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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 17.09.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-09-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190109176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19010917
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19010917
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-09
- Tag1901-09-17
- Monat1901-09
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 17.09.1901
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iMW» MMMiktzerWU Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HesOstr-Uzeizer sm Kohndors, MM, Zernsdorf, Urdorf, St. Midien, Keinrichsort, MrimM «. Wsen. AMMatt für den Stadtrat zn LiMen stein. » —- — 5L. Jahrgang. - -- — > .. — Nr. 217. Dienstag den 17. September / 1901. Oeffentliche Stadtverordneten-Sitzung Dienstag, den 17. Sept. 1901. I) Anderweite Beschlußfassung, den Bau des Bahnhofsgäßchen betr. 2) Beschlußfassung über Verlängerung des Rohrnetzes der städt. Wasser leitung auf der äußeren Zwickauerstr. 3) Justifikation städtischer Rechnungen. Der stellvertr. Borfitzende Niehus. Bekanntmachung, Bestimmungen über die wechselseitige Mitteilung des Auftretens von Volkskrankheiten seilens der Civil- und Militärbehörden be treffend. In Betreff der erforderlichen wechselseitigen Mitteilung des Auftretens von Volkskrankheiten seitens der Zivil- und Militärbehörden wird bestimmt, daß bis zu der endgültig durch den Bundesrat gemäß K 39 Absatz 3 des Reichsgesetzes wegen Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 erfolgenden Regelung der Angelegenheit einstweilen die nach stehend unter -k und L abgedruckten Vorschriften zu gelten haben. Gleich zeitig wird darauf hingewiesen, daß als Ortspolizeibehörden und Polizei behörden im Sinne dieser Vorschriften die mtz 1 Ziffer 4 der Ausführungs verordnung vom 12. Dezember 1900 — S. 967 des Sächs. Gesetz- und Verordnungsblattes — verzeichneten Behörden anzusehen sind. Dresden, den 7. September 1901. Das Ministerium des Innern. Das Ministerium des Kriegs Für den Minister: vr. Roscher. von der Planitz. Mitteilungen der Zivilbehörden an die Militärbehörden. 1. Zur Mitteilung der in ihrem Verwaltungsbezirk voikommenden Er krankungen an die Militärbehörden sind verpflichtet: die Ortspolizeibehörden der Garnisonorte, ferner die seitens der Landesregierungen näher zu bezeichnenden Polizeibehörden derjenigen Orte, welche im Umkreise von 20 km von Garnisonorten oder im Gelände für militärische Hebungen gelegen sind. 2. Die Mitteilungen haben alsbald nach erlangter Kenntnis von dem an zeigepflichtigen Thatbestande zu erfolgen. Sie haben sich zu erstrecken auf: a) jede Erkrankung an Aussatz und an Unterleibstyphus, sowie jeden Fall, welcher den Verdacht dieser Krankheiten erweckt, ferner jede Erkrankung an Kopfqenickstarre Gleviimitis eerebrospivalis) oder an Rückfallfieber; d) jeden ersten Fall von Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken, sowie das erste Auftreten des Verdachts einer dieser Krankheiten in dem betreffenden Orte; o) jedes gehäufte (epidemische) Auftreten der Ruhr (Dysentrie), der Diphthterie, des Scharlachs, sowie jedes neue Vorkommen von Massen erkrankungen an der Körnerkrankheit (Trachom). Ueber den weiteren Verlauf der unter d) aufgeführten Seuchen und der Ruhr (Dysenterie) sind wöchentlich Zahsenübersichten der neu fest- gestellten Erkrankungs- und Todesfälle einzusenden. Ferner ist eine Mitteilung zu machen, sobald Diphtherie, Scharlach, sowie Körnerkrank heit (Trachom) erloschen sind oder nur noch vereinzelt auftreten. Jeder Mitteilung betreffs der in a) und b) bezeichneten Krankheiten sind Angaben über die Wohnungen und Gebäude, in welchen die Er krankungen oder der Verdacht aufgetreten sind, beizufügen. 3. Die Mitteilungen sind für Garnisonorte und für die in ihrem Umkreise von 20 km gelegenen Orte an den Kommandanten oder, wo ein solcher nicht vorhanden ist, an den Garnisonältesten, für Orte im militäri schen Uebungsgelände an das Generalkommando zu richten. ö. Mitteilungen der Militärbehörden an die Zivilbehörden. 1. Zur Mitteilung der in ihrem Dienstbereich vorkommenden Erkrankungen an die Polizeibehörden sind verpflichtet die Kommandanten oder, wo solche nicht vorhanden sind, die Garnisonältesten der Garnisonorte, ferner die Kommandobehörden der im Uebungsgelände sich befindenden Truppenteile. 2. Die Mitteilungen haben alsbald nach erlangter Kenntnis von dem an zeigepflichtigen Thatbestande zu erfolgen. Sie haben sich zu erstrecken: a) jede Erkrankung an Unterleibstyphus, sowie jeden Fall, der den -- Verdacht dieser Krankheit erweckt, ferner jede Erkrankung an Kopf genickstarre (LleuivAitis oerabrogpinalis) oder an Nückfallfieber; b) jede Erkrankung und jeden Todesfall an Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken, sowie das Auftreten des Verdachts dieser Krankheiten; e) jedes gehäufte (epidemische) Auftreten der Ruhr (Dysenterie), der Diphtherie, des Scharlachs und der Körnerkrankheit (Trachom). Ueber den weiteren Verlauf der Ruhr (Dysenterie) sind wöchent lich Zahlenübersichten der neu festgestellten Erkrankungs- und Todesfälle einzusenden. Auch ist eine Mitteilung zu machen, sobald Diphtherie, Scharlach, sowie Körnerkrankheit (Trachom) erloschen sind oder nur noch vereinzelt austreten. Jeder Mitteilung betreffs der in a) und d) bezeichneten Krankheiten sind Angaben über das Militärgebäude oder die Wohnungen, in welchen die Erkrankungen oder der Verdacht aufgetreten sind, beizufügen. 3. Die Mitteilungen sind an die für den Aufenthaltsort des Erkrankten zuständigen Ortspolizeibehörde zu richten. 4. Von dem Ausbruche und dem späteren Verlauf der unter d) bezeichneten Krankheiten ist ferner das Kaff erliche Gesundheitsamt sofort auf kürzestem Wege zu benachrichtigen. Mac Kinley s Das tragische Geschick des bisherigen Staats oberhauptes der Vereinigten Staaten von Nord amerika hat sich nun doch erfüllt, am 14. September früh 2 Uhr ist Präsident Mac Kinley zu Buffalo der schweren Magenverwundung, welche ihm durch die heimtückische Kugel des anarchistischen Fana tikers Czolgosz am 6. September zugefügt worden war, erlegen. Noch während des ersten Teiles der vergangenen Woche durfte man die Hoffnung hegen, daß es den umsichtigen und rastlosen Be mühungen berühmter Aerzte gelingen werde, den so schwerverletzten Präsidenten am Leben zu er halten und ihm die Gesundheit zurückzugeben, waren doch damals die offiziellen Bulletins über sein Befinden durchweg auf einen überaus opti mistischen Ton gestimmt. Aber dann trat mit einem Male eine ernste Verschlimmerung in seinem Zustande ein, und nichts vermochte nunmehr das herannahende Ende noch sonderlich aufzuhalten, bis nun Mac Kinley von seinem Leiden durch den Tod erlöst worden ist. Tief erschüttert trauert die ganze übrige zivilisierte Welt mit der amerikanischen Nation vereint im Geiste an der Bahre des Da hingeschiedenen, den ein unerbittliches Schicksal mitten im rüstigen Mannesalter aus einer reichen politischen Thätigkeit, aus dem bedeutendsten und einflußreichsten Amte des gesamten amerikanischen Kontinents, aus einem glücklichen Familienleben hinweggerissen hat, eines Mannes, der sich wohl noch mit hochfliegenden Plänen getragen haben mag, den jetzt durch seinen tragischen Tod ein jähes Ende bereitet worden ist. Zweimal hat Mac Kinley die höchste Würde bekleidet, welche das amerikanische Volk vergeben kann, indem er am 3. November 1896 als Kandidat der revublikanischen Partei zum ersten Male und dann im November des vorigen Jahres zum zweiten Male zum Präsidenten der nordamerikanischen Union gewählt wurde. Geboren war er im Januar 1843 zu Niles im Staate Ohio, er hat demnach ein Alter von noch nicht 59 Jahren erreicht. Neuer Präsident der Vereinigten Staaten an Mac Kinley's Stelle ist verfassungsgemäß der bis herige Vicepräsident Theodor Roosevelt geworden, welcher natürlich ebenfalls der republikanischen Partei angehört. Dieser ist ein Mann von 45 Jahren mit echt amerikanischer Vergangenheit, denn er war früher „Cowboy", dann Jäger und Farmen besitzer, bis er sich zuletzt der Politik zuwandte, später Polizeipräsident von New-Jork wurde, um 1896 in die Regierung als Hilfssekretär einzutreten. Im Jahre 1900 wurde er zum Vizepräsidenten der Union gewählt. Politische Tages-Nnndschau. Deutsche« Reich. * Kaiser Wilhelm wurde am Sonnabend vor mittag bei seinem Einzuge in die Stadt Danzig vor dem Artushofe auf dem Langemarkt vom Ober bürgermeister Delbrück mit einer Ansprache begrüßt. Der Oberbürgermeister bot dem Kaiser einen Ehren trunk. Der Kaiser nahm den Pokal und erwiderte auf die Rede des Oberbürgermeistes unter anderem folgendes: Mein lieber Herr Oberbürgermeister! Ich komme soeben von der hoch bedeutsamen Be gegnung mit meinem Freunde, dem Kaiser von Rußland, welche zu unser beider vollster Zufrieden heit verlaufen ist, und durch welche hinwiederum die Ueberzeugung unerschütterlich befestigtwird, daß für lange Zeiten der e ur o p ä i s ch e F r i e d e f ü r dieVölker erhalten bleiben wird. Dieses Faktum macht auch mir das Herz leichter, wenn ich in die Mauern dieser alten schönen Handels stadt einziehe. * Der Kaiservon Rußland ist an Bord des „Standart" in Kiel eingetroffen. * Im Ruhrkohlengebiet finden Haus suchungen nach anarchistischen Schriften statt. Oesterreich * Mit Beschlag belegt worden ist die Ausgabe der Ascher Zeitung, welche die vielgenannte Rede des Abgeordneten vr. Eisenkolb in wörtlicher Wiedergabe enthält. Doch waren bereits sämtliche Bezieher im Besitze des Blattes, weshalb der Cen- surbehörde nur 150 Exemplare in die Hände fielen. Infolge dieser Konfiskation darf nun die Rede in Oesterreich nicht mehr gedruckt werden, weshalb das Erscheinen der angekündigten Schrift zwar nicht vereitelt, wohl aber etwas verzögert wird. Die
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