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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 24.06.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-06-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187506242
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18750624
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18750624
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-06
- Tag1875-06-24
- Monat1875-06
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Solche» wird in Gemäßheit der diesbezüglichen Beiordnung der Königlichen Kiei-Hauptwannschast Zwickau zur Rachachtung andurch bekannt gemacht. Flöha, am IS. Juni 1875. Königliche AmtShauptmannscha. ft. vor» Weifsrnbach. v. Fr. Bekanntmachung Nachdem für die in Folge Verzug» au» dem Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschast Flöha au» der BezlrkSversammlung auS- scheidenden Mitglieder: Herrn Bürgermeister Müller, vormals in Zschopau, sowie Herrn ErbgerichtSbefitzer Richard Stephan, Dittmannsdorf, für den Ersteren feiten der städtischen Kollegien zu Zschopau Herr Bürgermeister Walde daselbst als Abgeordneter für die Stabt Zschopau, für den Letzteren aber Herr Gemeindevorstand Keller in Gornau als Abgeordneter für den VI. ländlichen Wahlbezirk zu Mitgliedern der BezirkSversammlung gewählt worden sind, so wird Solches hiermit aus Grund der Bestimmungen in § 20 der Ausführung-» Verordnung zum BehördenorganisationSgesetz vom 21. April 1873 zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Flöha, den IS. Juni 1875. Königliche AmtSbauptmannschafl. """ Weifseabach. v. Fr. Bekanntmachung Die Skeutenbeiträge auf den zweiten Termin l. I. sind spätestens bis zum 3«. Juni k. I. abzusühren. Den rentenpflichligen Grundstücksbesitzern wird Solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Nichtbeachtung dieser Erin» nerung den Eintritt erecutivischer Maßregeln zur Folge hat. Fr ankenberg, am IS. Juni 1875. Der Etadtrath. Meltzer, Brgrmstr- Bekanntmachung. Zur Lieferung der Bespannung für die Landspritze in der Zeit vom I. Juli bis mir 3V. September d. I. sind nachgenannte Geschirr« besitze» verpflichtet: I) Herr Karl Friedrich Schmidt in HZ 5 0., Abth. ». i 5) Herr Johann Gottlieb Wagler in HZ 337 Abth. ä. 2) Die Herren Gebrüder Jeschke- - 192 - .4. 6) « Karl Friedrich Fischer « - 344 3) Herr Karl Gottlob Fischer - « 251 - . I 7) Die Herren Uhlemann St Lantzsch« » 444 . « 4) - Ehrn. Friedrich Anke . « 272 Diejenigen, welche sich gedachter Verpflichtung entziehen, beziehentlich einen geeigneten Strellvertreter rechtzeitig zu bestellen und anzu» zeigen unterlassen, verfallen nach 8 78 der Feuerordnung in eine Geldstrafe von 15 Mark. Frankenberg, am 21. Juni 1875. Der Stadtrat h. Stephan. Kirschenv er Pachtung Der diesjährige Kirschenertrag aus sämmilichen siScalischen Chausseen und Straßen deS ehemaligen Chemnitz»Frankenberger und Augustusburger RentamlSbezirkö soll an die Meistbietenden abtheilungSweise verpachtet werden, zu welchem Behufe Pachtliebhaber VieSfallstge Gebote schriftlich oder mündlich, längstens jedoch bis zum 30. dieses Monats anher abgeden wollen. Königl. Bauverwalterer Chemnitz, am 21. Juni 1875. Zeiler. OertlicheS und Sächsisches. Frankenberg, 23. Juni. — Nachdem sich die schöne Sitte, am Jo hannistage die Gräber der vorangegangenen Lieben zu schmücken, seit unsrer ersten Anregung vor 6 Jahren so rasch hier eingebürgert hat, läßt auch der morgen wiederkehrende Johannis tag zahlreichen der Erinnerung an die Geschie denen geweihten Besuch aus unsren beiden Fried höfen erwarten. In Leipzig, Chemnitz und an- dein Orten wird der Tag auf den Friedhöfen mit einer sinnigen und erhebenden Feier eingeleitet: in früher Vormittagsstunde ertönen Choräle und andere zweckentsprechende Melodieen durch Gesangvereine oder Posaunenchöre oder Gesang vereine und Musikchöce vereint. — Nachdem es leider, wie der Jnseratentheil der vorigen Nr. zeigt, christlicher Liebe und Duldsamkeit nicht möglich gewesen ist, die von UNS in unsrer HZ 72 ausgesprochene Hoffnung, daß die seit länger als 14 Tagen diScutirte religiöse Angelegenheit nun ihre Erledigung ge« » sunden haben werde, in Erfüllung gehen zu lassen, sehen wir unS durch die gehässige und lieblose Fassung und die falschen Angaben des erwähnten Inserats genöchigt, demselben Einiges «ntgegenzuhalten, da wir s. Z. an dieser Stelle die reformatorischen Bestrebungen des Pro« testantenvereinS hervorgehoben haben und somit die Angriffe auch als vornehmlich gegen unö gerichtet ansehen müssen. Zunächst ist dem Ein. sende» deS fraglichen Inserats der Vorwurf nicht zu ersparen, daß er ganz unbegründete Behauptungen aufgestellt und Ansichten über den Protestantenverein entwickelt hat, die erkennen lassen, daß er von diesem Vereine und seinen Bestrebungen nichts versteht. So muß er sich denn schon gefallen lassen, daran erinnert zu werben, daß unsre StaatSregierung, der er anti« kirchlichen Sinn denn doch nicht vorwersen kann, vor 2 Jahren unbedenklich dem deutschen Pro testantenverein, als er seine Hauptversammlung in Leipzig abhielt, die dasige Nicolaikirche für dieselbe überließ und einen Protest deS Pastor Ahlseld gegen den bezüglichen Beschluß des Kir- chenvorstandeS zurückwies. Freilich lamentirte damals der „Pilger auS Sachsen" gar sehr, daß die Behörde „nicht die gleiche Erkenntniß oder den gleichen Muth gehabt, wie die Hanno- versche", Vie im Jahre vorher dem Verein die Kirche verweigerte. Mit dieser Haltung der Regierung gegen den Protestantenverein sei denn, um nicht zu lang zu werden, dem ersten im Tone der schönsten römischen Unfehlbarkeit ge schriebenen Verdikt, daß der Protestanten»»«!»» in einer evang.-luth. Kirche nichts zu suchen habe, entgegengetreten. Die Unkenntniß oder starrgläubige Verbissenheit deS Jnsereuten be weist weiter seine Meinung, daß die „Anhänger deS Protestantenvereins die Grundsätze unserer Kirche verlassen" haben. Wenn in ihren Ge- memden hochgeschätzte Geistliche, wie deren so manche, auch aus Sachsen, genannt werden könnten, eS mit ihrem Gewissen vereinbaren können, recht eifrige Mitglieder deS Protestanten vereins zu sein, so dürfte damit schon das zweite Verdikt deS Unfehlbaren widerlegt sein. Wir lassen ununtersucht, ob derselbe bei den „kleinen Religionsgemeinschaften", die „ihre Bedürfnisse selbst besorgen", nach Planitz zur Ruhland'schen Heerde hingeblickt hat. Die von ihm damit eingeleitete EigenthumSrechtSfrage an der Kirche ist gerade hier eine recht überflüssige, denn vor- läufig giebi'S in unsrer Stadt noch keinen Pro» icstantenverein, aber — und damit kommen wir zum Schluffe und zum Kerne des ganzen Jn- seraiS — auch für den Fall seiner Gründung wird an einen Kirchenbau nicht gedacht werden und dies auch völlig überflüssig sein, denn die Mitglieder deS ProiestantenvereinS denken gar nicht dran, auS der Kirche auSzuscheiden, und haben keine Verpflichtung, von ihnen in dersel ben bekleidete Aemter nieberzulegen, wie der Einsender in scheinbar Orengreligiösem Gefühle, im Grunde aber so recht der jesuitischen Kampf- weise nahekommenb, verlangt, da sie den Aus bau der Kirche anstreben, auö der sie von den Leuten am liebsten hinausgestoßen werden möchten, die da sich gcberden, als ob sie die wahre Religiosität allein in Erbpacht hätten. Sie werden deshalb ebensowenig dem Herzens wunsch dieser Leute, das Feld zu räumen, nach kommen, als sie den vom Unfehlbaren ihnen ge machten Vorwurf der „doppelten Heuchelei" nachdrücklich zurückzuweisen oder zu untersuchen haben, auf welcher Seite mehr geheuchelt wird, denn der Protestantenverein ist nach seinem Grundgesetze „auf dem Grunde deS evangelischen ChristenthumS eine Vereinigung derjenigen deut schen Protestanten, welche eine Erneueung der protestantischen Kirche im Geiste evangelischer Freiheit und im Einklang mit der gesammien Culturentwicklung unserer Zeit anstreben". — Wir bedauern wiederholt, durch Intoleranz zu dieser Nothwehr gezwungen worden zu sein und überlassen das Tragen der Verantwortung Denen, die trotz de» bestimmt ausgesprochenen Erwar tung den Frieben nicht wieder einziehcn lassen wollen, wobei wir zu bemerken unS verpflichtet halten, daß diese neue Angelegenheit mit der
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