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Sächsische Staatszeitung : 06.07.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-07-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191707067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19170706
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19170706
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1917
- Monat1917-07
- Tag1917-07-06
- Monat1917-07
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 06.07.1917
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 91. Beauftragt mit der Herau-gabe: Hofrat Daenge» in Dre-de«. 1917. v « der Zwischendeputation ihr Placet geben. Schon u»r in dieser Wunsch der Mehrheit der Zweiten Kammer gewesen, da» da» Beziehung keine falschen Hoffnungen zu erwecken, muß der Re- Gesetz gebracht worden sei. Die Staatsregierung habe da emmca Lan-tagsverhaMungen gierung daran liegen, die weitere Klärung der Ansichten zunächst Abg. Hekner (nl.) Kammer ohne weiteres entnehmen können, daß man bestrebt sei, der Standpunkt der Regierung deshalb vollkommen Unverstand vollkommen von Grund Bei der ganzen Frage komme es ganz und gar auf das Maß der bestellte Zwischendeputation eine ganz andere Bedeutung besitzt die hier Zwischendeputationen in Frage kämen, lein Unterschied kronrcchte an, um deren Aufgabe gebeten wurde (Abg Nitzichke- chc nchtigt). Gr habe neulich schon ausgesührt, daß, chmälerung der kronrcchte unter leinen Umständen TTvTl vTlT T^TN k v^kTUiT f VTTv TT TtTlHkTUTVI vT TT, ^TT TTNT T IIIITTIT ^TstNfT ^IllTt^T ITT/TT^ fTT^T »TITIITR: T IvT^TT/T , »TIT ^IT/UT VT vTjUTT', MlT'T TT OT nicht erledigt werden, weil die Erste Kammer vorzeitig und nach ' überzeugt sei, daß cS sich hier um eine der dringlichsten und wich ¬ tigsten Aufgaben der Regierung handle, daß cS sich darum handle, die das ganze aus umkrempeln Verfammgslebcn würden, nicht Leutzsch: - wenn eine das Gesetz sofort zurückgezogen worden. (Hört, hört! und Sehr richtig!) Könne man sich einen gleichen Fall vorstellen, wo et zuholen zu den Beschlüssen, wie sie zur Beratung von Anträge»» in der Reuordnungsdeputation gestellt worden seien Die Re- Beratmigsgcgeuuand einen Einfluß ouszuübcn. Dieses Recht wird in j 114 noch durch die Bors brift hervorgehoben, daß die dein Wunsche der Zweiten Kammer entsprochen, und als in der Ersten Kammer auch nur der erste Widerstand gekommen sei, sei einen maßvollen und durchaus auf dem Boden de- lssegebenen weiterbauenden, aber stetigen und doch eben ordentlichen lich. Er begreife nicht, daß sich die Staatsrcgie ung gegen eine so zwingende und dringende Maßnahme sperre, und habe vor allen Dingen nicht begriffen, daß die Staatsregierung zunächst Fortschritt zu erzielen, daß man Sprünge, mi machen werde. (Lebhaftes Sehr richtig!) daß die Regierung einmal z ige, daß sic die Stellung, von der sie bebaupte, daß sic in unserem deutschen Veriassn gslcbcn not wendig iväre, auch ausfuvc und sich selbst vertrete. Ihm scheine es beinahe so, als ob die Regierung selbst auf die parlamentarische Herrschaft hinarbeitcn wollte. Er warne vor diesem Standpunkte. Seine Partei wolle die parlamentarische Rcgiernngsweise nicht, ebenso»« nii, wie sie ihre Freunde im Reichstage wollten. Aber was »volle denn die Staatsregierung tun, we n sie sich in dieser Weise ablehnend verhalte? Sie tue ja nichts; sie stelle sich ja nicht an die Spitze de» Volkes, sic tuc nicht da», was man für ihre Pfl cht halte, hier vorzngShcn und dic'Gcsi'tzcntwarfeemjub'r ngen, seiner Meinung, er spreche das offen aus, unter Pflichtverletzung (Stürmische Zustimmug in der Mitte und links. — Zuruf: Man Aufgabe, wenn die Staatsregierung versage, dann ihrerseits vor» zngebcn, damit die Sache nicht noch schlimmer iverdc, da mit d e Sache nicht von der Straße auSgche. Er habe absichtlich gesagt „nicht noch schlimmer werde", un) zwar deshalb,Gwcil er Beratuugsgegenständc bestimmt anzuzcigen seien. Nun hat es meineslErachd ns heute keinen Zweck, sich über dcn G ad dcr Bestimmtheit zu streiten, den die Verfassungsurlunke hierbei voraussezt. Dcr wesentliche Sinn ist eben der, daß eine Zwischcndrputativn überhau pt nicht zustande kommen kann, bevor sich nicht die Regi rung mit beiden Stänkekammern über den Beratungsgcg< nsland einigt. Dos hat nicht nur eine formelle Bedeutung, sondern bat einen tieferen, sachlichen Grund. Die Zwischendeputation, die während der Vertagung des Landtags tagt und ohne allen Zusammenhang mit dem Landtage steht, ist eine Ausnahmemaßregel, eine Ausnahme nsbefondere von dem Grundsatz in § 118 der Verfassungsurkunde, wonach nach Schluß oder Vertagung des Landtages die Kamm rn weder versammelt bleiben noch beratschlagen dürf n. Tie Zwischcn- deputation soll sich nicht zu einen» Landtag im kleinen mit unbegrenzter eigen r Initiative entwickeln, sondern sich beschränken auf ein ihr bestimmt zugewiescncs Arbeit Pensum. Hier;»» kommt aber ein Weiteres. Inden» die Regierung sich mit dcr Bildung einer Zwischendeputatün zur Vorberatung eines bestimmten Gegen standes einverstanden erklärt, nimmt sie damit selber eine sach liche Stellung zum Gegenstände ein und erachtet ihn sogar als dringlich. Nun sind dem verfassungsnnsschuß eine ganze Fülle dcr verschiedenartigsten Gegenstände überwiesen: Änderung des Landtagswahlgesetzes, der Städteordnung, der Landgcmeinee- ordnung, des Gesetzes über die Behördeorganisation, Reform der Zusammensetzung des Landtags, der Gemeindevertretungen, der Bezirks- und Kreisverbände, Verhältnis der Volksve»ketung zur Regierung, Reform der Erste»» Kammer. Unter diesen An- gierunq habe da eine längere Ausführung über die Bedeutung des 8 114 der Bersasi'ung gegeben. Tiefer 8 114 müsse ja jetzt leider zu etwas eigentümlichen Auslegungen herhalten. In dem 8 114 siehe lediglich, daß die Zwischendeputatton nur ernannt werden dürfe, wenn vorher bestimmte Beratungsgegenstände angezeigt würden. Tic Gegenstände, die in der gewollten Zwischendeputation zur Beratung kominen sollen, seien seiner Ansicht nach durchaus be- stimmt, und es lasse sich dieser Grund also auch nicht aufrecht erhalten. Run sc en allerdings in der Teputation bei Gelegen ¬ ais ein Ausschuß, den eine einzelne Kammer ohne Mitwirkung gemacht werde. Die Zweite Kammer stehe in der Mehrheit aus dem der R gi rung auf Grund ihrer eig nen Geschätt-'ordnung selb- Standpunkte, daß entweder beide Zwischendeputatiouen .uftande ständig cinsetzt. Während bei tun nach der Geschäftsordnung kämen oder keine. Ter Hr. Staatsminister habe nun soeben einen von der Kammer bestellten Ausschüssen d r Reg crung keinerlei Weg angegeben, auf dem nach seiner Meinung die Erledigung Mitwirkung zusteht, ist ihr bei der Zwischendeputation oas Recht j erfolgen könne, nämlich indem die Vertagung nur eine kürzere verliehen, die Bildung der Zwijchendeputationcn zu genehmigen sei, als urlprünglich beabsichtigt gewesen fei, etwa bis in die oder zu versagen, ja sie hat damit a >ch die Möglichkeit, auf den ' zweite Hälfte des August hinein, während sie sonst bis Ende Sep- tember vorgesehen geivesen sei, wodurch die Deputationen d c Möglichkeit hätten, zu arbeiten, während das Plenum noch nicht zusammenzutreten brauche. Ter Hr. Staatsmimfte. babe ge meint, daß das der verfassungsmäßige Zustand wä e. Se ner sieht, daß sie nicht notwendig ist!) in die Ferien gegangen sei. Da habe die Staatsregierung nicht ein Wort des Wideripruchs gehabt. Wenn die Zweite Kammer so etwa» täte, dann hätte er keinen Zweifel, daß ihr entgegengehaltcn würde, daß sie Ob struktion treibe. Diese unterschiedliche Behandlung zwischen den beiden Kammern — auch da» müsse hier einmal ausgesprochen werden — sei es, die im Lande nicht verstanden werde (Sehr richtig I) und die im Lande allerdings sehr viel böse» Blut mache. (Lebhaftes Sehr richtig!) Er erinnere an den Vorgang damals bez. der Wahlen zum Landeskultunat, da sei es ein bringender Feuerbestattung (Zuruf: Pflichtvergess nheit! — Abg. Günther: Das E nkammerspstcm ist das Richtige!) und das sehr wichtige Gesetz über den Hau haltSplan sür das Elektrizitätswerk, sic alle k. unten zugelassen würde, dann unser ganzer Verfassungsstaat nicht möglich wäre (Sehr richtig! links und in der Mitte). Es gäbe gar keine größere Schmälerung der Kronrechte, als es die gewesen sei, welche die Krone freiwillig bei Schaffung der Verfassung auf sich genommen habe (Abg. Nitzschke-Leutzsch: Sehr richtig!. Beinahe jeder Fortschritt des versaüungswesens bringe die freiwillige Auf gabe von Rechten mit sich (Sehr richtig! links und in der Mitte), und man danke es der Krone, wenn sie, um Fortschritte zu erzielen, ihrerseits freiwillig auf Kronrechte, auf bisher von ihr cmsgeübte Rechte verzichtet habe. (Sehr gut! Bravo!) Wenn man das der Krone aber danke, dann sei man auch berechtigt, die Krone um Aufgabe von Kronrechtcn zu bitten, wo man es im Inkreise des Staates sowohl und im Interesse der Gesamheit sur notwendig halte (Lebhaftes Sehr richtig! links und in der Mitte), und das liege allerdings im Falle einer Umänderung dcr Ersten Kammer vor. Er könne sich eine Reform der Ersten Kammer gar nicht denken, ohne daß R chte anfgegcben würden. Es werde sich gar nicht umgehen laffen, die Frage zu erörtern — er nehme das bloß als Beispiel an —, ob die Stellen der ersten Ma istratsperionen künftig weiter durch die Krone zu besetzen seien, oder ob es richtiger erscheine, hier eine Wahl, sei cs durch die Stadt verordneten oder auf andere Weffc eintreten zu kaffen. Er Habs gar keine»» Zweifel, daß, wenn bloß da- in Frage gekommen wäre, die Staatsregierung nicht das geringste Bedenke»» gehabt hätte, Sr. Majestät vorzuschlagcn, trotzdem die Genehmigung znr Einsetzung einer Zwischcndevutation zu geben. ES bandle sich also hier tatsächlich nur um das Maß der kronrechte, deren Aus gabe erbeten werde, nicht uni das Prinzip selbst (Sehr richtig! links und in der Mitte), und daruin sei cs nicht richtig, wenn die Regierung hier Gründe vorschütze, d e sich lediglich richten könnten gegen da-, wovor» sie wisse, daß cs nur von einer Minderheit vertret n werde, und nicht gegen das, was als Arbeit der Devu- tation nachher an die Zweite Kammer gebracht werden »Erde. Tann sei weiter angeführt worden, daß die Ausgabe dcr Neuordnung nicht so dringlich sei. Er habe gestern schon hier angeführt, und die groß Mehrheit des Hauses habe dieselben Grundsätze vertreten, daß diese Aufgabe allerdings im höchsten Maße dringlich sei, und er möchte hier bloß daraus verweisen. Die Stimmung im Lande sei, wie das gestern schon aus gesprochen »vorden fei, nicht so, daß mai» mit diesen Tingcn iurückhalten könne bis dahin, wo es zu spät sei. (Abg. Nitzschke-Leutzsch: Spielen mit dem Feuer!) Er warne heute, «vis er cs gestern getan habe, noch einmal davor, hier nicht rechtzeitig an die Aufgabe heranzuketen, die unbedingt erfüllt werden müsse. (Abg. Nitzschke: Sehr gut!) lind er warne die Staatsregierung weiter davor» bei dielen wichtigen Tingen die Führung nicht selbst in der Hand zu be halten, sondern sie der Kammer oder gar der Straße zu über lassen. (B>avo! in der Mitte.) Seine Partei halte e» sür ihre Ansicht nach sei es gerade umgekeh»t. (Sehr richtig! bei den Nationalliluralen.) Ter 8 114 beweise, daß als verfassungs mäßiger Zustand angesehen werde, daß die Deputationen tagen, wenn auch das Plenum tage (Sehr richtig! links), und daß, wcnn es also notwendig werde, daß Deputationen tagen in einer Zeit, wo das Plenum nicht tage, dann eben gerade die Einsetzung von Zwischcndcputationen vorgesehen sei. Tas sei der verfassungs mäßig gegebene Weg. Tie Staatsregierung wolle allo hier einen Weg gehen, der zwar vielte cht dcr Verfassung nicht direkt wider streite — das »volle er nicht behaupten —, der aber doch nicht nicht als der eigentlich gegebene verf ssungsmäßigc Weg anzu sehen sei. (Abg. Günther: Sehr richtig!) Aber immerhin, dadurch werde ja die Zeit gegeben, um beide Gegenstände zu erledigen, und man werde diese Zeit ausnützen. Was seien denn nun aber eigentlich die Gründe, welche die Staatsregierung bewegten, sich auf diesen nicht ganz der Verfassung entsprechenden Standpunkt zu stellen? Zunächst sei di; Noiwendigkeit einer Urlaubszeit angeführt wor den. Dies erkenne man durchaus an. Eine Ruhepause lei jetzt sür Regierung wie Stände notwendig, und nian würde ganz genau in derselben Weise eine Ruhepause haben eintretcn lassen, wie sie jetzt in Aussicht genommen worden sei. Di ser Grund sei also vollkommen hinfällig. Damit falle aber auch der zweite Grund, daß die Regierungsvertreter abgehalten würden durch die Vo - bereitung der nächsten Landtagstagung. Auf dem Wege, den d e Regierung jetzt Vorschläge, würden sie genau in derselben Weise und zu derselben Zeit in Anspruch genommen, als wenn die Zwischen dcputation eingesetzt werde. Tann der zweite Grund, der angeführt werde: die Unmöglichkeit, die Genehmigung der Ersten Kammer herbeizuführen. Warum habe den»» di' StaatS- regürung nicht den Druck aus das Präsidium der Ersten Kammer angewendet, der notwendig gewesen wäre, um eine Sitzung herbeizusüh cn? (Sehr richtig!) Sei das überhaupt ein ver fassungsmäßiger Zustand, daß die Erste Kammer sich einfach in die Ferien begibt, (Stürmische Zustimmung in der Mitte und link»; Zuruse: Unerhört!) ohne daß die allcrwichtiastcn Tinge er ledigt worden seien? Lasse sich den»» die Staatsrcg crung das in alb r Ruhe gefallen, ohne auch nur einen Widerspruch zu erbeben? (Lebh-fte Zustimmung in der Mitte und link-.) Ter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan sei nicht erledigt. (Sehr richtig!) Die beiden Ges tzc, die gestern hier beraten »vorden seien, das über die Wiedereinberufung des Landtags ruhen konnten. Nun habe»» die Mitglieder der Deputation ihren Antrag „ dainit begründet, daß es ihnen erwünscht sei, einige Wochen vor Umänderung m der Zusammensetzung der Ersten Kammer einen Zusammentritt des Landtags zusammenzukommen, um ihre Zweck haben solle, dann müsse bei Beginn der nächsten Tagung Arbeit möglichst zu fördern und eine oder die andere Frage noch ein Gesetz vorgelegt »v'rden. Die Staatsregierung lege ganz be- , _ in diesem Landtage zu in Abschluß zu bringen. Diesem Wnnsche sonderes Gewicht darauf — das habe sie entgegen den aus der , heil der Beratung einige Anträge gestellt worden, dir weit will die Regierung gern die Wege ebnen. Er läßt sich dadurch Mitte der Kammer hervorgehobenen Wünschen b tont—, daß sie, gehend, ja die sogar sehr weitgehend seien und die Kronrechte in erfüllen, daß tu r Landtag im letzten Drittel des August wieder ehe sie ihrerseits mit einem Gesetzentwurf; an die Stände- erheblichen Maße beschneiden würden Belchen Erfolg derartige einbcrufen wird, die Vollversammlung aber erst Mitte September Versammlung komme, erst die Stimmung der Zweiten Kammer Anträge haben würden, lasse er dahingestellt, jedenfalls könnten mit dcr Arbeit beginnt. Dadurch hätte die Deputation einen höre und erst erfahre, ob eine Zweidrittel-Mehrheit für eine solche Anträge nicht von vornherein zurückgewiesen werden. ... Neuordnung zu haben sei. Wenn die Staatsregierung das als Derartige weitgehende Anträge könnten in anderer Beziehung Vorbedingung betrachte, müsse sie den dringenöst.» Wunsch auch in anderen Deputationen vorkommen und müßten ihre Er haben, daß diese Vorbedingung rechtzeitig erfüllt werden könne, ledigung finden. < Sehr richtig!) Also dieser Einwand sei tat- (Sehr richtig!) Diese echtzeitige Erfüllung sei nur dann mag- fach ich seiner Nberzeugung nach ein formeller, herausgefuchtcr, lich, wenn die Beratung der Anträge bis spätestens Mitte um einen Grund zu finden, der sachlich die Begründung der Ab- Lttcber beendet sei. Die Frist sei hier also noch kurzer als beim lchnung rechtfertigen zu können fcheine. übrigens hätte die Kohlenreqalgesetz, »vo sie bis Ende Oktober lause. Ihn» sei also Regierung aus der ganzen Haltung der Mehrheit der Zweiten trägen befinden sich solche, denen die Regierung freundlich gcgenübersteht, andere, deren Tragweite die Regierung zurzeit nicht zu übersehen vermag, über die sie sich aber mit Ihnen gern eingehend beraten »vill. Endlich befinden sich aber unter diesen Anträgen doch auch solche, welche die Regierun , bereits als unannehmbar bezeichnet hat. Ich brauche wohl nicht besonders hervorzuhcben, daß es für die Regierung vollkommen auSge- scblosscn ist, Sr. Majestät dem Könige die Genehmigung zur Bildung einer Zwischcndeputation vorzusr lagen, wcnn dieser Teputation Anträge überwiesen »verden sollen, welche die Re.t te der Krone minder»» »vollen." Mit diesen Ausführungen ist nicht gesagt, daß die Regierung die dem Berfassungsausschuß überwiesenen Ankäge in Bausch und Bogen verwirft. Die Regierung behält sich ihre endgültige Stellung zu den Anträgen vor uno ist nach wie vor bereit, m ihren» Berfassungsausschuß darüber zu verhandeln. Sie steht aber auf dem Standpunkte, daß die Anträge, derci» Tragweite sich noch gar nicht übersehen lasse, sich nicht für eine Zwischen- oeputation eignen, weil die nach der Bcrfassungsurkunde znr Be stellung einer Zwischendeputation erforderliche Einigung der Re gierung und der Ständcversammlung über den Beratungsgegen stand vorau-sctzt, daß der Wunsch nach einer Verständigung über den Gegenstand eine gewisse Reise erlangt hat. Nm» will ich zwar den grundsätzlichen Wunsch nach einer Verständigung bei allen Herren al» vorhanden annehmen, wenn auch dieser Wunsch anscheinend mit einer allzu weitgehenden Nachgiebigkeit der Re- gierung rechnet. Bedenklich mußte e» die Regierung aber machen, daß fast in jeder Sitzung de» BerfassungSau-schusscs neue radikalere Ankäge gestellt wurden, die weit über die alten An träge hinausgingen. Zu einer derartig überstürzten Behandlung der schwierigen Frage konnte die Regierung nicht durch Genehmigung II Kammer. (Fortsetzung der 82. öffentlichen Sitzung von» 4. Juli 1917.) Gk»«1»mi«ifter Graf Vitzthum v. Gckstädt (nach den stenographischen Niederschriften): M. H.! Der Hr. Berichterstatter hat die Verhandlungen, welche dem Antrag Nr 458 vorauSgcgang^n sind, richtig ge schildert. Die Sachlage ist also folgende: Nach den Bestimmungen der Berfassungsurkunde hätte die Regierung abzuwartcn, ob dieser Lnkag von beiden Häusern des Landtags zum Beschluß erhoben würde. Alsdann hätte sie sich darüber schlüssig zu machen, ob die König!. Genehmigung dazu einzuholen sei. Da nun die Re gierung noch der Kenntnisnahme der allgemein geäußerten Wünsche des Landtag» die Absicht bat, den außerordentlichen Landtag heute zu vertagen und die Erste Kammer seit längerer Zeit ihre Sitzungen eingestellt hat, ist das rechtzeitige Zustande- wmmen eines stä dischen Beschlusses praktisch nicht mehr möglich. Alle Erörterungen und Debatten können an dieser Sachlage nichts mehr ändern. Ich halte e» aber doch für angezei,t, den Stand punkt der Regierung nochmols darzulegen. M. H.! Die Regierung hat die Umwandlung des Ver fassungsausschusses in >ine Zwischendeputation nicht sür erforder lich angesehen, weil die Fülle der Fragen, die dem Verfassungs- auSschuß überwiesen worden sind, in diesem Landtage überhaupt nicht mehr erschö send behandelt »verden können, und weil die Ant ägc auch nicht als so dringlich anzusehen waren, daß sie außerhalb dcr Landtagstagung behandelt »verden mußten. Die Regierung war der Ai sicht, daß die Anträge sehr wohl bis zur spricht zunächst zu dem Anträge vr. Spieß u. Gen., wegen des umgekehrt gewesen sei, daß ein Wunsch der Ersten Kaminer von Kohlengesetzes eine Zwischendeputation einzusetzen, seine Zu- der Regiening nicht erfüllt »vorden sei, weil die Zweite Kain,ne? stimmung aus. Es handle sich hier um eine dringende Wirtschaft-uicht gewollt habe? Richt einmal! Aber dcr Ersten Kamme? liche Aufgabe. Da» ltzesetz müsse vor Ablauf der Sperrfrist, die gegenüber machten die Herren der Regierung immer bloß Ver bi- Ende Oktober gehe, beendet werden, und es sei um so not- veugungen (Lebhaftes Sehr richtig!), während sie gegenüber de? wendiger, daß das Gesetz bi» dahin erledigt werde, als das in Zweiten Kammer glaubten, starke Männer sein zu können. (Lebhaftes großer Eile beschlossene Sperrgesetz in vieler Beziehung die »virt-, Sehr richtig!) Es tue ihm leid, daß er das aussprechen müsse schaftlichen Zustände binde, was bei längerer Tauer große schäd- (Abg. Nitzschke-Leutzsch: Mir nicht!), aber es müsse einmal liche Wirkungen nach sich ziehen müsse. Daß die Staatsregierung gesagt (Sehr richtig! in der Mitte) und vor dein Lande festgestellt eii» großes Interesse an einer derartig schnellen Erledigung des werden, daß die Zweite Kainmer nicht entsprechend der Stellung Kohlengesetzes habe, gehe ja auch aus den Worten des Antrag- behandelt werde (Sehr richtig!), die sie glaube einnehmen zu stellers hervor, der ausdrücklich hervorgehoben habe, daß dieser dürfen. Es müsse endlich einmal in der Behandlung der beiden Antrag gestellt worden sei nach Einvernahme mit der Regierung. Kammern eine Änderung eintreten, es müsse volle Gleichbereck^ (Abg. Nitzschke-Leutzsch: Mit uns haben sie nicht gesprochen!) tigung eintreten, darauf müsse die Z »eite Kammer bestehen. Es Auch die Erste Kammer habe bereits mit dem Anträge gerechnet wäre seiner Ansicht nach möglich gewesen, die Zustimmung der und sür den Fall der Annahme dieses Antrages bereits eine Ersten Kammer herbeizusührcn, wcnn die Regierung sofort, als Zwischendeputation eingesetzt, die sich auch schon konstituiert habe, hier der Wunsch aufgetaucht sei, sich an das Präsidium der Erste» Ob diese Konstitution der Zwischendeputation überhaupt zulässig Kammer gewendet hätte. Tas habe die Regierung aber nichs sei (Abg. Nitzschke-Leutzsch: Sehr richtig!), ehe überhaupt die , getan, sie habe es gar nicht gewollt. Voraussetzungen gegeben seien, wolle er dahingestellt sein lassen. Nun werde weiter behauptet, daß die Staatsregierung nicht (Abg- Günther: Ein ungültiger Beschluß!) Ebenso wichtig und in der Lage sei, die Zustimmung Sr. Majestät des Königs ein dringlich wie das Kohlenregalgesetz seien aber auch die Anträge, die wegen der Neuordnung gestellt »vorden seien. (Sehr richtig!) Es sei gestern bereits in längeren Ausführungen die Wichtigkeit und Dringlichkeit einer Neuordnung im Reiche betont workcn. Gena»» dieselben Gründe träfen aber auch für die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Neuordnung hier in Sachsin zu. Es sei auch insofern lei,» Unterschied, als in dem eine»» Falle eine Befristung gegeben sei, im ändern Falle aber eine Befristung fehle. Wenn die Neuordnung einen Zweck haben solle, »venu insbesondere die > der Zusammensetzung der Ersten Kammer einen Zeitraum vo»» 14 Tagen bis 3 Wochen. Tamit kämen »vir praktisch zu demselben Ergebnis, wie wenn eine Zwischcndeputation für die letzten 14 Tage vor Zusammen tritt de» Landtags bestellt würde, und diesen Weg muß di' Re gierung grundsätzlich der Bestellung einer Zwischcndeputation vorziehcn. Zur Begründung dieses grundsätzliche»» Standpunltes darf ich auf die Ausführungen znrückgreifen, die ich in der Tcputcitwn gemacht habe. Dort habe ich gesagt: „Nun gestatten Sie mir noch ein Wort über die Bedeu tung des § 114 der Vcrsassungsurkunde zu sagen, der ja bei Ihren Beratungen bereits erörtert »vorden ist. Ich „ , bitte Sie, dabei zunächst zu beachten, daß die nach lediglich formelle Einwände dagegen vorgebracht habe. Tie 8 114 der Bcrfassungsurkunde von der Ständeversamm- Zweite Kammer lege in ihrer Mehrheit unbedingtes Ge- lung als solcher mit königlicher Genehmigung wicht darauf, daß zwischen den be»den Gegenständen, für
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