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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 08.10.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-10-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191110085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19111008
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19111008
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-10
- Tag1911-10-08
- Monat1911-10
- Jahr1911
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Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa — Druck und Bering non T <8. Roßberg In Frankenberg t. Sa. die Königliches Amtsgericht (Nr. 457 d. Hand.-Reg.) Frankenberg, am 6 Oktober 1911. Der Stadtrat 8 8 2. 4. 5. 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1 "Minister; 4. 2. 3. noch nicht vollendet haben; Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffent lichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet empfangen haben; Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; Dienstboten. In das hiesige Handelsregister ist heut« aus Blatt 457 eingetragen: Firma Schenkel L Wolff in Frankenberg. Gesellschafter sind der Färbrrmeister Franz Otto Schenkel und der Kaufmann Hugo Alfred Wolff, beide in Frankenberg. Dir Gesellschaft ist am 5. September 1911 errichtet worden. Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur entweder beide Gesellschafter in Gemeinschaft, oder jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen, berechtigt. Angegebener Geschäftszweige-Seidenfärberei und Wäscherei! . Frankenberg, am 5. Oktober 1911. Löoixliekss 1,eI»r«r8«Wiiiar kraüLeuherK. 2ur in das dieses 8smiaar kür Ostern väedston Makros rvsrdon bis 2um IL. IstvLvimdsr ck. tÜAliob 11—12 Okr im ^mtssimwer cies Lominardiroktors (Lrd^ssekoss «iss Oaupt^obärrdss, Llittslbau) entASAso genommen. Loi 6er ^omoldunA sjad ksisubringon: Das Oeburts- oder IsnküsnKnis, der Vie- lierimpkunFSsokoin, die letzten Scku^snsuren (^ensnrbuok) und iw b'alle dvreits erkolA- tor itonürmstion 4er Llenllrmutiousseksin. b ür das erkorcksrliebe ärLtliebe Zeugnis vercken Vordrucks bei dor ^umoldunA aus^SAeben. Oer ^oknsbmvsuebsoüe, 6er in der RöAsl dem Direktor persönbob vor^ustellvn ist, muss dis sL«I»8ls«)kv t4t«»t»an8eI>»rIx1r»IL besitzen und nötigenfalls naed- weisen. Oie Ostern 1912 kuksunskmevdsn Leküler können süwtliob in dis UaüSgsmsingebakt (Internat) sintrstsu. Vraukeubsrg, im Oktober 1911. lli« iLLniglioks 8 werden: 32. Unsähig zu dem Ande eines Schöffen sind : 1. Personen, welche die Befähigung infolge strasgerichilicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptoerfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemtcr zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt "sind. 33. Zu dem Amte eine- Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Bollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Hier oder der aktiven Marine angehörend« Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere BerwaltvngSbeomte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist «in Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für di« Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der Z8 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamt finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Die Gemeinde-Sparkasse Flöha verzinst Spareinlagen mit 3Vr o/g. Expeditio«»ze>: a« z«»«« Werktage vor«. 8 bi» 12, nachy». 2 bi» s Uhr, von V0I-IN Y KS» »««km. S vki-. Lurch die Post bewirkte Einlage« werde» schnell expediert. — Kernsprecher Rr. 1». Gemeindesparkasse zu Ebersdorf. Di? Sparkasse Ebersdorf, garantiert von der Gemeinde, verzinst alle Einlagen mit SV, Prozent, expediert an jedem Wochentage von 8—12 Uhr vorm. und 2-5 Uhr nachm., schriftlich zu jeder Zeit. — Einlagen, vom 1.—3. eines Monats bewirkt, werden für de« Monat voll verzinst. — Telephon-Nr. 2494 Amt Chemnitz. Nachdem die gemäß der Verordnung vom 23. September 1879 ungeordnete Ausstellung eines Verzeichnisses aller derjenigen in Frankenberg, dem Rittergutsbezirke Frankenberg und dem Oberförstereigrundstück« des Frankenberger Forstreviers wohnhaften Personen erfolgt ist, welche nach 88 31 bis 34, 84 und 85 des GerichtSverfassungSgesrtzrs und nach 8 24 des Gesetzes, die Bestimmungen zur Ausführung des GrrichtsverfassungSgesctzrS enthaltend, vom 1. März 1879 zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, so wird dieses Verzeichnis gesetzlicher Vorschrift zufolge »0« 1». bis mit 1«. Oktober 1911 Während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht an Ratsstelle (Rathaus, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 7) ausliegen. Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste können innerhalb der angezeigtrn Frist schriftlich oder zu Protokoll daselbst angebracht werden. Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsPerfKssungs- gesehes vom 27. Ja««ar 1877 enthaltend, vom 1. Mörs 87S. 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen 1. 2. 3. 4. 5. Abteilungsvorstände und Vortragende Räte in den Ministerien; der P^idenr des Landeskonsistoriums; der Generaldirektor der Staatsbahnen; die Kreis- und Amtshauptleute; die Vorstände der Sichrrheitspolizeibehörden de: S*aob von der Zu- Müdigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen si: >. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; Staatsbeamte, welche auf Grund der Landrsgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; Wegen Reinigung der Geschäftsräume können Freitag und Go»«abe«d, den 13, «uv 14. Oktober 1S11, nur dringliche Sachen erledigt werden. Frankenberg, am 6. Oktober 1911. Königliches Amtsgericht. Erscheint an jede» Wochentag abend» für den folgenden Tag. Bezugs- preis vierteljährlich 1 » 50 4, monatlich 50 4- Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 5 4, früherer Monate 10 4> VePellnnge« werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Bekanntmachung. Ei»stell««g vo« Drei- ««d Vierjährig-Freiwillige« für da» I» See- bataillo« (Mari«e-Jnfa«kerie) i« Tsingtau (China). Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Januar oder Frühjahr 1913, Heimreise: Frühjahr 1915 bezw. 1916. Bedingungen: Mindestens 1,65 na groß, kräftig, ge sunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter kör perlicher Entwicklung). In Tsingtau wirb außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 M. Teuerungszulage gewährt. Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an: Kommando de» m Gtammfeebataillon», Wilhelm-have«. Bekanntmachung. Einstellung vo« Drei« «nd Vierjährig-Freiwillige« für die Matrofe«- artillerie-Abteil««g Kiautfcho« (K4ste«artilleri<) i« Tst«gta« (China). Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1913 bezw. 19l4, Heim reise: Frühjahr 1915 bezw. 1916. Bedingungen: Mindestens 1,64 w groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1893 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung). J>. Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 M. Teuerungs zulage gewährt. Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvor sitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an: Kommando der Gtammabteil««g der Matrvfenartillerie Kiarrkscho«, Cuxhaven. Ankündigung--» sind rechtzeitig auszugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittag», kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligenAusgabetages. Kür Aufnahme vo« Anzeige« an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. tzs^> 51. Telegramme: Tageblatt Krankenbergsuchsen. Gerichtsverfaffungsgesc tz vom 27. Dannar 1877, 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. A«zeige«pret»: Die e -gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b 4, bet Lokal- Anzeigen 12 4; im amtlichen Teil Pro Zeile 40 4; »Eingesandt" tm RedamonSteil« ZS 4. Für schwierige» und tabellarischen Sah Aufschlag, für Aiederholungs bdruL Ermäßigung nach feststehenoem Tarif. Fü» Nachweis und Offerten Annahme werden Sb 4 Extragebühr berechnet. Jnserate«-An«ahme auch durch alle deutschen Annonce«-Expeditione«. im Marokkostreit, noch sonstwie in den letzten Jahrzehnten bewiesen, und unser Staatssekretär des Auswärtigen, Herr v. Kiderlen-Wächter, war auch diesmal auf eine größere Aus dehnung der Verhandlungen vorbereitet. Hüben wie drüben haben die Kolonialkrrise den Vertretern ihrer Regierungen ganz genau auf die Finger gesehen und mit Nachdruck darauf gehalten, daß dem Gegner nicht zu viel Liebes getan wurde. Die französische Regierung hat von vornherein die feste Ab sicht gehabt, sich in dem Sultanat Marokko dermaßen häus lich einzurichten, daß nicht der leiseste Zweifel für die Zukunft wegen ihrer Herrenrechte bestehen bleiben sollte. Die dauernde Festlegung dieses Besitzendes hat di« formelle Auffassung erschwert. Wenn Frankreich sich in seine Angelegenheiten nicht Hineinreden lassen wollte. «0 hatte die deutsche Reichs- rcaternng darauf zu achten, daß die Interessen ihrer Ange^ hörigen in dem neuen französischen Territorium künftig nicht gekürzt wurden. Und dem hat wohl auch der Wortlaut dcS Vertrages entsprochen. Unter ZMa-hsnäel. * Es geht langsam voran mit der Abwicklung unseres Marokkogcschäftcs, das muß man sagen, und wenn immex wieder die Meinung auftaucht, in Paris zeige man keine Nei gung zlj wirklichem Nachgcben, sq kann diese Auffassung ei gentlich nicht wundern. Jedes Wort ist in dem ersten Teil des Vertrages gesiebt worden, und als alles fertig schien, da war «s doch wieder nicht fertig. Mehrere Wochen verhan delte man noch über die redak oneste Fassung, also über Aeußerlichkeiten, denen indessen gleichwohl ein besonderes Ge wicht beigelegt wurde. Und dem eigentlichen Vertrag über die Stellung von Franzosen und Deutschen in Marokko folgt noch die AuSeinandersktzung über die Entschädigung Deutsch lands im französische Kovgogrbict. Dieses wüd gleichfalls ihre Zeit beanspruchen, denn nach allgemeiner Angabe ist die früÄzöstsche Kongokvlonie allts andere, als rin Wertnbjekt ersten Ranges. Ueber den Ausbruch des tripolitanischen OperettenfriegsS ist unser Asrikahondel seitdem weniger beachtet; aber jetzt beginnt sich die Aufmerksamkeit doch wieder darauf zu richten, weil von unserer Seite ein zu großes Nachgeben an die fran zösischen Anforderungen befürchtet wird. Namentlich wird taS brl den Landverhandlungen besorgt und die Abtretung eines wenn (such npr kleinen deutschen Kvlonialgebieiys an Frankreich sür möglich gehalten. Diese Annahmen sind in dessen wohl unbegründet, hierüber ist von seitru der Reichs regierung bereit« erklärt worden, daß an solche deutsche Kon zessionen nicht zu denken ist, Deutschland hat in dieser Be- ziehung einmal «ine Uebereilung begangen, indem es für Helgoland die Insel Zanzibar, deren Handel zum grüßten Teil schon in unseren Händen war, und die ostafrikanische Mombasküste an England überlicß, was rin recht guter Preis war; zum zweiten Mal würden Wert und Gegenwert sicher ganz genau abgemessen werden Ein großes Entgegenkommen hat unS Frankreich weder
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