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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 24.02.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191102248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19110224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19110224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-02
- Tag1911-02-24
- Monat1911-02
- Jahr1911
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»reitag, den 2». «ebruar Frankenberger Tageblatt Anzeiger 70. Zahrgaiy. vegründei 1842. «Momo Für «Kahme von «nz-r«.n °n bestimm.« Stelle ^ k-rnn ewe Garantie nicht übernommen werd.n tz^ 5i. relegramme: Tageblatt Kr-nkenbergsachsen. -GW slir -ie MM WchDtmMsWM^vMl^^ dm KtM«t r» Am^ i. Z-. i Sa. — Druck und «erlag von L. <S. Roßberg in Frankenberg i. Sa. «erantwortticyer Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg _ «nzelgenyrei»: Die «-gesp. Petitzeile oder deren Raum 1k s, bei Lokal- dinzelaen IS im amtlichen Dell pro Feile 40 4; -Einaesandt" i« RedaktionSteile SS g. Für schwierigen und tabellarische« Satz Ausschlag, ,ür Wiederholungrabdruck LrmSßiguug nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden SS A Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditione«. Erscheint an iedem Wochentag abend» für den folgenden Tag. Bezugs- dtakÄudtguugen^ kleinere bis preis vierteljährlich 1 SO monatlich SO 4. ^rägerlohn extra. - llrüMe ^n e ^welligen Ausgabetages. Einzelnummern laufenden Monats b y, früherer Monate 10 H. kvatcnenS Y . - Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Ausland« Versand wöchentlich unter Kreuzband. Abonnements nuf -ns Tageblatt aus den Monat -Kürz nehmen unsere Taaeblattausträger und Misere bekannten Aus gabestellen in Stadt und Land, sowie alle Poftaastalte« entgegen. Mnstermlgsgeschjist im Aushelmugsbezirk Mha. Die Musterung aller in hem Aushebungsbezirke Flöha aufhältlichen, im Jahre 189« ge borenen Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, über deren Dien,t- pfltcht durch die Ersatzbehörden noch keine endgültige Entscheidung erfolgt ist, einschließlich der Ueberzähligen und der noch nicht Eingestellten, wird wie folgt abgehalten: 1 in 8i>ünkainivkvn im „»oüvl ba«V Pa« vormittag« ^8 Uhr a«r Kouuerstag, de« S. März, für die Orte Börntchen b. Gr. und Grünhainichen, Areitag, de» 1V. Würz, für die Orte Borstendorf und Marbach; 2 in L«oksp«a im „Us»i»«n»«»I" vo« vormittag« V-8 Uhr aü: Sounaveud, de« 11. März, für die Qtadt Zschopau; Wo«tag, de« 13. März, für die Orte Dittersdorf, Gornau, Schlößchen-Porschen- darf und Weißbach; Dienstag, de« 14. März, für die^Orte Dittmannsdorf, Hohndorf, KrumhermerSdorf, Waldkirchen und Witzschdorf; 3 in 0«Uvs»sn im ,,8«iivv«»^* vo« vormittag« Uhr a«! Z>o««erstag, de« 16. März, für die Orte Stadt Oederan und Wingendorf; Areitag, de« 17. März, für die Orte Börnichen bet Oederan, Breitenau, Franken stein, Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmendorf, Schöner stadt und Thiemendorf; 4 in k>»mik«nk«^g im vo« vormittag« 8 Uhr a«: So«na5e«d, de« 18. März, für die im Jahre 1889 und 1890 und früher geborenen Mannschaften der Stadt Frankenberg, sowie für alle Militärpflichtigen der Orte Altenhain und Auerswalde; Montag, de« 20. März, für die im Jahre 1891 geborenen Mannschaften der Stadt Frankenberg; Kieastag, de« 21. März, für die Orte Ebersdorf, Garnsdorf, Jrbcrsdorf, Nieder- ltchtenau, Sachsenburg und Anstalt Sachsenburg; Mittwoch, de« 22. März, für die Orte Braunsdorf, Dittersbach, GunnerSdorf, Hausdorf, Lichtenwalde, Merzdorf, Mühlbach, Neudörfchen, Oberlichtenau und Ortelsdorf; S in i^iSK« im Lsslkakv" vo« vormittags 8 Uhr a«: Donnerstag, de« 23. März, für die Orte Augustusburg, Dorfschellenberg und Eppendorf; Areitag, de« 24. März, für die^Orts Erdmannsdorf, Metzdorf, Oberwiesa und Plaue-Bernsdorf; Sonnabend, de« 26. März, für die Orte Falkenau, Flöha und Gückelsberg; Montag, de« 27. März, für die Orte Grünberg, Hennersdorf, Hohenfichte, Kun- nersdorf, Leubsdorf und Niederwiesa. Ueber vorliegende Reklamationsanträge wird am 14. Marz diese« Jahre« in Zfcho- Pa« und am 28. Miirz diese« Jahre« zum Losungstagc in Flöha entschieden werden. - Die eingangsgedachten Militärpflichtigen haben sich daher, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden find, an den vorerwähnten Tagen und Stunden behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokale pünktlich und in reinem Instand vor der Ersatzkommisfion zu gestellen. Die Gestellungadefehle sind zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mark mitzubrtngen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden ahne genügende Ent schuldigung ausbleiben oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Mr betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermin erscheint, desgleichen, wer sich im Musterungslokale ungebührlich benimmt, hat eine Geldstrafe von 10 Mark oder im Falle der Uneinbringlichkeit derselben eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erwarten. Wer durch Kra«khett am Erscheinen im Musterungstermtne behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis beizubringen, welche«, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich (als Bezirks-, Gerichts-, Poltet-, Armenarzt u. dergl.) angestellt ist, durch die Ortsbehörde beglaubigt sein muß. Wer an Epilepsie leidet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Ebenso haben diejenigen Militär pflichtigen, weiche schwerhörig, ta«bst«mm oder mit geistigen Gebrechen behaftet sind, bei ihrer Gestellung ärztliche Atteste oder Schulzeugnisse vorzulegen. Militärpflichtige dürfen sich im Musterungstermine freiwillig znm Die«fteintrttt melde«. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Los nummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Doch wird dabei ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß n«r znr Muster««« auf die Vorteil? der Losnummer verzichtet werden kann. Die Lvs»«g der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Dienstag, den 28. März 1911, vormittag« vo« S Nhr a» im „Lorenzsche« Gasthof" i« Flöha. Gs bleibt den Militärpflichtigen überlasten, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Bezüglich Per Beklamatio« wird «och a«f folgende Bestimmungen aufmerksam gewacht. Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in M 32 und 33 der Wehrord nung bezeichneten Voraussetzungen um Zurückstellung vom Militärdienst in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse nachsuchen. Die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse find vor der Musterung oder spätesten« i« Mnsteruug«termi«e zur Sprach« zu bringen. Diese Anträge sind durch Zeugnisse, welche von in Amt und Pflicht stehenden Personen ausgestellt sind, oder durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehöxig zu unterstützen und zu bescheiniget,. Auf die Zusicherung eine» nachträglich zu führenden Br- , weises kann keine Rücksicht genommen werben. Es ist wünschenswert, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger als einzig- Ernährer angebracht werden, die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Ersatzkom mission sich mit einfinden, da die behauptete Erwerbsunfähigkeit gegebenenfalls durch ärztliche Untersuchung im Musterungsterrmne bestätigt werden muß. Die Herren 8emei«devorsta«de wollen für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge tragen, auch persönlich die Gestellungspflichtigen zur Musterung begleiten. Die Rekrutierungsstammrollen find mit zur Stelle zu bringen. Flöha, am 20. Februar 1911. Der Aivtlvossttzeyvs der Königlichen Ersatzkommisfion de« AuShrbvvgsbezirkS Flöh«. Topographische Feldarbeiten der Landes vermessung vetr. Die Abteilung für Landesaufnahme des sächsischen Generalstabes wird im Sommer halbjahre 1911 wieder topographische Feldarbeiten vornehmen. Der hierüber ergangene offene Befehl wird nachstehend» unter D bekannt gegeben. Zugleich wird die größte Schonung der ausgestellten Signalstangen sowohl den be teiligten Grundstücksbesitzern, als auch allen Unbeteiligten besonders zur Pflicht gemacht. Beschädigungen, Umwerfen oder gar Entwenden dieser Stangen würden, soweit nicht härtere Strafen im Einzelfalle rinzulreten haben, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Hast bis zu 14 Tagen geahndet werden. Flöha, am 21. Februar 1911. Dir Königliche Awt«ha»ptwa««fchaft. O Offener Befehl für de« Notstand der ASLeituug für Landesaufnahme des Königlichen Keneralstabes^ und die ihm untergeöenen Offiziere, Topographen «ad , KUfstopographen an die^ Gemeinden, selbständige« Kutsvezirke, Grundbesitzer, Anwohner, Staats- und Kemeindebeamten im Königreiche Sachsen, die militärisch- topographische Aufnahme, die Nachprüfungen und Köhenmesiungen der^ selbe» betreffend. Die erforderlichen topographischen Feldarbeiten der Landesvermessung finden im Gebiete des Königreichs Sachsen im Jahre 1911 von Milte März ab bis zum Herbst statt und sind dem Vorstand der Abteilung für Landesaufnahme des Generalstabes, sowie mehreren ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen übertragen worden. Zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens bedarf eS aber der Mitwirkung der Gemeinden, der selbständigen Gutsbezirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staats- und Gemeindebeamten in den genannten Landestellen, und werden deshalb diese Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken. Die dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen zu gewährenden Hilfeleistungen bestehen vor züglich in folgendem: 1. Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohlunterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2. Bei Quartierwechjeln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Gemeinden dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen auf Verlangen Mietsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort dar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelle« und sicheres Fortkommen zu sorgen. 3. Dir Gemeinden und Beamten, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende oder zu prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographrn auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nötigen Nachbildung mitzutrilen; auch den kommandierten Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so aus führlich als möglich zu geben. Grundsteuerdokumente und die dazu gehörigen Zeichnungen sowie Menselblätter und Menselblattduplikate sind lediglich in den Diensträumen der mit ihrer Aufbewahrung betrauten Geschäftsstellen zur Einsichtnahme vorzulegen. 4. Gegen Vorzeigung dieses offenen Befehls sind sowohl der Vorstand der Abteilung für Landesaufnahme als auch die genannten Offiziere, Topographen und Hilfstopographen überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener und Burschen, die rations- berechtigten Ossiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat an dm Beteiligten unmittelbar eine an- gemessene Bezahlung zu erfolgen. In Streitfällen ist eine Bezahlung nach ortsüblichen Sätzen von der Gemeindebehörde festzustellen. Die Fourage für die Pferde der ralionsberechtigten Offiziere ist nach den Sätzen deS Naturalleistungsgesetzcs herzugeben und wird sofort nach ortsüblichen Preisen bezahlt. Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Vorstande der Abteilung für Landesausnahme den Offizieren, Topographen und Hüsstopugraphen alle anderen Hilfeleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen, werden gewährt werden und es wird besonders zu den Grundbesitzern, Einwohnern und Beamten das Vertrauen gehegt, daß sie mit gewohnter Bereitwilligkeit auch diesmal zur Erleichterung des nützlichen Zwecke» dieser Unternehmung beitragen werden. Dresden, am 26. Januar 1911. Ministerium de» Innern. Finanzministerium. 8. gez. Vitzthum. I-. « gez. GeyV-Mitz.
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