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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.01.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190101153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19010115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19010115
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-01
- Tag1901-01-15
- Monat1901-01
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.01.1901
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WMMMMWN Wochen- und Nachnchtsblatt zugleich HMD-AlMer für KHnders, KöMß, Kernrdtts, UMf, St. ßgidien, Kemrichsort, Mrienon u. MW. Amtsblatt für den Stadial zn Lichtenstein. 51. Jahrgang. —— — - — Nr. 12. Dienstag, den 15. Januar WM Diese« Blatt ersche.nl täglich (außer Sann- und Festtags) abends für d- n folgenden Tag. Merteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 170, olle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespald ne Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Im „Amtlichen Teil" wird die ziveispaltige Zeile oder deren Raum mit HO Pfennigen berechnet. Für auswärtige Inserenten kostet die tgespaltcne Zeile 15 Pfennig Bestimmungen über deu freiwilligen (Eintritt znn mehrjährigen aktiven Militärdienst 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zmn aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine ein treten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zn zwei- oder mehrjährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu drei jährigem Dienst bei der reitenden Artillerie oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amts hauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvvrsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a. von der Einwilligung des Vaters oder des Vor mundes, K. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civiloerhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheines bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen. Hat dec Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheines. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Ok tober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksa^u zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie ein treten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu so fortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstel- lungs-Termine. Wenn keine Stellen offen sind oder Freiwillige mit Rück sicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins dis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, nach welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet— in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civiloersvrgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dieustprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 3. Mannschaften der Außtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr l. Aufgebots nur drei statt ü Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reservever hältnisses in der Regel nicht herangezogen, ebenso wird die Laudwehr-Ka vallerie in: Frieden zu Hebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Dresden, den 8. Januar 1901. Kriegs-Ministerium. v' d. Planitz. Deutscher Reichstag 24. Sitzung vom 12. Januar. Die Beratung des Etats des Reichsamts des Innern, Titel Staatssekretär, wird bei schwach be setzten: Hause fortgesetzt. Abg. Fischer-Berlin (Svz.) kommt auf die 12000 Mk.-Affäre zu sprechen, die er als „skanda lös" bezeichnet. Der Staatssekretär habe jene An gelegenheit nachträglich als ganz schadlos hinzu setzen versucht, dabei aber trotz aller Provokation nicht gesagt, ob er von dem Schreiben au den Zentralverbavd vorher Kenntnis gehabt habe. Das Schweigen des Staatssekretärs auf jene bestimmte Frage ist charakteristisch. Sich dasselbe gefallen zu lassen, sei mit der Würde des Reichstages kaum verträglich. Ebenso sei es, wenn der Staatssekretär, wie es scheine, vorher nm das Gesuch gewußt habe, doch erstaunlich, daß Herr von Woedtke jetzt als Opferlamm fungieren solle. An Stelle Woedtke's müßte der Staatssekretär vielmehr selbst der Sache zum Opfer fallen. Offenbar sei auch die Art, wie man das Krankenversichernngsgesetz zu reformieren beabsichtige, auf Kosten der Arbeiter, denen das bisherige Uebergewicht im Kassennorstand genommen werden solle, und auf Kosten der freien Hilfskassen, das Werk des Zentralverbands, von dem das Reichsamt des Innern blvs eine Filiale sei. Graf Posadowsky behauptet, der ganze Vertrag, wie überhaupt die Zuchthausvorlage, habe gerade nur den Interessen der Arbeiter dienen sollen. Wes halb man sich da nicht lieber an die Buchhandlung des „Vorwärts" gewandt und um 12000 Mk. gebettelt habe? (Heiterkeit.) Redner kündigt diesen seinen Antrag auf Einsetzung einer Kommission zur Unter suchung der Beziehungen zwischen dem Reichsamt des Innern und dem Zentralverband an. Staatssekretär Graf Posadowsky: Ich habe mich nicht nach dieser Stelle gedrängt, aber ich werde auf derselben bleiben, so lange ich das Vertrauen meines Monarchen habe, so lange ich es für politisch zulässig halte und so lange meine geistige und körperliche Widerstandsfähigkeit gegen solche Angriffe anhült. (Bravo rechts.) Auf die Sache selbst nochmals einzugehen, lehne ich ab. Ich trage die Verantwortlichkeit für alles, was in meinem Amte vorgeht, und jeder Nachgeordnete Beamte scheidet von dieser Verantwortlichkeit aus. Darüber, wer hier Vundesratsvorlagen zu vertreten hat, entscheidet nicht der Reichstag. Der Staats sekretär verwahrt sich sodann gegen die Unterstellung, arbeiterfeindlich zu sein. Auch bezüglich derKranken- versicherungsreform dürften ihm solche Absichten nicht unterstellt werden. Das sog. Znchthausgesetz und das betreffende Material rührten nicht von ihm her, sondern das sei eine Vorlage der ver bündeten Regierungen gewesen, und das Material sei von den einzelnen Negierungen geliefert worden. Er habe dasselbe allerdings für richtig befunden. Weiter verweist der Staatssekretär auf die unge heuren Fortschritte zu Gunsten der Arbeiter in dein neuen Unfall- und dem Jnvaliditälsversicherungs- gesetze. Stehe jemals an dieser Stelle ein Mann, der das Lob der Sozialdemokratie künde, so würde es nicht mir schlecht stehen nm die Existenz der bürgerlichen Parteien, sondern auch um die Existenz des Deutschen Reiches. (Beifall rechts.) Abg. R o e s i ck e-Dessau (fraktionslos) tritt den Uebertreibungen Fischer's in dessen Angriffen auf den Staatssekretär und auf den Zentralverband entgegen. Abg. Oertel- Sachsen (kons.): Auf die Aus führungen des Abgeordneten Fischer trifft das Sprichwort zu: Getretener Quark wirk breit, nicht stark. Wäre die 12000 Mk.-Affäre ein Mißgriff, so wäre es unter Herrn v. Bötticher ein potenzierter Mißgriff gewesen, die Hilfe des Zentralverbands für den russischen Handelsvertrag in Anspruch zu nehmen. Wir sehen in dem Grafen Posadowsky durchaus keinen agrarischen Mann in unserem Herzen, aber wir schätzen seine hervorragende Thätigkeit, Fachkenntnis und unbezweifelte Lauterkeit, und wir knüpfen daran die Hoffnnng, daß er allerdings unsere berechtigten Forderungen unterstützen werde. (Beifall rechts.) Redner geht dann ausführlich auf die Aäckereiverordnuugsfrage ein. Auch die neuesten Modifikationen dieser Verordnung riechen allzusehr nach dem grünen Tisch. Gar so schlimm stehe es mit der Ungesundheit im Bäckereigewerbe nicht. Jedenfalls könnten die Arbeiter auch hieraus er sehen, daß der Staatssekretär durchaus nicht gar so sehr auf die Interessen der Arbeitgeber bedacht sei: Abg. Wurm (Soz.) verbreitet sich über die Mißachtung der Arbeiter-Organisationen von oben herab; cs bestehe ein vertraulicher Erlaß irr-ipreußen an die Gemerbeiuspektoren, nicht mit dentArbeiter- Ausschüssen, sondern nur mit den einMnen Ar beitern in Verbindung zu treten. In Sachsen be stehe offenbar ebenfalls ein solcher geheimer Erlaß, man habe dies bisher nur noch nicht konstatieren können. In Bayern und Württemberg sei jeden falls der Verkehr der GewerbeaufsichtSbeamteu mit den Arveitern ein viel freundlicherer, als in Sachsen und Preußen. Weiter bemängelt Redner u. a. die unzulänglichen Strafen, welche von den Gerichten bei Verstößen von Unternehmern gegen Vorschriften der Gewerbeordnung verhängt würden. So lange die Gerichte so milde urteilten, bleibe die ganze Gewerbeaufsicht Komödie. Redner beschwert sich darüber, daß das Reichsamt ständig Verbindungen nnt den Unternehmern aufrecht erhalte, wogegen bedeutsame Arbeiter-Kongresse vergeblich auf das Erscheinen eines Kommissars warten müßten, und erklärt schließlich eine Verordnung zur Regelung der Betriebsoerhältnisse in Steinbrüchen und anderen Betrieben, in denen Steinarbeiter beschäftigt seien, für dringend notwendig. Sächs. Bevollmächtigter Geh. Rat Dr. Fischer wendet sich gegen die Art, wie Vorredner die Be richte der sächsischen Gewerbeinspektoren herunter gemacht, deren ganze Thätigkeit bemängelt und dabei den Verdacht ausgesprochen habe, daß in Sachsen ein geheimer Erlaß, ähnlich dem preußischen, den Aufsichtsbeamten den amtlichen Verkehr nnt den Arbeiter-Ausschüssen und Arbeiter-Organisationen überhaupt verbiete. Von einem solchen Erlaß sei
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