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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 8.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454428Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454428Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454428Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (21. Juli 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber das Versilbern oder Ueberziehen von Metall und anderen Gegenständen mit Silber
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Praktische Erfahrungen über Behandlung und Verarbeitung von Edelsteinen
- Autor
- Wagner, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Reichs-Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neues Zolltarif-Gesetz der Vereinigten Staaten Nordamerikas
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 8.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1883) 17
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1883) 25
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1883) 33
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1883) 41
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1883) 49
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1883) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1883) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1883) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1883) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1883) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1883) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1883) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1883) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1883) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1883) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1883) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1883) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1883) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1883) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1883) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1883) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1883) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1883) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1883) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1883) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1883) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1883) 225
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 225
- ArtikelDie Export-Ausstellung zu Amsterdam 225
- ArtikelUeber das Versilbern oder Ueberziehen von Metall und anderen ... 226
- ArtikelPraktische Erfahrungen über Behandlung und Verarbeitung von ... 227
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 227
- ArtikelNeues Zolltarif-Gesetz der Vereinigten Staaten Nordamerikas 227
- ArtikelWeiteres über die herausnehmbare Aufziehwelle für Stutzuhren 228
- ArtikelDer Beau’sche Verhältniszirkel für Räder und Triebe (Schluss) 228
- ArtikelUnsere Werkzeuge 229
- ArtikelKurze Abhandlung über die Eintheilungen des Feingehaltes des ... 230
- ArtikelAllgemeines über Gewerbebetrieb (IX) 230
- ArtikelVerschiedenes 230
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 230
- ArtikelBriefkasten 230
- ArtikelAnzeigen 231
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1883) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1883) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1883) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1883) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1883) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1883) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1883) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1883) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1883) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1883) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1883) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1883) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1883) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1883) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1883) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1883) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1883) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1883) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1883) 377
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1883) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1883) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1883) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1883) 409
- BandBand 8.1883 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 227 — Zur Kontaktversilberung benutzt man eine Lösung, die aus 1 Theil Chlorsilber, 5 Theilen Blutlaugensalz, 5 Theilen kohlensaurem Kali, 2 Theilen Kochsalz, 5 Theilen Ammoniak flüssigkeit und 50 Theilen Wasser bereitet wird, indem man eine Stunde kocht, das verdampfende Wasser ersetzt und filtrirt. Man verfährt mit der erwärmten Lösung wie bei der Kontaktvergoldung. Man kann mit dieser Lösung abgeriebene Stellen versilberter Gegenstände ausbessern, indem man sie thunlichst reichlich aufträgt und feines Zinkpulver aufstreut. Die Versilberung mit Blattsilber wird wie die Vergoldung mit Blattgold ausgeführt, kommt aber selten vor. Die älteren Methoden der Versilberung sind fast gänzlich ausser Gebrauch gekommen seit Einführung der galvanischen Versilberung, welche seit 1840 sich schnell Bahn brach und gleichmässig mit der galvanischen Vergoldung ausgebildet wurde. (Aus dem „Technologischen Lexikon“.) Praktische Erfahrungen über Behandlung lind Verarbeitung von Edelsteinen. *) Von A. Wagner. Was zunächst das Schleifen der Edelsteine betrifft, so werden kristallisirte Edelsteine gewöhnlich so geschliffen, dass sie Körper darstellen, welche von ebenen Flächen begrenzt sind. Edelsteine, welche das Licht zerlegen und demzufolge Farbenspiel und Feuer zeigen, schleift man, um diese Eigen schaften noch möglichst zu erhöhen, in der Weise, dass ein von vielen kleinen Flächen-Facetten begrenzter Körper entsteht: Brillantschliff. Edelsteine, welche nicht kristallisirt sind und sich durch Farbenspiel — Opal — oder durch besondere Lichterschei nungen auszeichnen — Katzenauge — schleift man gewöhnlich mugelig, d. h. man gibt ihnen Formen, welche denjenigen von Brotlaiben oder von halbirten Eiern gleichen. Das Fassen der Edelsteine geschieht auf zweierlei Art und unterscheidet man die freie Fassung — Fassung ä jour — und die Kastenfassung — Fassung en cassette —. Im ersten Falle steht der Stein auf allen Seiten frei da und wird nur durch Zargen getragen; alle seine Eigenschaften, das Farben spiel und das Feuer, kommen in diesem Falle zur vollen Geltung. Steine von höherem Werthe werden daher auch wol nie anders als auf diese Weise gefasst. Bei solchen Steinen, welche flache Formen haben und in Ringe gefasst werden, wird der Stein bisweilen nicht von Zargen getragen, sondern ist an seinem Umfange gefasst, so dass nur die obere und untere Fläche frei bleiben. Bei der Kastenfassung wird der Stein gleichsam als Deckel eines aus Gold gebildeten Kastens verwendet und werden solche Steine, wenn sie durchsichtig sind, gewöhnlich so geschliffen, dass der nach oben gewendete Theil eine ebene Fläche dar stellt, indes der nach unten gekehrte eine stumpfe Pyramide bildet. Bei Steinen, welche in Kasten gefasst sind und einen ge ringeren Werth besitzen, sucht man die Schönheit der Farbe des Steines dadurch zu erhöhen, dass man den Kasten mit farbiger Zinnfolie auskleidet, deren Färbung jener des Steines entspricht. Legt man z. B. unter einen ganz blassen Topas eine dunkelgelbe Folie, unter einen blassen Amethyst eine tief violett gefärbte Folie u. s. w., so wird das aus dem Kasten durch den Stein reflektirte Licht eine tief gelbe oder violette Färbung zeigen und der Stein hierdurch ein viel schöneres Aussehen erhalten, als wenn er frei gefasst wäre. Beim Fassen ganz ordinärer Steine in geringer Waare nimmt man sich oft nicht einmal die Mühe, die Kasten mit farbiger Folie auszulegen, sondern streicht dieselben innen mit einem entsprechend gefärbten Firnis aus. Dieses Verfahren ist aber nicht zu empfehlen, indem die mit Folie unterlegten Steine ein weit schöneres Aussehen haben. Um Waare, welche billig sein soll, trotzdem mit echten Steinen versehen zu können, hat mau zu einem Auskunftsmittel gegriffen, welches in Folgendem besteht: Dünne Platten des Edelsteines, z. B. von Smaragd, w r erden an einer Seite mit einem Glasflüsse übergossen, dessen Farbe jener des Steines ganz genau gleich ist und der Glasfluss dann ebenfalls ge schliffen. Wenn man einen derartigen Stein so fasst, dass die Platte des Edelsteines nach aussen, der Glasfluss nach innen gewendet ist, so zeigt der Stein wenigstens an der Oberseite die Eigen schaften des Edelsteines, namentlich die grosse Härte desselben. Man bezeichnet solche halbechte Edelsteine als „unterlegte Edelsteine“ oder auch als „pierres fines doublöe“. Wenn der artige unterlegte Steine geschickt gefasst sind, so ist es selbst für den Kenner schwer, dieselben von vollkommen echten Steinen zu unterscheiden. Der Unterschied ist aber leicht zu machen, wenn man den Stein so vor das Auge hält, dass das auf die obere Fläche desselben auffallende Licht unter einem stumpfen Winkel in das Auge gelangt; die Fläche, an welcher sich der Stein und das Glas berühren, erscheint dann infolge des verschiedenen Lichtbrechungsvermögens beider Körper ganz deutlich und kann von Nichtkundigen für einen durch den Stein laufenden Sprung gehalten werden; es kommen leider gerade in Bezug auf die unterlegten Steine seitens mancher Händler Täuschungen des Publikums vor, welchem die Steine als vollkommen echte ver kauft werden. (Erfind, u. Erfahr., Wien.) Deutsche Reichs-Patente. Patent - Anmeldungen. Nr. 1677. Kl. 83. Julius Friedrich Wilhelm Sierenberg in Bremen, Papenstr. 2: „Elektrischer Weck- und Läuteapparat“. Nr. 2921. Kl. 83, Gebr. Kreuzer in Furtwangen: „Neuerungen an Schlagwerken mit Rechen für Gewichts- und Federzuguhren“. (Zusatz zum Patent Nr. 22 723.) Patent-Ertheilungen. Nr. 23335. Kl. 83. J. P. A. Schläfli in Solothurn; Vertreter: C. Kesseler in Berlin SW., Königgrätzerstr. 47: „Neuerungen an der durch Patent Nr. 17632 geschützten elektrischen Uhr“. Nr. 23583. Kl. 83. Dr. L. Weinek in Leipzig u. 0. Wigand in Zeitz: „Weltzeit-Anzeiger“. Erloschene Patente. Nr. 11814. Kl. 83. Vorrichtung zur pneumatischen Zeitübertragung von einer Normaluhr auf blose Zeigerwerke. Nr. 19165. Kl. 83. Neuerungen an Uhrwerken. Nr. 18607. Kl. 83. Auslösung für Schlagwerke. Nr. 19427. Kl. 83. Schlagvorrichtung ohne Laufwerk mit Anwen dung der Fall- und Schwungkraft. Nr. 22052. Kl. 83. Neuerung an dem unter Nr. 9454 patentirten Kalenderwerk. (I. Zusatz zu Pat. Nr. 9454.) Neues Zolltarif-Gesetz der Vereinigten Staaten Nordamerika^. Vom 1. Juli d. J. ab tritt ein neues Zolltarif-Gesetz der Vereinigten Staaten von Nordamerika in Kraft. In dem selben ist u. a. bestimmt, dass „keine Uhren, Uhrgehäuse, Uhrwerke oder Theile derselben und keine anderen auslän dischen Fabrikate, welche den Namen oder die Fabrikmarke einheimischer Manufaktur tragen, in den Zollämtern einge lassen werden sollen, es sei denn, dass der einheimische Fabrikant selbst der Importeur solcher Gegenstände ist“. Die dem Gesetze beigefügte Freiliste enthält fast aus schliesslich Roh- oder Hilfsstoffe für die Industrie, während die Einfuhr von Fabrikaten fast ausnahmslos Zöllen unter worfen ist; die Erzeugnisse sind in dem Tarife in 13 Klassen aufgeführt, innerhalb welcher dieselben die Zölle in der Regel zwischen 10 bis 50 Proz. des Werthes der Waaren sich be wegen. Der Zoll für Uhren beträgt 25 bis 30 Proz. Für den Werth gilt im allgemeinen der Fakturapreis, der übrigens durch eine Abschätzung eine Berichtigung er fahren kann. (Bad. Gew.-Ztg.) *) Man vergl.: „Die Formen der Edelsteine“ in Nr. 1 u. 2 d. Jhrg.
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