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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Oeffentliche Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gewerbepolitische Umschau
- Untertitel
- Beamtentum und Mittelstand. Das Projekt einer Berliner Weltausstellung
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- ArtikelCentral-Verband 129
- ArtikelZur wirtschaftlichen Lage der Uhrmacher 130
- ArtikelOeffentliche Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 131
- ArtikelGewerbepolitische Umschau 132
- ArtikelDie Polytopische Uhr mit Tageswende von Benedikt Henle († 1863) ... 133
- ArtikelZehnergraduhren (IV) 136
- ArtikelZwei Jubilare in Glashütte 136
- ArtikelHilfs-Planteur für Grossuhren 137
- ArtikelRuhende Hemmung für Jahresuhren mit senkrecht stehender ... 137
- ArtikelGehilfenprüfung 138
- ArtikelSprechsaal 139
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83 - Uhren 139
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 140
- ArtikelVerschiedenes 143
- ArtikelVom Büchertisch 143
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 144
- ArtikelInserate 144
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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132 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 9. Ansprache ernste Worte und Mahnungen an die abgehenden, wie auch an die verbleibenden Schüler. Im Hotel „Stadt Dresden“ vereinigten sich bald danach die Einheimischen und Gäste zum Mittagsmahl, wobei verschiedene Trinksprüche ausgebraeht und manches die Glashütter Uhren industrie und die Uhrmacherschule Betreffende erörtert wurde. Die Zahl der neu angemeldeten Schüler beträgt bereits 19, auch stehen noch einige weitere Anmeldungen bevor. HJ'tfi*— Gewerbepolitisch© Umschau. Beamtentum und Mittelstand. Das Projekt einer Berliner Weltausstellung. Von Dr. jur. Biberfeld. [Nachdruck verboten.] MjB»fi|m Reiche, in den Bundesstaaten und in den Kommunal- |l||p|| Verwaltungen, überall ist man jetzt bemüht, die Lage glllllll der mittleren und unteren Beamtenschichten aufzu- bessern, indem man ihnen .nicht nur dauernde Gehalts erhöhungen zu teil werden lässt, sondern auch sogen. Teuerungs zulagen, die unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhält nisse für die Einzelnen die Möglichkeit schaffen sollen, den Druck zu überwinden, welcher durch die ungewöhnliche Steigerung der Preise für Lebensmittel hervorgerufen ist. Verfolgt man die Be ratungen, die sich an solche Vorlagen in den Parlamenten und in den Stadtverordnetenversammlungen knüpfen, so wird man mit Genugtuung wahrnehmen, dass allenthalben die grösste Bereit willigkeit obwaltet, den Beamten aufzuhelfen, und mag auch die sonstige finanzielle Lage keine sehr günstige sein, so gewährt man dennoch, und zwar eigentlich ohne jeglichen Widerspruch, diese Aufbesserungen und Zulagen. Meistens gehen sogar die Volksvertretungen und Repräsentanten der Bürgerschaft über das Mass dessen, was die Verwaltung von ihnen verlangt, noch hinaus; sie geben mehr, als man von ihnen fordert. Ohne Zweifel wird man dies aber auch den Subalternen und den Unterbeamten gönnen dürfen, von denen sich zahlreiche Kategorieen in der Tat in äusserst bedrängter Lage befinden, weil der Gehalt, den sie bisher bezogen, ungeachtet der grössten Sparsamkeit, nicht zur Bestreitung einer standesgemässen Lebensführung ausreichen konnte. Aber ein anderes Moment ist es, das sich hierbei der Be trachtung geradezu unwillkürlich aufdrängt, nämlich die Art und Weise, wie sich unser Beamtentum über der erwerbstätigen Bevölkerung, insbesondere gegenüber unserem Mittelstand stellt. Ueberall, wo nur die entsprechende Anzahl von staatlichen oder kommunalen Angestellten vorhanden ist, bekunden sie die Neigung, sieh zu Einkaufsgenossenschaften oder zu ähnlichen Vereinigungen zusammenzuschliessen, deren Zweck es ist, den Zwischenhandel auszuschalten und durch direkten Bezug aus der Fabrik oder von Produzenten günstigere Anschaffungsbedingungen zu erlangen. Warenhäuser für Beamte und ähnliche Ein richtungen schiessen wie Pilze aus der Erde hervor; die Behörden begünstigen sogar solche Unternehmungen noch in dem wohl wollenden Bestreben, die materielle Lage ihrer Beamten auf zubessern, und wo man selbständige Genossenschaften oder Ver einigungen dieser Art aus irgend welchen Gründen nicht zu billigen vermag, da schliesst man mit einzelnen grossen Firmen einen Vertrag, demzufolge diese ihrer Kundschaft, soweit sie aus Beamten besteht, gewisse besondere Vergünstigungen zu gewähren haben. In den Schaufenstern dieser Geschäfte, in ihren Zeitungsankündigungen und bei ähnlichen Gelegenheiten wird denn auch mit Nachdruck hervorgehoben, dass man „Lieferant des Beamten Vereins oder des Offiziervereins“ am Orte sei, und dass die Zugehörigen zu diesen Klassen mit so und so viel Prozent die Ware billiger bekommen, als andere. Das sind nun allerdings Annehmlichkeiten, die sich wohl der Beamte, der mit ihnen bedacht ist, gern gefallen lassen kann; aber man muss sich doch auch die Frage vorlegen, wie ein derartiges Vorgehen auf die übrigen Geschäftsleute am Orte wirkt, die doch für ihre Ware und für Arbeiten nicht zuletzt gerade auf die Kund schaft der Beamten angewiesen sind. Schon an und für sich kommt jeder Geschäftsmann einem solchen Angestellten des Staates oder der Stadt mit besonderer Bereitwilligkeit so weit wie nur irgend möglich entgegen, weil es ihm darum zu tun ist, eine in gewissen Grenzen kaufkräftige und zugleich auch zahlungsfähige und kreditwürdige Kundschaft zu erwerben. Ein besonderer er heblicher Anlass dafür also, sich von diesen ortsansässigen Ge schäften abzuwenden und eigene Bezugsquellen zu schaffen, liegt für die Beamtenschaft nicht vor, und wenn man genau zusieht, so sind die tatsächlichen Vorteile, die den einzelnen Mitgliedern einer derartigen Einkaufsgemeinschaft zufliessen, meistens von keinem nennenswerten Belange; es handelt sich immer nur um Pfennige und Groschen, denen gegenüber als Nachteil wiederum ein gewisser Kaufzwang steht, d. h. die Notwendigkeit des Ein zelnen, seinen Bedarf gerade dort zu decken und damit zugleich auf die Vergünstigungen zu verzichten, die durch freie Auswahl und durch das Vorhandensein einer Konkurrenz geboten werden. Wird also den Beamten auf Kosten der Steuerzahler über die Schwere der Zeit hinweggeholfen, so sollte ihnen auf der anderen Seite doch nahegelegt werden, nun auch ihrerseits die Geschäfts welt zu unterstützen, indem sie bei ihr die jeweilig nötig werden den Einkäufe machen. Man vergegenwärtige sich doch bloss einmal, wie sich heut zutage der Verkehr zwischen solchen Beamten, die einem der artigen Vereine angehören, und den am Orte wohnhaften Hand werkern abspielt. Da ist z. B. der Herr Kanzleirat Müller, der eine Uhr oder ein Paar Stiefeln anschaffen muss; er geht damit aber nicht etwa zu seinem Nachbarn Schulze, dem Uhrmacher, oder zu dem Schuhmachermeister Lehmann, der kaum fünf Schritte von ihm entfernt Werkstatt und Laden unterhält, sondern er geht zu seinem Beamtenvereine und deckt dort seinen Bedarf. Erst mehrere Monate später, nachdem die Stiefeln schadhaft und auch die Uhr reparaturbedürftig geworden ist, erinnert sich der Herr Rat daran, dass unmittelbar neben ihm Schulze und Lehmann ihre Geschäftslokale haben, und dann beglückt er sie mit dem Aufträge, die entsprechenden Ausbesserungen vorzunehmen. Würde nun der Uhrmacher Schulze oder auf der anderen Seite der Schuhmacher meister Lehmann die nötige Einsicht und, wenn man so sagen darf, auch das ausreichende Rückgrat besitzen, so würden sie dem Herrn Rat, der ihnen seine Kundschaft nunmehr zuzuwenden geruht, höflich, aber bestimmt antworten: „Ich bedaure sehr, die Reparatur nicht übernehmen zu können, lassen Sie sie gefälligst dort ausführen, wo Sie die Sachen selbst gekauft haben.“ Zum Notnagel und Lückenbüsser sich herzugeben, dazu sollte sich ein selbstbewusster und achtungswerter Handwerker für zu gut halten, mag ihm auch dadurch ein kleiner Verdienst gelegentlich entgehen. Was gegenwärtig die öffentlichen Beamten tun, das sind auch hier und da schon die Privatbeamten im Begriffe für sich einzurichten, und wenn die Bewegung weiter um sich greift, dann kommt man schliesslich dazu, dass die verschiedensten Berufsstände und Gesellschaftskreise sich zu solchen Bezugs- und Anschaffungsgemeinschaften zusammenschliessen, und die unaus bleibliche Folge davon müsste die sein, dass ddr Handwerker zum Flicker herabgedrückt wird, der froh sein muss, wenn er sein Dasein durch mühselige, aber wenig einträgliche Ausbesserungen fristen darf. Der Einzelne kann natürlich hiergegen nichts ausrichten, denn die Arbeit, die er ablehnt, übernimmt mit Freuden ein anderer und bedankt sich noch mit tiefen Bücklingen dafür, dass er des Vorzuges gewürdigt wird, die Uhr des Herrn Kanzleirat vom Staube zu reinigen. Aber ein zielbewusstes, gemeinsames Vorgehen aller verständigen und ehrenfesten Geschäftsleute am Orte kann hier schon sehr viel Nutzen schaffen, zumal wenn man es sieh angelegen sein lässt, die Beamtenschaft über die wahre Sachlage aufzuklären. Vor allen Dingen aber sollte von oben herab den Beamten nahegelegt werden, dass sie nicht immer nur dazu da sind, zu nehmen, sondern dass sie sich auch gelegentlich dazu entschliessen müssen, einmal etwas zu geben. Wenn irgend wo, so darf man auf Verhältnisse dieser Art den Goetheschen Spruch anwenden: Mann mit zugeknöpften Taschen, Dir tut keiner was zu Lieb’, Hand wird nur von Hand gewaschen, Wenn du nehmen willst, so gib!
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