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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Da übrigens diese Leistungen ganz die Natur der Steuern an sich tragen und bereits eine Deputation von der zweiten Kam mer ernannt worden, welche über eine gleichmäßigere Besteue rung und Ausgleichung der bestehenden gutachtlichen Bericht erstatten soll, so überlasse ich es dem Ermessen einer verehrten Kammer, ob dieselbe beschließe, in Hinsicht auf den Zusammen hang der Gegenstände, „diesen meinen Antrag sofort der nur erwähnten Deputation völlig oder doch zur Berücksichtigung zu überweisen. Der Abgeordnete v. Friesen ist der Ansicht, daß dieser Gegenstand von der Berathung über die Ordonnanz nicht ge trennt werden könne, und beides daher von Einer Deputation zu berathen sein möchte. Der Abgeordnete Sachße erinnert, daß der Haase'sche Antrag ganz verschieden von dem vorliegenden Gesuche derCom- mun Schneeberg sei. In jenem Anträge sei die Rede von einer völligen Ausgleichung. Die 4. Deputation habe daher darauf angetragen, diesen Gegenstand an diejenige Deputation abzuge ben, welche den Entwurf zu einer neuen Ordnung begutachten solle. Secretair Richter glaubt, daß das Gesuch an die 3. De putation abgegeben werden müsse, weil erst zu untersuchen, ob dasselbe statthaft sei, und die Kammer demselben beitreten könne. Die Geschäfte würden ungemein vermehrt werden, wenn man für jeden einzelnen Gegenstand eine besondere Deputation er nennen wolle. Warum solle hier eine Ausnahme gemacht wer den? Es sei so manches gegen den Antrag einzuwenden, und eß könne auf denselben nicht eher eingegangen werden, bevor nicht ein neues Steuersystem vorhanden sei. Die gegenwärtige Art und Weise des Aufbringens des Servisgeldes könne nicht verändert werden, bevor nicht eine durchgreifende Maßregel statt finde. v. Haase erklärt sich ebenfalls für die Abgabe des An trags an die 3. Deputation. Abg. Runde: Ich fühle mich gedrungen, im Gegensatz zu der so eben geäußerten Meinung, zu bemerken, daß der Antrag aller dings die Constituirung einer besondern Deputation erfordern möchte. Er betrifft eine jener großen, segensreichen Folgerungen, die aus dem Geiste der Verfassung hervorgehen und bei diesem Landtag ins Leben gerufen werden sollen. Nach dem 38. tz. der Verfassung sollen alle Unterthanen — ohne Ausnahme — zu den Staatslasten beitragen. Die Unterhaltung der Armee bildet einen wesentlichen Theil der letztem und ist ein Institut, das — indem es allen Staatsbürgern Schutz gewähren soll — nicht wie bisher, nur von einigen Klassen der Gesellschaft über tragen werden kann. Wenn andere Verhältnisse, wie die ge wöhnlichen Frohnen und Servitute, aus dem Privatrechr hergeleitet werden und nicht unbedingt die Mitleidenheit aller übrigen Staatsbürger bedingen; so ist die Frage für die Armee und alles, was zu deren Unterhaltung gehört, eine Staatslast, die dem öffentlichen Recht angehört, die als solche nicht verjäh ren kann und — wie auch bisher der Gebrauch gewesen sein mag — auf die Schultern aller Staatsbürger geladen wer den muß, wenn der Geist der Verfassung auch wirklich eine Wahrheit werden soll. Aus allen diesen Gründen scheint mir der Gegenstand so wichtig, daß ich wohl wünschen möchte, ihn der reiflichen Erwägung einer besondern Deputation anvertraut zu sehen. Staatsminister von Zezschwitz: Es herrsche eine große Verschiedenheit der Meinungen darüber, ob die Städte, wie der Herr Stellvertreter des Präsidenten, oder das Land, wie der vorige Redner glaube, mehr zu diesen Lasten beizutragen hätten? Dieß müsse weitläufiger erörtert werden; hier aber wolle er nur bemerken, daß die Basis der Militairprästationen, wie sie gegen wärtig beständen, durch den Haase'schen Antrag ganz verändert werde. Wolle die Kammer einen solchen Antrag an die Regie rung stellen, so möge sie dieß sobald als möglich thun; denn auch die neue Ordonnanz würde dadurch nicht nur wesentlich verän dert, sondern auch in ihren Grundfesten erschüttert werden. Abgeordneter Art bemerkt, daß die 9 Städte des Bezirks, der ihn gewählt, sämmtlich an ihn hätten die Klage gelangen lassen, daß die Servisgelder seit 20 Jahren zu einer unerschwing lichen und einer der drückendsten Lasten angewachsen wären. Abgeordneter Eisen stuck erklärt, daß ihm eine große Ver wirrung vorhanden zu sein scheine, indem das eine Mitglied be haupte, daß die Städte, das andere, daß das Land überlastet sei. Es scheine ihm der eine Abgeordnete die Cavalerieverpflegungs- gelder mit der Last der Cavaleriegarnison stets zu verwechseln. Die Ersteren wären allerdings eine Beschwerde und eine für das Land höchst drückende Last. Uebrigens sei dies ein Gegenstand, der mit der Ordonnanz außer aller Berührung stehe, weshalb er nicht einsehe, wie die Deputation, welche mit der Prüfung der Ordonnanz genug zu thun habe, auf diesen Gegenstand gründ lich einzugehen im Stande sein solle. Auch er sei daher der Mei nung, daß der Antrag des v, Haase der 3. Deputation zuzuwei sen sei, welche die Cavalerieverpflegungs- und Servisgelder genauer, als es bei gegenwärtiger Discussion geschehen, unter scheiden werde. Abg. Runde: Ich erbitte mir das Wort zur Widerlegung. Der geehrte Redner, welcher so eben gesprochen, hat mich allerdings mißverstanden, wenn er glaubt, daß ich die Cavalerie-Verpfle- gungsgelder allein den Servisgeldern habe entgegenstellen wol len. Ich begreife vielmehr unter den Lasten, welche das Land für die Armee jetzt zu tragen hat, nächst den Cavaleriegeldern alle und jede Leistungen und Lieferungen, welche der Bauern stand bisher zur Unterhaltung der Armee beitragen, liefern und leisten mußte. Daher durch alle Magazinlieferungen, Maga zinspannungen und Militairfuhren. Diese Prästationen ins- gesammt bilden ein Onus, was zur Zeit sehr schwer auf dem Ruftical-Besitz lastet und das sich wohl höher, als der Beitrag der Städte zu den Servisgeldern belaufen möchte. Alle diese Lasten und Leistungen überhaupt bilden aber eben das Object, um dessen Uebertragung auf sämmtliche Staatsbürger es sich jetzt handelt, Insofern diese Gegenstände aber zur Cathegorie der Staatsfrohnen gehören, behalte ich mir noch vor, mich in einem besondern Antrag noch ausführlicher darüber zu erklären, und bemerke nur jetzt noch, daß mir die Sache auch aus dem Grunde nicht zur Erwägung bei der dritten Deputa-
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