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Sächsische Staatszeitung : 15.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191705155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19170515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19170515
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-15
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 15.05.1917
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Landtags - Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 78. Beauftragt mit der Herausgabe: Hofrat Dsenge» In Dre»de«. 1917. Landtagsverhandlungen. II Kammer. 74. öffentliche Sitzung am 14. Mai 1917. Präsident vr. Bogel eröffnet die Sitzung um 5 Uhr 48 Minuten nachmittags. Am Regierungstisch Ihre Exzellenzen die StaatSminister Graf Vitzthum v. Eckstädt und v. Seydewitz, sowie die Regierungskommissare Ministerialdirektoren Geh. Räte Elterich? vr. Schelcher und vr. Koch, ferner die Geh. Räte Just und Stadler, Geh. Finanzrat vr. Dähne, die Geh. Blluräte Canzler und Karl Schmidt, die Geh Re gierungsräte vr. Morgenstern, vr. Hartmann und AmtS- hauptmann vr. Vollmer. Eserfolgt zunächst der Bortrag der Registrande. Unter den Registrandetleingängen befindet sich auch der Antrag Hettner, vr. Niethammer, Nitzschke- Leutzsch (nl.) und Gen., die Abänderung der Land tags-und Geschäftsordnung betr. (Drucksache Nr.3d7.) Hierzu erhält das Wort LtaaWmmifiter Graf Vitzthum » «ckstädt (nach den stenographischen Niederschriften): M. H.! Es ist der Wunsch an die Regierung gerichtet worden, zn diesem Anträge eine Erklärung zu wiederholen, ine der National- liberalen Partei bereits schriftlich gegeben worden ist. Ich komme diesem Wunsch gern nach. Die Regierung hat an die Nationalliberale Partei folgendes Schreiben gerichtet: „Die Regierung hat von den, ihr mitgeteilteu, im Auf trage der Nationalliberalen Partei vom Abg. vr. Kaiser ver faßten Entwürfe einer Landtagsordnung und einer Geschäfts ordnung für die Zweite Kammer der Ständeversammlung Kenntnis genommen. Da ihr bisher die Stellung der anderen Parteien und der Ersten Kammer zu dem Entwürfe unbekannt ist und sie deshalb nicht zu übersehen vermag, inwieweit der Entwurf diejenigen Wünsche enthält, auf deren Berücksichtigung bei Abänderung der jetzt geltenden Bestimmungen Wert gelegt werden wird, vermag sic sich auf eine bestimmte Stellung zu den einzelnen Abänderungen zurzeit »och nicht fcstzulegen. Tie Regierung erklärt sich aber schon jetzt bereit, dem nächsten ordentlichen Landtage einen Gesetzentwurf über die Abänderung der Landtagsordnung vorzulegen, und sie sichert für die Ausarbeitung des Entivurss die eingehende Prüfung der insbesondere auch auf die Abänderuug der gegenwärtigen Bestimmungen über die Initiative der Gesetzgebung und auf das Tagcgeldergcsetz der Abgeordneten gerichteten Wünsche zu." Abg. Hettner (nl.): Ta eü«e Borlage wie diese, wenn sie von den Mitgliedern des Hauses ausgehe, der Durchberatung in zwei aufeinander- folgenden Sessionen bedürfe, während eine Regierungsvorlage nur einmal durchzuberaten sei, und da, wenn eine Regierungs vorlage komme, dann eine aus der Mitte des Hauses über den gleichen Gegenstand eingebrachte Vorlage hinfällig werde, so habe er zu erklären, daß, nachdem die Staatsregierung soeben das Ver sprechen abgegeben habe, in der nächsten ordentlichen Zession einen den gleichen Gegenstand berührenden Entwurf einzubringen, die Antragsteller auf die Weiterverhandlung ihres Antrages in dieser Session nicht beständen. Vizepräsident Fraßdorf (ioz.): Tie Erklärung des Hrn. Ministers sei jedenfalls zu begrüßen, und er wünsche nur, daß der Hr. Minister für den Gegenstand, der am nächsten Mittwoch die Kammer beschäftigen werde, eine ähnlich entgegenkommend«: Erklärung abgeben iverde. (Heiterkeit.) Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Präsident die neue Tagesordnung bekannt, an die sich bezüglich der daraufstehenden Interpellation des Abg. ve. Böhme u. Gen., den Donau-Elbe-Kanal und den Saale- Elster-Kanal betreffend, eine längere Geschäftsordnungs debatte knüpft. Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten. Punkt 1: Schlufiberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputationüber Titel 2 des Nachtrags zum außerordentlichen Staatshaushaltspläne auf die Jahre 1916 und 1917, Zuschüsse zu den Reichsbeihilfen für Kriegswohlfahrtspflege an die Bezirks- verbände und die Gemeinden betreffend. (Drucksache Nr. 394.) Berichterstatter Sekretär vr. Lchanz (kons.): Es handle sich hier um die verhältnismäßig bedeutende Summe von 26 740 658 M. Tie Finanzdeputation habe in der Vorberatung über diese Forderung auf das Bezug genommen, was ihr bei der Beratung des Staatshaushaltsplanes für die Jahre 1016/17 vorgelegen habe. Aus den Zahlen, die im vorigen Etat bereits eingehend besprochen worden seien, ergebe sich rechnungs mäßig die heutige Forderung, und da die Verhältnisse in der selben Weise weitergingen, wie sic damals bestanden hätten, bitte die Finanzdeputation, die Forderung in der errechneten Höhe mit 26740658 M. zu bewilligen. Die Kammer nimmt den Antrag eit,stimmig an. Punkt 2 und Punkt 3 werden zusammen beraten. Punkt 2: Interpellation des Abg. Barth u. Gen., Entschädigung nichtberufsmäßiger Gemcindevor- stände für ihre Mehrarbeit aus Anlaß der Kriegs matz nahmen betreffend. (Drucksache Nr. 351.) Die Interpellation lautet: Ist die König!. Staatsregicrung bereit, die nichtbcrufS- mäßigcn Gemeindcvorständc bedürftiger Gemeinden für die un gewöhnliche Mehrarbeit auS Anlaß der Krieg-maßnahmen von Staats wegen angemessen zu entschädigen? Das Wort zur Begründung erhält: Abg. Vorn (kons ): Wie der Krieg in dein gesamten wirtschaftlichen unk Erwerbs leben ganz gewaltige Veränderungen hervorgeruscn habe, so seien auch den nichtberuf-mSßiaen Gemeindevorständen auf dem Lande durch den Krieg und die dadurch bedingten Verhältnisse ver schiedenartige Aufgaben erwachsen, an deren gewaltige Größe vorher niemand gedacht hätte. Wenn man auch dankbar an erkenne, daß in der jetzigen Kriegszeit von allen Beamten, welche es auch sein mögen, Opfer an Arbeitskraft und an Zeit gefordert würden, die sie im allgemeinen Interesse de- Vaterlandes auch ausnahmslos gern brächten, daß ferner von den nichtberuf-- mäßigen Gemeindevorständen auf dem Lande in jetziger schwerer KriegSzeit viel mehr Arbeit geleistet und Opfer gebracht werden müßten im Interesse des Vaterlandes und im Interesse der All gemeinheit, so müsse doch auf der anderen Seite zugegeben werden, daß die Entschädigungen, die den nichtberusSmäßigen Gemeindevorständen auf dem Lande zustünden, nicht im Einklang stünden mit den gewaltigen Anforderungen, die sie in jetziger schwerer Zeit erfüllen müßten. Es seien Anforderungen, welche die ganze Arbeitskraft eines Mannes voll in Anspruch nähmen, und auS diesem Grunde hätte dann Abg. Barth mit Unter stützung seiner politischen Freunde die Interpellation eingebracht. Sehr viele Gemeindevorstände hätten ihm bestätigt, daß die Ent schädigungen, die ihnen gewährt würden, nicht einmal die Spesen, die sie hätten, deckten. Er habe sich deshalb von etwa 30 Ge meinden Unterlagen über die Höhe der Entschädigungen ver schafft und feftgestellt, daß von über 30 Gemeindevorständen einer 80 M., also nicht einmal 100 M., für seine Tätigkeit bekoinme; 8 Gemeindevorstände bekämen bis 100 M., 10 — das seien 33'4 Proz. — bis 300 M., 6 bis 400 M., 3 bis 500 M., 1 bis 600 M., 1 bis 800 M. und nur 1 900 M. Auch die Erhöhungen, die im Laufe der Zeit stattgefunden hätten, entsprächen durchaus nicht der Arbeitskraft der nichtberufsmäßigen Gemeindevorstände. Er habe festgestellt, daß unter diesen 30 Gemeinden 12 Gemeinden die Gehälter der Gemeindevorstände seit 20 bis 50 Jahren, also bis auf 1868 zurück, überhaupt nicht erhöht hätten. 2 Gemeinden hätten eine E Höhung von 15 M. stattfinden lassen, 3 Gemeinden eine solche bis 30 M., 4 Gemeinden eine solche bis 100 M und 6 Ge meinden eine solche von 100 bis 225 M. Man ersehe daraus, daß die Lage der nichtberufsmäßigen Gemeindevorstände keine rosige zu nennen sei in Anbetracht der großen und schweren Arbeit, die sie während des Krieges zu leisten hätten. Tie Entschädigung sei ja schon in der Friedenszeit für die geleistete Arbeit nicht sehr hoch gewesen, zumal wenn inan bedenke, daß der Geldwert in der Zeit von 20 bis 50 Jahren ganz bedeutend gesunken sei, und weiter, daß infolge der Gesetzgebung auch die nichtberufsmäßigen Gemeindevorstände eine unendliche Masse Arbeit mehr zu be wältigen hätten als vorher. Noch in neuerer Zeit sei den Ge meindevorständen durch die Handhabung des Gemeindesteuer- gesetzes sehr viel Arbeit zugewachsen. Während des Krieges aber sei die Arbeit der nichtberufsmäßigen Gemeindevorstände in einer ganz gewaltigen Höhe gewachsen. Einen besonders großen Teil der Arbeit aber hätten die nichtberufsmäßigen Gemeindcoorstände durch die Lebensmittelzuteilung und die Lebensmittelkarten. In vielen Amtshauptmannschaften müßten die nichtberufsmäßigen Gemeindcvorständc Listen führen und hätten auch keine Hilfs kräfte zur Verfügung, oder sie müßten diese Hilfskräfte auch noch von der Entschädigung, die ihnen zukomme, bezahlen. Die ganze Arbeit der Gemeindevorstände gehe auch auf kosten ihres Berufs, ihrer Wirtschaft. Ob es ein großer Besitzer oder ein kleiner Wirtschastsbesitzer oder ob eS ein Handwerker sei, fei ganz gleichgültig. In letzter Zeit sei man ja schon in vielen ländlichen Gemeinden und in vielen rein landwirtschaftlichen Ge meinden dahin gekommen, daß Handwerker als nichtberufsmüßige Gemcindevorstände ernannt werden könnten. Tic Handwerker, die ja jetzt vielleicht nicht gar so viel Arbeit in ihrem Berufe hätten, aber immerhin noch ihre Familie ernähren müßten, seien den ganzen Tag mit der Arbeit des Gemeindevorstandsamtes be schäftigt. Wenn man berücksichtige, daß in einer Gemeinde, wie er festgestellt habe, ein Tischler als Gemeindevorstand 400 und 450 M. in einer anderen Gemeinde bekomme, so müsse man zu geben, daß diese Entschädigung durchaus nicht zureiche, um die Lebensbedürfnisse eines Vorstandes zu befriedigen. Früher und auch jetzt noch solle das Gemeindevorstandsamt ein Ehrenamt sein, aber cs könne nicht verlangt werden, daß die nichtberufs- mäßigen Gemeindevorstände noch aus ihrer Tasche zusetzten, wie sie schon gesundheitlich litten, da sie tagsüber ihrem Berufe nach gehen müßten, »veil sie in der jetzigen Kriegszeit nicht viel Leute für ihre Wirtschaft zur Verfügung hätten, und dann ihr Amt des Ge- meindevorslandes in den Abend- oder Nachtstunden erledigen müßten. Weiter sei aber auch die Verantwortung der nichtberufsmäßigen Gemeindcvorständc ganz gewaltig. Er meine, daß die Verant wortung der Gemeindevorstände nicht soweit gehen dürfe, daß sie von den Verwaltungsbehörden auch für diejenigen Handlungen vcrantworlich gemacht würden, die in der Gemeinde von den Ge- mcindemitgliedern degangen würden. (Abg. Friedrich: Sehr richtig!) so habe er erfahren, daß eine Amtshauptmannfchast verfügt habe, daß der Gemeindevorstand selbst mit zur Vcrant- wortung gezogen werden solle, wenn in der Gemeinde ein Verstoß gegen die Zulässigkeit menschlicher Nahrung und gegen die Ver- süttcrung von Brotgetreide stattfinde. Alle stünden aus dem Stand punkte, daß derjenige, der mehr an Brotgetreide verbrauche, als ihm zur Verfügung stehe, und derjenige, der mehr Brotgetreide verfüttere, von der ganzen Schwere des Gesetzes getroffen werden urüsse. Aber wenn sich wirklich jemand finde, der eine derartige Verfehlung begehe, so könne nicht der Gemcindcvorstand dafür verantwortlich gemacht werden. (Abg. Friedrich: Sehr richtig!) Ebenso könne der Gemeindevorstand nicht verantwortlich gemacht werden für Lieferungen, die für die Bevölkerung von einzelnen gemacht werden müßten. Wie schwer die Gemeindcvorstände mitunter unter ihrer Verant wortung zu leiden hätten, beweise ein Fall, der sich in der Ge meinde Zschcila bei Taucha zugetragen habe. Dort sei in einem TranSformatorhaus ein Fenster entzweigcgtMgen. Ein Schul mädchen habe dadurch schwer Schaden erlitten, sodaß es hinterher gestorben sei. Tas Schöffengericht habe den nichtberufsmäßigen Gcmeindevorstand dafür verantwortlich gemacht und ihn zu drei Wochen Gefängnis verurteilt. (Hört, hört! reckt».) In der Be- rusnngSinstanz allerdings habe das Landgericht den Gemeinde- Vorstand freigesprochen. Wa» für seelische Känrpfe der betreffende nichtberufsmäßige Gemeindevorstand während der Verhandlungen durchzumachcn gehabt habe, das brauche er nicht weiter auS- zujühren. Er richte daher die Bitte an die Staatsregierung, dahin zn wirken, daß die Gemeindcvorstände nur die Verant- antwortung trügen, die sie im Interesse ihre- Amte- tragen müßten. Tie Gemeindcvorstände würden für die Arbeit, die sie für die Gemeinde leisteten, von der Gemeinde aus bezahlt, aber für die vielen kriegsmaßnahmcn, für die viele Arbeit, die sie im Interesse des Staates, der Allgemeinheit und der ganzen Bevöl kerung leisteten, müßten sie unbedingt von StaatS wegen ent schädigt tvcrden. Die Gemeinden seien nicht immer sehr lcistungS- sähig, viele seien jetzt infolge der vielen kriegsmaßnahmcn an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angclangt, und deshalb müsse hier ter Staat unbedingt eingreifcn und eine Entschädigung an nichtbcrufsmäßige Gemeindcvorständc gewähren. Er freue sich darüber, daß die StaatSrcgierung das Bedürfnis anerkannt bade. Bor ihn, liege allerdings eine Verfügung einer Amtshauptmannfchast an die einzclncn Gemeinden, in der die Amtshauptmannfchast sage, daß die Staatsregierung im Hinblick ans das Leldstverwattungsrecht der Gemeinden grundsätzlich Bedenken trage, daß die mchtbcruiS- mäßigen Äemeindevorstände von Staats wegen entschädigt werden sollten. Er stehe auf dem Standpunkte, daß da- Selbstverwaltungs recht der Gemeinden unbedingt gewahrt werden müsse, und könne nicht zugeben, daß es in diesem Falle angetastet werde. Lie nichtberufsmäßigen Gemeindevorstände seien gar nicht sehr erbaut darüber gewesen, daß in der Kammer da- Gesetz über die Hinausschiebung der Wahlen angenommen worden sei, denn fast alle hätten den Augenblick herbeigesehnt, daß ihre Amtsdauer zu Ende sein würde, denn sie brächen fast unter der Last der Arbeit zusammen. Dabei müsse man berücksichtigen, daß die nicht- berufsmäßigen Gemeindevorstände nicht Leute seien, die theoretisch vorgebildet seien, sondern meist von der Volksschule ihre Kennt nisse hätten, und daß ein öfterer Wechsel derselben nicht im Interesse der Gemeinden und der Allgemeinheit und zuletzt auch nicht im Interesse des Staates liege. Ta sei es unbedingt nötig, daß den Gemeindevorständen für die viele Arbeit, die sie während des Krieges mehr hätten, eine Entschädigung gewährt werde. Man habe sich gefreut, daß vom Regierungstische aus gelegentlich der Ernährungsdebatte in der Kammer den Kommunalverbünden Lank und Anerkennung für ihre aufopfernde Tätigkeit gezollt worden sei, aber man müsse auch zugcben, daß die Kommunalverbände unmöglich die Ausgabe in der Weise hätten lösen können, loenn nicht die nichtberusSmäßigen Gemeindevorstände auf dem Lande den kommunalverbänden Unterlagen gegeben und nicht die Klein arbeit geleistet hätten. Dafür müsse man ihnen Tank lind An erkennung zollen. Tie König!. Staatsregierung werde gebeten, daß sie der Jntervellation wohlwollend gegenüberstehcn und den Gemeindevorständen eine angemessene Entschädigung zuteil iverden lassen möge. Ter Tank der nichtberusSmäßigen Gemeindevorstandc iverde der königl. Staatsregierung sicher sein. Tiefe würden darin eine Anerkennung erblicken und es als einen weiteren An sporn zur Pflichterfüllung ansehen. Tas sei von Nutzen für die Gemeinde selbst, zuin Nutzen der Allgemeinheit und nicht zuletzt zum Rutzen und Vorteil des Staates. (Bravo! rechts.) Tie Königl. Sta. tsregierung ist bereit, die Inter pellation zn beantworten. Vorher wird noch Bericht erstattet zu Punkt 3 der Tagesordnung: Schlufiberatung über den mündlicben Be richt der Beschwerde- und Petition« Deputation über die Petition des lfiemeindevorstandes Heinrich in tkold- bach lAmtshauptmannscbaft Bautzen), betreffend Ent schädigung der nichtberufsmäßigen Gemeinde- vorstände aus Staatsmitteln anläßlich der durch den Krieg erwachsene» Mehrarbeiten, lDrucksache Nr. 395.) Berichterstatter Abg. Vielter (deutsch-völkiich): Ter Gemeindevorstand Heinrich in Goldbach habe sich mit einer Eingabe an den Landtag gewendet, in der er sich mit dem selben Gegenstände befasse, der eben durch den Begründer der Jntervellation Barth und Gen. behandelt worden sei Es würde wohl müßig sein, alle die Ausführungen noch einmal zu ent wickeln, deshalb mache er sich die AuSfübrungen des Vorredners insoweit zu eigen, als sie sachlich die Verhältnisse in den Land- gemeind n geschildert hätten, soweit es sich um die Verhältnisse handle, welche die nichtberufsmäßigen Gemeindevorstände be träfen. Er habe diesen Ausführungen aus der Eingabe des Ge meindevorstandes Heinrich nur noch hinzuzufügen, daß dieser vor allen Tingen darauf hmweiie, daß die vielen Verordnungen, die tatsächlich bei den Gemeindevorständen cingingen, und die Er örterungen und Feststellungen mit kurzen Fristen erforderten, jenen Umfang angenommen hätten, daß damit der Ge meindevorstand von seinen beruilichen Pflichten, die sehr oft im Handwerk und im Kleinhandel lägen, vollständig ab gehalten iverde und seiner Erwerbstätigleit nicht mehr nachgehen könn e Tie Deputation, die sich mit dieser Angelegenheit in mehreren Sitzungen beschäftigt habe, habe erkennen lauen, daß man sich über die Eingabe vollständig einig sei. Bei den Verhandlungen sei auch von mehreren Seiten ausgcsührt worden, daß in mehreren Gemeinden die Bezüge der Gemeinde- Vorstände entsprechend der Arbeitslast angemessen hätten erhöht werden können ES sei deshalb auch von selten der Deputation auch der Appell an die Gemeinden gekommen, bei der Be soldung der nichtberusSmäßigen Gemcindevorstände sich danach zu richten. (Abg. Trüber: Sehr richtig!) Im übrigen sei man der Auffassung gewesen, daß für die im wesentlichen für Reich und Staat geleistete Arbeit aus Staatsmitteln eine Entschädigung oder Anerkennung gezahlt werden müsse. Ter Hr. RegicrungS- kommissar Ministerialdirektor Geh. Rat Vr. koch bade in der Sitzung der Deputation eine durchaus befriedigende Erklärung abgegeben, nach der die Regieruug bereit sei, dem in der Peti tion Heinrich in Goldbach geäußerten Wunsche entgegen« zukommen, für die Zeit nach FriedcnSschluß eine einmalige außerordentliche Entschädigung — Ehrengabe — aus Staats mitteln an nicht berufsmäßige Gemeindevorstände zu gewähren. Man sei auch aus den verschiedensten Gründen damit einverstan den gewesen, daß die Zubilligung der Ehrengabe erst nach Friedensschluß erfolgen solle, und habe auch nicht allzu erheb liche Bedenken gehabt, daß gesagt werde, daß sie an diejenige» gewahrt werden solle, die einer solchen Ehrengabe bedürften. Tie Teputation sei der Meinung, daß durch diese Regierungs erklärung sowohl die Interpellation als auch die Petition eine sachgemäße Erledigung gesunden hätten. Die Teputation habe mit Rücklicht aus diese Erklärung die Eingabe der StaatS- regierung auch aus dem Grunde zur Berücksichtigung übergebe» und bitte, dem Vorschläge der Teputation zuzustimmen. Ltaatominister Graf Vitzthn« v. Eckstädt (nach den stenographischen Niederschriften): M H-! Wenn einst die Nachwelt die Jahre des große» Krieges im Spiegel der Geschichtsschreibung betrachten wird, so wird ihr, mehr noch als uns, die wir in« Tagcsgewühl besangen sind, die ungeheure Anspannung der Kräfte vor die Seele treten, zu der sich unfer deutsches Volt, Jung und Alt, Hoch und Niedrig, in dieser schweren Zeit aufgcrafft hat. Tic zähe Tapferkeit unserer Soldaten vor dem Feinde, der unerschöpfliche Wagemut unserer Seeleute werden dabei ein Gegenstück finden in der selbstlosen Einsetzung acker Kräfte bei den Tabeimgebliebenen, vom Muni- tions- und Bergarbeiter bis zum Industriellen und Landwirt, vom Mann an der Trchbank bis zum Geistesarbeiter am Schreib- tisch. Und alles das wird zusammen ein Bild geben, mit dem unser Volk, denke ich, in Ehren vor feinen Enkeln besten wird. In dem gewaltigen Ringen, nicht niehr von Heer zu Heer, sondern von Volk zu Volk, ist nachgerade jedermann in deutschen Landen zum Soldaten geworden und mir scheint, ein jeder darf und sollte cs mit innercm Ltvlzc empfinden, der» gleichviel an welcher Stelle, ein Rad dieses über alle Vorstellungen großen Triebwerks ist, da» unablässig an dem einen großen Ziel arbeitet: der Rettung und Erhaltung unsere» Vaterlandes. Auch unseren Gemeindebehörden wird es im Buche der Ge schichte unvergessen bleiben, was sie an Opserwilligkeit, Selbst verleugnung und rastloser Arbeit geleistet Haden. Auf ihne» ruhen in erster Linie die schweren S zcn, die der Aushungerungs krieg über uns gebracht hat. Wenn sie heute oftmals Vorwürfe
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