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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 07.11.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-11-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191111071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19111107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19111107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-11
- Tag1911-11-07
- Monat1911-11
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Dienstag, de», 7. November 259 Frankenberger Tageblatt Bezirks Anzeiger begründet 1842. io. Jahrgang. 8. auf daS Jahr 1910. fr. Mara 1. 2. 8. -forme« Zschopau- e Fehlen« tuobkanii- bliche. rwig h. i Juliane le Werner ha Polster '/.8 vdr.) sss koase isiäsr unä . 6ross» S ^ktso »Immer .ktsn ran 8 vkr.) isrstts in mdo Opsr st. Hoff- eS Hilft« — DcS «traut: üc Frey mberg INI. k) der Feuerlöschkasse d) der Dienstbotenkrankenkasse o) der Armenkasse Berlin, 6. November. An zuständiger Stelle wird in Berlin zu den Angriffen, die aus dem Reichskolonialamt kommen, unserem Berliner Vertreter gegenüber folgendes her vorgehoben: Deutschland hat in dem Marokko-Abkommen alles erhalten, was das Reichskolonialamt verlangt hatte. Insonderheit hat Deutschland das vielumworbene Binder er halten. Der ganze Lärm gegen den Marokko-Vertrag ent springt der Tatsache und stützt sich auf sie, daß außer den vom Reichskolonialamt geforderten noch andere Gebiete dazu erworben wurden, von denen zugegeben werden muß, daß sie vorläufig von geringem Werte sind und Verwaltungs kosten verursachen werden. Die die Forderungen des Reichs kolonialamts übersteigende Mehrerwerbung ist aber vom Stand punkt eines weiteren Staatsintcrcsses erfolgt, das, über die momentanen Kolonialbedürsnisse hinausgehend, al» Zugang zu den großen Strömen Ubangi und Kongo erforderlich erscheint, was bei einer weiteren Entwicklung unserer Kolonie für die Schiffahrt dort notwendig sein wird. Vor allem aber werden wir in die Lage versetzt, bei etwaigen territorialen Verschie bungen im Kongobecken mitzuwirken. Berltu, 6. November. Am 8. November wird neben dem Reichskanzler und dem Staatssekretär v. Kiderlen-Wächter im Reichstag bereits der neue Verweser des Reichskolonial- amtS, Herr Dr. Solf, bei den Marokko-Verhandlungen Mit wirken. mion im mion in 'irchweih» 7.2 Uhr nd 1V11. n. » Uhr Hoffnung r Kinder« 14. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Kollegiums Mittwoch, den 8. November 1911, Abend 6 Uhr im Rathaussaale. Donnerstag, am S. November 1S11, Vorm. st Uhr sollen im Restaurant „Brauhof" in Niederwiesa 1 Ottomane, 1 Bertikow und 1 Salonspiegel mit Kousol öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Frankenberg, am 4. November 1911. , . Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. m: Lhemnitz, «eifert nerSdors, Erledigt hat sich die auf Dienstag, de« 7. November 1S11, im Restaurant „Bergfchlößche« anberaumte Versteigerung eines Harmoniums. Frankenberg, am 5. November 1911. Der Gerichtsvollzieher. Eingänge. Bewilligung von 250 M. zur Beseitigung von Quellwasserleitungen und Pumpbrunnen Beseitigung der infolge der Mühlgrabenverbreiterung entstandenen Differenzen. Verwilligung von 1740,78 M. aus Anleihemitteln für den AlterSheimbau. Prüfung und Richtigsprechung von Rechnungen Hierauf «ichtöffeutliche Sitzung. Frankenberg, am 3. November 1911. Amtsgerichtsrat Idi». Bähr, Vorst. 10—1S. rahlsfeier. , zugleich e. Ober- o Arthur Ziegelel- r« h, r. n August !eiterS h., i, T. - Friedrich ie Werner i Gertrud mitz, und h., unh M VSkar MST. r, 7V I. - Franke, Friedrich -1, 71 I. heiter in Stiefsohn, enrentner m Schir- mzeichcnS z. 1 «. arl Hein ie, 7S I. Ankündigungen sind rechtzeitig austugtben, und zwar größer« Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Für Aufnahme vom Anzeigen an bestimmter Stelle kann «ine Garantie nicht übernommen werden. h»ch>S1. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die «-gesp. Petitzeile oder deren Nau» 1b H, bet Lokal. Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 -Eingesandt'' i« Redaktionsteil« 36 H. Für schwierigen und tabellarischen Gap Aufschlag, sür WiederholungSabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. FL, Nachweis und Offerten. Annahme werden 2b 4 Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch all« deutschen Annoncen»Expedition«». Vas Marokko- uns aas Kongo-Abkommen. Berlin, st. November. Sonnabend nachmittag S Uhr fand im Auswärtigen Amte die Unterzeichnung deS Marokko- und Kongo-Abkommens statt. Das stir die französische Regierung bestimmte Vertragsexem Plar wird heute abend nach Paris abgehen, und nach seinem Eintreffen daselbst werden die beiden Regierungen die gleichzeitige Veröffentlichung veranstalten. Das Kongo-Abkommen. In Ergänzung des mit Frankreich über Marokko nunmehr abgeschlossenen Vertrages und alS Kompensation für die unserer seits Frankreich in Marokko zugestandenen Befugnisse tritt Frank reich in Französisch-Kongo folgendes Gebiet an uns ab: Das neue Gebiet geht auS vom Atlantischen Ozean am nördlichen User der Bai von Monda. Die Grenze ver läuft dann zunächst aus deren östlicher Seite nach der Mündung deS Massolis und von dort nordöstlich nach Spanisch-Guinea um- btegend, sie schneidet den Jvondofluß bei seiner Vereintaung mit dem Dschua, folgt diesem bis zum sranzösilch bleibenden Madjingo und dann weiter gegen Osten bis zur Vereinigung des Ngoko und deS Sangha im Norden des OrteS Wesso, südlich dieser fran zösisch bleibenden Stadt, und zwar mindestens 6 und höchstens 12 Kilometer von ihr entfernt, verläßt dio Grenze den Sangha, biegt nach Südwesten ab und begleitet daS Tal des Kandeko bis zu seiner Vereinigung mit dem Bokiba. Sie folgt nun diesem und später dem Likual« abwärts bis zum rechten Ufer des Kongo. Von hier ab bis zur Mündung des Sangha bildet der Kongo die Grenze, die 6 bis 12 Kilometer betragen wird. Dann folgt die Grenze dem Laufe des Sangha aufwärts bis zum Einfluß deS Likuala-aux-Herbes, den sie bis zum Botungo begleitet. Von diesem Orte verläuft die Grenze in ungefähr gerader Richtung von Süden nach. Norden bis Bera Ngoko und btegt dann in der - Richtung auf den Zusammenfluß des Udinga und deS Lobaye ab, um, dem letzteren talabwärts zu folgen bis zum Ubangi, nördlich von Mongumba. Weiter bildet nun der Ubangi die Grenze auf eine Strecke von mindestens 6 und höchstens 12 Kilometer. Die Grenze setzt sich in nordwestlicher Richtung fort, erreicht den Vama an einer noch zu bestimmenden Stelle westlich von seiner Vereinigung mit dem Mbi. Die Grenze geht dann den Pamo aufwärts btS zum Ost-Logone, die sie ungefähr am 8. Parallel kreise in der Nähe von GorS trifft. AndererfeitS tritt Deutschland an Frankreich ab daS zwischen dem Schart im Osten und dem Logoni im Westen gelegene Stück Kameruns nördlich der jetzigen französischen Besitzung. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden des Abkommens begibt sich eine tech nische Kommission, bestehend auS einer Anzahl Delegierter beider Regierungen, an Ort und Stelle, um die Grenze den vor genannten Abmachungen entsprechend sestzulegen. Spätestens acht Monate nach Beendigung der Arbeiten dieser Kommiision soll die Vermarkung der Grenze vorgenommen werden. Der ver einbarte Gebietsaustausch erfolgt aus Grund der im Moment des Vertragsabschlusses bestehenden Verhältnisse. Es gilt dieS insbe sondere auch für die vorhandenen Konzessionen, bezüglich deren andererseirS die beiden Regierungen wechselseitig alle Vor teile und Rechte erwerben, welche sich aus den Konzessionsurkunden ergeben. Es versteht sich von selbst, daß die Gesellschaften unter die Staatshoheit, Staatsgewalt und Gerichtsbarkeit desjenigen Staates treten, welchem da« fragliche Gebiet durch den Vertrag »»fällt. Beide Regierungen räumen sich unter bestimmten Mo- dualitäten das Recht ein, ihre Eisenbahnen gegenseitig Mkuirch das Gebiet deS anderen zu verlängern. Für hat dieS die besondere Bedeutung, daß die etwaigen » merunbahnen nach dem Ubangi durchgeführt werden können. eulscherseitS ist die pachtweise Ueberlassung kleinerer Komplexe an die französische Regierung längs des Benus, des Mayo Kebt und weiter nach dem Logni hi» vorgesehen, um somit die Errichtung emrr Etappenstraße zu ermöglichen. Auch wird die deutsche Regierung der französischen Regierung keine Hinder nisse in den Weg legen, falls sie in Zukunft zwischem dem Beim« Der Rücktritt -es Staatssekretärs v. Lin-eqaift, der aus dem Grunde erfolgte, weil dieser verdiente Beamte mit der Konaocntschädigung sich nicht einverstanden erklären konnte, fesselt bet uns im Reiche das Interesse im Augenblick beinahe mehr als das Abkommen selbst. Die Mehrzahl der Blätter meint, daß Herr v. Lindequist dem Reichskanzler durcvaus keinen unerlaubten Widerstand geleistet, sondern das einzig Richtige damit getan habe, daß er ging, als er in sein Ressort schlagende Maßnahmen deS obersten Retchsbeamten nicht mehr vertreten konnte. — Die kon servative „Deutsche TageSztg." beklagt den Rücktritt d«8 Herrn v. Lindequist, der ein Mann von kolonialer Erfahrung, kolonialen Verdiensten und einem kolonialen Programm ist, auis tiefste und erblickt gerade im gegenwärtigen Augenblick darin eine bedenkliche Erschwerung der mnerpolttischen Lage- — Die frcikonservativ» „Berl. N. N." weisen den dem zurückgetretenen Staatssekretär gemachten Vorwurf der Auflehnung und deS Disziplinbruches zurück und bezeichnen eS alS etwas Selbstverständliches, daß Herr v. Lindequist ging, als er mit einer Neuordnung von einschnei dender Bedeutung für sein Ressort nicht einverstanden war, und schließen: Wir verlieren in Herrn v. Lindequist den für den jetzigen Augenblick jedenfalls besten Verwalter seiner Stelle. Auch diesen Verlust hat Herr v Bethmann-Hollweg auf dem Gewissen. Wahr lich, er versteht es, die reckten Männer von der rechten Stelle zu enrfernen. — Die Täal. Rundschau begrüßt den Rücktritt deS Staatssekretärs und des Geheimrats v. Danckelmann al» ein« Mannestat, die die Herren ehrt. ES stünde besser um unS, wenn nicht der Gehorsam und das Besckönigen der einmal nicht mehr abzuändernden Tat als höchste Pflicht im Kurs« stände. Die Herren haben mit ihrer Amtsniederlegung dir Kreise deS Autz- wäriigen Amte- gestört und >hmj,setnen Kongotrinmph verdorben und dem Logone südlich oder nördlich des Mayo Kebi eine Eisen bahn oder Landstraße sollte anlegen wollen, bei der sich jedoch die deutsche Regierung die Mitwirkung vorbehält. In Artikel 2 sichern sich die Regierungen gegenseitig den Durch zug durch ihre Gebiete sür d«u Fall einer Einstellung der Schiffahrt auf dem Kongo und dem Ubangi zu. Beide Regierungen erneuern ausdrücklich die in der Berliner Alte vom 26. Februar 1885 ent haltenen Bestimmungen über Handels- und Schiffahrts- sreiheiten auf dem Kongo und seinen Nebenflüssen, sowie auf den Nebenflüssen des Niger. Desgleichen wird eine entsprechende gegenseitige Abgabenfreiheit für den Transit verkehr durch die an den genannten Flüssen gelegenen beiderseitigen Gebiete festgelegt. Nähere Bestimmungen über den Durchfuhr verkehr bleiben Vorbehalten. Es sind noch besondere auf Gegen seitigkeit beruhende Bestimmungen über beiderseitige Truppen durchmärsche getroffen. Zum Schlüsse ist noch der Fall vorgesehen, daß die Territorialverhältnisse des in der Berliner Kongoakte fest gelegten Kongoabkommens in Zukunft verändert werden können. Die beiden Negierungen werden in diesem Falle sowohl miteinander wie mit den übrigen Signatarmächten der Kongoakte ins Ein vernehmen treten. Zum Marokko-Vertrag bemerkt die „N. A. Z." in ihrem Resümee: „Nach den vorstehenden Ausführungen geht das jetzt geschloffene Abkommen darauf aus, die bisherigen Rei bungen zwischen Deutschland und Frankreich auf dem marok kanischen Boden auszuschalten. Dies wird erreicht durch eine Ausdehnung und klarere, eingehendere Fassung des Abkom mens von 1909: Frankreich ist es überlassen, die Ordnung in Marokko herzustellen und die in der Algeciras-Akte vor gesehenen Reformen durchzuführen. Zu diesem Zwecke ist ihm deutscherseits volle Bewegungsfreiheit auf politischem Gebiet zugestanden, zugleich aber auch die Verantwortung für ge ordnete Zustände im Scherifenreich übertragen worden. An dererseits sind durch zahlreiche Einzelbestimmungen Kautelen sür Freiheit von Handel und Wandel und für die Gleich berechtigung aller Nationen auf dem Gebiet der Waren Ein- und Ausfuhr, der Lieferungen der Industrie für die öffent lichen Arbeiten, des Bergbaues, des Grunderwerbs und der persönlichen Sicherheit geschaffen. Wir glauben, daß man auf beiden Seiten mit dem Inhalt des Abkom mens einverstanden sein kann. Bern«, 6. Nov. Die deutsche und die französische Re gierung haben daS Marokkoabkommen den UnterzÄchnery der AlgeciraSakte mitgeteilt. Von der Mehrzahl der Mächte sind bereits zustimmende Erllärungen eingetroffen Petersburg, 6. Nov. Der französische und der deutsche GeschästSträger machten dem Verweser deS Auswärtigen Amtes, Veratow, Mitteilung vom Abschluß des deutsch-französischen Abkommens und überreichten ihm den Text des Betrags. Die russische Diplomatie sieht in dem Zustaüdekommrn dieses Vertrages eine große Frtedenstat. '. Paris, 6. Nov. Der Wortlaut des deutsch-französiö m Abkommens ist gestern im auswärtigen Amte eingetroffen und heute früh vom „Malin" veröffentlicht worden. Der ^ertrag wird der Kammer nach ihrem Zusammentritt zur Genehmi gung vorgelegt werden. Die Drucklegung nimmt 8 Tage in Anspruch. Die Kammerdebatten werden kaum vor dem, 18. d. M. beginnen können. Gleichzeitig werden auch alle In terpellationen über das Abkommen zur Besprechung kommen. Die Herausgabe eines Gelbbuches über die Marokloverhand- lungen ist nicht wahrscheinlich, weil zur Veröffentlichung ge- Wisser Dokumente erst die Zustimmung der deutschen Regie rung eingeholt werden muß. Paris, 6. November. Die hiesigen Blätter fahren fort, das zwischen Frankreich und Deutschland abgeschlossene Ma rokko - Uebereinkommen einer ausführlichen Besprechung zu unterziehen. Die Opposition ergeht sich weiter in scharfer Kritik gegen den Vertrag. „Gaulois" meint: Deutschland verzichtet weder auf seine Hoffnungen, noch auf seine Ab sichten, die französischen Privilegien zu beanstanden. „Eclair" sagt: Frankreich bezahlt einen viel zu hohen Preis für ver fehlte Hoffnungen. „Libre Parole" drückt seine Bewunderung aus, daß Deutschland stöhnt, obgleich es Frankreich ist, welche» amputiert wird. Berlin, 6. Nov. In der nächsten Umgebung des Kaisers soll sich eine Mißstimmung gegen die neuesten diplomatische» Aktionen Bethmann-HollwegS bemerkbar machen. -ur Woche cm Haupt» 'S Sujet» drlt: Ein Millionär Kleidung nauSzieht, Men" zu , wird er csche Ein» olg seiner fenlamilie zu retten, iben muß, »en aller daS wie- err Heinz HuführrnI ller auS- der Jahr- i überaus pfählen. Ms. ft. Arfchetut an jedem Wochentag abends sür den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 ^4 50 monatlich 50 Z. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 5 H, früherer Monate 10 H. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Ausland« Versand wöchentlich unter Kreuzband. I« dem Konkursverfahren über daS Vermögen des früheren Guts- und Gästhof-besttzerS Friedrich Neivhard Flechsig i« BraunSVorf ist zur Beschlußfassung darüber, - - 1 .) ob g-gen das verurteilende Erkenntnis dcs Königlichen Landgerichts Chemnitz In dem Prozesse der Frldschlößchen-Brauerei gegen den Konkursverwalter Berufung eingelegt werben soll, 2 .) ob oie schwebenden Vergleichsvrrhandlungeri in Sachen Friedland, Ruttloff uni Schildbach gegen den Konkursverwalter abgeschlossen werden sollen, Termin zu einer Gläubigervrrsammlung auf den 14. November 1911, Vorm. 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Frankenberg andrraumt worden. Frankenberg, den 2. November 1911. (L. 5/10.) Der Gerichtsfchreiber des König!. Amtsgericht-. vlssz-sam/Äs (gewährleistet von der Gemeinde) verzinst alle Einlage« mit und ist geöff^t DtevStags und Freitags nach«. 2—6 Uhr. Telephon: Amt Oberlichtenau M. 18. MW für die MM MMinannW Ma, das MM Mzmcht »ad den MM zu ImiMg i. . Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von E. G. Roßberg in Frankenberg t. Sa.
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