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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 26.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454437Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454437Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454437Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 141, 142 (Titelbl. Nr. 18), 285, 286 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. März 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preisausschreiben des Central-Verbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 26.1901 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1901) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 67
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 68
- ArtikelPreisausschreiben des Central-Verbandes 68
- ArtikelTagesfragen 68
- ArtikelAstronomie und Schiffahrt 69
- ArtikelUeber Chronographen zum Messen von Tausendstel-Sekunden 70
- ArtikelAchsenlagerung in Uhren amerikanischer Art 70
- ArtikelDurch vertikalen Druck bewegte Hammerabstellung an Weckeruhren 71
- ArtikelVereinsnachrichten 72
- ArtikelVerschiedenes 73
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 74
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1901) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1901) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1901) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1901) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1901) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1901) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1901) -
- AusgabeNr. 17 (26. April 1901) -
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 31 (2. August 1901) -
- AusgabeNr. 32 (9. August 1901) -
- AusgabeNr. 33 (16. August 1901) -
- AusgabeNr. 34 (23. August 1901) -
- AusgabeNr. 35 (30. August 1901) -
- AusgabeNr. 36 (6. September 1901) -
- AusgabeNr. 37 (13. September 1901) -
- AusgabeNr. 38 (20. September 1901) -
- AusgabeNr. 39 (27. September 1901) -
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 44 (1. November 1901) -
- AusgabeNr. 45 (8. November 1901) -
- AusgabeNr. 46 (15. November 1901) -
- AusgabeNr. 47 (22. November 1901) -
- AusgabeNr. 48 (29. November 1901) -
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1901) -
- BandBand 26.1901 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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68 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 9. Deutsche Uhrmacherschule. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (vierundzwanzigste) Schuljahr. Zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der Schiilorzahl wäre es erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten mit Zeugnissen begleitet, baldigst an den Direktor, Herrn L. Strassor, gelangten. Diejenigen Herren Kollegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir, in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Glashütte in Sachsen. R. Lange, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule. »«SS« 7 Preisausschreiben des Central'-Verbandes. er Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher hat zur Hebung des kaufmännischen Geschäftsbetriebes der Uhrmacherei die nachfolgend angegebene Preisaufgabe erlassen. In den Satzungen des Central-Verbandes ist zwar unter Artikel 4 zu genanntem Zwecke der Erlass von Preisausschreibungen an geführt, doch wurde bisher nur wenig Gebrauch davon ge nommen. Um in dieser Angelegenheit Wandel zu schaffen, hat sich der neue Vorstand bemüht, ein Thema aufzustellen, welches alle selbständigen Uhrmacher interessiert: es ist die Buchführung. Ueber die Bedeutung und den grossen Nutzen einer ge regelten, möglichst einfach gehaltenen Buchführung ist wohl kein Fachmann mehr im Zweifel. Sagt doch schon ein Sprich wort: „Wer schreibt, der bleibt“, d. h. im harten Kampfe um das geschäftliche Bestehen ist die geregelte Buchführung das wichtigste Glied. Denn was nützt es dem Fachmann, wenn er sich stundenlang am Werktisch abgemüht hat, und danach durch unterlassene Eintragungen sich selbst wieder um die Früchte seiner Arbeit bringt. In Würdigung dieser Thatsachen haben einige Fachblätter unseres Berufes die kaufmännische Thätiskeit des Uhrmachers in die erste Linie gestellt. Wir wollen uns be mühen, unsere Kollegen mit kleineren Geschäften hierin zu unterstützen, da der kleine Geschäftsmann beim besten Willen nur einen Bruchteil seiner Zeit auf die Buchführung verwenden kann. In Anbetracht dieser Umstände hat der Verbands-Vor stand folgende Aufgabe gestellt: Freisaufgabe. Für die drei besten schriftlichen Arbeiten über eine einfache Buchführung des Uhrmachers, die für mittlere und kleine Geschäfte vollständig ausreicht, setzt der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher drei Preise aus: I. Preis 100 Mark, II. Preis 60 Mark, III Preis 30 Mark. Es wird Wert auf möglichste Einfachheit und Uebersichtlich- keit gelegt, mit thunlichster Vermeidung alles Ueberflüssigen und zu vieler Bücher. Handliches Format und zweckmässige Rubri zierung ist Bedingung, ferner, dass die Buchführung den Ge setzesvorschriften entspricht. Die prämiierten Arbeiten gehen in den Besitz des Central- Verbandes über, jedoch nimmt der Prämiierte am Reingewinn des Erlöses für die abgesetzten Auflagen der Abhandlung über die einfache Buchführung und an dem Absatz der Geschäfts bücher teil. Die Blätter des Manuskriptes dürfen nur auf einer Seite beschrieben sein, und die Schemata der für die Buchführung nötigen Bücher müssen in natürlicher Grösse des Gebrauches gegeben sein. Allo Arbeiten sind au den Vertrauensmann, Koll. F. Rosen kranz in Leipzig, Hauptmannstrasse 5, zu senden. Als Preisrichter werden thätig sein: der gesamte Vorstand des Central-Verbandes, sowie die Herren D. Popitz und 0. Jaglin. Die an den Vertrauensmann einzureichenden Arbeiten müssen auf allen Blättern einen Denkspruch, eine Zahl oder ein be sonderes Zeichen enthalten, nebst einem verschlossenen Brief umschlag mit derselben Bezeichnung. In das Innere des Um schlages muss ein zusammen gefaltetes Blatt, mit dem Namen und Wohnort des Verfassers beschrieben, gelegt werden. Der Endtermin der Einsendung ist auf den 15. März 1901 festgesetzt Alle unsere geehrten Abonnenten und Leser, und vor allem die Mitglieder des Central-Verbandes, fordern wir zu reger Be teiligung an dieser zeitgemässen Preisbewerbung auf. Die Redaktion. —^—■ Tagesfragen. Schwin del - Ausverkäufe. eder reelle Gewerbetreibende hatte von jeher unter dem Wettbewerbe der Schwindel-Ausverkäufe schwer zu leiden. Das Gesetz zur Bekämpfung des un lauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 hat hier Wandel geschaffen, doch herrschen noch immer, auch was die richterliche Beurteilung der Sache betrifft, einige Unklarheiten. Gelegentlich einer Kritik des Gesetzes im Reichs tage wurde z. B. die Behauptung aufgestellt, dass nach dem Bekanntwerden des reicbsgerichtlichen Urteils vom 21. September 1897 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Straf sachen, Band 30, Seite 257), in dessen Begründung die sogen. Nachschiebung neuer Waren bei Ausverkäufen als nicht schlechthin unzulässig hingestellt wird, das Ausverkaufswesen an Umfang und Gemeingefährlichkeit zugenommen habe. Hierzu erklärt nun die ministerielle „Berl. Corresp.“ folgendes: Eingehende Erhebungen, die in Preussen hierüber angestellt worden sind, scheinen in der That dafür zu sprechen, dass die Auswüchse des Ausverkaufswesens unter der Herrschaft des angeführten Gesetzes nur vorübergehend zurückgedrängt worden sind, in letzter Zeit aber wieder erheblich zu genommen haben. Ob diese Erscheinung mit dem Urteile des Reichsgerichts in ursächlichem Zusammenhänge steht, ist nicht mit Sicherheit zu erkennen. Sollte das Urteil, wie vielfach an genommen wird, in der That einen ungünstigen Einfluss aus geübt haben, so würde dies auf die in beteiligten Kreisen weit verbreitete Annahme zurückgeführt werden müssen, dass das Reichsgericht Nachschübe neuer Waren bei Ausverkäufen schlechthin und ohne jede Beschränkung für zulässig erachtet, die sogen, permanenten Ausverkäufe mithin gebilligt habe. Diese Annahme ist indessen irrig. Der Angeklagte, dessen Freisprechung das Reichsgericht, bestätigte, hatte nach der thatsächlichen Feststellung des Vorder richters zwar bei einzelnen der zum Verkauf bestimmten Artikel Nachschiebungen in geringem Umfange und in den kleinsten Quantitäten, in welchen sie von den Engrosgeschäften überhaupt geliefert werden, nämlich in ] /+ und V2 Dutzenden, vorgenommen, hatte dies aber nur bei besonders gangbaren Artikeln und ledig lich in der Absicht gethan, den Ausverkauf zu fördern. Nur in diesem geringen Umfange erklärte das Reichsgericht die sogen Nachschübe „nach Belegenheit der Umstände für zulässig“. Die von der Konkurrenz als unreelle Auswüchse des Aus verkaufswesens empfundenen Nachschiebungen sind hiernach vom Reichsgericht keineswegs für zulässig erklärt und die Beteiligten haben keinen Anlass, sich durch das gedachte Urteil von Herbei führung der Strafverfolgung gegen Machenschaften der in Rede stehenden Art abhalten zu lassen. Im öffentlichen Interesse kann es aber nur erwünscht sein, wenn die Beteiligten, und nament lich Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen von ihrem Rechte der Privatklage gegenüber den in Rede stehenden Aus wüchsen häufig und nachdrücklich Gebrauch machen. Um die reellen Gewerbetreibenden in diesem Kampfe gegen unlautere Elemente im gegebenen Fall thunlichst zu unterstützen, sind die zuständigen Behörden darauf hingewiesen worden, dass die Strafverfolgung der Ausverkaufsauswüchse in der Regel im
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