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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 167
- ArtikelEine stürmische Innungsversammlung 169
- ArtikelBerichtigung 170
- ArtikelProtestversammlung der Berliner Uhrmacher 171
- ArtikelDie Selbsterzeugung elektrischen Lichtes zur Schaufenster- und ... 177
- ArtikelSprechsaal 178
- ArtikelVermischtes 181
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 182
- ArtikelBriefkasten 184
- ArtikelPatent-Nachrichten 184
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 184
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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v ^/AlBregu Sehwi/gue Ad.Lange mein &&W©/ ffyys@?i$ Earnshaw für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An» zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 10 Pfg> Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50Pfg.) wird mit 150 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher - Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Bezugspreis fürs Ausland jährl. 8,50 Mark vorauszahlbar Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes der Deutschen Uhrmacher (E. V.) Postscheck-Konto: 2581 Berlin Bank-Konto: U.Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 Verlag Carl M ar f e 1 s Äk t i e n g e s eil s ch af t Berlin SW 68, ZimmerstraBe 8 Femspr.-Anschi.: Ämt Zentrum 2984 Telegramm-Adresse: Uhrmadierzeitung, Berlin, Zlmmerstr. 3 XXXVI. Jahrgang Berlin, 1. Juni 1912 Nummer 11 s . i Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten eurifscheu* CJlhfmacher |ie Tagung des Verbandes Deufsdier Uhren- grossisten fand vom 16. bis 19. Mai im Hotel zum Riesen (Fürstenhof) in Koblenz unter sehr zahlreicher Be teiligung der Mitglieder statt. Auch die vier Uhrmacher-Verbände und die Fachpresse hatten auf Einladung des Grossisten-Verbandes ihre Vertreter entsandt. Der Deutsche Uhrmacher-Bund und die Deutsche Uhrmacher-Zeitung waren durch die Herren Carl Marfels und Wilh. Schultz vertreten. Über das Ergebnis der äußerst umfangreichen und lebhaften Verhandlungen werden wir in nächster Nummer einen offiziellen Bericht veröffent lichen. Ein grober Vertrauensbructo. In dem so betitelten Leit artikel der letzten Nummer ist als Datum der Konferenz irrtümlich der 27. Februar 1912 angegeben; diese Konferenz hat aber schon im Vorjahre, also am 27. Februar 1911 stattgefunden. Im übrigen verweisen wir auf die Seite 170 dieser Nummer enthaltene »Berichtigung«. Zum § 100 q der Gewerbe-Ordnung. Der Badischen Gewerbe- und Handwerker-Zeitung vom 4. Mai entnehmen wir auszugsweise folgende Angaben: In einer Schuhmacher-Zwangs innung (der Ort ist nicht genannt) wurde beschlossen, daß die Mitglieder der Innung die von ihnen verfertigten Arbeiten durch Inserate, Broschüren oder sonstige Reklamearten nicht unter den von der Innung festgesetzten Preisen dem Publikum anbieten dürften. Auch im Fenster sollten Plakate oder Tarife mit billigeren Preisen nicht ausgehängt werden dürfen. Ein Innungs mitglied handelte dem Beschlüsse zuwider. Es wurde erst ver warnt, dann mit einer Ordnungsstrafe von 20 Mark belegt. Seine Beschwerde dagegen wurde vom Bürgermeisteramt ab gewiesen, das Badische Bezirksamt aber hob in zweiter Instanz die Strafe als unzulässig auf. Das Bürgermeister amt hatte sich mit anderen Behörden auf den Standpunkt gestellt, daß der bekannte § lOOq zwar die Festsetzung von Preisen verbiete; er hindere die Zwangsinnung aber nicht, ihren Mit gliedern hinsichtlich der Veröffentlichung der Preise Vor schriften zu machen. Das Bezirksamt erklärte diese Auffassung für rechts irrtümlich. Gegen die bei Zwangsinnungen übliche Gepflogen heit, Preisverzeichnisse aufzustellen, hat das Bezirksamt an sich nichts einzuwenden. Wenn es aber auf diesem Verzeichnis heißt: »Obige Preise sind von der Versammlung am 13. Juli 1908festgesetzt und in allen Geschäften streng einzuhalten«, so liegt darin, wie das Bezirksamt ausführt, unzweifelhaft eine unzulässige Beschränkung der Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren und Leistungen, die vom § 100 q eben verboten wird. »Indem die Innung später beschloß, die Veröffentlichung von niedrigeren Preisen zu verbieten, hat sie damit einen Druck auf ihre Mitglieder in dem vom § 100 q verbotenen Sinne ausüben wollen. Denn das Unter bieten wird ja geradezu zwecklos, wenn dem Betreffenden II (i ;!|r Jl jil
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