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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 30.05.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-05-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190105304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19010530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19010530
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-30
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 30.05.1901
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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HesWs-Aazetz« für Mn-orf, Mih, Knasiorf, Küsisrs, Sl. Wien, Keimichrorl, AmM»». MW. Amtsblatt für den Ktadtrat ;« Lichtenstein. - - — »1- J-hrga-g. - - - Nr. 123. »---"y»--'-'«-» Donnerstag den 30. Mai 1901. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn, und Festtags) abends sür den folgende« Tag. Merteljährlicher Bezugspreis 1 Mark SS Pfennig«. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 17S, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bi» ftätestenS vormittag 10 Uhr. Im „Amtlichen Teil" wird die zweispaltige Zeile oder deren Raum mit 30 Pfennigen berechnet. Für auswärtige Inserenten kostet die 4g«spaltene Zeile 1S Pfennig. Bekanntmachung, die «»entgeltliche» Impfungen betreffend Nach den Bestimmungen des H 1 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf fein Geburtsjahr folgen den Kalenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1900 ge borenen Kinder), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (ß 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privat schule innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpf- pflicht noch nicht oder noch nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu unterziehen. Für die hiesige Stadt ist als Jmpflokal der RatSkellerfaal gewählt und als Impftermine sind folgende Tage festgesetzt worden: 1. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buchstaben S, 0, 0, L, k beginnt: Montag, der S J»»i, 2. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buchstuben 6, 8, I beginnt: Dienstag, der 4. Inn», 3, für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buchstaben L, U beginnt: Mittwoch, der 5 J»»i, 4. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buchstaben A, X, 0, k, tz beginnt: Donnerstag, der 6. Juni, 5. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buchstaben K, 8, ? beginnt: Freitag, der 7. Jnui, 6. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buchstaben U, V, IV, 2 beginnt: Sonnabend, der 8. Juni. Die Impfung wird an sämtlichen Tage» nachmittags von S—4 Uhr stattfinden. Gemäß § 11 Absatz 4 der Verordnung vom 14. Dezember 1899, die anderweite Ausführung des Reichsimpfgesetzes betreffend, werden die Eltern, Pflegeellern und Vormünder der nach K 1 unter 1 des Reichsgesetzes impf pflichtigen Kinder hierdurch aufgefordert, mit ihren Kindern in dem vor stehend für diese festgesetzten Impftermine behufs der Impfung zu erscheinen oder die Befreiung von derselben durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. An demselben Tage der darauffolgenden Woche sind die geimpften Kinder zur Kontrolle und Erlangung des Impfscheines wieder vorzustellen. Die erwähnten Befreinngszeugniffe find im Impftermine vor- zuwciscu Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermin erfolgt nicht. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach § 14 des Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis zu SO Mart oder Haft bis z« 3 Tage» bestraft Ferner werden die Angehörigen der Impflinge auf die 1—3 der von dem Königlichen Ministerium des Innern angeordneten Verhaltungs vorschriften aufmerksam gemacht. K 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Schar lach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht ge bracht werden. 8 2. Die Ettern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere und noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. 8 3. Die Kinder müssen zum Impftermine mit remgewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Lichtenstein, am 24. Mai 1901. Der Stodtrat. Steckner, Bürgermeister. Mrkrt. Bekanntnmehxng. Unter Bezug auf die Ministerialverordnung vom 2. April 1901, den Verkehr mit Fahrrädern auf den öffentlichen Wegen betreffend, welche mit dem 1. Juni dieses Jahres in Kraft tritt und bis zum 27. dieses Monats zu jedermanns Einsicht hier ausliegt, machen wir hiermit bekannt, daß die zufolge dieser Verordnung zu führenden Radfahrkarteu gegen Erlegung einer Gebühr von 25 Pfg. bis zum 1. Juni dieses Jahres im hiesigen Polizei-(Melde-)Amt zu entnehmen sind. Außerdem kann die obengenannte Verordnung gedruckt zum Preise von 10 Pfg. hier abgegeben werden. Lichtenstein, am 20. Mai 1901. Der Stadtrat Steckner, Bürgermeister. Mrkrt. Brm- md NMch-Anktm. auf Oberwaldenburger Revier- Im Hotel „GewerbehauS" in Hohenstein-Ernstthal sollen Mittwoch, den 5 Juni von vormittags ^9 Uhr ab Fürstl Schänd Forstverwaltung Oberwaldenburg. 30 bi., 6bu., 2248 Nadelhoz-Stämme bis 22 em Mittenst., - Oberst., aufbereitet rn den Abt. 2,3,4,5,6,7, Sa.Langenberger Höhe u.r.ll,14,15 5 - 8 32 - 12 - 281 - 361 - - von 23/50 -Klötzer - 8/22 3 - 3 23 s - 23/45 s s 17,27,28,29,30^1 s -Stangen - 3/4 - Unterst., 36,44 i. Hauptre ¬ 14,zz 11'10 r - - 5/9 - - 10/15 s - vier. (Dürr- und Einzelhölz. und KahlschlagAbt.4j versteigert werden. Politische Tages-Rundscha«. Deutsches Reich. * Die Königliche Familie empfing während der Pfingstfeiertage in Sibyllenort mehr fach Besuche und unternahm Ausflüge in die Um gebung. Das Befinden beider Majestäten ist ein recht gutes. * Im „Reichsanz." wird nun endlich die Ver leihung des Schwarzen Adlerordens an den Königl. großbritannischen Feldmarschall Carl Roberts veröffentlicht. * Nur ein wichtiges Ereignis haben di« Pfingst feiertage gebracht, und dieses eine paßte gut zum Feiertagsfrieden. Es war dieHeimberusung unserer Truppen aus China, die vom Kaiser am Vorabende des Festes angeordnet wurde. Sonst ist Nennenswertes nicht zu melden. In Südafrika hat auch während des Festes der Waffenltzrm nicht geschwiegen, aber zu folgenschweren Zusammen stößen ist es nicht gekommen. Auch in China hat der Kampf nicht geruht, der dort seit langem schon nur noch mit papierenen Geschaffen geführt wird. Angeblich hat Waldersee endlich die Zusage er rungen, daß der chinesische Hof nach Peking zurück kehrt, sobald die Truppen der Verbündeten die Stadt räumen. Auch chinesische Soldaten sollen mit dem Kaiser einziehen und die Umgebung der Stadt von den Räuberbanden säubern. * Die zur Prüfung des Hypothekenbestandes der Pommerschen Hypotheken-Aktien- Bank eingesetzte Königliche Kommission soll 31 Millionen Mark der Hypotheken beanstandet haben. Das der Bank verliehen gewesene Prädikat einer Hofbank Ihrer Maj. der Kaiserin wird in den Zeitungen noch immer recht scharf kritisiert. So meint selbst der konservative Reichsbote, Banken sollten solche Titel niemals erteilt werden. Das Publikum nehme aus solchem Prädikat leicht den Anlaß zu übergroßem Vertrauen, und geschehen dann unliebsame Dinge, so sei der Aerger und der Zorn der Geschädigten groß, die nicht mit Unrecht meinten, vor der Verleihung solcher Titel müsse doch erst die unbedingte Solidität fest- gestellt werden. * Die Lage unserer Industrie erheischt die vollste Aufmerksamkeit; aber nicht Aos unserer, sondern der Industrie in der ganzen Wett. In Rußland besteht eine furchtbare industrielle Krise, die einer Katastrophe gleichkommt. Ebenso sind die Schwierigkeiten bekannt, in denen sich Japan befindet; dieses Zusammen brechen dec jungen, nicht leistungsfähigen Industrien ist das erste Anzeichen dafür, daß der Wettmarkt übersättigt ist und eine Zeit des Stockens an allen Enden folgen wird. * In Preußen hat mit Rücksicht auf den schlechten Saatenstand die Steuerabteilung der Regierung in Marienwerder angeordnet, daß bei der Anwendung des Zwangsbeitreibungsverfahren» gegen Landwirte, welche rückständige StaatSsteuern
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