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Sächsische Staatszeitung : 28.12.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-12-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192112281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19211228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19211228
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1921
- Monat1921-12
- Tag1921-12-28
- Monat1921-12
- Jahr1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 28.12.1921
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SächsischeSwalsMng den Zreistaat Sachsen Staatsan^eiger für Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeit« oder deren Raum im Ankündigung- teile 2,50 M., die 66 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 5M., unter Eingesandt 6 M. Ermäßigung aus Familien- u. Geschästsanzeigen. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Erscheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» folgenden Lage». vezug»prei»:Unmittelbaroder durch die Postanstalten 6M.monatl. Einzelne Nrn.SOPs. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schriftleitung Nr. 14 574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. Leitweise Nebenblätter: Landtag».Vellage, Synodal.Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes-Brandversicherungsanftalt, Verkaufsliste von Holzpflanzen aus den Etaatssorstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und prehgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): Regierungsrat Doenges in Dresden. 1921 Mittwoch, 28. Dezember Nr. 301 DieErfaffung derAussuhrdevisen Dresden, 27. Dezember. Die Aufhebung der Ausnahme- verordnungvom28.Septemberd.J. Der Reichspräsident hat am 23. Dezember folgende Verordnung über die Aufhebung der Verordnung vom 28. September 1921 erlassen: Auf Grund des Artikels 48 der ReichSverfas. sung wird verordnet: Z 1. Die Verordnung vom 28. September 1921 — Reichsgesetzblatt S. 1271 — wird hier mit aufgehoben. § 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Jedoch bleibt § 7 der Verordnung vom 28. September 1921 für die Erledigung von Beschwerden maßgebend, die gegen Verbote oder Beschlagnahmen bis zum 31. De. zember 1921 einschließlich erhoben worden sind. Berlin, den 23. Dezember 1921 Der Reichspräsident: gez. Ebert. Der Reichskanzler: gez. vr. Wirth. Der Reichsminister des Innern: gez. vr. K ö st e r. Wie wir seinerzeit gemeldet haben, hat sich der Reichstag am 16. Dezember mit 160 gegen 142 Stimmen für die Aufhebung der Verord nung vom 28. September ausgesprochen, au Grund deren eine Reihe von Zeitungsverboten verfügt worden waren. Wie erinnerlich, war diese Verordnung an die Stelle der Verordnung vom 29. August 1921 getreten, die nach der Er mordung Erzbergers erlassen worden war. Der § 7 enthält die Einsetzung des Beschwerde- ausschusses des Reichsrates. Bis Ende Januar 1922 wird voraussichtlich das Gesetz zum Schutze der Republik in Kraft getreten sein, das die aufgehobene Verordnung ersetzen soll. Tas Reparationsproblem. Sogleich nach seiner Rückkehr in vorgerückter Abendstunde am vergangenen Sonnabend er stattete vr. Rathenau dem Reichskanzler Bericht über seine Londoner Reise, an den sich eine Besprechung mit dem Reichspräsidenten anschloß. Die Londoner Vorbesprechungen haben das Ziel gehabt, für die am 6. Januar n. I. in Cannes beginnenden Beratungen der Alliierten Unterlagen zu schaffen, voraussichtlich wird dort eine Entscheidung darüber getroffen werden, wie die Rrparatlonslasten Deutschlands zunächst für das ganze Jahr 1»22 wirtschaftlich erträglich gestaltet werden können. Gestern, am 2. Feiertage, vormittags hatte vr. Rathenau in der Reichskanzlei eine Be sprechung mit den beteiltgten Refsortchefs, an der auch der ReichSbankpräsident Havenstein teilnahm. Am Nachmittag erstattete vr. Rathenau im Kabinett Bericht. Am heutigen DienStag werden die Kabinrttsbefprechungen mit vr. Rathenau fortgesetzt werden. Ein abschließendes Ergebnis liegt bisher noch nicht vor, jedoch ist anzunehmen, daß eine schriftliche Beantwortung der Note der Reparatlonslommission in den nächsten Dagen noch nicht erfolgen wird. Viel mehr werden die Beratungen darüber in Fühlung mit der Reparationskommission in den nächsten Lagen sortgrfetzt werden. Auch die Besprechungen zwischen den einzelnen Regierungs« ressorts werden vor Absendung unserer Antwort note erst noch weitergeführt werden. Es heißt, daß vr. Rathenau und Hugo StinneS zu de« deutschen Persönlichkeiten ge hören, die daS Deutsche Reich aus Wunsch Eng lands bei den Verhandlungen in Cannes ver treten sollen. Llohd George soll sich für vr. Rathenau sehr warm eingesetzt habe«, da er die Sachkenntnis Rathenans besonders in der Wieder- ausbaufrage, die in Lannes eine große Rolle spiele« wird, sehr hoch schätzt. Der Berliner Berichterstatter des Pariser „Journal" glaubt zu wissen, daß die deutsche Re - gierung in ihrer Antwort an die Reparation-- kommission zweifellos greifbare Vorschläge über die künftige Zahlungsweise der Reparationsraten unterbreiten werde, jedoch nicht, ohne sich vorher mit London darüber verständigt zu haben. Zwi schen dem englischen und dem deutschen Kabinett herrsche jetzt eine solche Übereinstimmung, daß Deutschland seine ursprüngliche Absicht, sich an den Völkerbund zu wenden, aufgegeben habe. Deutschland habe die Bitte um Zuteilung eine» MandatS Über eine seiner früheren Kolonien, an geblich Südwestafrika, aussprechen wollen, sei jedoch auf Vorstellungen de« britischen Botschafter in Berlin davon abgekommen, denn Lord d'Abernon dabe nicht verhebst, daß ein derartiger Schritt in l Im Anschluß an die Mitteilung, daß dem Reichsrat zwei Gesetzentwürfe über die Erfasfung von Ausfuhrdevisen vorliegen, haben wir schon daraus hingewiesen, daß seit Mitte Rovember eine Forderung des Garantiekomitees nach der Er lassung gesetzlicher Vorschriften vorliegt, und daß die R-jch-regierung schon Ende November sich zur Erfüllung dieses Verlangens bereiterNärt hat. Über die näheren Gründe, welche die Einbringung der beiden Gesetzesvorlagen veranlaßt haben, und den Inhalt der Gesetzentwürfe ist folgendes mit zuteilen: Der Zahlungsplan des Ultimatums vom 5. Mai 1921 siebt vor, daß die Erträgnisse einer Abgabe von 25 Prozent auf den Wert einer Aus fuhr an das Garantiekomitee abgeführt fwerden. Dein Exporteur soll der Gegenwart der Abgabe von der deutschen Regierung in deutscher Wäh rung ersetzt werden. Unabhängig davon waren von der deutschen Regierung Maßnahmen ge troffen worden, um den Zufluß von Exporldevisen aus der deutschen Ausfuhr bei der Reichsbank sicherzustellen. Die getroffenen Maßnahmen haben den befriedigenden Erfolg gehabt, daß das Garantiekomitee zunächst auf der Forderung der unmittelbaren Erhebung der 25 prozen- tigen Abgabe voll der Ansfuhr nicht be- stand, sondern die 25prozentig» Vorschrift nur als Maßstab für die Höhe der Leistung angesehcn wurde, daß aber die Art der Aufbringung des Betrages und der Devisen der deutschen Regierung überlasten bleibe. AuS An laß der in dieser Frage geführten Verhandlungen hat jedoch das Garantiekomitee die Forderung aufgestellt, daß die von» Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung in Verbindung mit den Nußcnhandelsstellen getroffenen Maßnahmen zur Ablieferung von Exportdevisen auf eine be sondere gesetzliche Grundlage gestellt werden, und daß weiter durch ein besonderes Gesetz die deutsche Regierung in die Lage versetzt werde, die Vorschrift des Zahlungsplanes über die un mittelbare Erhebung der 25 prozentigen Abgabe tatsächlich zur Durchführung zu bringen, falls da- London einen ungünstigen Eindruck Hervorrufen und eine der ferneren Gestaltung der deutsch- englischen Beziehungen abträgliche Atmosphäre schaffen würde. Briand nnd das Reparationsproblem. Paris, 27. Dezember. Ministerpräsident Briand empfing gestern vormittag den Vorsitzenden der Reparationskommission Dubois und verhandelte mit ihm über das Reparationsproblem, insbeson dere über die Zahlung, die Deutschland am 15. Januar 1922 zu leisten habe. Der Minister präsident empfing weiter den belgischen Bot schafter. Besprechungen Lloyd Georges nnd Briands mit der Lowjetregiernng. London, 27. Dezember. Die „Times" will wissen, daß Lloyd George und Briand grund sätzlich beschlossen hätten, die Besprechungen mit der Sowjetregierung aufzunehmen. Der Volks- kommissar Tschitscherin und sein Mitarbeiter Litwinow würden zu diesem Zwecke sür die ersten Monate des nächsten Jahres nach London ein- geladen werden. Der 8. Februar werd« als wahrscheinliches Datum für den Beginn der Be sprechungen angenommen. Die Verlobung der ältesten Tochter des Königs von Italien. Paris, 27. Dezember. Rach einer Meldung einer Nachrichtenagentur aus Rom ist dort da» Gerücht verbreite», au» Anlaß de» Besuche» de» belgischen Sönig-paare» in den ersten Januar tagen werde die osfizielle Verlobung der ältesten Tochter des König» von Italien mit dem bel gischen Thronfolger verkündet werden. Schwere Unruhen in Aegypten. Kairo, 27. Dezember. Zaglul Pascha ist von den englischen Behörden in Kairo verhaftet wor- den. Polizeiwache. Garantiekomitee dies als notwendig betrachte und ein entsprechendes Verlangen stellen sollte. Die Erfüllung dieser beiden Forderungen ist dem Garantiekomitee von der deutschen Regierung zu gesagt worden. Zwei Gesetzentwürfe, welche die Zusage erfüllen solle», sind dem Reichsrat zu- gegangen. Ter erste der beiden Gesetzentwürfe sieht vor, daß die Genehmigung zur Ausfuhr von Waren nur unter der Bedingung erteilt wird, daß der Ausfuhrwert in Auslandswährung dem Rei-be zur Verfügung gestellt wird. Ter Reichskommisjar sür Aus- und Einfuhrbewilligung wird durch das Gesetz ermächtigt, Ausnahmen von der angeführten Bedingung zuzulassen und die nöligen Ausfuhrbestimmungen zu erlassen. Ter zweite Gesetzentwurf enthält die Ermächtigung sür die Reichsrcgierung, anzuordnen, daß zur Erfüllung der Deutschland im Zahlungsplan auferleglcn Zah lungspflicht bei der Ausfuhr von Waren nach hochvalutarischen Ländern 25 Proz. des Wertes der Ausfuhr als Abgabe gegen Erstattung des Gegenwertes unmittelbar erhoben weiden. Beide Gesetze haben hiernach im wesentlichen formale Bedeutung. Tas erste Gesetz soll an dem tat sächlichen Hergang der Tcvisenersaffung, wie er zurzeit geregelt ist, nichis ändern, das zweite Gesetz lediglich der Reichsregierung die Möglich keit geben, die im Londoner Ultimatum vor gesehene 25 Proz.-Abgabe im VerordnungSwege durchzuführen, falls sich die Notwendigkeit hierzu ergebe» sollt« Soviel bekannt geworden ist, ist in den Ver handlungen mit dem Garantiekomitee im No vember von diesem auch die Forderung erhoben worden, daß der Tevisenertraa, der bei dieser ins Auge gefaßten Regelung dem Reiche zufließt, in Höhe von 25 Proz. des Wertes der Ausfuhr dem Konto des Garantiekomitees zugeführt wird. Auch dieser Forderung, die bereits mit Wirkung vom 1. Dezember gestellt worden war, hat die Reichsregierung zugestimmt unter dem Vorbehalt, daß sie erst vom 1. Januar n. I. an verwirklicht werde. Eine endgültige Stellungnahme des Garantiekomitees hierzu liegt noch nicht vor. Bevölkerung lebhafte Unruhe erregt. In einigen Vierteln der Stadt sind bereits schwere Unruhen ausgebrochen. Schaufenster wurden zertrümmert. Die Polizei glaubt jedoch, Herr der Lage bleiben zu können. Panzerautos patrouillieren durch die Stadt. Zaglul Pascha wurde im Auto nach Suez gebracht. Die englischen Militärbehörden gehen energisch vor und sind entschlossen, jeden Wider- stand zu brechen. Ter englische Lberkommissar Lord Allenby hat eine Proklamation erlassen, worin er allen Finanzinstituten bei Strafe ver bietet, ohne ausdrückliche Genehmigung des Ge nerals irgendwelche Summen an Zaglul Pascha auszuzahlen. Zaglul Pascha richtete an Sir Gil- bert Clayton, den englnchen Beirat im ägypti schen Ministerium des Innern, der mit der Ver- treibung Zaglul Paschas beauftragt war, einen Brief, in dem es heißt: Es sei ein tyrannischer Befehl, der gegen ihn, Zaglul Pascha, erlassen wurde. Er protestiere mit aller Macht gegen diese Ungerechtigkeit, denn er habe nichts anderes getan, als dem ägyptischen Volke zu seiner Un- abhängigkeit verhelfen zu wollen. Nur das ägyptische Volk habe die Autorität, ihn seiner geistigen Aufgaben zu entziehen. Er bleibe auf seiner Stelle, um seine Pflicht zu erfüllen. Tie Gewalt könne mit ihm nach Belieben verfahren. Alle in Ägypten seien bereit, der Gewalt, die gegen sie angewandt würde, zu begegnen, denn sie hätten ein ruhiges Gewissen, weil Gewalt daS ägyptische Volk von seinem Unabhängigkeit-- gedanken nicht abzubringen vermöge. London, 27. Dezember. Das Reutersche Bnreau meldet au» Kairo: Im Eingeborenen, viertel kam e» zu ernsten Tumulten. Ta- Mi- litär war genötigt, zu feuern. Biele Personen wurden getroffen. Gestern soll e» in Kairo 14 Tote TaS Schicksal der U-Boote. Die Londoner Verhandlungen zwilchen Briand und Lloyd George haben nach offiziöser fran zösischer und englischer Tarstellung zu nichts an derem, als zu einer „prinzipiellen" Vereinbarung geführt, durch welche die endgültige Regelung der verschiedenen Fragen, die zwischen den beiden Staaten im engeren, zwischen den Alliierten im allgemeinen im weiteren Sinne in der Schwebe sind, vorbereitet werde. Eins der bisher noch ungeklärten Probleme ist die Abschaffung der Unterseeboote, auf die England, wie es scheint, großen Wert legt. Umgekehrt vertritt Frankreich diejenigen Nationen, die in der Unterseebootwaffe dos legitime Verteidigungsmiitel der kleineren Seemächte erblicken, und die deshalb die Tavch- bootwaffe nicht preiszugeben wünschen. Überraschend ist die Motivierung, mit der Großbritannien sein Bestehen aus der Aus schaltung der L'-Boote begründet. Man sollte meinen, daß, wenn England so nachdrücklich sür die Abschaffung dieser Schifiskatvgorie eintritt, es dies auf Grund der Erfahrungen tut, die es im Weltkriege gesammelt hat. Diesen Eindruck wünscht man jedoch offenbar in London nicht oufkommen zu lassen, und so hat denn der britische Vertreter auf der Washingtoner Konferenz, Lord Lee, es als bewiesen hin- gestellt, daß das O-Boot als Vclteldioungswasfe gegen eine organisierte Flottenmacht richt viel auszurichten vermöge, daß vielmehr der Erfolg der T'-Boote im Kriege auf die Versenkung von Handelsschiffen beschränkt gewesen sei. Groß- britcnnen besitze, so erklärte Lord Lee, gerade nach den von der Gegenseite rorgebrachten Gründen, das weiteste Interesse und vielleicht die meiste Ursache zur Erhaltung der O-Boote, denn was die Verteidigung der .Küstenlinien cntongt, so seien die angeführten Argumente sür Groß britannien zumindest ebenso zutreffend wie sür die anderen Mächte, außerdem ober habe England die längsten Handelswege zu verteidigen. Tas Schicksal de: Frage der 17-Bocte scheint allerdings bereits entschieden zu sein, denn die Verhandlungen in der Fünferkommission hatten als Ergebnis nur den Beschluß, daß sämtliche Mächte sich verpflichten sollten, keinen un beschränkten Tauchbootkrieg unternehmen zu wollen. Ter Tauchbootkrieg als solcher soll also im übrigen als legitim gelten. Eng land will sich, wie verlautet, mit diesem Ergebnis nicht abfinde», rechnet vielmehr mit einem zumindest moralischen Erfolge in der Plenarversammlung der Konferenz. Daß es diesen Erfolg erringen wird, darf man ohne Frage schon jetzt Voraussagen, da sein- Bereiterklärung, die O-Boote vollständig aus 'einer Flotte auszumerze', und das Personal zu entlassen, wenn die anderen Mächte dasselbe tun, ihren Eindruck auf die Außen- Welt sicher nicht verfehlen wird. Sehr interessant ist die Beweisführung, mit der man sich neuerdings auf französischer Seite zugunsten der Beibehaltung der 17-Boote hervor wagt. Während des Krieges war die Pro- paganda der Entente auf eifrigste damit be schäftigt, den Unterseebootkrieg als völkerrechts widrig hinzustellen, besonders, soweit es sich um dos Unterlassen der Warnung feindlicher Handels schiffe handelte. Jetzt tritt das amtliche Organ des französischen Marinemimsteriums, die „Revue militaire", für die Stellungnahme der deutschen Heeresleitung ein, erklärt den deutschen Standpunkt für unanfechtbar und die Ver wendung der Unterseebootwaffe durch Deutschland in jeder Weise als korrekt. Natürlicherweise hat man es hier mit der Absicht zu tun, England gegenüber den französischen Standpunkt in der Unterseebootfrage zu rechtfertigen, und so schreckt man nicht vor der völligen Verleugnung der eigenen Propaganda zurück, durch die man Deutschland mit bewußter Absicht so schwer geschadet hat. Deutschland selbst ist in dieser ganzen Frage nur wenig interessiert, nachdem eS durch den Friedensvertrag zur Herausgabe aller neue« und großen Kriegsschiffe sowie aller O-Boote gezwungen worden ist. Deutschland darf kein 17-Boot mehr bauer, deshalb hat auch England nur noch ein geringe- Interesse an dieser Baff«. Der bloße Abscheu vor einem inhumanen Krieg-mittel diktiert Englands Verhalten in dieser Frage ebensowenig, wie Frankreich- plötzlich entdeckte Begeisterung für Deutschlands durchaus korrekte Seekriegsübrung. und 40 verwundete gegeben haben. In Meran- drien herrscht Ruhe. Die Polizei wurde stellen weise mit Steinen beworfen. Seit dem Beginn der Unruhen wurden in Alexandrien 400 Personen Englische Truppen führten ihn auf die Dtefe Verhaftung hat unter der' verhaftet.
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