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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.10.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190110068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19011006
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19011006
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-10
- Tag1901-10-06
- Monat1901-10
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.10.1901
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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HeMfls-Anzeiger für Kohndors, Ködlih, Kernsdarf, Küsdars, Sl. Mm, Keinrichsart, Narienan n. Mlfen- Amtsvlatt für den StadtratM Lichtenstein. 51. Jahrgang. ' Nr. 234. Sonntag, den 6. Oktober 1901. Bekanntmachung. Die Liste der Höchstbesteuerten im Bezirke der Königlichen Amts hauptmannschaft Glauchau liegt vom 7. d. M. ab in der hiesigen Rats registratur 4 Wochen lang zur Einsichtnahme aus. Lichtenstein, den 5. Oktober 1901. Dev Sta-trat. Steckner, Bürgermeister. Hlbg. Bekanntmachung- die Hundesperre betreffend. Nach einer Mitteilung der Königlichen Amtshauptmannschast Glauchau ist am 30. vorigen Monats in Mülsen St. Niklas ein Hund — grauer Wolfsspitz — unter Anzeichen der Tollwut aufgetreten und getötet worden. Die vorgenommrne Sektion des Tieres hat den Tollwutsverdacht be stätigt. Es wird deshalb gemäß tz 20 der Instruktion zur Ausführung der 19 bis 29 des Gesetzes vom ' betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 27. Juni 1895 für die Stadt und den Flurbezirk Lichtenstein bis zum 3V. Dezember d I. die Hundesperre hiermit angeordnet. Infolgedessen sind innerhalb dieser Zeit sämtliche Hunde entweder in Ketten zu legen oder in einem sicheren Behältnisse einzusperren, oder, mit einem sicheren Maulkorb versehen, an der Leine zu führen; jedoch dürfen diese Hunde ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem hiesigen Stadtbezirke nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschicrt, mit einem sicheren Maul korbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, so kann deren sofortige Tötung polizeilich angeordnet werden. Außerdem werden Zuwiderhandlungen gegen die vorgedachten Anordnungen, soweit nicht in einzelnen Fällen höhere Strafen eintreten, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit entsprechender Haft bestraft. Lichtenstein, am 5. Oktober 1901. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Hlbg. Bekanntmachung, Hauslisten betr Wegen Erhebung der staatlichen Einkommensteuer für das Jahr 1902 macht sich die Aufstellung von Hauslisten nötig, welche als Grundlage zum Einkommensteuerkataster zu dienen bestimmt sind. Den hiesigen Hausbesitzern oder deren Stellvertretern werden dieser Tage Formulare zu Hauslisten behändigt, in welchen dieselben alle in ihren Grundstücken wohnenden Steuerpflichtigen namhaft zu machen haben. Nicht minder ist die genaue Beantwortung der sonstigen, in den Hauslisten ent haltenen Fragen seitens der hierzu verpflichteten Personen erforderlich. Aus den in den erwähnten Formularen abgedruckten Bestimmungen ergiebt sich, wem die zuletzt bezeichnete Verpflichtung obliegt. Bei Webern «nd Strumpfwirkern ist in Spalte 17 der HauS- liste die Anzahl der Stühle und Maschinen anzngeben. Die Hauslisten sind verordnungsgemäß nach dem Stande vom 12. Oktober auszusüllen und, mit den eigenhändigen Namensunterschriften der Haushaltungsvorstände versehen, vom 14. dieses Monats ab, längstens aber bis zum IS. Oktober d I. an die hiesige Stadtkasse (Rathaus, 1 Treppe) wieder einzureichen. Die Versäumung dieser Frist zieht eine Geldstrafe bis zu 5« Mark nach sich Da mehrfach Klagen und Beschwerden darüber eingegangen sind, daß in den Hauslisten die Mietzinsen wahrheitswidrig angegeben worden seien, so wird hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem klaren Wortlaute in Spalte 8 und 9 der Hauslisten der von den Mietsbewohnern zu entrichtende Mietzins von den Mietsbewohnern selbst anzugeben ist, und daß sich die letzteren die wegen unrichtiger Angabe des Mietzinses eintretenden Nachteile selbst zuzuschreiben haben. Ungenügend ausgefüllte Listen werden ohne Weiteres zurück gegeben Lichtenstein, am 5. Oktober 1901. Der Stadtrat. Steckner, . Bürgermeister. Vgl. Holz Auktion auf Lichtensteiner Revier. Im Johannisgarten zu Lichten st ein sollen Montag, den 14. Oktober 1901, von vormittags » Uhr an, folgende im Stadtwald, Bretschneiderholz, Burgwald und Neudörfler Wald aufbereitete Hölzer: 326 Nadelholz-Stämme von 10—30 om Mittenstärke, 3930 „ Stangen „ 3—6 „ Unterstärke, 1350 „ „ „ 7-9 „ 455 „ „ „ 10—14 „ 1 Rm. birkene und 60 Rm. Nadelholz-Rollen, 59 „ Nadelholz-Astholz und 12,6 Wllh. hartes Reisig unter den vor der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Fürst! Schönb. Forstverwaltnng Lichtenstein Bekanntmachung. Herr Karl Emil Max Klotz, zeither Schutzmann in Hainichen, wurde heute als Schuhmann, Vollstreikungsbeamter und Marktmeister in Pflicht genommen, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis bringen. Callnberg, am 4. Oktober 1901. Der Stadtgemeinderat Prahtel, Bürgermeister. Politische Tages-Rundschau. Deutsches Reich. * Das Berliner Polizei-Präsidium hat die weitere Tagung des Verbandes der fortschritt lichen Frauenvereine im Reichstags hause dadurch unmöglich gemacht, daß eine polizeiliche Ueberwachung der Versammlungen an geordnet wurde. * Der Elberfelder Militärbefreiungs prozeß hat für manche der dabei Beteiligten ein bitteres Nachspiel. Mehrere der „Pillenschlucker" sind jetzt zum Heere einverufen worden. * Bei der Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. Schuckert in Nürnberg sind in den letzten Wochen zahl reiche Arbeiterentlassungen ersolgt. Es soll auch eine Anzahl Beamte entlassen werden. Frankreich. * Ein französisches Torpedoboot nahm eine englische Bark, deren Insassen in französischen Ge wässern fischten, weg. Die Bark wurde nach Havre gebracht. England * In der in London veröffentlichten amtlichen Verlustliste wird gemeldet, daß Oberst Keke wich schwer verwundet worden ist, daß sich sein Zustand aber bessert. Südafrika * Schalk Burger hat dem alten Krügers nach Holland gemeldet, die Lage der Buren sei nie mals besser gewesen als jetzt. In der That muß es gut stehen, denn sie haben die Offensive ergriffen, während die Engländer in die Verteidigung ge drängt sind. Sogar nächtlicherweile haben die Engländer keine Ruhe mehr. So griff Delarey kürzlich nachts ein englisches Lager an. Wer die Buren aus dem Beginn des Krieges kennt, wo sie mit Vorliebe Abwehrgefechte lieferten, und vor allem die Nacht als „keines Menschen Freund" fast abergläubisch scheuten, der wird jetzt nur mit voller Hochachtung lesen, wie die Erziehung im Feldzuge sie verändert hat. Daß die Buren Delareys sich nach mehrstündigem Gefecht, nachdem sie den Briten große Verluste beigebracht, wieder zurückzogen, ent spricht nur dem gesunden Menschenverstände. Die Eroberung irgend eines festen Lagers selbst hat für sie keinen Zweck, sondern nur chie ständige Beun ruhigung und empfindliche Schädigung der Briten. Aus Stadt und Land. Lichtenstein, 5. Oktober. *— Nach einer am Kopfe der heutigen Nummer enthaltenen amtlichen Bekanntmachung ist auch für unsere Stadl die Hundesperre bis zum 30. Dezember d. I. angeordnet worden. *— Hundesperre. Der Hund des Guts besitzers Arno Bleil in Mülsen St. Niklas ist als wutvcrdächtig, nachdem er frei umhergelaufen und mehrere Hunde und andere Tiere gebissen hatte, am 30. vorigen Monats getötet worden. Da die vorgenommene Sektion den Wutverdacht bestätigt hat, wird von der Königl. Amtshauptmannschast Glauchau für die Ortschaften Callnberg, Heinrichsort, Mülsen St. Jakob, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Niklas, Stangendorf, sowie den se l b st- ständigen Gutsbezirk Lichten st ein die Hundesperre auf die Dauer von 3 Monaten, mithin bis 30. Dezember 1901 angeordnet. Die durch Bekanntmachung vom 16. Sept. d. I. über den Ort Rödlitz verhängte Hundesperre wird bis zu dem gleichen Zeitpunkte verlängert.
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