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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1911
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kann eine Innung die Bekanntmachung von Preisen untersagen?
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 67
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 123
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 159
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 293
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der dreiundzwanzigsten ... 293
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 294
- ArtikelKann eine Innung die Bekanntmachung von Preisen untersagen? 294
- ArtikelNeue Zifferblattbefestigung 296
- ArtikelEin Jubiläums-Katalog 296
- ArtikelPhotographische Wunder 298
- ArtikelTechnische Fortschritte in der Konstruktion und im Bau ... 300
- ArtikelStoppuhr mit elektrischer Auslösung und Anhaltung 303
- ArtikelTelephonisches Zeitsignal der Hamburger Sternwarte 304
- ArtikelAus der Werkstatt 305
- ArtikelSprechsaal 305
- ArtikelVermischtes 306
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 308
- ArtikelBriefkasten 309
- ArtikelPatent-Nachrichten 310
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 310
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 311
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 329
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 345
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 379
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 397
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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294 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 18 ufscher Ohrmaeher jjorstands-Sitzung. Am 1. September fand eine neue Sitzung des Vorstandes statt. Zunächst gelangten eine Anzahl von Dankschreiben zur Verlesung, die sich auf die anläßlich der letzten Prüfung erteilten Gehilfen-Diplome be zögen, sowie auf einen Beitrag von 100 Mark, den der Bund der Uhrmacher-Innung in Hannover behufs Anschaffung von Werkzeugen für die Uhrmacher-Fachklasse überwiesen hatte. — Der Ehrenrat des Bundes, der seit dem Tode unseres unvergeß lichen Kollegen R. Felsz nur noch aus Herrn F. L. Löbner bestand, wurde durch die Wahl der Herren Kollegen Bergner, Hennings und Packbusch vervollständigt. Prüfung von Lehrlings-Arbeiten. Im Oktober werden wir die dreiundzwanzigste Prüfung von Lehrlingsarbeiten ab halten. Wir bitten die Mitglieder, deren Lehrlinge in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres auslernen, die auf der Kopfseite der vorliegenden Nummer abgedruckte Einladung zu beachten. Für die Einlieferung der Arbeiten ist der 5. Oktober als spätester Termin festgesetzt worden. Die weiteren Punkte der Tagesordnung eignen sich noch nicht zur Veröffentlichung. Ausschluß aus dem Grossistenverbande. Gegen die Firma Eduard Hoffsommer in Magdeburg wurden Be schuldigungen erhoben, daß sie in einem für Hausierer bestimmten Blatte inseriere und außerdem Pfandleiher und Abzahlungs geschäfte durch ihre Vertreter besuchen lasse. Da die Firma dem Vorstande des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten keine ausreichenden Erklärungen abgegeben hat, so ist sie aus dem genannten Verbände ausgeschlossen worden. Wie uns berichtet wird, inseriert die Firma in dem betreffenden Blatte weiter; nur zeichnet jetzt ein Schwiegersohn des Genannten, ein Herr Weber, der bei der Firma tätig ist. Wir haben veranlaßt, daß ihre Anzeige in unserem Organ nicht weiter erscheint. Die Aufklärung des Publikums muß gerade gegenwärtig mit allem Nachdruck betriebeft werden, um der. Wirkung der unlauteren Reklame, die, wie alljährlich um diese Zeit, wieder stark anwächst, nach Möglichkeit die Spitze abzubrechen. Wir machen daher auch an dieser Stelle auf unsere neue Broschüre »Ratgeber für Uhrenbesitzer und Uhrenkäufer« auf merksam. Sie wendet sich in der verständlichsten Sprache gegen alle die bekannten Vorurteile, mit denen der Uhrmacher im Verkehr mit der Kundschaft zu kämpfen hat und gegen alle die unlauteren Schlagworte, die in unreellen Reklamen den Laien zu bestechen pflegen. Probe-Exemplare sind kostenlos von der Geschäftsstelle zu beziehen und hundert Stück kosten mit Paketporto 4,50 Mark. Besonders sei die Verbreitung auch den Vereinen und Innungen empfohlen. Das Führen von Prozessen wegen unlauteren Wettbewerbs bleibt nach wie vor eine langwierige und undankbare Sache. Einem aufgeklärten Publikum gegenüber aber müssen die Marktschreiereien wirkungslos werden. Gegen die Brillenhausierer. Ein Händler mit optischen Waren, H. F. Gerecke aus Hamburg, reist von Ort zu Ort, läßt sich in Gasthäusern nieder und gibt durch Flugzettel bekannt, daß er »mit einer Auswahl von Brillen- und Kneifermustern kurze Zeit anwesend« sei und Bestellungen entgegennehme, die im Gasthof abzugeben seien. Der Aufnahme von Bestellungen auf Brillen und dergleichen nach Mustern steht auch nichts ent gegen, vorausgesetzt daß die Bestellung nicht unmittelbar darauf ausgeführt und womöglich das ausgesuchte angeb liche »Muster« selbst geliefert wird. In solchen Fällen würde eine Umgehung der §§ 56 und 42a, also ein strafbares Hausieren mit optischen Gegenständen vorliegen. Das gleiche ist der Fall, wenn der Händler in die Häuser geht und sich ebenfalls nicht darauf beschränkt, lediglich Bestellungen nach Mustern aufzu nehmen. Dieser Geschäftsbetrieb ist aber auch noch in anderer Beziehung bedenklich. Wenn man berücksichtigt, wieviele schwer zu beurteilende Äugenfehler unter den Brillenbedürftigen Vorkommen, wie leicht eine falsch gewählte Brille das Obel verschlimmern und damit das edelste Sinnesorgan des Menschen für immer schädigen kann, so wird man zu dem Schlüsse kommen, daß gegen diese Art des Brillenvertriebes keine Schonung angebracht ist. Der ortsansässige Optiker, der jeder zeit haftbar gemacht werden kann (im Gegensatz zu einem Reisenden, der morgen über alle Berge ist), wird schon im eigensten Interesse die' größte Vorsicht und Sorgfalt anwenden und in kritischen Fällen eine Brille erst auf Anordnung des Augenarztes liefern. Dem Hausierer aber kommt es natürlich nur darauf an, in kürzester Zeit möglichst viele Geschäfte zu machen. Wir empfehlen daher, in den vorkommenden Fällen überall mit Strafanzeigen vorzugehen, die bekanntlich keine Kosten verursachen, und bitten, uns das Ergebnis mitzuteilen. Offene Preislisten mit den Preisen in Ziffern Versendet leider noch immer die Firma Konrad Geger in Nürnberg,' wie wir uns in allerneuester Zeit wieder durch den Augenschein überzeugen- konnten. Zur Ausdehnung ihres Absatzes an Uhr macher wird dieses Verhalten der Firma nicht beitragen. Ünerbauliches aus dem Fache. Auf welche Weise man versucht, Uhrketten unter die Leute zu bringen, dafür liefert das Verfahren der Firma H. R. M. in Weimar ein Beispiel. Diese Firma nennt sich »Erstes und größtes Spezial-Geschäft für Azetglen«, sucht aber Zeitungen, in denen sie inserieren will, als Bezahlung goldene Damen- und Herrenketten aufzuhängen, die sie angeblich für eine größere Forderung aus einer Pforzheimer Goldwarenfabrik in Zahlung nehmen mußte. Ein in Teplitz erscheinendes Fachblatt lehnte die eigenartige Offerte kurz und treffend ab mit den Worten: »Ich kann nicht darauf eingehen, da ich meine Angestellten, den Drucker und die Rechnungen auch nicht mit Uhrketten bezahlen kann.« Da jene Offerten vervielfältigt sind, so ist anzunehmen, daß die Weimarer Firma sie in großer Anzahl verschickt. Hoffentlich hat sie damit auch bei anderen Verlegern kein Glück. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes CCZC:Z7Zr~7/ 7/ 7f—7/ \V, ^ K VK VX K CV K VE IX »K K K K WTI Kann eine Innung die Bekanntmachung von Preisen untersagen? Von Carl Marfels kürzlich sind von Aufsichtsbehörden zweier Innungen in einer wichtigen Frage Entscheidungen ergangen (siehe unter »Deutscher Uhrmacher-Bund« der Nummern vom 15. Juni und 1, August d. J.), die sich direkt widersprechen. In beiden Fällen handelte es sich darum, daß Uhrmacher Reparatur preise veröffentlicht hatten, die niedriger als die ortsüblichen Preise waren. Gegen eine ihnen von der Innung auferiegte Geldstrafe hatten sie bei der Aufsichtsbehörde der Innung Be-
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