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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 26.11.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-11-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191111261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19111126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19111126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-11
- Tag1911-11-26
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GoMtag, vkhs 26. November Anzeiger 70. Jahrgang begründet 1842. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Faßberg in Frankenberg i-^Sc^ 4. Oswald Schweitzer, Kaufmann, und 1. 2. 3. Karl Theodor Otto Rau, Fabrikbesitzer, Gustav Adolf Robert Schramm, Rentner, Wilhelm Ernst Seifert, Zigarrenfabrikant. L) von den Uuaufäffigeu: vr. Mr. Edmund Antand Bähr, Amtsgerichts: at, Heinrich Hermann Fiedler, Maschinenmeister, Schulrat Or. MI. Karl Emil Hözel, Semsnardirektor, Mvntag, den 27. November 1S11, vormittags 1« Uhr sollen in Niederwiesa ca. 3000 Stück Fuchsien, Pegonien, Pellargonien, sowie verschiedene andere Pflanzen um das Mcistgebot zur Versteigerung gelangen. Bieter fammelu im Bahnhofsrestaurant Niederwiesa. Frankenberg, am 25. November 1911. Der Gerichtsvollzieher. 4. 5. 6. Die Gemeinde-Sparkaffe Flöha verzinst Spareinlasen mit °/g. ExpevittouSzeit: an «erttage Vorm. 8 biS 12, «achm 2 bis 3 Uhr, 8vnnsd«nck« vvn uanm. S di« wserkn,. S Durch die Post bewirkte Einlage« werde« schnell expediert. — Fernsprecher Nr. 1». Gemeindesparkaffe zu Ebersdorf. Die Sparkasse Ebersdorf, garantiert von der Gemeinde, verzinst alle Einlagen mit SV, Prozent, expediert an »edem Wochentage von 8—12 Uhr vorm. und 2—5 Urh vachm., schriftlich zn jeder Zeit. — Einlage«, vom 1.—3. eines Monats bewirkt, werde« für de« Monat voll verzinst. — Telephon-Nr. 2494 Amt Chemnitz. Vorschriftsmäßige Lohnzahlungsbücher für jugendliche Arbeiter, in neuer vereinfachter«»^^, für 374 Wochen (— 7 Jahre) aus reichend, auf holzfreiem Papier, in blauen Umschlag geheftet 10 Stück 1 M. 20 Pf. sind stets vorrätig in der Notzbergschen Papierhandlung, Markt 1. A7 Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 4,2 Ar groß, auf 20400 M. — Pf. geschätzt, liegt in Frankenberg der Feldstraße, besteht aus Wohngebäude, Holz- und Kohlenschuppengebäude, Wagenschuppengebäude mit Pfndestall und Hofraum, ist zur Brand kasse mit 17 760 M. eingeschätzt und trägt die Flurbuchsnummer »13a. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundduchamts, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen insbesondere der Schatzungen, ist jeden« gestattet. Recht? auf Befriedigung aus dem'Gruydstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 28^September 1911 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzuMlden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver teilung des VersteigerunZserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. ' ' u - Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, wi drigenfalls für das Recht der Bersteigerungsttlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan des tritt. . Anzeigenpreis: Die «-gesp. Petitzeike oder deren Raum 1b bet Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteile 35 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederhslungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Aur..hme werden 25 H Extrag-bühr berechnet. Jnseratea-Aunahme euch durch ave deutschen Annoncen-Expeditionen. Urfcheint an /edem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 50 monatlich 50 Z. Trägerlohn extra — Einzelnummern laufenden Monats 5 früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Gtschäslsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterrenos angenommen. Nach dem Nuslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. rankenberger Tageblatt Die Bestimmungen des Beginns des Ausverkaufs innerhalb der angegebenen Zelten ist dem Verkäufer Überlassen. 3. Diese Anordnungen treten mit dem 1. April dieses Jahres in Kraft und gelter, zu nächst his 31. Dezember 1911. Chemnitz, detl 11. März 1910. Königliche Kreisha:ptma««schaft. -MW für die MM IMMMnM mi> Mr-t D ImiMg i. Kr. X ' Sc -- Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenbcrg i. Sa. DaS im Grundbuche für Frankenberz Blatt 1174 auf den Namen Otto Paul Heym in Frankenberg eingetragene Grundstück soll am 12. Jam iN 1912 vormittags 19 Mr an der Gerichtsstelle im Wegs Veit Zwangsvollstreckung versteigert werden. und zwar wegen Ablaufs ihrer Wahlzeit.. Es sind deshalb 6 ansässige und 4 ««ansässige Stadtverordnete, zu wählen. An sässig sind diejenigen Bürger, welche mit Wohnhäusern im Stadtbezirke ansässig find. Daoet find diejenigen Bürger, welche nicht selbst, sondern deren Ehefrauen oder in väterlicher Gewalt befindliche Kinder mit Wohnhäusern im Stadtbezirke ansässig sind, für die Dauer dieses Ver- AbonnemenSS auf das Tageblatt uuf den Monat Dezember nehmen unsere Tageblattausträger und msere bekannten 1, gabestellen in Stadt und Land, sowie alle Vosta«st«lteL entgegen. Aus dem Stavtverord«ete«-Kvllegittm scheiden mit Ende dieses Jahres aus folgende Herren:^ von den Ansässige«;. 1. Friedrich Bruno Barthel, Schankwirt, 2. Karl Otto Beier, Bäckermeister, 3. Theodor Goldsuh, Papierwarenhändler, hältniffes zu den Ansässigen zu zählen. Die Ausscheidenden find wieder wählbar. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Bürger, welche in der für diese Wahl auf gestellten Liste der Stimmberechtigten eingetragen find. Das Stimmrecht ist in Person aus zuüben. Wählbar find alle stimmberechtigten Bürger, welche im Stadtbezirk ihren wesentltchm Wohnsitz haben. Die Mitglieder des Stadtrates, sowie besoldete Gemeindebeamte können nicht zugleich Stadtverordnete sein. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche bei der Abgabe uneröffnet in ein ver schlossenes Bchältni« gelegt werden. Auf den Stimmzetteln sind von den zu Wählenden zu nächst die Ansässigen, dann getrennt von diesen die Ünansässigen aufzuführen. Stimmzettel, auf denen die zu Wählenden nicht so genau bezeichnet find, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, oder welche Namen Nichtwählbarer enthaften, sind insoweit ungüllig. Werden auf einem Stimmzettel zu viele Namen gefunden, so werden die überzählig enthaltenen als nicht beigefügt erachtet. Die Abgabe der Stimmzettel hat zu erfolgen Montag, den 4. Dezember 1911, i« der Zeit vo« Vormittag 10 bis Mittag 1 Uhr und Nachmittag 4 bi- 7 Uhr, und zwar von den Wählern des erste« Wahlbezirks (Stadtteil rechts des Mühlbachs) im ksstksu» „No««" und Von den Wähsern des zweite« Wahl bezirks (Stadtteil links des Mühlbachs) in der „^ui-nksile". Jeder Wähler hat in dein Bezirke zu wählen, in welchem, er am 21.' November dieses Jahres wohnhaft gewesen ist. Als gewählt gelten diejenigen 6 Bürger, welche in der Gruppe der Ansässigen, und die- jenigep 4 Bürger, welche in der Gruppe der Ünansässigen die meisten Stimmen auf sich ver einigt haften. Die Amtszeit der Gewählten läuft bis Ende des Jahres 1914. Frankenberg, am 23. November 1911. ' " Der Stadtrat. Mir Rücksicht darauf, daß die Menden Bestimmungen üdex das A«sverka«kswesen noch vielfach nicht oder nicht genügend beachtet werden, bringen wir nachstehend die von der Königlichen Kreishauptmannschaft Chemnitz hierzu erlassene Verordnung erneut zur öffentlichen Kenntnis. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit. Haft bestraft. Stadtrat Fraukenverg, am 23. November 1911. Die Königliche Kreishauptmannschaft ordnet auf Grund von Z 7 Abs. 2 und Z 9 Abs. 2 des Reichsgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt Seite 499 flg.) nach Gehör der Gewerbe- und der Handelskammer Chemnitz folgendes an: 1. Bor der Ankündigung eines jeden Ausverkaufs — Mit Ausnahme der unter 2 näher bezeichneten Saison- und Inventurausverkäufe — ist bei, der Ortspolizribehörde über den Grund des Ausverkaufs und den Zeitpunkt seines Beginns Anzeige zu erstatten, söwie ein Verzeichnis der aüszuverkaufenden Waren einzureichen. Unter Ortspolizeibehörde ist zu verstehen .in Städten mit Revidierter Städteordnung der Stadtrat, in Städten mit der Städteordnung für mittlere und kleine Städte det Bürger meister, in den Landgemeinden der Gemeindevorstand, in selbständigen Gutsbezirken der GutS- vorsteher. Die in Abs. 1 vorgeschriebene Anzeige, sowie die Einreichung des Warenverzeichnisses hat wenigstens 14 Tage vor dem Beginn deS Ausverkaufs zu erfolgen. Der Ankündigung eines Ausverkaufs siebt jede sonstige Ankündigung gleich, welche den Verkauf von Warm wegen Beendigung des. Geschäftsbetriebs, Aufgabe einer einzelnen Waren- gattuag oder Räumung eines bestimmten Warenvorrats aus dem vorhandenen Bestände be trifft (8 9 Abs. 1 des erwähnten Reichsgesrtzes). 2. Auf Saison? und Inventurausverkäufe, die in der Ankündigung als solche bezeichnet werde« und im ordentlich?« Geschäftsverkehr üblich sind, finden die Vorschriften unter Ziffer 1 keine Anwendung. Für diese Szison- und Inventurausverkäufe gelten vielmehr folgende besondere Be stimmungen : Niemand darf ist einem Kalenderjahre, mehr, wie 2 Ausverkäufe veranstalten. Die Aus verkäufe sind nur in. der Zeit vom 1. Januar ftis mit 15. Ftbruar und vom 1. Juli bis mit 15. August statthaft. Die Dauer eines jeden Ausverkaufs darf einen Zeitraum von 14 Lagen nicht über schreiten. Frankenberg, am 7. November 1911. (2a 22/11.) Königliches Amtsgericht. Das im Grnndbuche für Gornsdorf Blatt 1 und daS im Grundbuche für Reitzenhain bei Burgstädt Matt 23 auf den Namen Karl August Schreckenbach in Garnsdorf ein- getragene Grundstück soll > ayl 16. Januar 1912 vormittags 16 Uhr an der Gerichtsstelle iw Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück Blatt 1 für Garnsdorf ist nach dem Flurbuche 11 Hektar 64,4 Ar groß, mit 588,79 Steuereinheiten belegt, besteht aus den Flurstücken 70a, 70b, 78, 79, 80, 81, 82, 86,^87. 26a, 290a, 299, 300, 301 und 302. Die Flurstücke 70a und 70b sind mit Wohnhaus, Scheunen-, Seiten-, Stall-, Mühlen- und Schneidemühlen-Gebäude, sowie Wagen- und Geräteschuppen bebaut und zur Brandkasse mit 33 310 M., die Betriebsobjekte der Mahl- und Schneidemühle mit 18 960 M. eingeschätzt. Die übrigen Parzellen sind Feld, Wiese, Wald und eine 38,8 ?8 Wasserkraft. Das Grundstück Blatt 23 für Reitzenhain ist 6 Hektar 59 Ar groß, mit 89,35 Steuereinheiten belegt, besteht aus den Flurstücken Nr. 373, 374 und 375, Feld, Niederwald und Steinbruch. Der Schätzungswert beider Grund stücke beträgt 157 655. M. einschließlich 65000 M. für Wasserkraft und 2925 M. für das Inventar des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Gebäude liegen in Garnsdorf an der Chem- nitztalstraße in der Nähe des Bahnhofs Auerswalde-Köthensdorf. Die Einsicht der Mitteilungen der Grundbuchämter, sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung ans den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung der am 25. August bezw. 4. Sept. 1911 verlautbarten Versteigerungsvermerke aus den Grundbüchern nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforde rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, wi drigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan des tritt. Frankenberg, am 24. Oktober 1911. (2o 18/11.) Königliches Amtsgericht.
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