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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 14.09.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187509144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18750914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18750914
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-09
- Tag1875-09-14
- Monat1875-09
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Dienstag, VW 14 GtMber WLv Frankenberger Rachnchtsblatt und Bezirksanzeiger. Erscheint wöchentlich drei Mal. Bierteljührlich Mark, z» beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Frankenberg, am 13. September 1875. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Landtagswahl betr. Zur Vornahme der Neuwahl eines Abgeordneten der 2. Kammer der Ständeversammlung für den aus den Städten Frankenberg, Hai nichen und Mittweida bestehenden 10. städtischen Wahlkreis ist der 14. September d. I. als Wahltag ausgeschrieben und Unterzeichneter als Wahlvorsteher ernannt worden. Am erwähnten Tage hat daher auch in hiesiger Stadt, welche einen Wahlbezirk bildet, die Abgabe der Stimmzettel zu erfolgen und es werden nun die in der Wahlliste für hiesige Stadt eingetragenen Stimmberechtigten andurch eingeladen, Dienstag, den 14 September 1875, Vormittags von IO Uhr an bis 3 Uhr Nachmittags sich im NathhauSsaale hier pvrsünklvl» einzufinden und je ihren Stimmzettel in die Wahlurne einzulegen. Aus den Stimmzetteln ist die Person des zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über ihn kein Zweifel übrig bleibt. Stimmzettel, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen, ingleichen diejenigen, welche die Namen mehrerer Personen oder einer nicht wählbaren Person enthalten» sind ungiltig. Zur Benutzung bei der Abstimmung werden den Stimmberechtigten Stimmzettel zugesendet werden, doch bleibt es völlig in das Belieben der Stimmberechtigten gestellt, ob sie sich bei der Stimmabgabe dieser oder anderer Stimmzettel bedienen wollen. Nach Ablauf der vorstehend zur Abstimmung festgesetzten, auch auf den zur Vertheilung kommenden Stimmzetteln bemerkten Zeit ist Niemand, der nicht bereits im Wahllocal anwesend ist, mehr zur Wahl zuzulasfen. Frankenberg, am 27. August 1875. , Stadtrath Stephan, Wahlvorsteher. OerllichVS und Sächsisches. Frankenberg, 13. Septbr. — Das im Jnseratentheile der vorliegenden Nummer sich zeigende lebhafte Interesse an der Landtagswahl, namentlich aus den wesentlich' mitberührten gewerblichen Kreisen, enthebt uns der Aufgabe, an dieser Stelle, bei aller persön lichen Hochachtung des Gegenkandidaten, noch besonders eindringlich auf die Wichtigkeit des Umstandes hinzuweisen, daß in unserm zu den industrie- und gewerbreichsten Kreisen Sachsens gehörigen Bezirke ein diesem selbst entstammender, also mit den einschlagenden Fragen und Inter essen innigvertrauter Mann gefunden wowett ist, den auch feine übrigen Eigenschaften, wie alle die Mitbürger bezeugen können, die nur irgend dem öffentlichen Und commUnlichen Leben näher stehen und gestanden, zum Landtagsab geordnetenvölliggeeignet erscheinen lasseti. Wir möchten nur darauf Hinweisen, daß aerstde unsere Frankenberger Wähler den umfassendsten Ge brauch von ihrem Stimmrechte machen müssen, da wir hier die Stimmen mit übertragen müs sen, die durch Aufstellung eines Geaencandidaten Herrn Schieck nicht zufallen. Nochmals sei auch daran erinnert, daß die Abgabe der Stimmzettel vdtt früh IstUhr (nicht wie irrthümlich in der Bekanntmachung des Reichsvereins in voriger Nr. angegeben schon von 9 Uhr an) bis Nach mittag 3 Uhr, und zurar auch in der Mittags stunde, erfolgen kann, daß aber punkt 3 Uhr das Wahllocal geschlossen witd. Wir hoffen, daß Frankenberg's Wähler wie immer so dies mal ganz besonders im eignen Interesse und zur Eyre der Stadt zahlreich an der Wahlurne erscheinen werden, und nun — frisch auf, zum Kampf! — t. In der am verflossenen Sonnabend ab gehaltenen Versammlung des Arbeitervereins sprach Herr Registrator Hinkel über daS atn 1. Januar 1876 in Kraft tretende Gesetz im deutschen Reiche, die „Beurkundung des Per sonenstandes" betreffend. Redner erläuterte in sehr klarer und verständlicher Weise mehrere Paragraphen dieses Gesetzes und welch bedeuten den Fortschritt dasselbe mit sich bringt, von dessen Wichtigkeit sich alle Anwesenden überzeugten. Dann wurde eine Schrift vorgelesen (Verfasser v. d. Goltz), welche das „Wesen und die Be deutung der deutschen Socialdemokratie" sehr unparteiisch beleuchtete, besonders hervorgerufen durch Streitschriften der Herren Professoren Schmöller und v. Treitschke. Da die M vor- Bekanntmachung. Diejenigen armen Personen in hiesiger Stadt, welche sich bei der am Erntefest erfolgenden Vertheilung von Liebesgaben und Stiftungs zinsen berücksichtigt zu sehen wünschen, haben sich Freitags, den 17. September l. I., Nachmittags 3 Uhr in der Wachtstube des Nathhauses anzumelden. Bekan»tmach««g Nachdem das zeither im hiesigen Genossenschaftsregister für den Spar- und Creditverein zu Frankenberg bestandene Folium I. auf Grund, des Gesetzes vom 25. März 1874 und der Ausführungsverordnung zu demselben von dem nämlichen Tage bereits am 9. Juli 1874 geschlossen worden ist und der gedachte Verein unter entsprechender Abänderung seiner Statuten vom 1. April 1869 nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 4. JUli 1868 sich in eine eingetragene Genossenschaft umgebildet hat, so ist in Folge des bei Einreichung des Statutennachtrages am 1. September dieses Jahres gestellten Antrages heute die in Frankenberg ihren Sitz habende Genossenschaft „Spar- und Ereditveret« zu F^m- kenberg, eingetragene Genossenschaft," welche die Verschaffung von zur Förderung des Geschäftsbetriebes ihrer Mitglieder erforderlichen baaren Geldmitteln durch den gemeinschaftlichen Credit bezweckt, auf Folium 146 des Handelsregisters für den hiesigen Gerichtsamtsbezirks ein getragen worden, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß die Vertreter, und zwar ein Jeder für sich allein, s) Herr Friedrich August Berthold, Vorsitzender, b) Herr Gotthold Hermann Barthel, Kassirer, Beide zu Frankenberg, dermalen sind, daß die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen unter der Firma derselben und unter Vollziehung des Vorsitzen den oder de« Kasflrers durch Jüstrtion im Amtsblatte des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes, dermalen also im Frankenberger Nachrichts blatte und Bezirksanzeiger, zu bewirken sind, und daß das Verzeichniß der Genossenschafter jederzeit an hiesiger Gerichtsstelle eingesehen werden kann. Frankenberg, am 10. September 1875. Königliches Gerichtsamt daselbst. Wiegand. Seidler. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. — 1 .. - —-
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