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Sächsische Staatszeitung : 11.12.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-12-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192112110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19211211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19211211
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1921
- Monat1921-12
- Tag1921-12-11
- Monat1921-12
- Jahr1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 11.12.1921
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SächsischeStaalszeitmg Staatsaryeiger für den Zreiftaat Sachsen Ankündigungen: Die 32 mm breite Brundzeile oder deren Raum im Ankündigung-- teile 8,50 M., die 66 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 5 M., unter Eingesandt 6 M. Ermäßigung auf Familien- u. Bejchäjlsanzeigen. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Erscheint Werktags nachmittag- mit dem Datum de» folgenden Tage«. Bezugspreis: Unmittelbaroder durch die Postanstalten 6M.monatl. EinzelneNrn.SOPs. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schriftleitung Nr. 14574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486, Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Synodal - Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes-BrandversicherungSanstalt, Berkaussliste von Holzpflanzen auf den Staatssorstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): Regierungsrat Doenge« in Dresden. Nr.288 Sonntag, 11. Dezember 1921 Lacftsiscfts Staatsbank ÖssSnIliek-recktlicks SankLmslalt unlvf des. Qewäkf des Zac^siscken Ltaalss "" isciSi'lLssunssn: vnesiien ^ueustusskrsSs, Stsnckstisus k^ernspr. 1796S, 21904, 23773 OsposilenkssLK am ttauptbstindok Sismsrckptstr 2-4, ^srnspr. 20397 Oeimmnisctikie Lwin^ox Lraeivßrsu dk3Uptmsckk ^onakms8ls!Ie von LpafvinlaLSN unc> ^üncfslkelc!ei-n Asmak 8.6.8. 81806 — ^uslübtunL aller sonstiLSn 8smkxs8cliäf1s — Stablkammer (8t.-K.) Das Gesamtministrrinm hat in feiner Sitzung vom S. Dezember 1»2t beschlossen, dem Landtag folgende Gesetzentwürfe vor. »»legen: 1. den Entwurf eines Gesetzes über die An erkennung neuer Feiertage, 2. den Entwurf eines Gesetzes über die Ge meinschaftserziehung an den Seminaren, 3. den Entwurf eines Gesetzes über eine weitere Verlängerung der Wahldauer der Mit glieder des Landeskulturrats und de» Ausschusses für Gartenbau beim Landeskulturrate. Die Regierung und die Ainanz- notlage der Gemeinden. (w.) Die jüngste finanzielle Hilssmaßuahme der sächsischen Regierung zugunsten der Gemeinden ist in einem in der Presse verbreiteten Artikel des Geschäftsführers des sächsischen Gemeindetages ver kannt und mißdeutet worden. Die Gehaltserhöhungen der Beamten hatten an die Kassen der Gemeinden außerordentliche Anfordenrugen gestellt. Tie Absicht der Regierung war nun, denjenigen Gemeinden so schnell als möglich durch Vorschüsse zu Helsen, die diese Hilse brauchten. Als die Regierung die hierfür erforder lichen schleunigen Maßnahmen traf, war, wie euch jetzt noch, nicht bekannt, wann und wie die Frage der Geldbeschaffung durch das Reich geregelt werden würde, von dem die LandeSregieiungeu die erforderlichen Beträge erhalten sollte». Tie sächsische Regierung konnte nur auf Grund des vom Landtage bewilligten 100-Millionen-Krcdites für notleidende Gemeinden diesen die notwendigen Beträge gewähre» und zwar nur unter den Per- zinsungsbedingungen, zu denen der sächsische Staat sie auf dem offenen Markte sich selbst beschaffen konnte. Ein Ausschlag von f/, v. H. rechtfertigte sich dabei daraus, daß zwischen Anschaffung und Ausreichung des Geldes ein gewisser Zeitraum liegt. Der Staat wird natürlich diese Zinsen nur dann von den Ge meinden ansordern, wenn sie ihm nicht das Reich vergütet. Dir geldliche Notlage der Gemeinden ist groß, aber sie ist nicht bei allen Gemeinden die gleiche. Bis zum Eingehen der erforderlichen Mittel vom Reich mußten die Gemeinden, die dazu irgend in der Lage waren, sich selbst Helsen, im Notfälle unter Ausnützung ihres eigenen Kredits. Das liegt im Wesen der Selbstver waltung. Die Hilfsmaßnahme der Regierung, die nur einen vorläufigen und vorübergehenden Zustand schuf, mußte daher auf die wirklich be dürftigen Gemeinden beschränkt bleibe». Dir Lage des Luftverkehrs. ZnDresden hat am gestrigen Freitag vormittag eine Versammlung stattgesunden, um zur Loge des Lufkvverkehrö Stellung zu nehmen, soweit das unter den drückenden Bedingungen des Versailler TikMtfrisdenS und de» Londoner Ultimatums vom 5. Mai d. I. möglich ist. Im Mittel- prntlte Her Verhandlungen, an denen Vertreter der beteiligten Reichs- und Staatsbehörden, der größeren Städte Sachsens, der Handelskammern TwWev, Leipzig und Chemnitz, verschiedener Lust- vekkchGgcsellschaften, Flugzeuysabriken u. a. m. «eil- nahmen, standen Ausführungen de« GeheimratS Fksth wom RcichSverkehrSministerium über die heutige Lage des Luftverkehr- und der Lust- vetzGß«»industrie, die als nächste Ausgabe eine Reichshilse für die Invaliden- u. Kleinrentner. Tie Maßnahmen zur Linderung der Not unter de» Invaliden- und Kleinrentnern, die von der Reichsregierung schon seit längerer Zeit erwogen wurden, sind nunmehr soweit durchgearbeitet worden, daß sic als abgeschlossen gelten können. Bei der geplanten Reichshiise sür die Rentner sind zwei Aktionen zu unterscheiden; die eine be zieht sich aus die Invaliden-, die andere aus die Kleinrentner. Die Aktion für die Jnvaliden- rcntner sindct ihre Regelung aus gesetzlichem Wege. Ter Gesetzentwurf siehr dabei nicht nur die Inda- lidenrentner, sondern auch die Rentner aus der Angestclltknversicherung vor. Tas Gesetz ist be reits serliggeslellt worden und liegt gegenwärtig dem Reichspräsidenten zur Unterschrift vor. Cs ist zu erwarten, daß schon in den nächsten Tagen die Vorlage für die „Notstandsmaßnahmen der Jnvatidenrenlner und Rentner aus der Angestellten- Versicherung" veröffentlicht werden wird. Getroffen werden von diesem Gesrtzentwurs etwa eine Million Jnualidemeutner. Zu ihrer Unterstützung hat die RcichSregierung sür das Rechnungsjahr 1921 eine Milliarde Mork auSgeworfen. Tie Hilse sür die Kleinrentner dagegen wird auf außergesetzlichem Wege erfolgen. Zu dieser Form der Hilfeleistung führte die Erwägung, daß durch eine gesetzliche Regelung der Notlage der Kleinrentner eine Be vorzugung einer Klasse eintreten würde. Tie Regelung der Maßnahmen für die Kleinrentner wird durch best'.mmte, vom Neichsarbeilsministenum herausgegebene Richtlinien erfolgen. Diese Richt- linie», die ebenfalls bereits serliggeslellt worden sind, geben die Art der Verteilung der Reichshilse und den Kreis der Personen an, der an ihr leilnimmt. Im großen und ganzen wird den einzelnen Ge meinden ziemlich freie Hand bei der Verteilung gelassen. Tie Summe, die vom Reich sür die Kleinrentner aufgcwandt werden soll, beträgt 10O Mill. M., wobei schätzungsweise etwa eine Viertelmillion bedürftiger Kleinrentner in Frage kommen. Tie Hilfe des Reiches ist jedoch nicht derart gedacht, daß das Reich einen bestimmten Betrag unmittelbar an den Bedürftigen zahlt. Vielmehr sollen diese 100 Millionen vom Reiche als Zuschüsse zu den von den Ländern und Ge- meinden den notleidenden Kleinrentnern gegebenen Unterstützungsbeträgen verwendet werden. Eine Anzahl Länder des Reiches wenden nämlich be reits Mittel zur Unterstützung notleidender Klein- rentner auf. So sind in Boyern 20 Millionen, in Sachsen jünj Millionen und in Baden eine halbe Million Mark für diese Zwecke bercitgestellt worden. Auch in Preußen schweben Erwägungen in dieser Richtung. Gleich manchen Slaaten haben auch schon viele Städte finanzielle Mittel für not- leidende Kleinrentner ausgewardr. Aus Grund der erwähnten Richtlinien des Reichsarbcitsmini- sieriums soll im allgemeinen auch dis Verteilung der Unterstützungsbelräge crsolzen, wobei im be sonderen das Alter und der Grad der Arbeits unfähigkeit des Bedürftigen in Betracht gezogen werden wird. Tic Verteilung selbst wird durch die Gemeinden vorgcnommen werden. Tie Aus zahlung des Unlerstützungsbetrages soll nicht im ganzen, sondern ratenweise erfolgen. Es ist auzunehmen, daß sich die Kleinrentner in Unkcnnlnis dieser Tcusachc mit ihren Gesuchen um Unterstützung an die Regierung wenden. Es sei deshalb daraus hiugewiescn, daß alle derartigen Schreiben an die Gemeindeverwaltungen zn richten sind. Tie Gcmeind«veiwalrungen gewähren den Ar.rrogstellern nao Feststellung ihrer Bedürftigkeit eine jeweils zu bestimmende Beihilfe gegen eine Verpfändung von Wsrlobsekrcu durrb den Renlen- empsänger. Eine Meihode, die in vielen Städten bei den Rentnern großen Aullang gesunden hat, ist folgende Art der finanziellen Hilfsleistung durch die Städte: Ein bedürftiger Rentner wendet sich an die Gemeindeverwaltung. Diele gewahrt dem Antragsteller eine bestimmte Summe gegen die Verpfändung seines Mobiliars, wobei dieses selbst verständlich »ach wie vrr im Besitz des Rentners bleibt. Tie Abrechnung erfolgt mit der Stadt nach dem Tode des Rentners durch dessen. Erben. Gleich dem Mobiliar werden auch in vielen Fallen in Familienbcsitz befindliche alte Silberwerte ver pfändet. Tie Höhe des Tarlehens, das die Stadt gewährt, hängt auch von dem Weile des zur Verpfändung angebotcnen Lbjckles ab. Lebt der Unterstützungsempfänger länger, als sich der Wert dcs Psandobjefts mit dem Unterstützungsbelräge cusglcicht, so ist in diesen Fällen erwogen worden, die Hundcrt-Milljonen- Untcrstütznugssumme dcs Reiches in Angriff zu nehmen. Man ist bestrebt, die beiden Akuonen sur den Rentucrstaud mit möglichster Beschleunigung in die Praxis umzusetzen. Gegenwärtig fehlt nur »och die Zustimmung des Reichslages zu den für das Hilfsunlernchmen ausgcworfencn Summe». Ausgestaltung des innerdeutschen Personenverkehrs bezeichneten. Ter internationale Luftverkehr sei zwar stark beschränkt, aber die Grundbedingung sür die Ausnutzung und Rentabilität der Luft fahrt. Die innerdeutschen Strecken müssen mög lichst so gelegt werden, daß sie zum mindesten als Teile internationaler Linien angesehen werden können. Wie sich im einzelnen im kommenden Jahre der Luftverkehr national wie international « gestalten wird, läßt sich zurzeit noch nicht voll- kommen übersehen und hängt im wesentlichen mit von der Aufhebung des Bauverbots für Flugzeuge ab. Im übrigen gab der Vortragende einen Überblick über den Deutschland berührenden internationalen Verkehr des vergangenen Jahres« und die Lage der internationalen Lustfahrt unter Berücksichtigung der Lnftfahrtkonvention und der Sondcrverträge. Hr. Rosenmüller referierte als dann über den Stand der Bodenorganisation sür i die Verlehrsfliegerei. Eine Reihe von Einzel- fragen wurde oinem Ausschuß sür Luftverkehr > überwiesen, desje» Mitglieder sofort gewählt wuiden. Die Koalition der Mitte. (Eigene Meldung.) Wie unser Berliner Vertreter von parlamen tarischer Seite erfährt, sind mmmrhr die Ver handlungen zur Erweiterung der Koalition im Reiche cmgelcuet worden. Man glaubt, daß sic in kurzer Zeit zum Abschluß und zur Auf nahme der Deutschen Voltsparici in die Koalition gelangen werden. Für diesen Vorgang haben Be sprechungen, die zwischen dem Reichskanzler und den Führern der Rcichsiaaspancicn stattgesunden haben, wesentliche Bedeutung. Ter Reichskanzler emp'ing nämlich gestern die Koalnivnsparteien und gemeinsam mit ihnen die Vertreter der Deutschen Volkspartei, während die Vertreier der Teutsch- nationalen und der Unabhängige» vo» ihm ge sondert geladen worden waren. Es bandelte sich bei diesen Besprechungen in der Hauptsact'c zwar nur um die neue OrlsNaffencinteil«ng bei der Pcamtengchaltsregulieruug. Indessen sprach man sich auch über die übrigen schwebenden Fragen aus und streifte auch die Steuerbtraiung. Bei diesen Verhandlungen zeigte sich, daß in der Deutschen Bolkspartei di« Absicht besteht, mit den Koalition 1- parteien in den differenten Fragen «ine Überein stimmung zu finde». Ter LasikMusglcich unter de» Gemeinde». Von Geb. Reg.-Rat Or. v. Lceben. m. Tie Zahl 3', ist nicht etwa eine willkürlich gegriffene Zahl, sie beruht vielmehr auf der Ein- süguug des Landesdurchschnittts in die Rechnung. Cie ist das Verhältnis des Staalseink>mmensteuer« ausbungens in ganz Sachsen aus den Kops der Bevölkerung --- 100 M. 56 Pf. im Jahre 1919 zu der Belastung aus den ücps der Bevölkerung aller sächsischen Gemeinden für dis znm An-gleich gebrachte; Ausgaben, die bei den vier zusammen- gesaßten Ausgaben ebenso wie bei den Volksschul- lasten, mit Rücksicht aus die geringe Abweichung einheülch auf 30 M. festgesetzt wurde. Auch die vierfache Steigerung ist leine Phantasie. Im Gegenteil, die Rechnungen haben ergeben, daß bei Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit die Abweichungen von der normalen Belastung in vielen Gemeinden eine noch viel stärkere ist. Am deut lichsten hat sich das bei der Eiwers'.oseniür'orge gezeigt, aus die später noch zuruckz.kommen ist. Tie höchste Steigermrgszahl ist dort das 56 fache des Normalen, was mit 70 000 M. eine kleine Gebirgsgemeinde sür die ErwecbSlosensürsorge aus- zuöringen hat. Um das System auszuprobieren, wurde zu nächst ein Versuch an einer kleinen Ausgabe ge macht, wo der Ausgleich sehr dringlich war. Die Verpflegsätze für die in den LandeSanstaUcn rnter- gebrackucn Geisteskranken mußten für die Gemein den ganz erheblich auf mehr als das Toppeile erhöht werden und es entstand dadurch die Ge fahr, daß zahlreiche kleine Gemeinden in ernste Schwierigkeiten gerieten. Ter Gesamtaufwand der Gemeinden in einem Ha bjabre betrug etwa 5 Mill. M. Zu seinem Ausgleich wurde» 700000 M. zur Verfügung gestellt, also etwa 15 Proz. Der Versuch, die Gemeinden in Amtshauvtmann- schaste» zusammenzufcmen, um die Rechnung zu vereinfache», erwies sicki als ungangbar. Es stellte sich heraus, daß die oni günst gsten dastehenden Bezirke ihren bedürftigen Gemeinden am meisten zuwcirden konnten, während ungünstig dastehende Bezirke an ihrs gleich bedürftigen Gemeinden am wenigsten zahle» konnten. Es wurde daher be schlossen, bei allen Verteilungen bis auf die Be- rechnung für die Gemeinden berabzugehen und die Verteilung an die Gemeinden dcn Bezirken dadurch zu erleichtern, daß men itmen die Rech nung im Statist»»«» Landesamt sür ihre Ge meinden durchführen und die fertigen Ergebnche zugehcn ließ. E- mußte aber auch von vornherein berücksichtigt werden, daß namentlich bei der ersten Einführung dcs ganze'. Verfahrens bei der Aufstellung der Grundlagen der Rechnung Fehler unterlaufen waren und daß die Verhältnisse aus dcr Nähe doch manchmal anders und richtiger zu beurteilen war.», wie von der Zentrale. Deshalb wurde von Anfang an in Aussicht genommen, den Ver- teilungsstcllen, das sind für die Städte mit Rev. St. O. die Kreishauptmaunsckasten, für die übrigen Gemeinden d.s zuständigen Amtshaupt mannschaften, nach Gehör der Kreis- und Be- zirks-Ausschüfse, eine gewisse Freiheit in der Ab- wcickung von den Recknungen des Statistischen Landesamies zu gewähren. Ein Rechtsanspruch aus eins bestimmte Unterstützung steht ja der einzelnen Gemeinde nicht zu. Bei dcr Ver teilung der Polizeilasten und der mit ihnen ver bundenen Aufwendungen der Gemeinden ist den VerteilungSstellen eine Abwe chung bi- zu 2» Proz. gestattet worden, während sür weitergehende Ab- w eichungen zunächst Gcnehmigur.z des Ausschusses einzuholen ist. Nur die Verteilung an die be zirk-freien Stadl« hat sich dcr Ausschuß selbst Vor behalten. Tie Verteilung sür die Anstaltskosten hatte sich im großen und ganzen dewäbrt, was sich
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