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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 29.10.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190110298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19011029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19011029
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-10
- Tag1901-10-29
- Monat1901-10
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 29.10.1901
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MW « itmi-NU HGHnv. D. O. Ikunde , >>s«. zeUwirkuag rankbeit. * «slörung. M M.I M. l iten M. t M.» M. t M.» ti^en, M. t Aesichti-, amvk M. t Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HWsls-AnzeiM sm KeDers, KSMtz, Mr-ers, Kürdors, St. Mim, KeimichM, Mmma« u. Wsm. Amtsblatt für den Ktadlrat zu Achten stein. — S1. Jahrgang. !. Nr. 253. Dienstag, den 29. Oktober ^-77^" 1901. Bekanntmachung. Vom diesjährigen Reichsgesetzblatt sind die unter A verzeichneten Nummern 39 und 40 und vom Gesetz« und Verordnungsblatt ist das unter verzeichnete 11. und 12. Stück, enthaltend die Nummern 46-56, erschienen. Während der nächsten 14 Tage liegen diese Gesetzblätter in der hiesigen Ratsregistratur zu jedermanns Einsicht aus Lichtenstein, am 25. Oktober 1901. Der Sta-trat. Steckner, Bürgermeister. Hlbg. Z> Reichsgefetzblatt Nr. 39. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften sür den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 6. Scptemper 1901. Nr. 40. Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 17. September 1901. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 46. Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf den öffentlichen' Wegen betreffend: vom 13. August 1901. Nr. 47. Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetzes, betreffend den Ver kehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken vom 24. Mai 1901: vom 15. August 1901. Nr. 48. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer schmalspurigen Eisenbahn von Reichenbach i. V. nach Oberheinsdorf be treffend: vom 24. August 1901. Nr. 49. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungs- beziehentlich Ersatzwahlen zur 11. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 28. Aug. 1901. Nr. 50. Verordnung, die Ein- und Durchfuhr lebender und toter Wachteln be treffend ; vom 30. August 1901. Nr. 51. Bekanntmachung, die Vornahme von Ergänzungswahlen für die 1. Kam mer der Ständeversammlung betreffend; vom 2. September 1901. Nr. 52. Bekanntmachung, Abänderung der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 9. Juni 1897 betreffend; vom 31. August 1901. Nr. 53. Bekanntmachung, betreffend einige Aenderungen und Zusätze zu der mit tels Bekanntmachung vom 15. September 1900 veröffentlichten Nach weisung der Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommando behörden, die Truppenteile und Militärbehörden der Armee; vom 5. September 1901. Nr. 54. Verordnung, die Beaufsichtigung der Geflügelausstellungen betreffend; vom 7. September 1901. Nr. 55. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Wahlen zur 11. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 12. September 1901. Nr. 56. Bekanntmachung, das hülssärztttche Externat betreffend; vom 12. Sep- tember 1901. Bekanntmachung. Gemäß Z 50 der Revidierten Städte-Ordnung vom 24. April 1873 ist für die demnächst vorzunehmeude Stadtverordneten-Ergänzungs-Wahl eine Liste der Stimmberechtigten, sowie der Wählbaren aufgestellt worden. Die selbe liegt vom 2. November d. I. ab 14 Tage lang während der gewöhnlichen Geschäftszeit an Ratsstelle bei Herrn Registrator Hilbig zur Einsicht aus. Es steht jedem Beteiligten / bis z«m 9. November dieses Jahres frei, gegen die Wahlliste beim Stadtrat Einspruch zu erheben, über welchen dann vor Schluß der 14tägigen Ausliegezeit und vor Schluß der Liste vom Stadlrat Entschließung gefaßt, worauf letztere dem Einsprechenden eröffnet werden wird. Nach Ablauf des 9. November 1901 wird die Wahlliste geschlossen, und es können alle Bürger, welche in dec geschlossenen Liste nicht eingetragen sind, an der bevorstehenden Wahl nicht teilnehmen. Lichtenstein, am 23. Oktober 1901. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Hlbg. Die Versteigerung in Stangendorf findet nicht statt. Lichtenstein, am 28. Oktober 1901. Der Gerichtsvollzieher des Köniql Amtsgericht« Bekanntmachung, die Deklaration des Einkommens zur staatlichen Cinkommeufteuer betreffend. Gemäß tz 48 der Ausführungsverordnung zu tz 39 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900, machen wir darauf aufmerksam, daß es auch denjenigen Beitragspflichtigen, welche bei der in diesen Tagen stattge fundenen Austragung von Deklarationsaufforderungen eine solche nicht er halten haben, freisteht, Deklarationen über ihr Einkommen bei uns bis zum 10. November 1001 einzureichen. Formulare hierzu werden bei unserer Stadtsteuereinnahme auf Verlangen unentgeltlich verabreicht. Gleichzeitig fordern wir alle Vormünder, Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personen- Vereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögens erwerbes ausgestatteten Vermögensmaffen auf, für die von ibnen bevormun deten Personen, beziehentlich für die vertretenen Stiftungen, Anstalten pp., soweit solche ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Deklarationen anher einzureichen, falls ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Callnberg, am 25. Oktober 1901. Der Stadtrat Prahtel, Bürgermeister. Politische Tages-Stundschau. Deutsches Reich. * Die Kaiserin ist von ihrem Unwohlsein wiederhergestellt. * Es ist eine alte Angewohnheit der Partei politiker, angebliche Aeußerungen des Kaisers über schwebende Fragen in die Diskussion zu werfen und sie als Kampfmittel gegenüber den Gegnern zu verwenden. Dieses Manöver hat sich während der jetzigen Zolltarif-Kampagne bereits des Oefteren wiederholt. Heute ist wiederum über eine derartige „Enthüllung" zu berichten. In einer von einem freisinnigen Reichstagsabgeordneten aus gehenden Korrespondenz wird dem Kaiser folgende Aeußerung zugeschrieben: „Kommen keine Handels verträge zustande, so schlage ich alles kurz und klein." Ob diese oder eine ähnliche Aeußerung thatsächlich gefallen ist, wird natürlich ebenso un aufgeklärt bleiben, wie die früher aufgestellte Be hauptung, der Kaiser habe gesagt, der Doppeltarif sei ein Unsinn, Graf Bülow sei auch dieser Meinung. Die Verbreitung derartiger Geschichten gehört nun einn.ül zum Rüstzeug des politischen Kampfes. Wenn erst der Reichstag wieder versammelt ist, wird man aus der sachlichen Stellungnahme des Reichskanzlers zur sGenüge ersehen können, mit welchem Rechte alle diese Gerüchte herumgetragen wurden. * Als feststehend darf nunmehr angesehen werden, daß der Zolltarifgesetzentwurf und der Zolltarif nebst Begründung dem Reichstage alsbald nach seinem Zusammentritt zu gehen werden. — Im Reichsamte des Innern gehen inzwischen die Gesetzentwürfe betr. Aende rungen des Krankenversicherungs- gesetzes und betr. die gewerbliche Beschäftigung schulpflichtiger Kinder der Vollendung entgegen, jedoch wird es von dem Verlauf der Zolltarifverhandlungen abhängen, ob die beiden sozialpolitischen Gesetze dem Reichstage in der be ginnenden Session schon vorgelegt werden. * Dreibund und Zweibund könnten im Kriegsfälle 37,5 Millionen Soldaten auf die Beine bringen, und wenn man nur die völlig aus gebildeten Mannschaften in Betracht zieht, doch immerhin 18,6 Millionen. Der Unterhalt dieser Menschenmengen müßte gewaltige Summen ver schlingen, denn man rechnet im Kriege 6 Mark Unterhaltungskosten für Mann und Tag. Den Engländern kostet jeder Mann in Südafrika sogar 14 Mark täglich. Das gesamte Aufgebot des Zwei- und Dreibundes würde also täglich (da 37,5 Mill. Soldaten) 225 Millionen Mark erfordern, im Mo nat 6b/^ Milliarden Mark, auf ein Jahr nicht weniger als j81 Milliarden Mark; es würde das ziemlich das gesamte Nationalvermögen Oesterreich- UngarnS verschlingen, das auf 90,2 Milliarden Mark berechnet wird. Würde nach einem Jahre der Zwei bund niedergekämpft sein und die Kriegskosten zu zahlen haben, dann müßte er von seinem National vermögen (Frankreich ca. 200 Milliarden, Rußland 130 Milliarden Mark) nicht weniger als 24 Proz., ziemlich ein Viertel, einbüßen. Dem Dreibunde ginge es ähnlich. * In Hamburg ist ein Prozeß in Aussicht genommen, der von ansgesperrten Arbeitern gegen ihre Arbeitgeber gerichtet, leicht eine prinzipielle Bedeutung und weittragende Folgen gewinnen könnte. Elf Hamburger Arbeiter, die im vorigen Jahre infolge des Nieterstreiks entlassen worden waren, Haven, wie telegraphisch berichtet wird, eine Schadenersatzklage gegen ihre früheren Arbeit geber in Höhe von 3202 Mk. 40 Pfg. cingereicht, die ihnen an Arbeitslohn entgangen seien, weil sie ohne ihre Schuld entlassen seien. Falls sie ein günstiges Erkenntnis erzielen sollten, wird beab sichtigt, ähnliche Forderungen für alle damals ent lassenen Arbeiter zu stellen. Der Verhandlungs termin ist auf den 3. Januar 1902 angesetzt. * In einer Verhandlung des Lberkriegsgerichts Hannover gegen den Leutnant Reinecke und einen Sanitätsunteroffizier wegen Mißhandlung eines Untergebenen machte der Vertreter der An klage im Namen des kommandierenden Generals des 10. Armeekorps bemerkenswerte Ausführungen. Er sagte, wenn ein Offizier oder Unteroffizier Miß-
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