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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 11.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454431Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454431Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454431Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (5. Juni 1886)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Besançon auf der Londoner Erfindungs-Ausstellung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Allgemeinnütziges über Patentverletzungen und Vergehen gegen das Patentgesetz
- Autor
- Sack, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Galvanoplastische Arbeiten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 11.1886 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1886) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1886) 9
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1886) 17
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1886) 25
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1886) 33
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1886) 41
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1886) 49
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1886) 57
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1886) 65
- AusgabeNr. 10 (6. März 1886) 73
- AusgabeNr. 11 (13. März 1886) 81
- AusgabeNr. 12 (20. März 1886) 89
- AusgabeNr. 13 (27. März 1886) 97
- AusgabeNr. 14 (3. April 1886) 105
- AusgabeNr. 15 (10. April 1886) 113
- AusgabeNr. 16 (17. April 1886) 121
- AusgabeNr. 17 (24. April 1886) 129
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1886) 137
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1886) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1886) 153
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1886) 161
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1886) 169
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1886) 177
- ArtikelDie Schule des British-Horological-Instituts in London 177
- ArtikelBesançon auf der Londoner Erfindungs-Ausstellung 177
- ArtikelAllgemeinnütziges über Patentverletzungen und Vergehen gegen das ... 178
- ArtikelGalvanoplastische Arbeiten 178
- ArtikelEdelmetallwaarenfabrikation in Württemberg 1885 179
- ArtikelUeber Kunstepochen und Stilarten XX (Fortsetzung aus Nr. 22 d. ... 179
- ArtikelSprechsaal 181
- ArtikelDas Dipleidoskop und Passage-Prisma 181
- ArtikelVerschiedenes 182
- ArtikelAmtliche Bekanntmachungen 182
- ArtikelAnzeigen 183
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1886) 185
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1886) 193
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1886) 201
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1886) 209
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1886) 217
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1886) 225
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1886) 233
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1886) 241
- AusgabeNr. 32 (7. August 1886) 249
- AusgabeNr. 33 (14. August 1886) 257
- AusgabeNr. 34 (21. August 1886) 265
- AusgabeNr. 35 (28. August 1886) 273
- AusgabeNr. 36 (4. September 1886) 281
- AusgabeNr. 37 (11. September 1886) 289
- AusgabeNr. 38 (18. September 1886) 297
- AusgabeNr. 39 (25. September 1886) 305
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1886) 313
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1886) 321
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1886) 329
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1886) 337
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1886) 345
- AusgabeNr. 45 (6. November 1886) 353
- AusgabeNr. 46 (13. November 1886) 361
- AusgabeNr. 47 (20. November 1886) 369
- AusgabeNr. 48 (27. November 1886) 377
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1886) 385
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1886) 393
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1886) 401
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1886) 409
- BandBand 11.1886 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 178 — Einigen der ausgestellten Uhren liegt das Gangzeugnis der Klasse A der Genfer Sternwarte bei, meist mit der Note „sehr zufriedenstellend“; eine goldene Repetiruhr mit immerwährendem Kalender weist trotz ihrer schwierigen Bauart nur eine tägliche Abweichung von 0,21 Sekunde auf. Von den drei Patenten, welche die Fabrik auf Bügel-Auf zugmechanismen besitzt, gründet sich das eine auf ein System, durch welches zwei Paar Zeiger, welche auf demselben Ziffer blatt sich befinden, durch ein und denselben Knopf gestellt werden können. Die zweite Neuerung besteht in einer Vor richtung zum Zeigerstellen, welche wirkt, sobald man eine ge neigte Fläche niederdrückt, wodurch zwei Räder in Eingriff ge bracht werden. Die letzte und werthvollste Erfindung an Bügelaufzug-Werken besteht darin, dass das Kronrad an einer Welle angebracht ist, welche an beiden Enden Zapfen besitzt, so dass sich das Rad gleich dem Federhause und in derselben Brücke dreht. Durch diese Neuerung werden die kurzen Schrauben unnöthig gemacht, welche den Uhrmacher so häufig fast zur Verzweiflung treiben. Durch diese Einrichtung entsteht ein durchaus sicherer und solider Aufziehmechanismus, dessen Eigenschaften man in ßesanyon zu schätzen weiss und ihn neuerdings häufig zur Anwendung bringt. Die „Societe des arts“ zu Genf gab auf diese Neuerung eine Medaille. Alle Theile der Uhren von Antoine freres, vom Federhaus bis zur Hemmung, sind auswechselbar. Allgemeinnütziges über Patentverletzungcn und Vergehen gegen das Patentgesetz. Von Patentanwalt Otto Sack, Leipzig. IV. In § 5 des Patentgesetzes wird ausdrücklich betont, dass die Benutzung einer Erfindung oder die Vorbereitung zur Be nutzung derselben getroffen sein müssen, wenn die Wirkung des Patentes ausgeschlossen sein soll. Es muss also die Erfindung nicht nur angestrebt, sondern wirklich als definirbares Ganze vor handen sein. Ein solcher Fall kann als eingetreten angesehen werden, wenn die Verhältnisse folgendermaassen liegen: Jemand hat nach langen Versuchen eine für bestimmte Zwecke zu verwendende Einrichtung erfunden, d. h. er ist sich völlig klar über den Zusammenhang derselben und hat diesem Zusammenhang durch Anfertigung einer Zeichnung Ausdruck verliehen. Die Zeichnung beweist zunächst, dass die Erfindung vorhanden ist, nicht aber, dass dieselbe in Benutzung genommen wurde, ebenso kann die Zeichnung, wenn dieselbe lediglich in einer allgemeinen, nur als persönliche Notiz geltenden Skizze bestellt, nicht als Beweismittel dafür dienen, dass die Vorbereitung zur Benutzung der Erfindung getroffen wurde. Letzteres ist nur dann der Fall, wenn die Zeichnung nachweislich zu dem Zwecke gemacht war, dass ein Mechaniker, oder auch ein Fachmann nach derselben die Anfertigung des Gegenstandes der Erfindung in Angriff nehmen sollte. Es muss zur Beweisführung eines solchen Thatbestandes nachgewiesen werden, dass in Wirklich keit der Erfinder diesbezügliche Verhandlungen mit den Gewerb- treibenden gepflogen hatte. Hat der Erfinder die zur Ausführung seiner neuen Einrichtung erforderlichen Zeichnungen nicht seihst angefertigt, sondern die selben durch besondere Auftragsertheilung mit dem Hinweis auf den Zweck derselben, d. h. dass die Zeichnung zur praktischen Ausführung seiner Erfindung dienen soll, durch einen Dritten O o ' herstellen lassen, so können auch die diesbezüglichen Verhand lungen als Beweismomente dafür dienen, dass die zur Benutzung der Erfindung erforderlichen Vorbereitungen getroffen wurden und kann infolgedessen die Wirkung des § 5 des Patentgesetzes eintreten. Es kann in einem solchen Falle der Patentinhaber dem Nichtpatentinhaber in keinerlei Weise wegen Patentver letzung zu nahe treten, wol aber kann umgekehrt der Patent inhaber um sein Patent gebracht werden, wenn die Benutzung der Erfindung bereits offenkundig stattgefunden hatte, ehe die Anmeldung der bereits durch Urkunde unter Patentschutz ge stellten Erfindung erfolgt war. Diese Offenkundigkeit besteht darin, dass die Erfindung bereits gewerbsmässig hergestellt und in Handel gebracht wurde, oder dass dieselbe bereits durch Druckschriften zur Veröffentlichung gelangte. Galvanoplastische Arbeiten. Diese haben einmal den Zweck, Metalle mit anderen Metallen zu überziehen, also das Vergolden, Versilbern, Verkupfern, Vernickeln, ander seits werden besonders Körper mit Kunstformen durch galvanische Metall niederschläge hergestellt. Nach den Anweisungen des Galvanoplastikers R. P. Herrmann in Berlin, gegeben im „Deutschen Schlosser- und Schmiedekalender“, bereitet man sich auf sehr einfache und praktisch erprobte Weise die Bäder für Galvanoplastik folgendermaassen: Bad zum Vergolden von Silber, Kupfer, dessen Legierungen und Eisen. Gold wird in Königswasser (2 Theile Salzsäure, 1 Theil Salpeter säure) aufgelöst. Die Lösung wird zur Befreiung von freier Säure ein gedampft. Das Salz wird in Wasser wieder gelöst und einer heissen Cyankaliumlösung zugefügt. Auf 1 Theil Metall, nimmt man 10 bis 12 Theile Cyankalium von mindestens 96 Proz. Gehalt. In diesem Bad verwende man Platinanoden, welche in ihm unlös lich sind. Röthlichen Goldton erhält man durch Zusatz von Cyankupfer zum Bade. Grünlichen Goldton durch Zusatz von Cyansilberlösung. Der galvanische Strom muss schwach aber konstant sein. Bad zum Versilbern. Höllenstein wird in dem Gewicht nach 2 1 /„ mal soviel Salmiakgeist von einem spezifischen Gewicht 0,91 aufgelöst. Diese Lösung wird unter Umrühren in Cyankaliumlösung von 96 Proz. gegossen. Man nimmt 15 Gramm Silber auf 1 Liter Lösung — im Höllenstein befinden sich 66,6 Proz. Silber. Der galvanische Strom muss auch hier schwach aber konstant sein. Aus der heissen Gold- und Silberlösung scheiden sich diese Metalle auf die Kathoden auch ohne Strom ab (Ansieden). Oxydirtes Silber erhält man durch Eintauchen silberner oder stark versilberter Körper in eine heisse Auflösung von Schwefelleber. Bad für Kupfer n iederschläge. (Saures Bad.) In 100 Theilen Wasser werden 40 Theile schwefelsaures Kupferoxyd gelöst. Etwas freie Schwefelsäure im Bad ist vortheilhaft. Bad für Verkupferung auf alle Metalle. Potasche und Cyankalium wird gleichzeitig in Wasser gelöst, und dieser Lösung wird Grünspan hinzugefügt, der vorher in heissem Wasser gelöst worden ist. Bad für Messingnieder sch lag auf andere Metalle. Man setzt zu dem eben angeführten Kupferbad eine dessen Kupfer menge entsprechende Menge Zink in Form von Chlorzink, das in Ueber- schuss Salmiakgeist aufgelöst ist, zu. Den grünen Messington des cuivre poli erhält man bei Ueberschuss von Salmiakgeist und geeigneter Regulirung des galvanischen Stromes. Ein schwächerer Strom gibt einen mehr röthlichen Niederschlag. Bäder zum Vernickeln. Zum Vernickeln von Kupfer und Messing kann man einfache wässerige Lösungen von käuflichen Haloid-Doppelsalzen des Nickels verwenden, namentlich die Chlornickelverbindungen (Nickelchlorammonium). Bei solchen Chlor enthaltenden Bädern müssen stets Anoden aus Nickel benutzt werden, weil sonst freies Chlor sich entwickelt. Zur Vernickelung von Eisen darf man Chlorverbindungen nicht be nutzen; man nimmt dafür das entsprechende schwefelsaure Doppelsalz. Auch starke gut haltende Nickelniederschläge auf Zink kann man mit diesen einfachen Bädern machen. Das Zink darf dazu vorher nicht blank polirt werden.
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