Staats bank mit I*/« Mill. M. und die Allgemeine Kassenvcrwaltung mit rund 46'» Mill. M. auf. Bei letzterer haben die Zinsen von dem durch die Übernahme der sächsischen Staatsschulden nicht gedeckren Reste der Abfindung für die Übertragung der sächsischen Staatseisenbahnen in das Eigentum des Reiches infolge der inzwischen errechneten Er höhung der Abfindungssumme eine Zunahme von 2316680 M., dagegen die Zinsen von Vor schüssen und sonstigen Ausleihungen, insbesondere infolge der inzwischen erfolgten Abbürdung der Vorschüsse der Bezirksverbände, eine Abnahme von 3692 000 M. erfahren. Tas Elsterbad ist zwar mit einem Zuschuß von 3 782000 M. ver anschlagt; doch ist dieser Zuschuß wesentlich durch größere Ausgabesummen bedingt, die nur ein- malig sür Verbesserungen der technischen Einrich- rungen des Bades (1504000 M.) und des bau lichen Zustandes der gesamten Bade-, Betriebs- und sonstigen staatlichen Gebäude in Elster vorgesehen sind. Gelolich am meisten ins Gewicht fallen von den Übersckußkapiteln diejenigen, welche die Erträgnisse der Steuern und Abgaben und die Überweisungen de» Reichs nachwei'en. Unter den sächsischen Landes- steuern begegnen uns die alte Grundsteuer nach dem Satze von 20 Pf. für die Steuereinheit nahezu mit dem Betrage des VoretatS (rund 27Z4 Mill. M.). Tie neue Grundsteuer, die soeben erst vom Landtage angenommen worden ist, wird erst vom 1. Juli 1922 ab wirksam werden können und, wie zur Beruhigung zweifelnder Ge- müter hier betont sein mag, auf das Jahr 1921 nicht rückwirkend erstreckt werden. In etwas ver mindertem Betrag erscheint wiederum die Schlacht steuer (3 Mill. M ), während die Steuer vom Ge werbebetrieb im llmherziehen und die landesrechtliche Stempelsteuer infolge der eine Steigerung der Sätze vorsehenden neuerlichen Gesetzgebung gegen da- Loretaijahr um 1814000 und 7^ Mill. M. böber veranschlagt werden konnten (erstere mit 1900000 M., letztere mit 12 Mill. M ). Auch auS dem Anteile Sachsens an den indirekten Steuern, insbesondere der Erbschastssteuer, Grund- erwerbssteuer und der Umsatzsteuer, lasten sich rund 49'4 Mill. M. höhere Einnahmen, als in»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite