18SV Sonnabends, den 4. October. ebeiter »esindli, ir täg- 1>t aus. zler. Lhlr. 10 r. 4 Pf. ,r. biS S ihlr. LS ber. t Ttzlr. Rog, p. Br. »6. 15 iiek 3 «i»nee t- »n«l 4 Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatte dieses Jahres ist erschienen: das I2te Stück, enthaltend: . . Ao. 63. Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend; vom 2. SeptembW 1856. Ao. 64. Verordnung, das Verfahren bei Fortstellung der bei den Gerichten zur Zeit anhängige» Untersuchungen betreffend; vom 12 September 1856. Ao. 65. Verordnung, die Einführung des neuen MilitairstrafgesetzbuchS betreffend; vom 12. Sep tember 1856. Ao. 66. Verordnung, die Einnehmergebühr für die Erhebung der außerordentlichen Gewerbe- und Personalsteuer auf das Jahr 1856 betreffend; vom 10. September 1856; das 13te Stück, enthaltend: Ao. 67. Verordnung, die Publikation einer Taxordnung in Strafsachen betreffend; vom 6. Sep tember 1856. Ao. 68. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom II. August 1855, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend; vom 13. September 1856. . -onntag varmen Kaffee >t zahl- nühle. ren zu - v an die Ortsgerichte in den Dorsschasten des Amtsbezirks. Die neue Strafprozeßordnung bestimmt, daß bei gewissen, in derselben näher angegebenen Unter suchungshandlungen und zwar ohne Unterschied, ob die Untersuchung bei einem Bezirksgericht oder einem Gerichtsamt anhängig ist, Urkundspcrsonen zugezogen werden sollen. Es sind daher auch in allen, in daS Unterzeichner« Königliche Gerichtsamt gewiesenen GeU^den dergleichen Urkundspersonen zu verpflichten, wobei in den Dörfern auf die Gerichtspersonen ÄWflchf zu nehmen ist. Während nun an die von der unterzeichneten Behörde zu Urkundspersonen in der Stadt Franken berg ausgewählten hiesigen Bürger deshalb besondere Vorladung ergehen wird, haben sich sämmtlich« Localgerichtspersonen auf den 19 Dörfern . dea^sechsten OctoberMSL«, früh 8 Uhr, - in Person an hiesiger Amtsstelle pünktlich einzufinden und ihrer eidlichen Verpflichtung als Urkunds personen gewärtig zu sein. Frankenberg, am I. Oktober 1856. ! . ! Das Königliche G e r i ch t s a m t. Gensel. allein, unsern Achtung gerkrone n schon >ne Sie Gnad«! iele. bst, der eier des bereitet n unser : gütige Ehepaar rdar. Intelligenz- und Wochenblatt für. Frankenberg mit Sachsenburg «nd Umgegend.