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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 25.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472149Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472149Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472149Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1900)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- K. k. Fachschule für Uhrenindustrie in Karlstein, N.-Oe.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Text eines Statuts für freie Innungen (Fortsetzung aus Nr. 19)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 25.1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1900) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1900) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1900) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1900) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1900) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1900) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1900) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1900) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1900) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1900) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1900) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1900) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1900) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1900) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1900) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1900) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1900) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1900) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1900) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1900) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageGrosse Uhren-Ausstellung zu Leipzig: Ansicht des Blauen Saales -
- ArtikelCentral-Verband 205
- ArtikelBericht über den IX. Verbandstag zu Gera 205
- ArtikelWas lehrt uns die Weltausstellung in Paris 208
- ArtikelWeckeruhr amerikanischer Art mit selbstthätig sich ... 210
- ArtikelSprechsaal 211
- ArtikelK. k. Fachschule für Uhrenindustrie in Karlstein, N.-Oe. 211
- ArtikelText eines Statuts für freie Innungen (Fortsetzung aus Nr. 19) 212
- ArtikelVereinsnachrichten 213
- ArtikelVerschiedenes 213
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 214
- ArtikelAnzeigen 214
- AusgabeNr. 21 (1. November 1900) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1900) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1900) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1900) -
- BandBand 25.1900 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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212 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 20. letzterem Zweige erlangen müssen, die zur Neuherstellung und Reparatur von Taschenuhren nötig ist. Die Schüler lernen fast alle Teile der Uhr formrichtig und schön hersteilen (ausgenommen solche Artikel, die der Uhrmacher nach den gegebenen Verhältnissen fertig beziehen muss); diese Einrichtung bildet einen besonderen Vorzug der Schule und ist heute für die Absolventen von höchstem Wert, weil leider viele Uhrmacher, welche sich mit der Reparatur von Taschenuhren befassen, Neuarbeiten und Ersatz schwieriger herzustellender Teile einer Uhr nicht in wünschenswertem Masse pflegen können. Die Erwerbung der bezüglichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist aus diesem Grunde in der Meisterlehre nicht immer möglich, weshalb viele Uhrmacher ihre Söhne in der Fachschule in Karl stein ausbilden lassen. Die Absolventen fanden infolge ihrer Vorbildung sogleich Stellung als Uhrmachergehilfen, und fast ausschliesslich durch Vermittlung der Fachschul-Direktion, an welche sich Fach genossen im In- und Auslande bei hervortretendem Bedarfe wenden. — Die Nachfrage nach Gehilfen ist eine so rege, dass leider mehr freie Stellen als Bewerber vorhanden sind. Auch Schüler aus früheren Jahren erhalten durch die Anstalts-Direktion Stellungen zugewiesen, weil diese es als ihre Aufgabe betrachtet, dauernde Beziehungen zu ihren ehemaligen Schülern zu unter halten. Derzeit sind Schüler der Fachschule in Paris (derzeit vier), in Deutschland (Dresden, München, Weimar, Gera u. s. w.), in der Schweiz, Ungarn u. s. w. beschäftigt. Die älteren Schüler sind meist als selbständige Gewerbetreibende etabliert und weisen guten Geschäftsgang auf. Obzwar nach dem Gesetze vom 15. März 1883 unseren Ab solventen das Recht zum sofortigen Antritte und selbständigen Betriebe des Uhrmachergewerbes zuerkannt wurde, kann ihnen im eigensten Interesse in den allerdringendsten Fällen nur ge raten werden (z. B. der Uebernahme eines bestehenden Geschäftes aus Familienrücksichten u. s. w.), davon sogleich nach dem Ver lassen der Fachschule Gebrauch zu machen. Kein junger Mann, welche gewerbliche Schule immer er auch absolviert haben möge, sollte es verabsäumen, sich durch Beschäftigung in guten Werk stätten des In- und Auslandes weiter zu bilden, um sich die tür den Betrieb eines Geschäftes nötigen Erfahrungen zu erwerben. Einen ganz besonderen Vorteil bietet der Besuch der Fach schule strebsamen Uhrmachergehilfen, welche sich in irgend einem Zweige des Uhrmachergewerbes weiterbilden wollen; die selben werden als Hospitanten eingereiht und werden teils in der Werkstätte mit Neuarbeiten und Reparaturen beschäftigt, teils aber' erhalten sie auch theoretischen Unterricht in der Mechanik, Uhrenkunde und im Fachzeichnen u. s. w. Der Besuch der Schule kann speziell solchen Elementen nicht warm genug empfohlen werden. Aufnahmebedingungen: Mindestens die mit gutem Erfolge absolvierte Volksschule. Schüler mit höherer Vorbildung können auf Grund einer Aufnahmeprüfung vom Besuche einzelner Unter richtsfächer befreit werden. Derzeit besuchen die Anstalt Schüler mit sehr verschiedener Vorbildung. Für würdige und dürftige Schüler bestehen Unterstützungen. Das hohe k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht widmet jährlich 800 Kronen, welche in Monatsbeträgen von 12 bis 16 Kronen von dem Fachschulausschusse verteilt wurden, drei Stipendien, ä 200 Kronen, vergab die Handelskammer in Wien aus der Kronprinz Rudolf-Stiftung, zwei Spezial - Stipendien von 30 Kronen monatlich hat das hohe k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht im Berichtsjahre bewilligt, ein Stipendium, ä 100 Kronen, verlieh die Handelskammer in Troppau, so dass insgesamt 24 Schüler zusammen 3100 Kronen erhielten. Die Kosten der Unterbringung eines Schülers in Karlstein betragen mindestens 30 bis 36 Kronen pro Monat, bei höheren Ansprüchen mehr. Die Direktion hat das Recht, in gewissen Fällen die Unterbringung der Schüler in andere Kostplätze zu verfügen. Es wird den Eltern dringend empfohlen, sich öfter bei den Kostgebern über das Verhalten der Schüler ausser der Anstalt zu erkundigen und die Kostplätze überhaupt zu überwachen. Zeugnisse. Ueber Sitten, Fleiss und Fortgang in der Schule erhält jeder Schüler drei Quartalsausweise, am Schlüsse jedes Schuljahres ein Jahreszeugnis; wenn ein Schüler das Lehr ziel der Anstalt in allen Gegenständen des Lehrwerkstätten- und theoretischen Unterrichtes erreicht hat, besitzt er den Anspruch auf ein Abgangszeugnis, welches ihn laut § 14 des Gesetzes vom 15. März 1883 zum Antritte und Betriebe des Uhrmachergewerbes berechtigt. Schulausschuss. Vorsitzender: Oskar Ritter v. Keller, k. k. Bezirkshauptmann in Waidhofen a d. Thaya. Mitglieder: Rudolf Graf van der Straten-Ponthoz, k. u. k. Kämmerer, Gutsbesitzer in Weinern und Karlstein; Franz Scheirl, k. k. Bezirksschul- inspektor in Waidhofen a. d. Thaya; Karl Kittinger, k. k. Post meister in Karlstein: Karl Morawetz, Ohronometermacher in Wien; Franz Pleskot, Uhrenfabrikant und Bürgermeister in Karlstein; Sylverius Fröhlich, Uhrmacher in Karlstein; Curt Dietzschold, Direktor der k. k. Fachschule für Uhrenindustrie, und Johann Hoffinger, Uhrmacher in Waidhofen a. d. Thaya. Status des Lehrkörpers. Direktor 0. Dietzschold, Ritter des k. k. österreichischen Franz Josef-Ordens, lehrt Mechanik, Uhrenkunde, Getrieblehre, Hilfsmaschinenkunde. K. k. Fachlehrer Alois Irk, geometrisches und Fachzeichnen, Entwerfen von Uhr werken und Regulieren der Uhren; Oskar Enzmann, Taschen uhrenkunde; Johann Triska, Materialkunde und Werkzeugkunde. Hilfslehrer: Aegydius Paulusch, Volksschul-Oberlehrer, Arithmetik, Algebra, Geometrie, Geschäftsaufsätze, Buchführung, Rundschrift; Johann Zimmermann, Volksschul-Lehrer, Nach hilfsunterrieht in: Rechnen, deutsche Sprache, Geschäftsaufsätze, Geometrie, Schreiben. Für den Lehrwerkstätten-Unterricht: Die k. k. Fachlehrer Reinhold Pilz und Johann Triska, für Grossuhrmacherei, und k. k. Fachlehrer Oskar Enzmann und k. k. Lehrer Jakob Winter, für Taschenuhrmacherei. Eine Inspektion der Anstalt fand im Berichtsjahre durch Herrn Hofrat A. V. Skala, Direktor des Museums für Kunst und Industrie, statt. Von den elf Absolventen im Schuljahr 1898/99 sind als Uhr machergehilfen sechs in Oesterreich und fünf in Deutsch land thätig. Das mittlere Alter der Schüler betrug 17 Jahre. Die Väter waren dem Berufe nach: 11 Uhrmacher, 16 andere Gewerbe treibende, 14 Ingenieure, Lehrer, Beamte, 4 Wirtschaftsbesitzer. Die Beziehungen zur Uhren-Industrie waren rege. Die Anstalt unterstützt die Orts-Industrie: a) durch Verleihung der ihr gehörigen Maschinen und sonstigen Behelfe; b) durch Er laubnis der Benutzung von solchen Apparaten, welche zeitweilig zu Unterrichtszwecken in der Anstalt nicht gebraucht werden (in diesem Jahre wurden besonders die Pressen der Anstalt beansprucht, häufig auch die Schneidmaschinen); c) durch Mitteilung von Bezugsquellen; d) durch Empfehlung leistungsfähiger Uhrmacher und Fabrikanten, wenn diesbezügliche Anfragen kommen, was im Berichtsjahre öfters geschehen konnte; e) durch Zuweisung von Aufträgen, welche von Firmen und Privaten an die Schule gelangten; f) durch Anfertigung von Zeichnungen und Berechnung von Uhrwerken, durch Beihilfe bei Herstellung von Uhrwerken zu besonderen Zwecken u. a. Text eines Statuts für freie Innungen. (Fortsetzung aus Nr. 19.) Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergs wesen. § 37. Die Innung errichtet zur Verwaltung der Gehilfen- und Herbergsangelegenheiten, sowie des Arbeitsnachweises einen „Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergswesen“. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Innungsvorstandes (Obermeister) oder einem vom Innungsvorstande zu wählenden Stellvertreter als Vorsitzenden und vier Mitgliedern, von denen die Hälfte von der Innungsversammlung aus den nach § 42, Ab satz 1, wählbaren Innungsmitgliedern, die andere Hälfte aber von
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