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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 01.06.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-06-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190106015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19010601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19010601
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-06
- Tag1901-06-01
- Monat1901-06
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 01.06.1901
- Autor
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MckM WM früher früher 1901 Mrkrt. gewählt mit den mit den mit den Mrkrt. mit den den Die Broschüre soll jedoch erst nach Beendigung des Krieges in Südafrika er- Lelrgrawmadreffer Tageblatt. Der Ltadtrat Steckn er, Bürgermeister. Der Ltadtrat Steckner, Bürgermeister. zu unterziehen. Für die hiesige Stadt ist als Jmpflokal der Ratskellersaal und als Impftermine sind folgende Tage festgesetzt worden: 1. sür diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren GeschlechtSname Buchstaben L, 0, v, L, beginnt: KWästs-Knzeiger sm KD-rs, MMH, Wsdorf, Sl. Wien, Keinrichsort, UmmM «. MW. Amtsblatt für den Ktadtrat zu Lichtenstein. Montag, der S Juni, 2. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname Buchstuben 6, S, I beginnt: Dienstag, der 4. Juni, 3. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname Buchstaben L, I, beginnt: Mittwoch, der 5 Juni, 4. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname Buchstaben Al, AI, 0, k, H beginnt: Donnerstag, der 6. Juni, 5. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit Buchstaben R, 8, I beginnt: Die Versteigerung der 2 Wagen und des Korbschlitteus findet nicht statt. Lichtenstein, am 31. Mai 1901. Der Gerichtsvollzieher des Kgl Amtsgerichts SL. Jahrgang. Sonnabend, den 1. Zuni Bekanntmachung, die unentgeltlichen Impfungen betreffend Nach den Bestimmungen des Z 1 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgen den Kalenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1900 ge borenen Kinder), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (§ 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privat schule innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mitMrfolg geimpft worden ist. ....... Ferner sind - 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpf- pflicht noch nicht oder noch nicht gehörig genügt haben, der Impfung Bekanntmachung. Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 20. dieses Monats, die Führung von Radfahrkarten betr., weisen wir darauf hin, daß das Nicht- beisichführen dieser Karten nach ß 14 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 2. April 1901 mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen zu bestrafen ist. Lichtenstein, am 29. Mai 1901. scheinen. * Mißernte. Ueber die Folgen der in einigen Teilen Deutschlands bevorstehenden Miß ernte äußerte sich der „Reichs- und Staatsanzeiger" am vergangenen Sonnabend. Danach ist amtlich ermittelt worden, daß 1471200 Hektar von der im landwirtschaftlichen Betriebe befindlichen Boden fläche in diesem Frühjahre umgepflügt worden sind. Es sind also alle Befürchtungen übertroffen worden, die in der Oeffentlichkeit laut geworden waren. Die Provinz Westpreußen hat unter sämtlichen Landstrichen am meisten gelitten. Von den 25 ländlichen Kreisen der Provinz haben nicht weniger als 19 die fast vollständige Vernichtung der Win terung zu beklagen. Der Schaden beträgt bei der Oelfrucht 98, bei dem Weizen 93, bei dem Roggen 75 und bei dem Klee 88 v. H. Diese Zahlen sind von der westpreußischen Landwirtschastskammer fest» gestellt und von den Vertretern der preußischen Staatsregierung nicht beanstandet worden. Die Regierung trat auch nicht der Befürchtung ent gegen, daß der Verlust an Roggen sich noch nach träglich auf 90 bis 100 v. H. steigern könne. * Gegen eine Erhöhung der Biersteuer spricht sich die klerikale „Köln. Volksztg." aus, aber für eine Reform des Brausteuergesetze- ohne Steuer erhöhung, jedoch in Verbindung mtt dem Surrogat- verbot. Sie erwähnt dabei, daß im Jahre 1898 über 15 Millionen Kilogramm Surrogate verwendet Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich Politische Tages-Nrrrrdscha». Deutsche- Reich. * Ein Schauspiel, wie es feit Jahrzehnten nicht dagewesen, bot sich Mittwoch in den Straßen Berlins, die vom Tempelhofer Felde zum Schloß führen. Der Kaiser kehrte vom Exerzieren der Gardebriqade in die Stadt zurück, und in seinem Gefolge befanden sich der französische General Bonnal, in blauem Waffenrock und roten Bein kleidern, sowie drei andere französische Offiziere. Der Kaiser wurde stürmisch begrüßt und auch für seinen französischen Gast wurde mancher Hut ge lüstet. Der General wie seine Begleiter nahmen am Frühstück im Offizier-Kasino des 2. Garde- Regiments in Gegenwart des Kaisers teil, der den Herren zutrank und sich mit ihnen wiederholt besten- unterhielt. General Bonnal hat franzö sischen Journalisten erzählt, er freue sich, so aus gezeichnet empfangen worden zu sein. Der Kaiser habe ihm gesagt: „Ich freue mich, Herr General, umsomehr, Sie unter uns zu sehen, als unsere beiden Heere in Ehina gegen die Barbarei kämpften." General Bonnal fügte hinzu, deutsche und fran zösische Soldaten seien einander würdig und könn ten viel von einander lernen. * Ein Besuch des Kaisers im Kloster zum heiligen Grabe bei Techow in der Mark steht für den Monat Juni bevor. Der Kaiser hat vor einiger Zeit der Sebtisfin dieseSKlostet», Frau v. Rohr, einen prächtigen Aebtissinenstab zum Geschenk gs» macht und beabsichtigt nun, birst» Stab der Dame; persönlich -u überreichen. Der Besuch wird vor-L Krettag, der 7 Juni, 6. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buchstaben V, V, lV, 2 beginnt: Lonnabend, der 8. Juni. Die Impfung wird an sämtliche« Tage« nachmittags von 3—4 Uhu stattfinden. Gemäß § 11 Absatz 4 der Verordnung vom 14. Dezember 1899, die anderweite Ausführung des Reichsimpfgesetzes betreffend, werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der nach Z 1 unter 1 des Reichsgesetzes imps pflichtigen Kinder hierdurch aufgefordert, mit ihren Kindern in dem vor stehend für diese festgesetzten Impftermine behufs der Impfung zu erscheinen oder die Befreiung von derselben durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. An demselben Tage der darauffolgenden Woche sind die geimpften Kinder zur Kontrolle und Erlangung des Impfscheines wieder vorzustellen. Die erwähnte« Besrei««gSze»g»iffe find im Impftermine vor» znweisen Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermin erfolgt nicht. Ettern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach § 14 des Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis zu SV Mork oder Haft bis z« S Tage« bestraft Ferner werden die Angehörigen der Impflinge auf die §§ 1—3 der von dem Königlichen Ministerium des Innern angeordneten Verhaltungs vorschriften aufmerksam gemacht. A 1. Aus. ewem-Haust, Ml-wSlchem ansteckende Krankyetterl^küe'Schär- lach, Masem, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht ge bracht werden. ß 2. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Ausführung der Impfung über frühere und noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. ß 3. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Lichtenstein, am 24. Mai 1901. Graf Wilhelm Bismarck ist nach kurzem Leiden am 30. Mai in Barzin gestorben. * Der als Präsident der deutschen Katho likentage bekannte Fürst zu Löwenstein sammelt augenblicklich Unterschriften für eine Erklärung gegen das Duell. Voll denjenigen, welche unterschrieben haben, soll dann ein Komitee für Deutschland oder sollen mehrere Landkomitees ge bildet werden, welche beschließen sollen, waS weiter zu geschehen hat. Der Fürst hat bis jetzt 118 Unterschriften erhalten, darunter 64 von adeligen Herren. Die Zahl würde, so bemerkt Fürst zu Löwenstein, schon jetzt unvergleichlich größer sein, wenn die Osfiziere ohne Gefahr für ihre militä rische Stellung frei ihre Ansicht bekunden könnten. * Wir wollen hoffen, daß die neueste Nachricht aus Ostasien, welche jetzt gerade eintrifst, unwahr oder wenigstens übertrieben ist. Nachrichten aus Söul zufolge ist auf der Insel Quelpart eine gegen die Christen gerichtete Beweewng rum Ausbruch gekommen; em französischer katholischer Missionar sei ermordet worden. Di« Nachricht bedarf jedoch der Bestätigung. Hoffentlich entwickelt sich hier nicht ein neues Unwetter. * Präsident Krüger ist, wie auL dem Haag gemeldet wird, mtt der Abfassung einer Broschüre beschäftigt, die mehrere hervorragende englische Persönlichketten in ein schlechte- Licht dürste. Präsident Krüger ist entschlossen, Vst Dhatsachen, die ihm au- eigener Erfahrung finden. * Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen halten zu lassen. aussichtlich m der Zeit vom 4. bi- 10. Juni statt- bekannt geworden sind, getreu wieder zu geben, ohne sich durch etwaige Folgen dieser Offenheit ab- 125 Sersspr^ch-rlnschluh
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