Suche löschen...
Sächsische Staatszeitung : 04.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191705045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19170504
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19170504
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-04
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 04.05.1917
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Landtags - Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Beauftragt mit der Herausgabe. Hofrat DoengeS in Dresden. 1917, Nr. 71 Landtagsverhandlungen. II Kammer. 68. öffentliche Sitzung am S. Mai 1917. President vr. Bogel eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 99 Minuten vormittags. Slm Regierungstische: Se. Exzellenz Staatsminister v Seydewitz, sowie die Regierungslommissare Ministerial- direktoren Geh. Räte Elterich und «och, ferner Geh. Räte Just und vr. Inx. Krüger, Geh. Regierungsrat vr. Hartmann, Oberfinanzrat Friedrich und Oberbaurat Köpcke. Die Kammer tritt sofort in die Tagesordnung ein: Allgemeine Borberatung über da- König! Dekret Nr. 44 zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Haushalt des staatlichen Elektrizitäts- unternehmens. Gtaatöminifter v. Seydewitz (nach den stenographischen Niederschriften): Meine sehr geehrten Herren! Bei dem vorliegenden Gesetz- cntwurs über den Haushalt des staatlichen Elektrizität-Unter nehmens handelt es sich nicht etwa darum, neue volkswirtschaft- liche Gesichtspunkte für die Durchführung der staatlichen Strom- Versorgung aufzustellen. In dieser Hinsicht enthalten bereits die im vorigen Herbst vereinbarten Richtlinien ein bestimmtes, die Regierung und die Stände in gleicher Weise bindendes Pro gramm, das weder einer Abänderung noch einer Vervollständi gung bedarf. . „ . . Der Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs ist em anderer. Er soll den äußeren Rahmen für den Haushalt des neuen Staatsbetriebes schaffen, er soll vor allen, eine zweckmäßige Buch- und Rechnungsführung ermöglichen. Wenn hiernach auch die Bestimmungen deS Entwurfs mehr formaler Natur sind, so konnte doch auf die Ausgestaltung dieser Bestimmungen selbst verständlich die Art und Weise, wie das neue Unternehmen ver waltet werden soll, nicht ohne Einfluß bleiben. Nach den ver einbarten Richtlinien soll das neue Unternehmen den Charakter einer gemeinnützigen Anstalt tragen, ivobei im Interesse der Allgen,einheit die Strompreise selbstverständlich so bemessen werden sollen, daß die Verzinsung und eine angemessene Tilgung des Anlagekapitals gesichert wird. Dies bedingt aber, daß über die Höhe der Selbstkosten der Stromerzeugung völlige Klarheit geschaffen werden muß. Im Zusammenhang hier mit herrschte bei den ständischen R ratungen volles Einverständnis darüber, daß in der staatlichen Anstalt kauf männische Grundsätze zur Geltung kommen sollten, namentlich auch in dem Sinne, daß jederzeit ein völlig reines Bild über den wirt schaftlichen Erfolg des Unternehmens gegeben werden kann. Sollten in den ersten Entwicklungsjahren Zuschüsse nicht ganz zu vermeiden sein, so darf nach der übereinstimmenden Auffassung der Regierung und der Stände dadurch der allgemeine Staats haushalt nicht belastet werden. Aus diesen Erwägungen heraus hat sich die Regierung ent schlossen, den Haushalt des staatlichen Elektrizitäts-Unternehmens von dem allgemeinen Staatshanshalt völlig loszulösen dergestalt, daß dafür ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt und ein beson derer Rech nschaftsbericht erstattet wird und daß das Anlagekapital des Elektrizitäts-Unternehmens durch besondere von den allgemeinen Staatsanleihen getrennte Anleihen aufgebracht wird. Diese Trennung bedingt verschiedentliche Abweichungen von den Vor schriften des allgemeinen Staatshaushaltsgesetzes vom 1. Juli 19)4; es macht sich daher der Erlaß eines besonderen Gesetzes notwen dig. Durch diese Sonderstellung wird aber das neue Staatsunter nehmen nicht zu einer selbständigen Anstalt mit eigener Rechts persönlichkeit, eS bleibt vielmehr ein Teil der allgemeinen Staats verwaltung, «vie die übrigen dem Finanzministerium unterstellten Betriebe. In, einzelnen möchte ich noch folgendes hervorheben. Die Erneuerung der einer Abnutzung unterworfenen Anlagen des Elektrizitätsnnternehmens soll nach Grundsätzen der kaufmännischen Abschreibung erfolgen, indem aus jährlichen Zuweisungen eine Erneuerungsrücklage gebildet wird. Es ist ferner beabsichtigt, in dem neuen Unternehmen ganz im Sinne der vorstehenden Dar legungen auch die Buchführung kaufmännisch einzurichten. Darüber, ob in Staats- und Gemeindebetrieben der kaufmännischen oder sogenannten kameralistischen Buchführung der Vorzug zu geben sei, gehen die Meinungen bekanntlich weit auseinander. (Sehr richtig!) Es besteht eine reiche Literatur darüber, und auch vom sächsischen Landtag ist die Frage wiederholt behandelt worden. Wenn die Regierung in, vorliegenden Falle sich für die kaufmännische Buchführung entscheidet, so soll damit nicht gesagt sem, daß diese im allgemeinen für Staatsbetriebe vorzuziehen wäre. Nach meiner Auffassung hängt cs ganz von den Umständen ab, welche Buchführungsart bei einem bestimmten Staatsbetriebe als die zweckmäßigere zu erachten ist. (Sehr richtig!) Jedenfalls soll für das in Rede stehende Unternehmen ein ernstlicher Versuch m der Richtung gemacht werden, ob sich die rein kaufmännische — doppelte — Buchführung in einem Staatsunternehmen be währt. Erleichternd kommt hierbei auch in Betracht, daß wir ein emgerichtetes Unternehmen erwerben, bei dem die kaufmännische Buchführung von Anfang an in Gebrauch ist, und daß der Staat einen großen Teil des mit dieser Buchführung vertrauten Per sonals übernimmt. ES würde mithin im GegenteU zu Schwierig, leiten führen, wenn wir jetzt zu einen, anderen Buchungssystem übergehen wollten. Im übrigen darf ich auf die allgemeine Begründung de« Entwurfs und die zu den einzelnen Paragraphen gegebenen Er läuterungen Bezug nehmen. Dabei möchte ich noch bemerken, daß der gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf ausgestellte Haushaltsplan des staatlichen Elektrizitätsunternehmens für die Jahre 1916/17 Ihnen voraussichtlich Anfang nächster Woche zu- gehen wird. Bei den hierüber zu pflegenden Einzelberatungen in den Deputationen würde dann auch die Regierung Gelegenheit nehmen, nähere Mitteilnngen über den Stand der Vorarbeiten zu machen, die bisher in der nengeschaffeuen Direktion der staat lichen Elektrizitätswerke geleistet worden sind. Ich gebe mich der Hoffnung hin. daß das hohe Hau« sich zu den Vorschlägen, die der vorliegende Gesetzentwurf enthält, freundlich stellen wird. Mit der Annahme dieses Entwurfs wäre ein weiterer Schritt getan, um für das staatliche Unternehmen die Erreichung seiner Zwecke zu sichern und eS auf einen festen, gesunden Boden zu stellen, auf dem e« sich, wie wir alle wün schen. zum Segen deS ganzen Lande« entwickeln möge. (Bravo!) «bg. Biener (deutsch-völkisch): Der vorliegende Gesetzentwurf über den Haushalt deS staat lichen Elektrizitätsunternehmen« stelle nach Meinung seiner konser vativen Parteifreunde eine notwendige Folge der Beschlüsse de« Landtags über die Einteilung und den künftigen Ausbau einer staatlichen Elektrizitätsversorgung dar. Sie erkennten an, daß durch den voraelegten Entwurf die Absicht, da- Elektrizität-- unternehmen als gemeinnützige StaatSanstalt zu betreiben, zum An-druck komme. Der grundlegende j 1 spreche die Trennung des Voranschlags für das Elektrizität-Unternehmen von, allgemeinen Staatshaushalte aus. Dem werde von ihrer Seite ohne weiteres zugestimmt, denn auch sie seien der Meinung, daß die Trennung nicht nur erwünscht sei, sondern durchaus geboten erscheine, schon im Hinblick auf die zugcsagte rein kaufmännische Betriebsart und die getrennte Geldbeschaffung, aber außerdem auch aus dem Grunde, um in klarer Weise den Überblick über die wirtschaftliche Lage de« Unternehmens gewinnen zu können. Er erkenne an, daß durch den Gesetzentwurf der Betätigung des kaufmännischen Geistes, nach dem so oft der Ruf in diesem Hause erklungen sei, ein reiches Feld geschaffen werde; nur sei damit noch nicht Genüge geschehen, vielmehr müsse noch versucht werden, durch Gewinnung einer tüchtigen kaufmännischen Kraft und durch Einstellung dieser tüchtigen kaufmännischen -rast an hervorgehobener Stellung dem kaufmännischen Geiste und der kaufmännischen Umsicht das Be tätigungsfeld zu fruchtbaren Leistungen zu schaffen. (Zehr richtig!) Diese Bitte möchte er an die StaatSregierung richten. Aus der Trennung ergebe sich von selbst eine besondere Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen mit Bermögens- ausstcllung und Geivinn- und Verlustrechnung. Er verhehle sich dabei nicht, daß insbesondere bei dem außerordentlichen Hvushal- tungSplan, da er zweijährig sei, leicht Schwierigkeiten entstehen könnten, insbesondere, wenn Erweiterungen zur Befriedigung dringender Bedürfnisse notwendig würden. Ob es möglich sein werde, dem zu begegnen, werde in der Deputation näher zu prüfen sein. Durchaus einverstanden erklären könne man sich mit der Vornahme von Abschreibungen auf Betriebsmittel und -anlagcn, die wohl nach dem Grade der Abnutzung in verschie dener Höhe bemessen werden sollten. ES werde sich empfehlen, diese nicht zu niedrig zu wählen. Denn Erfahrungen bei ähn lichen Unternehmungen hätten ergeben, daß unter einen gewissen Prozentsatz des Anlagekapitals nicht heruntergegangen werden dürfe. Die von, Finanzministerium zu erlassende Verordnung hierüber möchte wohl beiden Kammern zur Kenntnisnahme vor gelegt werden. Ob es ferner gelungen sei, in den ßj 6 und 7 die Aufgaben der beiden Rücklagen, der Erneuerungsrücklage und der allgemeinen Rücklage, genügend zu begrenzen, ivcrde noch näher zu prüfen sein, insbesondere auch, ob es sich empfehle, die untere Grenze der allgemeinen Rücklage mit einer absoluten Summe zu beziffern oder ob nicht besser ein gewisser Prozentsatz de- An lagekapitals zu wählen sei Seine Partei werde in der Deputation in ernsthafter Weise Mitarbeiten, und erhoffe, daß man recht bald zu einem befriedigenden Ergebnisse gelangen werde. Er und seine Freunde erblickten in voller Übereinstimmung mit dem Hrn. Finanzminister in dem vorliegenden Entwurf einen weiteren Fortschritt auf der gedeihlichen Entwicklung der wirtichastlichen Verhältnisse im Lande und gäben sich der zuversichtlichen Hoffnung und Erwartung hin, daß die Früchte aus dieser Tätigkeit dem sächsischen Volte recht bald zuteil werden möchten. Im Namen seiner Fraktion beantrage er, die Kammer wolle beschließen, das König!. Dekret Nr. 44 der Gesetzgebungsdeputation im Ein vernehmen mit der Finanzdeputation zur Be ratung und Berichterstattung zu überweisen. (Bravo! rechts.) Abg. Nitzschte-Leutzsch (nl): Die nationalliberale Fraktion stimme dem Dekret Nr. 44 und auch dem Anträge des Vorredners zu, obgleich sie keine besonderen Bedenken gehabt hätte, das Dekret gleich in Schlußberatung zu nehmen. Er halte es nicht für notwendig, erneut auf die Be deutung der staatlichen Elektrizitätserbauung einzngehen. über diese sei man sich vollständig einig gewesen. Beweis: der ein stimmige Beschluß der Kammer. Es sei jetzt die Weiterentwicklung abzuwarten und den, vom Hrn. Ainanzminifter in Aussicht ge stellten Haushaltung-plane mit besonderem Interesse ent gegenzuseheu. Das Elektrizitätsunternehmen fei ein staatliches Unternehmen, das in der Etatisierung vollständig unabhängig vom Staatshaushaltsplan geführt werden müsfe aus Gründen, die im Dekret schon genügend zum Ausdruck gebracht würden Er möchte aber noch darauf Hinweisen, daß in den Verhandlungen zutage getreten sei, daß die Wirtschaftlichkeit des ganzen Unter nehmens in weitem Maße davon abhänge, in welcher Weise und wann sich die großen Bedarssbezirke der staatlichen Elektrizitätsversorgung anschlössen Es ivcrde bei den Verhandlungen, die sich notwendig machten, erforderlich sein, daß den betreffenden großen Gemeinden oder anderen Bedarfs- bezirken ein vollständig klares Bild über die Entwicklung der staatlichen Elektrizitätsversorgung gegeben werden könne. Das werde nur möglich sein, wenn ein besonderer Haushalt für das ganze Unternehmen eingerichtet werde. Schon aus diesem Grunde sei es mit Freuden zu begrüßen, daß dieser Weg ein- geschlagen worden sei. Es sei dann auch von dem Hrn. Finanz minister darauf hingewiesen worden, daß eine kaufmännische Buchführung eingeführt werden solle. Er möchte sich hier dem Wunsche des Hrn. Kollegen Biener anfchließen und betonen, daß es ja schließlich hierbei nicht bleiben werde, daß man vor allen Dingen auch besonderen Wert darauf legen müsfe, daß in dem ganzen Unternehmen auch der kaufmännische Geist zuhause sein werde. (Bravo! in der Mitte.) Abg. Schwa,er (fortschr. Vp.): Seine politischen Freunde stimmten der Überweisung an'die Gesetzgebung-- und Finanzdeputation zu. Sie begrüßten, daß in der Begründung auf S. 3 ausgeführt werde, daß das staat liche Elektrizitätsunternehmen die Aufgabe habe, das Königreich Sachsen einheitlich mit billigem elektrischen Strom zu versorgen. Das Unternehmen solle auch nach kaufmännischen Grundsätzen ge leitet werden und die kaufmännische Buchführung einrichten. Auch das sei zu begrüßen, ebenso wie die Trennung in einen ordent lichen und einen außerordentlichen Haushaltungsplan sowie auch die jährlichen Überweisungen als Erneuerungsrücklage über die Höhe der Rücklage, die auf mindestens 3 Mill. M. gebracht werden solle, wie da« Dekret besage, werde man sich in den Deputationen schlüssig werden müssen. Wenn in der Begründung weiterhin gesagt werde, daß es sich mitunter nicht vermeiden lassen werde, den Anleihebedarf bi- zur Regelung einer Anleihe zunächst durch Vorschüsse aus dem allgemeinen Ztaatsvermögcn zu decken, so seien diese Maßnahmen in der jetzigen Zeit, in der viel Kapital und Kriegsanleihe angelegt worden sei, durchaus be rechtigt zu finden. Man werde bessere Zeiten abwarten müssen, bi« das Geld wieder flüssiger werde, während man mit dem weiteren Ausbau de« Bektrizitätswcrkes nicht zurückhalteu könne. Denn schon jetzt rechne man in der Lausitz damit, daß das staat liche Werk über seine jetzige Anlage «trom abgebcn werde. Er zweifle auch nicht, daß bereits bestehende Kraftwerke in der Lausitz weiteren Strom abnehmen würden, vorausgesetzt, daß von feiten der Regierung die festgelegten Richtlinien erfüllt würden und da« Elektrizitätsunternehmen nicht ein auf Erwerb gerichtete« sein werde, fondern die Förderung der LandeSwohlfahrt durch billige Abgabe von elektrischem Strom betreiben wolle. (Sehr richtig! bei der fortschrittlichen Volk-vartei.) Er HM Gelegen heit gehabt, in einen Vertragsentwurf Einblick zu Mhmen, von dem er die Überzeugung gewonnen habe, daß der Staat seine gewinnbringenden Vorteile wahrnehme, wenn es gelte, mit ihm Geschäfte zu machen. Diesen Vertrrg habe er nicht so auffassen können, daß eS der Staat nicht auf Erzielung von Geldgewinn absehe. Die betreffende Gemeinde habe daher zurzeit auch von dem Vertragsabschluß Abstand genommen. Zu erheblichen Be denken gebe der j 9 der Vorlage Anlaß, wonach die politische Gemeinde, die Kirchgemeinde und die Schulgemeinde das Ein kommen des Staates aus dem Elektrizitätsunternehmen nicht be steuern sollten. Das bedeute eine schwere Schädigung dieser Ge meinden, deren Interessen doch nach den Zusicherungen der Regierung bei der Beratung des Elektrizitätsgesetzes möglichst gewahrt bleiben sollten. Anscheinend habe der Staat sich jetzt schon geweigert, für das angclaufte Werk Hirschselde Gemeinde steuern zu bezahlen. Es werde Sache der Deputation sein, diese Fragen eingehend zu erörtern. (Lebhaftes Bravo! bei der fort schrittlichen Bolkspartei.) Abg Nitzsche-Dresden (soz.): Seine Partei sei auch in der Lage, dem Gesetzentwurf im allgemeinen zuzustimmen, ja ihn als eine Neuerung und zugleich als einen Fortschritt zu begrüßen. Vielleicht könne mau schon daran die Hoffnung knüpfen, »daß man den Weg, den man hier bei dem staatlichen Elektrizitätswerk beschritten habe, auch schließlich einmal bei anderen Staatsbetrieben als vorteilhaft er achte. Wenn man den Gesetzentwurf sehr günstig beurteile» wolle, könne man beinahe sagen, es sei der erste Schritt zur Verwirklichung der Zusage, es solle sich hier durchaus um ein gemeinnütziges Unternehmen handeln. Die Möglichkeit wenigstens sei hier gegeben, besser kontrollieren zu können, ob die staatliche Elektrizitätserzeugung wirklich im Bereiche der Gemeinnützigkeit bleibe, als wenn man die finanzielle Regelung innerhalb des Staatshaushaltes vornehmen würde. Der vorhin schon er wähnte Z 9 werde auch auf feiten seiner Partei auf einige Be denken stoßen, denn es lasse sich nicht leugnen, daß zwar diese Steuerfreiheit, die hier vorgesehen sei, aus anderen landes gesetzlichen Bestimmungen beruhe, aber mau komme doch nicht um die Tatsache herum, daß einzelne Gemeinden schwer geschädigt werden könnten. Man habe schon gehört, daß das in Hirschfelde bereits zu bedenklichen Einnahme- aussällen geführt habe, und das werde auch in andern Gemeinden zu befürchten sein,' wenn der Staat anderweit Elektrizitätswerke übernehme, was bereits geplant sei. Es wäre wohl hier durchaus angebracht, zu erwägen, wie man solche Härten, die schließlich nicht ausbleiben könnten, vermeiden könne. Es komme auch in Betracht, daß die Gemeinnützigkeit, die hier vor allen Dingen maßgebend sei, um die Steuerfreiheit des Staates zu begründen, nur im allgemeinen für das Unternehmen gelte und höchstwahr scheinlich dann nicht mehr gelten würde, wenn der Ztaat sich veranlaßt sehe, den Einzelverkauf an Elektrizität zu übernehmen Tann würde er jedenfalls nicht nach gemeinnützigen Grundsätzen handeln, sondern sich auch die Elektrizität im einzelnen nach dem Tarif bezahlen lassen und jedenfalls auch Gewinn dadurch erzielen Ob das von großer Bedeutung für die Zukunft werde, lasse sich heute noch nicht übersehen, sei aber wohl möglich. Er schließe sich daher in diesem Punkte durchaus den Ausführungen des Abg Schwager an, der noch weitere Erörterungen in der Deputation wünsche. Hierauf nimmt die Kammer einstimmig den Antrag Biener an. Damit ist die heutige Tagesordnung erledigt. (Schluß der Sitzung 12 Uhr 9 Min.) II. Kammer. 69. öffentliche Sitzung am 3. Mai. Präsident vr. Vogel eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 38 Min. vormittags. Am Regierungstische: Ihre Exzellenzen die Staats minister Graf Vitzthum v. Eckstädt und v. Sendewitz, sowie die Ministerialdirektoren Geh. Räte Dr. Wahle und Elterich, ferner die Geh. Räte Lberlandforstmeifter Winter, vr. Otto und vr. Stadtler, Geh. Finanzrat 1)r. Kretzschmar, Geb. Bergrat Fischer und Regierungsamtmann Frölich. Nach dem Vortrag der Registrande wird sofort in die Tagesordnung eingetreten: 1. Allgemeine Vorberatung über den Antrag des Abg. Castan (soz.) und Gen., Kohlenmangel betreffend. (Drucksache Nr. 375.) 2. Allgemeine Vorberatung über den Antrag des Abg. vr. Niethammer (nl) und Gen., Kohlen- mangel betreffend. (Drucksache Nr. 376) 3. Interpellation des Abg. Günther (fortschr. Vp), die Kohlenpreise usw. betreffend. (Drucksache Nc. 377.) Zunächst werden die beiden Anträge unter 1 und 2 begründet. Antrag 1 lautet: Die Sammer wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, durch eigene Maßnahmen oder durch entsprechende Einwirkung auf die Reichsregierung und den Bundesrat zu bewirken, daß Vorkehrungen getroffen werden, um dem Mangel an Kohlen und anderen Brennstonen für die Bevölkerung für jetzt und künftig rechtzeitig zu begegnen und die Verteilung zu regeln. Das Wort erhält zur Begründung: Abg. Mehnert-Chemnitz (foz ): Ebenso freimütig wie man sich in den letzten Jabren über die Frage der Lebensmittelversorgung und die üblen Begleit erscheinungen hier auSgewrochen habe, könne man sich beute über die Kohlenmijere aussprechen, sic bestehe. In der Frage der Lebensmittclbeschaffung lägen ja die Verhältnisse anders als bei den Kohlen, denn in der Frage der Kohlenversorgung herrsche in weiten Kreisen die Auffassung, daß es wohl möglich gewesen wäre, für Sachsen bei geeigneten, rechtzeitig ergriffenen Maß nahmen diese Kohlennot vom Halse zu halten. Gerade dein Nm- stände, daß man allgemein der Meinung sei, man habe in Lachsen viel Kohlen, mithin sei die Kohlennot nicht zu verstehen, sei viel fach die tiefe Erbitterung zuzuschreiben, die in weiten Kreisen Platz gegriffen habe. Der Kohlenmangel mache sich überall, in allen Teilen SachienS bemerkbar, selbst in den reichsten Sohlen - gebieten. Dabei kämen eine Reihe Dinge mit in Frage, für die e« schwer werde, Verständnis zu finde». Es treffe auch in diesem Falle da- zu, was auf andere Maßnahmen schon gesagt worden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite