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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 02.11.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-11-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187511028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18751102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18751102
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-11
- Tag1875-11-02
- Monat1875-11
- Jahr1875
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1- 130 Dienstag, den 2. November 1875 Frankenberger RachrichtMatt Bezirksanzeigcr yer. Llmtsblatt des König!. Gerichtsarntes und des Ltadttatdes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich U Mark. Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post - Expeditione». ladet > Spet- wartet ach. irmeS, irtc. i Saale »ozu ich dirt werden. Frankenberg, am 30. October 1875. Der Stadtrat h. Meltzer. itzer. icüis. zuügen azel. thal. Tanz, ein «er. »erg. rgenden Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Rathsexpeditionslocalitäten werden dieselben nächsten Dienstag und Mittwoch, den 2. und S November d. IS., — mit Ausnahme der Sparkassenexpeditionsstunden am 3. November — geschlossen sein und nur dringliche Angelegenheiten expe- »old. qis. adet zur ia»n. br., von ung der rage zur Herrn ochenbett Wilhel- rde Mut- meinem >on allen d Theil- stn kann, l. Dank n reichen Ile Geleit gern für Mahn id Herrn für die hne Gott i. »n, cwandten. Sie Lich- S Glau ben Zeiten ebst einem c Weih- ale: v. Moser, ürector. >»rr. werden »rräthig. Bekanntmachung. Die als Beleuchtungsmittel jetzt fast allgemein zur Verwendung kommenden, unter verschiedenen Namen, wie Solaröl, Petroleum, Photogen und dergleichen bekannten Mineralöle und deren Mischungen werden innerhalb hiesiger Stadt in zum Theil so bedeutenden Mengen in Vorrath gehalten, daß wir uns unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 6. Juli 1867 veranlaßt sehen, im Anschluß an die gesetzlichen Vorschriften über die Lagerung und Aufbewahrung von Mineralölen Folgendes zu verfügen: 1) Wer sich innerhalb hiesiger Stadt mit dem Verkaufe von Mineralölen befassen oder dergleichen Oele auf Lager halten will, hat da von an Nathsstelle Anzeige zu machen. 2) Niederlagen, welche für Mineralöle in Gewichtsmengen bis zu höchstens 300 Kgr. entweder allein oder mit anderen feuergefähr lichen Gegenständen bestimmt sind, müssen in der Regel in Kellern oder gewölbten Parterreräumen bestehen, gut ventilirt, vom Tageslicht erleuchtet, durch mit Blech beschlagene Thüren und Läden verschließbar und überhaupt so eingerichtet sein, daß eine Ent zündung der Mineralöle nicht gefährlich werden, insbesondere ein der Umgebung nachtheiliges Ausfließen dieser Oele nicht statt finden kann. - , 3) Einer ausnahmsweisen Genehmigung bedarf es zur vorübergehenden einstweiligen Lagerung von Mineralölen in Hofräumen oder ähnlichen eingeschlossenen Plätzen. 4) Die Aufbewahrungsräume und Niederlagen dürfen mit offenem Lichte oder Laternen nicht betreten, auch darf in ihnen nicht Tabak geraucht werden. 5) In Verkaufslocalen dürfen Mineralöle bis zu höchstens 15 Kgr. nur in wohlverschloffenen Gefäßen und an solchen Stellen aufbe wahrt werden, welche der Erwärmung durch Sonne, Ofen rc. am wenigsten ausgesetzt sind. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Geldstrafen bis zu 150 Mark oder entsprechender Haft belegt werden. Frankenberg, am 26. October 1875. Der S t a d t r a t h. Meltzer, Brgrmstr. Bekan ntmachung. Am 8. September b. ». ist der Gemeindevorstand Herr Julius Hermann Ulbricht in Lichtenwalde und am 23. October b. ». der Gutsbesitzer Herr Karl Liebcgott Gatzsche in Sachsenburg, sowie r der Gutsbesitzer Herr Friedrich Ernst Eichler in Gunnersdorf als Gerichtsschöppe und zwar ersterer für Lichtenwalde, letztere für Sachsenburg resp. Gunnersdorf eidlich in Pflicht genommen worden, waS hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Frankenberg, am 27. October 1875. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Wiegand. Melzer. Ä»e ka n n tm a ch u n g. Nachdem in Folge des Ablebens des Herrn Gemeindevorstands und Ortsrichters Trinks zu Sachsenburg die Besorgung der ortSgericht» lichen Geschäfte, insoweit dieselben durch die neuere Gesetzgebung nicht auf die Gemeindevorstände übergegangen sind — namentlich die Er stattung der vorschriftsmäßigen Todesanzeigen in gerichtliches Einschreiten erfordernden Fällen, die Aufnahme der Nachlaßver- zeichniffe und beziehentlich die Versteigerung von Mobiliennachläsien, sowie die Aussetzung von Kaufverträgen —, in der hergebrachten Weise von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt dem Gemeindevorstand und Gerichtsschöppen Herrn Karl Heinrich Schlegel m Sach senburg übertragen worden ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Frankenberg, am 23. October 1875. Das Königliche Gerichtsamt. - / ' > - Wiegand. Melzer. Aucti o rü —— - Den 17 und 18. November 1878 von Vormittags S U hr an werden m den zum Nachlaß weiland Trangott Moritz Walther'S in Cunnersdorf gehörigen Gütern 5 Pferde, 1 Fohlen, 17 Kühe, l einige Schweine, ein Volk Hühner, 13 verschiedene Wagen, 1 Rennschlitten, 1 Dresch-, 1 Getreidereinigungs-, 1 Heckerschneide-, 1 Rübenschneide-, 1 Erdbirnwasch- und 1 Rapsdrill-Maschins, das ganze Acker-, Stall-, Scheunen- und Küchen-Geräth, das Milchgeschirre, 1 Wäschmandel, 2 Brückenwaagen, 1 Jauchenfaß, verschiedene Sensen, die Pferdegeschirre, mehrere Schränke, Bettstellen, Stühle, Tische, Betten, Getreidesäcke und die Bettwäsche gegen sofortige Bezahlung 'öffentlich versteigert. nm Hainichen, den 25. October 1876. K ö n i g l i ch e s G e r t ch 1 s a m t. Dam» Hviw emo na um rrchkmlrall « pn. Lobe. Lode »chaf«» chirk n MinÜrvstttlk uffu» ffldk ,u»fchk:5
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