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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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433 weisbare Nothwendigkeit gebietet, und diese kann ich hier nicht anerkennen. — Der Staatsminister v. Müller findet sich veranlaßt, zu vörderst der Deputation seinen Dank für die Ergebnisse ihrer Be- rathung erkennen zu geben; ihre Gründlichkeit, Freisinnigkeit und Unbefangenheit habe ihn auf eine angenehme Weise über rasche Der Sprecher geht sodann zu einigen Bemerkungen über die verschiedenen Reden über, dieweil des Trefflichen und tref fend enthalten. Man scheine über das Bedürfniß eines solchen Gesetzes, wie das vorliegende, allgemein einverstanden zu sein. Dagegen sei mehr der darin enthaltene oberste Grundsatz ein Ge genstand des Angriffs gewesen. Es sei nicht zu verkennen, daß die Anhänglichkeit an ihre Kirche, die hohe Achtung verdiene, die vorliegende Ansicht der vorigen Redner herbeigeführt habe; allein solche Rücksichten müßten hier schweigen; ihr Eifer für die pro testantische Kirche habe sie zu weit geführt. Die zwei ersten Ab geordneten (Axt und I). Haase) hätten die Ansicht ausgesprochen, daß die vermischten Ehen nicht eher vollzogen werden sollten, als bis ein förmlicher unwiderruflicher, gerichtlicher Vertrag geschlossen worden, wie es mit der Erziehung der Kinder gehalten werden solle. Er aber könne nicht unberührt lassen, daß ein solches Ge bot der Willensfreiheit der Paciscenten zu nahe treten würde. Dieß würde um so bedenklicher sein, als eine Nachgiebigkeit im Puncte der Religion für eine Verletzung der Achtung gegen seine Kirche angesehen werden, eine Umgehung kaum zu verhüten, auch dadurch, wegen der Falle nachherigen Religionwechsels oder Einwendung bereits verheirateter Personen verschiedener Con- fession aus andern Landern, doch nicht entbehrlich sein dürfte. Das vorgeschlagene Mittel werde gerade die gegentheilige Wirkung haben. Wenn ein Vertrag geschlossen werden müßte, so hätte die katholische Geistlichkeit weit mehr Mittel in den Hän den, darauf einzuwirken, daß ein solcher Vertrag in ihrem Sinne ausfallen müsse. Ein solches Gebot scheine ihm ein indirectes Verbot der gemischten Ehen, die, wenn auch nicht zu wünschen, dennoch nach der Erfahrung nie ganz unterbleibell würden; das Verbot aber werde Folgen herbeiführen, Trauung im Aus lande, Concubinat u. s. w., welche die Staatsverwaltung nie veranlassen dürfe. — Die beiden letzten Redner dagegen hatten ein Verbot aller Verträge über die religiöse Erziehung verlangt, was allerdings auch die vorigen Stände gewünscht und was in mehreren Län dern eingeführt sei. Allein, wie auch das Gutachten der De putation erinnert, die Freiheit des Willens sei hier nicht zu be schranken. Der Antrag des Abg. Sachße, die Confession der Kinder nach der der Mutter zu bestimmen, sei hart, weil das Familienhaupt alle Kinder in einer andern Confession erziehen las sen müsse. Wenn der letzte Sprecher dem Gesetzentwürfe In konsequenz vorgeworfen; so werde dieser Vorwurf dadurch zurückgewiescn, daß der Gesetzgeber den Inhalt des Vertrags der freien Entschließung der Parteien überlassen habe. Abg. v. Thielau schließt sich der Meinung von Mayers an, und bemerkt nur, daß er eine veränderte Bestimmung über die Ehescheidung vermisse. Der bisher geltende Grundsatz, daß jede Klage vor das Forum des Beklagten gehöre, verstoße hier wegen der Ansichten der Katholiken über Scheidung gegen die Grund sätze des Rechts. Er zweifle, ob über eine Ehescheidungsklage einer protestantischen Frau von einem katholischen Manne von ei nem katholischen Consistorio entschieden werden könne. Der Kammer liege bereits eine Beschwerde über einen ähnlichen Fall vor, wo das katholische Consistorium nicht geschieden habe. Ihm scheine cs, daß der Grundsatz der Gleichheit des Rechts wegm umgekehrt werden und die Protestanten vor dem protestantischen, die Katholiken vor dem katholischen Consistorio auf Ehescheidung klagen müßten. Er gedenke aber hierüber eine Debatte nicht zu eröffnen, sondern den Gegenstand erst nach Beschluß der speciel- len Berathung nach tz. 18 wieder aufzunehmen. Der Staatsminister v. Könneritz erinnerte, daß der Ge genstand nicht hieher gehöre, sondern, was der geehrte Abgeord nete wünsche, sei im Gesetzentwürfe über die privilegirten Gerichts stände enthalten; woraufv. Thielau entgegnet, daß es 1. nicht dahin gehöre, weil in ein Gesetz über privilegirte Gerichtsstände die Grundsätze über Entscheidungen in Ehescheidungssachen nicht zu gehötcn schienen; 2. wäre dort derselbe Grundsatz aufgestellt, welchen zu beseitigen die Absicht sei, und 3. wäre die Schwierig keit der Gesetzkunde dadurch perpetuirt, daß man, um zu wissen, was von dem Mandate von 1827 geltend bleibe, wieder 2 Ge setze, das neue Erläuterungsgesetz und das Gesetz über privile girte Gerichtsstände nachlesen müsse. Abg, Axt verwahrt sich gegen die Beschuldigung des Refe renten, als ob erfleh durch rein kirchlich-politische Gründe und Polemik habe leiten lassen; der Referent sei den Beweis dafür schuldig geblieben. Psychologische Gründe hätten ihn für das Recht der Mutter, die Kinder in ihrer Religion zu erziehen, sprechen lassen; denn der Einfluß der Mutter auf die religiöse Erziehung der Kinder sei bei weitem größer, als der des mit Arbeit den Tag über beschäftigten Vaters. Vom freien Entschlüsse der Parteien hänge die Wahl der Confession der Kinder ab, daher sei in seinem Vorschläge die geringste Beschrän kung der Willensfreiheit vorhanden. — Abg. Sachße macht auf die zugenommene Zahl der Katholiken in Sachfen aufmerksam. Unter den Protestanten sei höhere Intelligenz vorhanden, daher auch deswegen die Fortdauer des Protestantismus zu wünschen. Er selbst habe auf einer Reise durch Deutschland Spuren von im Geiste des Papismus wirkenden Congregationen, ohne sie auf zusuchen, gefunden. Gesetze gingen aus der freien Willkühr nach den politischen Bedürfnissen hervor, und es sei das Interesse der protestantischen Kirche, daß bei der Gesetzgebung die Bestim mung gewählt werde, wodurch die protestantische Kirche am we nigsten gefährdet werde. Nach Savigny seien Gesetze Be dürfnisse der Zeit und der Verhältnisse. Man möge der katholi schen Proselytenmacherei nicht durch ein Gesetz Thor und Thür öffnen, Abg. Hammer bemerkt, daß, ehe die Kammer in das Specielle eingehen könne, erst über den obersten Grundsatz sich vereinigen müsse. Er für seine Person stimme ebenfalls nicht dem Gesetzentwürfe und dem Deputationsgutachten bei. Die Braut leute, die sich über ihr künftiges Leben zu berathen hätten, müß ten sich auch in dieser Rücksicht vorherbestimmen. Dieß scheine
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