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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 06.04.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187504064
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18750406
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18750406
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-04
- Tag1875-04-06
- Monat1875-04
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Militärpflichtige oder dl« Angehörigen derselben können unter den in §8 20 und 21 d«S ReichSmilitärgeseheS bezeichneten BorauS- Setzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Elfteren vom Militärdienste ansuchen und haben die ,ur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeil vor Beginn der Musterung und spätesten- im Musterungstermine selbst zur Sprache zu bringen und ihre Einträge durch Vorlegung be»ügltcher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausge stellter, aus eigene Henau« Kenntniß der Verhältnisse deS Nachsuchenden oder auf da- Resultat eingezogened sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründender Atteste, bez. Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung eine- nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen wird. UeberdieS ist eS wünschenSwerth, büß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden — sich die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Commission mit einfinden. Behauptet ein Militärpflichtiger, an Epilepsie zu leiden, so müssen, bevor seinen Angaben Folge gegeben werden darf, nach § 74° der Militär-Ersatz Instruction mindestens drei glaubwürdige Zeugen an EibeSftalt vor einem Mitglied« der Ersah.Commission oder einer an deren Behörde protocollarisch erklär, haben, baß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Die Entscheidungen der Ersatzcommisston aus Reklamationen werden den dritten Tag nach dem Musterungstermine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden har. Recurse gegen diese Entscheidungen müssen, bei Verlaus derselben, binnen Iv Tagen, von tem Tage abgerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatzrommisston für publirirt anzusehen war, bez. publicirt wurde, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr deS zehnten TageS bei der Ersatzcommisston unter Beibringung der nöihigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Die Entscheidungen der Ober-Ersatz-Commission, welche mündlich ertheilt und in die Listen eingetragen werden, gelten von und mit dem Tage der Eitheilung derselben als publicirt. Vorstellungen dagegen müssen binnen k4 Tagen, vom Tage ber Publication an, bei der Ober- rekrutirungSbehörde (§ 30 »ul» 3c. deS ReichSmiltiärgesetzeS, bez. § 15° der Ersatz.Instruction) eingereicht werben. Ferner wird zur Nachachtung darauf hingewieien, daß die den Militärpflichtigen nach 8 81 der Ersatz.Jnstruction unter den dort ange gebenen Beschränkungen zustehende Berechtigung zur Wahl -er Waffengattung und deS TruppenthetleS nur dann berücksichtigt werden kann, wenn sie sich in ihrem ersten GestrllungSjahre vor dem LoosungStermine unter Verzicht auf den ihnen aus der LooSnummer etwa erwach senden Vorthril zum Freiwilligendienste anmelben, während die zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bi der Cavallerie sich ver- psttchtenden Mannschaften nach § 50° deS Reichs.Militärgesetzes, bez. § 12° jet. § 52° Absatz 3 der Landwehr Ordnung vom 5. Sep tember 1867 die Vergünstigung einer nur dreijährigen Dienstzeit bet der Landwehr, bez. Befreiung von den Hebungen der Re serve genießen. Di« letztgedachten Mannschaften haben aber zu der von ihnen zu übernehmenden Verpflichtung die Genehmigung ihrer Väter, bez. Bormünder betzubringen, welch' Letztere bei den von den beregten Militärpflichtigen abzugebenden verpflichtenden Erklärungen und den darüber aufzunthmenden Protokollen durch Beitritt zu ber Erklärung bez. Mitvoüziehung beS ProtocoüeS sich mit zu betbeiligen haben. Reservisten unb Landwehrleute, sowie Erfatzreservisten I. Claffe, ingleichrn diejenigen Gestellpflichtigen, welche im dritten Eoncurrenzjahre stehen, bei ber Musterung beS lautenvcn JahreS aber von ber Ersatz Commission zur Ersatzreserve l. Claffe befignirt werben, haben, bafern sie auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von 88 64 und 69 jet. 30 des ReichS-MilitärgesetzeS Anspruch machen zu können glauben, ihre diesfallflgen, bez. evvlli. Gesuche nach Maß gabe von 8 4 der Beilage 3 zur Verordnung, die Organisation der Landwehrbehörben betreffend, vom 5. September 1867 resp. Punkt 4 der Verordnung, die Heranziehung der Ersatzreservisten I. Claffe zum ClassificaiionSgeschäfle betreffend, vom 18. December 1873 vor Beginn der Musterung bei dem betreffenden Stadtrache bez. Gemeindevorstano« anzubringen, von welchem sodann nach Anhalt der ebengebachten Verord nungen vaS weiter Nöthige besorgt werden wird. Ueber diese Gesuche wird die Ersatzcommisston den 20. April dieses Jahres im Bölkelichen Gasthofe zu Flöha Entschließung fassen und haben sich zu deren Bekanntmachung die Interessenten au diesem Tage Mittags 12 Uhr in dem ebengebachten Locale «inzufindtn. Im Uebrigen wird in Gemäßheit einer anher gelangten bezüglichen Verordnung gleichzeitig anburch bekannt gemacht, daß, nachdem durch 8 IS der GesetzeS-Novelle vom 4. April 1874 sür Theilnehmer am Kriege I870j71 die Frist zur Anmeldung von BersorgungSanfprüchen auf Grund von 8 83 deS ReichSpenstonSgesetzeS vom 27. Juni 1871 bis zum 20. Mai dieses JahreS verlängert worden ist, die Ansprüche aller derjenigen Mannschaften, welche noch setzt mit der Behauptung hcrvortreten zu dürfen glauben, durch in dem gedachten Kriege erlittene Dienst- befchädigung invalide zu sein, bei Gelegenheit beS bevorstehenden ErsatzgeschäsleS einer nochmaligen Prüfung unterzogen werden sollen. Bezügliche PenfionSanfprüche sind ehebaldtgst von den Antragstellern persönlich bei dem betreffenden Bezirksfeldwebel anzu- bringen und wirb hierbei bemerkt, baß Diejenigen, welche erst nach Beendigung beS ErsatzgeschäsleS, aber noch vor dem 20. Mai dieses Jahr«S ihre bezüglichen Ansprüche anmelben, auf ihre Kosten nach dem nächsten GarnisonSorl zur Prüfung werden verwiesen werden. Flöha, den 17. März 1875. . Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission des AuShebungsbezirks Flöha. von Weiffenbach. Werner. - Bekanntmachung, die Fortbildungsschule betreffend Alle diejenigen jungen Leute, welche zu Ostern l. I. aus der Volksschule entlassen worden und zum Besuch der Fortbildungs schule vterpfltchtet sind, werden andurch veranlaßt, sich bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe bis zum 7. April l. I. an RathSstelle anzumelben und dabei ihre Schulzeugnisse vorzulegen. Zugleich werden diejenigen älteren Lehrlinge u. s. w., welche das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet und etwa bisher ihre Anmeldung unterlassen haben, nochmals erinnert, sich bis zum vorbemcrkten Tage , nachträglich anzumelden, widrigenfalls sich dieselben, beziehentlich ihre Lehr meister u. s. w. der gesetzlichen Bestrafung zu versehen haben. Frankenberg, am 31. März 1875. Der Stabtrat h. Meltzer/ Brgrmstr. S n b h a st a t i o n. Bon dem unterzeichneten GerichtSamte soll den 3 Juni 1878 das der Frau Johanne Amalie Auguste verehel. Körner hier zugehörige HauSgrundstück 318 des Katasters sür Frankenberg, 290 beS Grund- und Hypothekenbuchs sür Frankenberg, welche- Grundstück am 19. März 1875 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 9321 Mark — Pfg. gewürdert worden ist, norhwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle auShängenben Anschlag hierdurch bekannt gewacht wird. Frankenberg, am 30. März 1875. Das Königliche GerichtSamt daselbst. Wiegand. Reinicke. kvIianutmuehnnA. Das Königliche Unter-Steuer-Amt Frankenberg befindet sich vom 0. April d. I. Nachm. 2 Uhr an Schloflstrafle ^ls 1S2, im Hause deS Herrn Glasermeister Reuter, 1. Etage, was hiermit bekannt gemacht wird. Hörig. OertlicheS und Sächsisches. Frankenberg, 5. April. — Bei dem gestrigen BormittagSgotteSdienste fand unter großer Theilnahme der Gemeinde die feierliche Ordination und Einweisung deS neu- erwählten DiaconuS hier, Hrn. Karl Marimilian Lange au- Lastau, seither Mitglied deS Prediger- Collegium- zu St. Pauli in Leipzig, statt. Dieselbe wurde, nachdem ber Herr Ordinand das heilige Abendmahl empfangen und ihm Herr Oberpfarrer Ephorieverweser Lesch die hohe Be ¬ deutung sei hatte, dut, k. Unger Eachsknbu Hterauf h predigt au Wortes Ri ergreifende ihm Freu seines neu Dienste bl dienen wer Handreich U sein dürfe M sprechen z U schnell al U und ihm W in unsre I der Hoffr W seine Her I schlingt, , W - Nä I uns im D geistige i I dem Cem I bestehende I bildung, I Zweigver I sonderen I »ig ha,, m von Bib W dazu seh W Büchern günstig»! I von Wa hallen, deutschen > derlehrcr. den früh V Böhmen, I . der burck Vorgesetz I enihoben I wegung ReichSve bestrebt l zu gewii I stände l konnte. Vereins Lippert Lehre 2 sprechen wird, als inte der soci, dungSvv wüßten sammlui — L! Inserat daß de betagten Friedr, seine A, als 50j Darbrir Welch' worden, DreSde auSstell gedacht, Anzahl wiegrnl wurde, hast, > Gegenf Genaul daß m Oeffenl zn inte stützuns Angele
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