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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 291
- ArtikelZehnte Tagung des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der ... 292
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der fünfundzwanzigsten ... 295
- ArtikelDas Fachzeichnen nach Modellen 296
- ArtikelDie Einkaufspraktiken und Verkaufsmethoden der Warenhäuser ... 297
- ArtikelEin kaiserliches Geschenk 299
- ArtikelDas neue Nickelstahl-Pendel 300
- ArtikelAus der Werkstatt 301
- ArtikelVermischtes 301
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 303
- ArtikelBriefkasten 305
- ArtikelPatent-Nachrichten 306
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 306
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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r Ad-Lange U m Bezugspreis nuygens JU.Richi Graham ßßerthoud, iifnshaw für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vier telj ähr lieh 2 Mark jährlich. 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner Jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährl, 8,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An» zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je SOPfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes der Deutschen Uhrmacher (E. V.) Postscheck-Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: I. J. Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 _ , „ . Femspr.-Anachl.: Ämt Zentrum 2984 Verlag Carl Marfels Aktiengesellschaft Telegramm-Adresse: Berlin SW 68, ZimmerstraBe 8 Uhrmatiberzeitung, Berlin, Zimmerstr. 8 XXXVI. Jahrgang * Berlin, 15. September 1912 Nummer 18 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten OhrmadheP' fheinisdi-Westfälisdier Verbandstag. In den Tagen vom 28. bis 30. August fand in Münster die zehnte Tagung des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhr macher und Goldschmiede statt, an der im Aufträge des Bundes vorstandes der erste und zweite Vorsitzende, die Herren fflarfels und Schultz, teilnahmen. Der ausführliche Bericht über diese Tagung ist an anderer Stelle der vorliegenden Nummer wiedergegeben. Hervorheben wollen wir auch an dieser Stelle, daß bei Besprechung der Frage, wie der § lOOq der Gewerbe ordnung auszulegen sei, Herr Marfels der Versammlung die Mitteilung machte, daß die Regierung, wie er vertraulich erfahren habe, bereit sei, in eine Änderung des § lOOq zu willigen. Es soll den Zwangsinnungen die Festsetzung von Mindestpreisen gestattet werden, wenn sich in jedem einzelnen Falle die zu ständige Handwerkskammer dafür verbürgt, daß Mißbrauche aus geschlossen bleiben. — Wir können unseren Bundes-Kollegen weiter die erfreuliche Mitteilung machen, daß sich abermals ein Verein dem Bunde angeschlossen hat. Es ist dies der neu gegründete Uhrmacherverein in Herne in Westfalen. Vor sitzender des Vereins ist Herr Kollege Lugge, Kassierer und zweiter Vorsitzender Herr O. W. Schlenkhoff und Schriftführer Herr Hugo Minkler. Wir begrüßen den jungen Verein aufs herzlichste in unserem Bunde und wünschen ihm ein schnelles Erstarken. Nicht taxieren! Ein Kollege aus Westpreußen schreibt uns: »Wenn jemand mein Geschäft besucht, um etwas von mir laxieren zu lassen, dann erwidere ich jedesmal, daß ich einer Vereinigung angehöre, deren Mitgliedern das Taxieren unter sagt sei. Die betreffenden Leute sind mit meiner Antwort in jedem einzelnen Falle, ohne Ausnahme, zufrieden ge wesen und haben auf dem Taxieren nicht weiter bestanden. Vielleicht empfehlen Sie dieses Verfahren auch den übrigen Bundesmitgliedern, damit es möglichst weite Verbreitung ge winnt!« — Wir haben dies hiermit getan, obwohl wir ja schon unzählige Male darum gebeten haben, keine Taxationen vor zunehmen. Wenn das betreffende Verbot auch nicht in den Statuten des Bundes steht, so erwarten wir dennoch seine Er füllung mit Bestimmtheit von allen einsichtigen Kollegen. Die von Kollegen R. vorgeschlagene Antwort entspricht daher zwar nicht buchstäblich, aber sachlich durchaus der Wahrheit, und es ist um so -unbedenklicher, Taxationen abzulehnen, da ja kein Uhrmacher dazu verpflichtet ist. Die verschiedenartige Auslegung des § 100 q dauert weiter an. Bekanntlich ist in Baden letztinstanzlich entschieden worden, daß ein Verbot, Preise bekannt zu machen, die nicht ortsüblich sind, gegen den § lOOq verstoße. In Sachsen dagegen hat die letzte Instanz in einem ähnlichen Streitfälle dahin ent schieden, daß der Erlaß derartiger Bestimmungen zulässig sei. Nunmehr kommt es aller Voraussicht nach auch in Württemberg zu einer endgiltigen Entscheidung, denn der Stuttgarter Uhr macher-Zwangsinnung ist es versagt worden, einen entsprechenden Passus in ihr Statut aufzunehmen. Die Stuttgarter Zwangsinnung wird sich aber mit dieser Entscheidung der Kgl. Kreisregierung nicht zufrieden geben und weitere Schritte unternehmen.
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