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Sächsische Staatszeitung : 01.09.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191709019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19170901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19170901
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1917
- Monat1917-09
- Tag1917-09-01
- Monat1917-09
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 01.09.1917
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 93. Beauftragt mit der Herausgabe: Hofrat DoengeS in Dresden 1917. wiegenden Projettet- das Wort zu reden, so seien die in dieser Richtung vorhandenen Zweisel auf Grund der in der zuständigen Deputation der Zweiten Kammer srattgesundenen tommnsariich.n Verhandlungen und der Äußerungen der in der Frage gehörten Sachverständigen beschwichtigt worden. Von besonderer Bedeutung sei hierbei ein den Akten beigcfügtcs Gutachten, in dem sest gestellt werde, daß man vom technischen Standpunkte aus angemessen, keinesfalls aber zn hoch erscheine. Was nun die anderen Bedenken anlange, die dahingingen, daß auf dem Gebiete des Braunkohlenvergasungsverfahrcns noch nicht genügende Er fahrungen vorlögen, uni der Ausführung eines finanziell so schwer den vorliegenden Gesetzentwurf bei der Berichterstattung mit den Worten eingesührt habe: „Er bringe die Einlösung eines Teiles der Dankesschuld, die wir unseren Volksgenossen im Felde gegen über haben", und er habe ihn deshalb einer weitgehenden Wclt- sremdheit zeihen zu müssen geglaubt. Er wisse nicht, weshalb dem Hrn. Abg. Heldt das harmlose Wort „Dank" so zuwider sei. Dankbarkeit sei doch nicht gerade eine der schlechtesten Eigenschaften der Menschen und habe bisher noch niemand geschändet. Sein Angriff gehe aber auch vollständig fehl. Tenn wenn der Hr. Abg. Held einmal seine Äußerungen hätte zerpflücken wollen, so Hütte er statt an der Vorsilbe „Tank" Anstoß zu nehmen, mit gleichem und besserem Rechte die Hauptsilbe des von ihm gebrauchten Wortes „Schuld" hervorhcbcn können, und er hätte weiter finden 'Nüssen, daß er gleich anschließend daran ausdrücklich weiter ge sagt habe: „Es solle den Kriegsteilnehmern ihr Recht, eine ihren: Wunsche und Willen entsprechende Bestattung in der Heimat erfahren zu können, gesichert werden." Würde der Hr. Abg. Heldt ganz objektiv nnd sachgemäß vor- gegangcn sein, dann würde er gefunden haben, daß sich diese Äußerungen, wenn man die Lache vom Standpunkte der Kriegs teilnehmer ans betrachte, in den Bahnen ganz derselben RorhtS- nnschauungcn bewegten, die er in seiner Aussprache vertreten habe. Dagegen stehe er auch heute noch auf dem Standpunkte, daß die Taheimgcblicbenen allen unseren Volksgenossen im Felde draußen, welche die schwersten Opfer nnd Entbehrungen an Leben und Gnt auf sich nähmen, die tagtäglich Blut nnd Leben für die Erhaltung unseres Vaterlandes preisgebcn müßten, allerdings den allergrößten Tank zu beweisen hätten. Und ein wenn vielleicht anch bescheidener Beweis dieser Dank barkeit sei nach seiner Auffassung auch mit, wenn man den kämpfenden Volksgenossen gern und f.endigen Herzens mit dazu verhelfe, daß sie zn ihren« Rechte kämen nnd ihnen die Hinder nisse, die das Gesetz noch der Erfüllung ihrer nach unserer Ansicht berechtigten Ansprüche entgegenstelle, ans dem Wege räumen Helse. Er bitte schließlich, den Antrag der Deputation anzunchmcn, die Kammer wolle beschließen: den Beschlüssen der Zweiten Kammer 1. in § 10» Zeile 1 die Worte „kann ausnahmsweise" zu strichen und dafür die Worte „soll jedoch" zu setzen, 2. in § 10a Zeile 2 zwischen den Worten „und von" das Wort „kann" einzuschalten beiz,«treten. Die Kammer genehmigt diesen Antrag einstimmig. Punkt 3 der Tagesordnung: Antrag zum münd lichen Berichte der zweiten Deputation über Titel 4» dcS Nachtrags zum außerordentlichen Staatshaushaltspläne für die Jahre 1916/17, die Erwerbung deS Bermögens der Braunkoh len- Aktiengesellschaft Herkules in Hirschfelde, Auf wand für Ausbau und Erweiterung des Be triebs, einschließlich Errichtung einer Ker- Landtagsverhandlungen. I. Kammer. 48. ösfentliche Sitzung am 30. August 1917. Präsident Obvstmarschall Vr. Graf Vitzthum p Eckstädt, Exzellenz, eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 12 Min. Am Regicrungstische: Ihre Exzellenzen die StaatS- Minister Graf Vitzthum v. Eckstadt und v. Seydewitz, sowie die Regierungskommissare Ministerialdirektoren Geh. Räte Elterich und Just, ferner Geh. Rat Vr.-Ing. Krüger, Geh. Justizrat vr. Weise, Geh. Bergrat Fischer, die Geh. Re- gierungöräte Granbe und Thiele und Finanzrat vr. v. Schroeder. Die Kammer tritt sofort in die Tagesordnung ein. 1. Den Bortrag auS der Registrande übernimmt Hr. Oberbürgermeister vr. Kaeubler-Bautzcn. Punkt 2 der Tagesordnung: Antrag zum anderweiten mündlichen Berichte der ersten Deputation über das Königl. Dekret Nr. 48, betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, die Feuerbestattung betreffend, vom 29. Mai 1906. (Drucksache Nr. 302.) Berichterstatter Oberbürgermeister Lehmaun: Zwischen den Beschlüssen der Ersten und Zweiten Kammer habe noch eine kleine Differenz bestanden in § 10a. Dieser habe im Negierungsentwnrfe gelautet: „Die Ortspolizeibehörde des Bestattungsorles kann aus nahmsweise die nachträgliche Feuerbestattung schon beerdigter Leichen gestatten." Tie Erste Kammer habe das Wort „ausnahmswc«se" gestrichen, die Zweite Kammer habe dem zugeftimmt und darüber hinauS- gehend noch die „kann"-Bestimmung der Eingangsworte in eine mehr verbindliche Form umgewandelt und außerdem das Wörtchen jedoch cingefügt, sodaß 8 10» folgende Fassung erhalte: „Tie LrlSpolizeibehörde des Bestattungsortes soll jedoch die nachträgliche Feuerbestattung schon beerdigter Leichen ge- statten und kann von der Vorlegung usw." Diese Änderung sei nicht sowohl eine sachliche, als vielmehr eine textliche Abweichung von den Beschlüssen der Ersten Kammer; sic sei aber eine Verbesserung des Geseyeswortlantes, und man könne ihr deshalb, zumal auch die Staatsregierung ihr Einverständnis damit erklärt habe, ohne weiteres zustimmen. gasungsanstalt zur Gewinnung von Neben erzeugnissen, sowie Beschaffung von Wohn häusern und damit zusammenhängende andere Ausgaben unter Kürzung von Einnahmen be treffend. lDrucksache Nr. 30 a.) Berichterstatter Geh. Kommerzienrat Waeatig: Die Angelegenheit sei bereit- eingehend in der Zweiten Kammer beraten worden, die der Vorlage einmütig ihre Zustim mung erteilt habe. Die Bedenken, die in der Finanzdeputation L der Zweiten Kammer den» vorliegenden Projekte gegenüber geltend gemacht worden seien, bewegten sich in der Hauptsache m zwei Richtungen: einmal sei der für die Erwerbung des Ver mögens der Aktiengesellschast Herkules gezahlte Preis, dessen Höhe, an den Bilanzen der Gesellschaft bemessen, durchaus un gerechtfertigt erschiene und i " früheren Verkaufsangeboten d In der Zweite«» Kammer sei bei Beratung dieses Gesetzentwurfes sodann auch gerügt worden, daß die Erste Kammer sich angeblich vorzeitig vertagt habe und daß dadurch eine rechtzeitige Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes vereitelt worden wäre. Daß dieser Vorwurf ganz aUoemcm nicht begründet sei, habe der Hr. Präsident zu Beginn der vorletzten Sitzung schon festgestellt. Im vor liegenden Falle insbesondere aber sei der Vorwurf auch sachlich unhaltbar. Tenn nach einer Verordnung der zuständigen Mrlitär- stellen, die unter Nr. 441 auf Seite 65 des Armecvcrordmnigs- Auf 1 bl gewinnbare Kohle berechnet, stellten sich die Kauskosten demnach auf 1,63 Pf. Um dielen an sich hoch erschei nenden Preis gebührend zu würdigen, müsse man ibn nicht an sich, sondern in« Zusammenhang mit den sehr wesentlichen Vor teilen betrachten, die einerseits darin lägen, daß die Kohlei« be reits zum Abbau vorgerichtct seien und daß der kostspielige Auf- ichluß des Grubenfeldes daher in dem AnlagcpreiS mit enthalten sei, und die anderseits sich durch den Erwerb der HerkulcSgrube für den Abbau des staatlichen Türchaner Kohlenicldes ergäben. Tiefe Vorteile könnten natürlich in den Bilanzen der Aktien gesellschaft nicht in die Erscheinung treten. Tes weiteren habe sich die Gesellschaft aucb nicht die wirtlchafilichcn Aussichten nutz bar zu machen vermocht, die sich für den Staatsnskus aus dem Unternehmen nach Umfang und Art des geplanten Betriebes er gäben, denn diese lägen einmal in« Großbetriebe, für den der Kohleninhalt der Hcrkulcsgrube nicht allein genügen würde, zum andern in dem beabsichtigten Vcrgasungsverfahren unter gleich zeitiger Gewinnung der Nebenprodukte. Tie mit der Vergasung in Zusammenhang stebendc wesentliche Steigerung der Verwer tung der Braunkohlen habe auch auf die Bewertung des Ver mögens der Aktiengesellschaft Herkules zurückge wirkt. Aus alle dem gehe hervor, daß der Wert und die Entwichung-möglichkeiten des Werkes nicht an den in den Bilanzen ausgewiesenen Er- gebnifsen einer Gesellschaft zu mess n seien, die unter einer das eingczahlte Aktienkapital um mehr al» das Doppelte über schreitenden Hupotbetcnlast zu arbeiten gezwungen gewesen sei und gerade deshalb der Mittel entbehrt l abe, feine Erzeugung unter Anwendung der rationellsten Betriebs- einrichtungcn bis zur äußersten Grenze deS vorhandenen Kohlen igt erschiene und im grellen Widerspruch mit de«« Verkaussangeboten der Gesellschaft stände, bemängelt worden, -uni anderen sei der Befürchtung Ausdruck verliehen worden, daß das einzuführcude Vergasungsverfahren noch zu neu und die Erfahrungen, die hinsichtlich feiner technischen Ausbildung zurzeit Vorlagen, noch nicht genügend gefestigt «vären, um eine Anlage im Werte von 5 225 000 M. zu rechtfertigen. Was den erste«« Punkt, die für den Ankauf der HerkulcSgr««be verausgabte Summe von 5100 000 M., anlange, io sei zu berücksichtigen, daß in dieser die mit 1 Mill. M. bewertete Brikcttfabrik inbegriffen sti, sodaß auf die Erwerbung der Grube selbst 4 400 000 M. ent fielen. Turch diese Kapitalanlage seien Grundstücke in der Größe von 134,368 da sowie das Abbaurecht an 60,022 h» Oberfläche und damit ein insgesamt im Tagebau zu gewinnender Kohlen inhalt von 19,3 Mill, t oder 270 Mill, m erworben worden. bereits ein Verfahren vor sich habe, daß sich aus einem hohen Stande der Entwicklung befinde, sodaß nicht zu befürchte«« sei, daß es in absehbarer Zeit durch ein anderes, noch besseres überflügelt werden würde. Tie Deputation der Ersten Kammer habe Einsicht genommen in die Verträge, die der Staat mit der Generator Aktiengesellschaft geschlossen habe. In diese«« Vertrag «« seien in wünschenswerter Weise Garantien sowohl in bezug auf Tcergcwinnung, Stickstoffaus bringen und Aürmcefselt, als auch in bezug auf die Güte des Materials und die Leistungen der Maschinen gegeben. Dabei sei es von besonderem Werte, daß die liefernde Gesellschaft in ihrer Versuchsstation in Welten mit der Herkulcskohlc selbst Versuche angestkUt habe, die ein günstiges Ergebnis gezeitigt hätten. Ter Denkschrift sei endlich eine Rentabilitätsbercrtmung bcigcfügt, auf die Redner kurz cingeht. An der Berechnung der Abschreibung sei in melnsacher Hinsicht Kritik geübt worden, sowohl was die möglichenfalls zu niedrig eingesetzten Fördcrnngskostcn als die zn optimistisch veranschlagten Emn hmen, insbesondere die Preise der Nebenprodukte betreffs, in bezug aus deren Stabilität Zweisel be Lchtigt wären. Nach Ansicht d r gehörten Sachverstän- di en seien Bedenken in beiden RiGtungen nicht b gründet, in du bereis erwähnten, über dal Vcrgaiungsvcrfabre herbei- gezogenen Gutachten ne de vülmcbr ausdrücklich daraus hin ge -ies«, daß die Erlöse sür Teer und Ammoniak im Hinblick auf den außcrordcntlicben Bedarf Tcutichlands an Mineralölen m d an Ammoniak zu Düngemitteln sehr vorsichtig eingesetzt, die Ab schreibungen anderseits im Vergleich zu den in der Industrie üblichen Sätzen eber zu hoch bemessen seien. Die letzterwähnte Feststellung vermöge sich die Teputaoon der Ersten Kanim r nicht zu eigen zu machen. In der Industrie würden l»änfig genug, um den tatsächlichen Abnutzungsverhältnissen Rechnung zu trazcn, bei Maschinen höhere Abschreibungen al- die hier vorgesehenen in An wendung gebracht. Abgesehen hiervon sei die Deputation d r Meinung, daß eS sich bei der Gewinnabschätznng eine- Untcr- nebmen» von dem Ilunangc nnd der Kompliziertheit dcS hier zur Erörterung stehenden, solange noch leine eigenen Erfahrungen vorlügen, doch nur um Mutmaßungen handeln könne. Ter wirk- schasttichc Wert werde erst dann in vollen« Maße zur Erscheinung kommen, wenn das Unternehmen an- dem Entwicklung-stadiir n hcrauSgetret n sein werde, und er werde sich naturgemäß in dem Maße steigen«, in dem sich eine E böhuug de: Leistungen des Elektrizitätswerke- und der Jahre-fördcr ng nötig machen werde. Obwoh daher die Rentabilität der Anlage sich zurzeit mit annähernder Gewißheit nicht Voraussagen lasse, io ver kenne die Deputation nicht, daß da» Unternehmen sowohl in bc- zuge aus die möglichst günstige Ansnuyung unsere- Kohienver- mögcns als aus die Förderung der Versorgung des Landes mit elektrischer Kraft von großer wrrtjchasllüher Bedeutung sür unser stellen, die unter Nr. 441 auf Seite 65 des Ariuecvcrorduungs- vermögens zu steigern. In den, Sachverständigen-Gutachten über blattcs abgedruckt sei, sei die Ausgrabung nnd Überführung der die Erwerbung des Vermögens der Akticngesellichast Herkules, Leichen der im Feindeslande bereits beerdigten Kriegsteilnehmer! "»f Beranlasmng der Finanzdeputation U vom »önigl. nach der Heim t in der Zeit vom I.Mai bis zum 30. September "mauzmunpermm cmgefordert worden fe«, werde ausgeführt, überhaupt verboten; es hätte deshalb also mich eine frühere Vcr- daß der Anlauf m Anbetracht der bereits bestcbendcn und noch abschiedung des vorliegenden Entwurfes den gefallenen Kriegs- anszubauendcn stamUchen Zentrale sowohl nach der technischen teilnehmcri« bez. deren Angehörigen nicht eine schnellere Erfüllung wie nach der wirtschaftlichen Seite als zweckmäßig und gerecht ihrer Wünsche bringen können, ebensowenig lvie jetzt die spätere serugt anerkannt werden müsse und daß der gezahlte Kauspreis Verabschiedung des Gesetzes eine Schädigung oder Verzögerung gebe. Zum Schluß noch eine kurze persönliche Bemerkung. Bei der Beratung in der Zweiten Karniner habe dec Hr. Landtags- abgcordnete Heldt sich darüber erregt, daß er (der Berichterstatter) Land zu werden verspreche. In dem Maße, als die Verwendung der Kohle in einer früher kaum geahnten Weise znnehme, werde die haushälterische Bewirtschaftung unserer Bodenschätze zur ge bieterischen Pflicht; und andererseits habe mm« sich gegenwärtig zu halten, daß unsere Industrie, um die ihr durch den Krieg ge- jchlagenen Wunden zu heilen und ihre frühere ioellwirtschastlick's Stellung wieder zu gewinnen, beim Itbergang in den Friedcus- zustand vor neue und größere Aufgaben gestellt sein «verde. Wenn die Deputation aus diesen Gründen die von der Staats regierung getroffenen Maßnahmen guthciße, so «volle sie damir keine grundsätzliche Stellung zu der Frage genommen haben, ob es im Interesse unserer wirtschaftlichen Entwicklung liege, daß der Staat sich in wachsende«'« Maße industriell betätige. Sie sei vielmehr der Ansich', daß an sich eine Einschränkung der privatwirtschaftlichen Tätigkeit unseren Intercüen durch aus zuwiderliefe, denn niemals werde der Staat d«e auS dein Unternehmungsgeist, der Erfindungsgabe und dem Wettbewerb der in ihrer Betätigung unbecmträcütigteu freien wirtschaftlichen Kräfte hervorgehenden Erfolge erreichen können. Von den in dieser Frage von dem Hrn. Finanzminmer in der Sitzung der Zweiten Kammer vorn 2. Juli abgegebenen Er klärungen, wonach der Staat nur für bestimmte, begrenzte Zwecke in das Gebiet der Privatindustrie ciugrcifeu solle, könne daher mit großer Befriedigung Kenntnis genommen werden. Er — Redner — fasse diese Erklärungen dahin au«, daß der Staat nur zu solchen industriellen Unternehmungen verichrcilen wolle, die sich ihrer Natur nach zu einer Ausbeutung durch Privatbetrieb weniger eigneten, oder sür deren Juangrinualmw durch den Staat ein öffentliches Interesse spreche. Diele Voraussetzungen seien bei den in Frage stehenden Unternehmen der Meinung der Deputation nach vorhanden. Auf Gruno der dargelegtcn Gesichtspunkte habe er namens der zweiten Depu tation zu beantragen: Tie Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: die unter Tit. 4» des Nachtrags zum außerordentlichen Staatshmlshaltplane auf die Jahre 1''16 und 1'17 eingestellten 18500000 M. nach der Vorlage zu bewilligen. Tie Kammer nimmt diesen Antrag einstimmig an. Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag zum münd lichen Berichte der zweiten Deputation über Tit. '>9 des Nachtrags znm außerordentlichen Ltaatk-hauShaltsplan.- auf die Jahre 1916 nnd 1917, die Herstellung einer vollspurigen Nebenbahn von Radibor (Sa.) nach Kamenz (Sa.) — zweite Rate — betreffend. (Drucksache Nr. 311.) Berichterstatter Geh. Kommcrzieurat Waemig: Auch diese Angelegenheit sei in der Zweiten Kammer bereits beraten worden. Redner trägt die Sache nochmals anssührlich vor. Tie Deputation der Ersten Kammer habe sich nach eingehender Prüfung der Angelcaenheit mit der Vorlage einverstanden er klärt, und er habe daher zu beantragen: Tie Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: die unter Titel 59 des Nachtrags zuin außerordentlichen Staatshaushaltspläne auf die Jahre 1916 und 1917 zur Herstellung einer vollspurigen Nebenbahn von Radibor lSa.) nach Kamenz (La.) als zweite Rate anzefordertc Surnnre von 200000 M. nach der Vorlage zu be willigen, den von der Regierung nach den Erläuterungen gc- troff-ncn Maßnahmen und Vereinbarungen nachträglich zu zustimm «« und sich insbesondere damit einverstanden zu er klären, daß für die Nebenbahn Radibor—Kamen; statt der in der Ständischen Schrift Nr. 64 vorn 19. Mai 1914 ge nehmigten Linienführung die jetzt vorgelcht.'ge.'.e verändert" Trasse gewühlt wird. Tie Kammer nimmt diesen Antrag ein'stiminig an. Punkt 5 der Tagesordnung: Antrag zum mündlichen Bericht der zweiten Deputation über Tit. 4 des Nach trags zum außerordentlichen StaatshauShaUspl.mc auf die Jahre 1916 und 1917, Erwerbung von .Kohlen feldern, einschließlich Grundbesitz und der hier mit zusammenhängenden anderen Ausgaben (dritte Rate) betreffend. (Drucksache Nr. ^04.) Berichterstatter Rittergutsbesitzer Iw. Becker geht an Hand der in der Erläutcrungsspalte gegebenen Be merkungen näher auf die Sache ein, die bereirs in dc: Zweiten Kammer beraten worden ist. Die Deputation der Ersten Kamm.'c habe die Sache ebenfalls beraten und halte es cbeusalls für richtig, trotz der jetzigen finanziell nicht leichten Zeiten, den hohe«« in Frage stehenden Betrag für den vorliegenden Zwca auszugebm. Er habe deshalb zu beantragen: Tie Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: unter Tit. 4 des Nachtrags zum außerordentlichen Staats haushaltspläne auf die Jahre 1916 und 1917 zur Erwerbung von Kohlenfcldern, einschließlich Grundbesitz und der hiermit zujammcnhängeudcn Ausgaben, als dritte Rate 25 0-0 000 M nach der Vorlage zu bewilligen. T«e Kammer nimmt auch dieseu Antrag einstim- mig an. Letzter Punkt der Tagesordnung: Anzeigen der vierten Deputation über zwei für unzulässig erklärte Petitionen. (Drucksachen Nr. 297 und 299.) Hr. Oberbürgermeister vr. Scetzen erstattet diese An zeigen, bei denen es bewendet. (Schluß der Sitzung I Uhr nachmittags.) I. Kammer. 49. öffentliche Sitzung am 31. August 1917. Präsident Oberstmarschall vr. Graf Vitzthum v. Eckstädt eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 22 Mi,«, nachmittags. Am Regierungstische Ihre Exzellenzen die Staats- Minister Graf Vitzthum v. Eckstädt und v. Scudewitz, sowie die Regicrungskommissare Ministerialdirektor Geh. Nat Elterich, Geb. Rat vr. Inz. Krüger, Geh. Rcgierungsral V-- Junck, Lberregicrungsrat Krantz, Finanzräte vr. Bang und vr. v. Schroeder, Regierungsrat vr. Klien. Die Kammer tritt sofort in die Tagesordnung ein.
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