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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 11.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454431Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454431Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454431Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (12. Juni 1886)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Genfer Uhrenindustrie (Fortsetzung und Schluss aus Nr. 21)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber Eisenbahnzeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Konkurrenz der Kabelgesellschaften
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gegen das Uhrenagenten-Unwesen in Oesterreich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 11.1886 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1886) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1886) 9
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1886) 17
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1886) 25
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1886) 33
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1886) 41
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1886) 49
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1886) 57
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1886) 65
- AusgabeNr. 10 (6. März 1886) 73
- AusgabeNr. 11 (13. März 1886) 81
- AusgabeNr. 12 (20. März 1886) 89
- AusgabeNr. 13 (27. März 1886) 97
- AusgabeNr. 14 (3. April 1886) 105
- AusgabeNr. 15 (10. April 1886) 113
- AusgabeNr. 16 (17. April 1886) 121
- AusgabeNr. 17 (24. April 1886) 129
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1886) 137
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1886) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1886) 153
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1886) 161
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1886) 169
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1886) 177
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1886) 185
- ArtikelDie Augsburger Uhrmacherei während des 18. Jahrhunderts 185
- ArtikelZur Genfer Uhrenindustrie (Fortsetzung und Schluss aus Nr. 21) 186
- ArtikelUeber Eisenbahnzeit 187
- ArtikelDie Konkurrenz der Kabelgesellschaften 187
- ArtikelGegen das Uhrenagenten-Unwesen in Oesterreich 187
- ArtikelUhrmacherschule zu Paris 188
- ArtikelUeber Kunstepochen und Stilarten XXI (Fortsetzung aus Nr. 23 d. ... 188
- ArtikelClaudius Saunier 189
- ArtikelVerschiedenes 190
- ArtikelAmtliche Bekanntmachungen 190
- ArtikelAnzeigen 191
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1886) 193
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1886) 201
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1886) 209
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1886) 217
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1886) 225
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1886) 233
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1886) 241
- AusgabeNr. 32 (7. August 1886) 249
- AusgabeNr. 33 (14. August 1886) 257
- AusgabeNr. 34 (21. August 1886) 265
- AusgabeNr. 35 (28. August 1886) 273
- AusgabeNr. 36 (4. September 1886) 281
- AusgabeNr. 37 (11. September 1886) 289
- AusgabeNr. 38 (18. September 1886) 297
- AusgabeNr. 39 (25. September 1886) 305
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1886) 313
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1886) 321
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1886) 329
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1886) 337
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1886) 345
- AusgabeNr. 45 (6. November 1886) 353
- AusgabeNr. 46 (13. November 1886) 361
- AusgabeNr. 47 (20. November 1886) 369
- AusgabeNr. 48 (27. November 1886) 377
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1886) 385
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1886) 393
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1886) 401
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1886) 409
- BandBand 11.1886 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 187 — Opposition angenommen. Es ist daher augenscheinlich, dass das vorgeschlagene Gesetz eine Forderung der Gesamtheit ist. In diesem Augenblick ist es Gegenstand der Berathungen einer vom Grossen Rathe ernannten Kommission. Im Verlaufe der Vorberathung, die in unserer gesetzgebenden Behörde statt fand, liess sich ein einziger Einwurf vernehmen. Man sagt, gewisse englische Kunden verlangen, dass ihr Name neben einen solchen von Genf gesetzt werde und dass die im Entwürfe liegenden Dispositionen es mit sich brächten, dass einige unserer Fabrikanten von da an ein wichtiges, bedeutendes Absatzgebiet verlieren würden. Die Aufschlüsse, welche uns unsere vornehmsten, mit England in Handelsbeziehungen stehenden Firmen hierüber ertheilten, haben uns aber die Versicherung gegeben, dass diese Befürchtungen der Begründung entbehren. Keines dieser Häuser kennt einen einzigen Fall, wo das projektirte Gesetz bei Ver tragsabschlüssen ein Hindernis gewesen wäre. Als Schutz für dieses eingebildete Uebel hat man vorge schlagen, die Fabrikanten zu ermächtigen, neben dem Namen Genf einen anderen, z. B. London einzugraviren. Das wäre ein Abhilfsmittel, schlimmer als das Uebel, ein Verfahren, das nur zur Folge hätte, alle zum Schutze des Namens Genf ergriffenen Maassnahmen durchaus illusorisch zu machen. Die Association der Fabrikanten und Uhrenhändler verlangt daher vom Grossen Rathe dringend die Annahme eines Gesetzes, dessen Entwurf alle Betheiligten mit Einmüthigkeit votirten, und wünscht, dass keine Klauseln darin aufgenommen werden, welche die Tragweite desselben schwächen oder sogar aufheben könnten. Uelber Eisenbahnzeit. Die auf den europäischen Bahnen angenommene Zeit wechselt nach den verschiedenen Ländern, gewöhnlich hat jedes derselben die Mittagszeit seiner Hauptstadt zur maassgebenden erhoben. Frankreich hat die Zeit des Pariser Meridians, England die Zeit von Greenwich, Italien Römische Zeit und Spanien die Zeit von Madrid angenommen. In Deutschland und Oesterreich herrschen je nach der Verwaltung die Zeiten von Berlin, München, Stuttgart, von Pest, Prag u. s. w. In Frankreich ist, wie erwähnt, die mittlere Zeit des Pariser Meridians für alle öffentlichen Bahnhofsuhren angenommen, gleich viel ob die Linien nach Ost oder West, nach Süd oder Nord führen. Die Bahnzeit wird nun je nach der geographischen Lage der Linien gegen die einzelnen Ortszeiten vor- oder nachgehen. Zur Erleichterung des Dienstes und um kleine Irrthümer seitens der Reisenden auszugleichen, lässt die Mehrzahl der Eisen bahnkompagnien die chronometrischen Apparate, nach welchen sie ihren Betrieb regeln, 3 bis 5 Minuten gegen die Pariser Zeit nachgehen und zwar so, dass die am Aeusseren des Bahnhofes angebrachten Zifferblätter genaue Pariser Zeit angeben, während die im Innern vorhandenen Zifferblätter bis zu 5 Minuten nach gehen. Auf diese Art kann kein Reisender Zeitdifferenzen vor schützen, sobald er den Zug versäumt hat, oder sein Gepäck nicht mehr aufzugeben vermag. Die Konkurrenz der Kabel-Gesellschaften. Vom 5. Mai d. J. ab sind die Gebühren für die Telegramme nach Amerika ganz bedeutend ermässigt worden. Beispielsweise beträgt die Wortgebühr für Telegramme nach NewYork nur noch 65 Pfg., während bisher 1 Mk. 65 Pfg. erhoben wurden. Die Taxe von 65 Pfg. ist die niedrigste, welche bisher für Kabeltelegramme in Anwendung gekommen ist, und es ist keine Aussicht vorhanden, dass sie lange in Kraft bleiben wird. Die bei spiellose Ermässigung ist nämlich auf einen Krieg zurückzuführen, welcher gegenwärtig zwischen den Kabelgesellschaften zum Austrag gebracht wird. Solche Gebührenkriege sind schon mehrfach vorgekommen und haben ebenfalls zeitweise Gebühren - Ermässigungen gebracht, denen aber sehr bald wieder beträchtliche Erhöhungen folgten. Die gegenwärtige Lage ist folgende. Im vorigen Jahre wurden von Nordamerika nach Europa zwei neue Kabel gelegt, die sog. Makay-Bennet Kabel von einer Ge sellschaft, welche die Firma „Commercial Cable Company“ führt. Bis da hin hatten die vier bestehenden alten Kabelgesellschaften, welche sich, wie schon gesagt, in früherer Zeit ebenfalls schon bekriegt hatten, eine gleich hohe Taxe für alle ihre Linien festgesetzt. Diese Taxen musste das Publikum zahlen, wenn es eben telegraphiren wollte. Es war also sozusagen ein Monopol, begründet durch die Uebereinkunft der Gesell schaften. Es mag hierbei jedoch bemerkt werden, dass die Taxen nicht zu hoch, die Forderungen der Gesellschaften also nicht übertrieben waren, da die Gebühren eben nur hinreichten, den Gesellschaften bei dem ge waltigen Risiko einen massigen Gewinn zu gewähren. Es ist ferner noch zu erwähnen, dass die alten Linien vollkommen hinreichten zur Beförderung der europäisch - amerikanischen Korrespondenz. — ln diese Verhältnisse brachte nun die neue Gesellschaft, die Commercial Cable Company eine gewaltige Veränderung. Sie eröffnete zwei neue Kabel, die schon bei gleicher Taxe den alten Linien einen Theil der Korrespondenz genommen hätten; aber sie ging auch noch weiter, sie ermässigte die Gebühren um 50 Centimen für das Wort, wohl oder übel mussten nun die alten , Ge sellschaften dieselbe Ermässigung eintreten lassen. Durch beide Momente erlitten selbstverständlich die alten Gesellschaften erhebliche Verluste. Sie waren nun bemüht, die neue Gesellschaft in ihr Uebereinkommen mit hineinzuziehen, so dass dann die fünf verbundenen Gesellschaften wieder dem Publikum eine gleiche, selbstverständlich höhere Taxe diktirt haben würden. Aber die Commercial Cable Company ist eine solche Verbindung nicht eingegangen, hat vielmehr fortgefahren, selbständig zu handeln und den vier alten Gesellschaften Konkurrenz zu machen. Diese haben nun, als sie sahen, dass die junge Kollegin nicht zu gewinnen war, ihrer seits ihre Zuflucht zu einer gewaltigen Unterbietung genommen, um die Rivalin lahm zu legen. Vom 5. Mai an ermässigten sie die Wortgebühr für ihre sämtlichen Linien auf '/ 3 der bisherigen Taxe, also um 66 2 / 3 Prozent, von 1.50 Mk. auf 50 Pfg., so dass das Wort für Telegramme nach New York, wie oben erwähnt, jetzt 65 Pfg. (50 Pfg. Kabel- und 15 Pfg. deutsche Gebühr) kostet. Für Zeitungstelegramme sind noch besondere Vergünstigungen gestattet, die Worttaxe ist sogar auf 25 Pfg. für die Kabel herunterge setzt. Es sind dies Sätze, welche nicht die Kosten decken und bei längerer Dauer die Gesellschaften völlig ruiniren würden. Die Commercial Cable Company hat diesen Sprung nach unten nicht mitgemacht, sie hat viel mehr ihre Wortgebühr auf 1 Mk. festgesetzt und bittet das Publikum, in Ansehung der Vortheile, welche sie demselben bezüglich der Ermässigung der Gebühren geleistet, jetzt trotz ihrer höheren Taxe dennoch ihre Linien zu benutzen. — Das Publikum wird jedoch diese Bitte nicht erfüllen, es wird diejenigen Linien wählen, welche am billigsten sind. Die neue Gesell schaft wird deshalb, wenn sie noch etwas verdienen will, die Taxen auch bis auf den von den alten Gesellschaften angenommenen Satz herabmindern müssen, und dann wird es sich fragen, wer von den beiden kriegführenden Parteien es am längsten aushalten kann. Dass es bis zur Vernichtung einer derselben kommen wird, ist nicht anzunehmen; vielmehr wird auch hier wieder der Fall eintreten, dass sich die Gesellschaften nach einiger Zeit vertragen und dann die Gebühren vereint wieder erhöhen und zwar auf einen Satz, der ihnen die durch den jetzigen Krieg erlittenen Ein bussen wieder einbringt. Aber auch in dem Falle, dass eine Partei tot gemacht werden sollte, wird dann diese Erhöhung sofort eintreten. — Der jetzige unnatürlich niedrige Kabeltarif, bei welchem die Gesellschaften mit Verlust arbeiten, wird also voraussichtlich von nur kurzer Dauer sein. Gegen das Uhrenagenten-Unwesen in Oesterreich. In einem Gutachten an den Wiener Magistrat hat die Wiener Kammer sich folgendermaassen ausgesprochen: 1. Die Bestimmungen des Hausier patentes in Bezug auf das Verbot des Hausierens mit Taschenuhren sind streng zu handhaben. 2. Behufs Ausübung des Uhrenhandels ist im Sinne des §. 12 der Gewerbe-Ordnung der Nachweis eines Geschäftslokales zu fordern. 3. Uhrenhändler und Uhrenverschleisser mögen im Sinne des §. 44 der Gewerbe-Ordnung dazu verhalten werden, eine äussere Bezeichnung auf ihren Betriebsstätten anzubringen und sich hierbei wahrheitsgemäs nur als Händler, bezw. Verschleisser angeben. 4. Nur Uhrmacher seien als befugt anzusehen, Reparaturen an Uhren auszuführen, wogegen es den Uhrenhändlern unverwehrt bleiben kann, Reparaturen zu übernehmen, die sie jedoch keinesfalls selbst oder durch dazu in Dienst genommene Hilfs arbeiter ausführen lassen dürfen.
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