Suche löschen...
Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 19.10.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190110194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19011019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19011019
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-10
- Tag1901-10-19
- Monat1901-10
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 19.10.1901
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HesWr-AMM für KoDors, MW, Kernsdorf, Wsdors, St. Midien, Keinrichsort, Mrimu n. Wsm. Amtsblatt für den Stadlrat ;n Kchtenstein. —— 51. Jahrgang. Nr. 245. »---"K«.'-»-» Sonnabend, den 19. Oktober 1901. Bekanntmachung Die Urliste für die Schöffen- und Geschworenenwahl für die Stadt Lichtenstein ist aufgestellt und wird gesetzlicher Vorschrift gemäß vom 21. bis mit 28 dieses Monats im Rathause — Polizeiamt — öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Mit Bezug auf die nachstehend abgedruckten Gesetzesbestimmungen wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß gegen die Richtig keit oder Vollständigkeit der Liste innerhalb der Auslegungsfrist Einsprüche schriftlich oder zu Protokall erhoben werden können. Lichtenstein, am 18. Oktober 1901. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Hhn. Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Z 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Ver urteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Beglei tung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in dcr Ver fügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunter stützungen aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von Aufstellung der Urliste gerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckunzsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenen amt Anwendung. » Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsver- fafsungsgesetzes vom 27 Januar 1877 u s w enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: - 1. die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Landeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. v 'M Heute Sonnabend, von früh 8 Uhr ab HieilMNk. Meischverkauf (frisrhesschweinefleisch), LPfd. 45Pf. Politische Tages-Rundschan. Deutsches Reich. * Der Kaiser trifft, wie aus Breslau ge meldet wird, im November dort ein und wird voraussichtlich an der Enthüllungsfeier des Denk mals des Großen Kurfürsten daselbst teilnehmen. * In der nächsten Woche gedenkt Se. Majestät der König auf Wermsdorfer Revieren zu jagen und aus diesem Anlaß im dortigen Jagdschlösse Aufenthalt zu nehmen. Die Abreise dahin wird voraussichtlich am Montag abend erfolgen. * Prinz Heinrich von Preußen ist zum Ehrenadmiral der englischen Flctte ernannt worden. * Der Industrie zu helfen lassen sich die deutschen Regierungen bei der gegenwärtigen rückläufigen Bewegung in unserem Erwerbsleben nach Möglichkeit angelegen sein. So trägt der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten v. Thielen neuerdings auch durch Neuanschaffung von rollendem Material zur Förderung der industriellen Thätigkeit in sehr erheblichem Maße bei. Nachdem kürzlich erst über^ 4000 Eisenbahnwagen zur Be stellung gegeben worden sind, werden demnächst über 400 Lokomotiven zur Vergebung gelangen, was einer Zuweisung von Arbeit im Werte von etwa 25 Mill. Mark an die deutsche Eisenindustrie entspricht. * Wie furchtbar die Krisis aus die Lage der Bankangestellten einwirkt, erhellt daraus, daß die Nationalbank in Berlin etwa sechzig ihrer Beamten zum 31. Dezember d. I. gekündigt hat. Am 1. Oktober entließ die Berliner Stelle der Breslauer Diskontogesellschaft bereits über 70 Be amte. Es ist natürlich unter den heutigen Zu ständen kaum daran zu denken, daß die Betreffenden eine Stellung im Bankfache wieder erhalten. England * Schon länger andauernde Streitigkeiten zwischen der leichten Durham-Infanterie und dem Worcestershire-Regiment führten in vorvergangener Nacht zu einem offenen Kampf, wobei das Bajonett gebraucht und ein Schuß abgefeuert wurde. Die Worcester griffen mit aufgeflanzten Bajonetten die Kaserne der Durhams an und zertrümmerten sämtliche Fenster derselben. Fünf Durhams wurden verletzt. Die Kämpfenden wurden schließlich von Patrouillen und der Militärpolizei getrennt. Der Untersuchungsgerichtshof ist zusammengetreten, um sich mit der Angelegenheit zu befassen. Amerika. * Mehr alstausendGesuche der Hin richtung des Halunken Czolgosz beiwohnen zu können, sind der Gefängnisdirektion in Aaburn zu gegangen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen aber nur 26 Zeugen bei der Hinrichtung zugegen sein. Täglich gelangen von feiten anar chistischer Gesellschaften große Mengen von Früchten, Blumen (!) und Briefen an Czolgosz. Es wird ihm aber nichts ausgehändigt, vielmehr die an- geordnetevöllige Isolierung streng durchgeführt. Das Verhalten des Mörders ist unverändert. Asien. * Der kaiserliche Hof von China ist unterwegs und am 11. Oktober in Tungkwanfu eingetroffen; da die Wege sehr schlecht sind, wird er mehrere Tage in Tungkwanfu verbleiben. Südafrika * Burenkommandos streifen in unmittelbarer Nähe von Kapstadt und haben an einer Stelle den Atlantischen Ozean erreicht. * Böse Nachrichten für die Briten. Den Morgenblättern zufolge gestattet sich die Re krutierung der Irländer und Ueomanry immer schwieriger. * Eingeborene haben nach Meldungen aus Rio Muni (Westafrika) dort einen Unteroffizier und sechs Soldaten der spanischen Marine-Infan terie gefangen genommen und aufgefressen. * Aus Durban wird drahtlich berichtet: Nach einem Telegramm aus Harrismith sollen Delareys und Kemps vereinte Kommandos über den Vaal in den Oranje-Freistaat gegangen sein und auf Lindley zu marschieren. Zerstreute Buren-Abtei lungen haben sich kürzlich am Drakensberg konzen triert. General Elliot hatte an der Westseite häufige Zusammenstöße mit den Buren. * Kapstadt. Mehrere Burenkom- mandanten mit 500 Mann rücken plündernd durch das Thal eines großen Bergflusses vor. Einzelne Abteilungen sind bereits bis Hopefield an der Saldanha-Bai (nördlich von Kapstadt an der Meeresküste!) vorgedrungen. — Lord Kit chener als Mörder. Leutnant Brida aus Bethalie ist wegen Zerstörung eines Eisenbahnzuges und Ermordung eines Eingeborenen zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Das Urteil ist bestätigt worden. Wvtl. ZitzW des ZtMvnsrdllckllMWAs zu Lichtenstein vom 17. Oktober 1901. Der derzeitige Stadtoerordneten-Vorsteher, Herr Kaufmann Emil Pampel, eröffnet die Sitzung -r/48 Uhr. Als entschuldigt fehlt Herr Baunack. Der Ratsvorstand, Herr Bürgermeister Steckner, wohnt der Sitzung bei. Nach der üblichen Umfrage wird eine Anregung des Herrn Körbs (das Trottoir an der linksseitigen Zwickauerstraße bett.) allenthalben gutgeheißen. Es handelt sich hierbei um Beseitigung der ober halb des Rabe'schen Grundstückes lagernden Steine und um Gangbarmächung des betreffenden Wege-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite