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Naunhofer Nachrichten : 11.09.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-09-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190409111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19040911
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19040911
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-09
- Tag1904-09-11
- Monat1904-09
- Jahr1904
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 11.09.1904
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Naunhofer Nachrichten Ortsb'latt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Bencha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Grotzsteinberz, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Ponchen, Staudnttz, Threna und Umgegend Vet«g»prei» r Frei ins HanS durch Austräger Mk. 1.20 Vierteljahr!'ch. Frei ins Hau» durch die Post M. 1.80 vierteljährlich. Mit zwei BeMiittor«: Illustrierte- Go««t»gsblatt und Landwirtschaftliche Beilage. Letztere «I« II Tag«. ! ! ? A»rs»di-n«ge« r Verlag uud Druck: Für Inserenten der Amtshauptmann. s»«r L Gute, Naunhof. sch-st Grimma 10 Pfg. di« fünfg«. - spalten« Zeile, an erster Stelle und Redaktiou: für Auswärtige 12 Pfg. Robert Günz, Naunhof. Bei Wiederholungen Rabatt. Die Naunhofer Nachrichtm erscheine., jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 8 Uhr mit dem Datum des nachfolgenden Tage». Schluß der Anzeigmannahme : Vormittag« 11 Uhr am Tage d«S Erscheinen» Nr. 110. Sonntag, den 11. September 1904.15. Jahrgang. Am LS. September LSV4 sind die Land- und Landeskulturrente» auf den 3. Termin fällig und bis spätestens den 30. September zu bezahlen. Naunhof, am 8. September 1904. Der Stadtrat. . Willer. Mikskn-Verplllistung. Nach Ablauf der bisherigen Pachtzeit sollen die zum hiesigen Kirchenlehn gehörigen Wiesen wiederum auf 6 Jahre verpachtet werden. Bieter wollen sich hierzu Dienstag, de« 13. September abends 8 Uhr im Nebenzimmer des Ratskeller- einfinden. Der Kirchenvorstand. Zum Kodurger Skandal schrieb die „Eh. Allg.Ztg.", welche in diesem Ressort gut unterrichtet ist, vor kurzem einen Artikel „Tin deutsches Fürsten« ge schlecht" und meint heute: Wir wußten damals, daß namhafte Aerzte, Juristen, Laien, Offiziere in Sachsen, Herren und Damen untadelhaften Charakters und Urteils, an dem harten Schicksal der uw ihr eheliches Glück betrogenen Frau herzlichen Anteil nahmen und daß gerecht denkende Abgeordnete der sächsischen Kammern uud de» Reichstages über kurz oder lang die Frage der Notwendigkeit einer weiteren gewaltsamen Festhaltung der Prinzessin in einer Anstalt öffentlich erörtern würden, in der notorisch Schwer« und Leicht- kranke, sowie Unheilbare nebeneinander ver« pflegt werden. Sowohl nach der formell juristischen und technisch-ärztlichen Seite, als auch nach der rein menschlichen hin wurden der Zweifler immer mehr, und wir wünschten mit vielen guten Sachsen damals, daß man unser kleines Land uud seine Justiz möglichst bald von der politischen, rechtlichen, medizi nischen und menschlichen Verantwortung für diese unhaltbare Lage entbinden möge. Wir schrieben damals in nicht mißzuver' stehender Weise: „Da» Haus Koburg lenkt seit einer ge raumen Zeit von Jahren in sehr unliebsamer Weise die Aufmerksamkeit Europas auf sich. Man hat in Deutschland bisher zu vielem geschwiegen, was einzelne Zweige dieser Familie der Kritik der Welt geboten haben, und man hat selbst da an sich gehalten, wo die Interessen und der gute Ruf des deutschen Volke» in Mitleidenschaft gezogen waren. Angesicht» der mancherlei Vorkommnisse der letzten Jahre dürfte e» bald an der Zett sein, -u Nutz und Frommen einiger Glieder dieses Hause» auf dem Wege der doch noch nicht ganz machtlosen öffentlichen Meinung einmal zu sagen, wie da» Volk, da» die Ehre hat, diese Familie hervorgebracht zu haben, über dies und jene- denkt". NaH einer Kritik der Handlungsweise König Leopolds gegen seine zwei unglücklich verheirateten Töchter sagten wir von der Frau Prinzessin Luise von Koburg: „Die Gattin des Prinzen Philipp von Koburg fitzt nun seit Jahr und Tag wegen Geistesschwäche in einer sächsischen Privat- Irrenanstalt, somit fällt auch auf unser Land ein Teil Verantwortung, und die öffentliche Meinung wird sich nicht nehmen lassen, auf die Dauer zu prüfen, ob diese Freiheits« entziehung zu rechtfertigen ist. Die ärztliche Diagnose lautet auf Geistesschwäche. Gesetzt sie ist richtig und da» zuständige Amtsgericht Meißen hält die Bevormundung für er forderlich, so ist doch noch immer die Frage offen, ob der Ausenthalt in einer Irrenanstalt dauernd notwendig und zweckmäßig ist. Es kann den beteiligten Aerzten nicht unbekannt sein, daß es in und um Dresden zahlreiche urteilsfähige Menschen gibt, welche eine schonendere Behandlung und Unterbringung der verlassenen Frau für angezeigt erachten und, wenn die Einschließung noch lange dauert, auch von den sächsischen Kammern fordern werden. Ein geachteter österreichischer Arzt hat erklärt, er kenne keine arme Kranke, die von ihrer Famile so verlassen sei, wie diese Prinzessin Luise. Ist das der Fall, so hat sich die Oeffentlichkeit ihrer anzuuehmen". Der Handel ist inzwischen in anderer Weise verlaufen, und e» ist ein Skandal unterwegs, der große Dimensionen annehmen und viele Personen und Behörden in Mit leidenschaft ziehen dürfte. Binnen kurzem wird alles bisher Geschehene von fremden Sachverständigen geprüft werden, und wessen man sich zu versehen hat, da» kündigt da» Pariser „Journal" an. E« geht durch urteilsfähige Kreise inner- und außerhalb Sachsens ein Gefühl der Erleichterung, daß diese arme Frau nicht mehr in Sachsen weilt und daß wir jeder Mitverantwortung für ihr Schicksal überhoben find. In Wien läßt das österreichische Oberhof meisteramt, da» die Rolle eines Obervormund' schaftSgerichtS spielt, die der Prinzessin un günstigen Gutachten Kraft-Ebings, Ober- steinerS und Jolly» veröffentlichen, die dahin schließen: Die Kranke leide infolge einer Schädelverletzung an teilweiser Willensschwäche mit krankhafter Veränderung de» Urteils vermögen. Es ist aber auch bekannt, daß ein Anstaltsleiter bei Wien die Internierung der Prinzessin ablehnte. Nun hat die Patientin sechs Jahre in einer für ihre Er krankung wenig geeigneten Anstalt zugebracht und man hat von keinem Schritte der Eltern oder des Ehemannes gehört, da» Los der Internierten so zu gestalten, wie jede bürger liche Familie es getan haben würde. Der Kranken ist nicht der Schutz zuteil geworden, wie ihn jede arme Frau in gleicher Lage unter dem Schutze de» Amtsgerichts genossen hätte. Sobald alles authentische Material von beiden Seiten gesammelt ist, wird man all« Beteiligten unter die Lupe nehmen, und wenn dabet Vorwürfe gegen Personen in unserem Lande herauskommen, so müssen sie ausgesprochen werden. So wie es Straf- kammerurtetle in Sachsen giebt, die sich der Gutheißung der deutschen Jurisprudenz nicht erfreuen, haben wir auch, wie die letzten Jahre gelehrt haben, psychiatrische Ent- mündtgung-gutachten positiver und negativer Art in unserem Lande gehabt, über die man anderwärt» die Achseln gezuckt hat. E» darf kein Schatten Zurückbleiben; heut« schon steht fest, daß an dem Freunde der Prinzessin, Mattachtch, ein Unrecht in der Form Rechtens begangen ist. Es ist sicher, daß der Mann das ihm zur Last gelegte Verbrechen der Wechselfälschung nicht begangen hat und daß er die vier Jahre Zuchthaus unschuldig erlitt, mag er auch sonst für seine Störung einer fremden Ehe die moralische Verurteilung ver dienen. Wäre er der ehrlose Mensch, als welchen ihn seine Gegner hingestellt haben, er hätte nicht Hab und Gut, Leben und Sicherheit daran gesetzt, der Frau die Freiheit wieder zu verschaffen. Das Urteil der Wiener Aerzte in Ehren: allein wir sind in Sachsen im Besitze unan fechtbaren Beweismaterials, daß eS mit der Willens- und Verstandesbeeinträchtigung doch nicht so schlimm gewesen sein kann. Die Prinzessin mag, wie viele ihrer Stande», genossinnen aus den Verwandtschaftsehen leichte Beeinträchtigungen aufweisen, sie mag in früheren Jahren eine exzentrische Frau gewesen sein mit einem überquellenden Ge fühlsvermögen; allein man wird ihr die Wohltat nicht vorenthalten können, sie au» ihrem Milieu heraus zu beurteilen. Das Kind eines harten Vaters, den sie nicht achten konnte, einer armen, verhärmten Mutter ohne Liebe: das Weib eines Mannes der genugsam bekannt ist, als daß e» not wendig wäre, ihn nach dem Buche des Herrn Mattachich zu porträtieren. Die Prinzessin wollte frühzeitig von ihrem Manne geschieden sein, allein der Vater gab ihr den Rat, den Mann als Wandschirm zu benutzen. Will eine Frau um jeden Preis au» den un würdigen Verhältnissen einer unglücklichen Ehe heraus, so hat sie von vornherein da» Urteil für sich. Hat sie 3 Millionen Mark Kleiderschulden gemacht, so ist da» zwar sehr viel, allein ihr Vater war ja imstande, dem belgischem Staate ein Wertobjekt von 100 Millionen Franks zu schenken. Sie wird wohl geglaubt haben, daß sie sich dergleichen erlauben durfte. Im bürgerlichen Leben verhängt man um dessentwillen die Vermögens kuratel, aber man sperrt deshalb noch niemand auf Jahre hinaus in eine Irrenanstalt schwerer Art. Die Begründung will uns nicht stichhaltig erscheinen, zumal scharfsinnige Laien Gelegenheit hatten das ungetrübte Gedächtnis, die Heiterkeit der Seele und ein beträchtliches Maß von Gleichmut an der Frau Prinzessin zu beobachten. Wollte man alle Fehler ihrer StandeSgenossinnen und namentlich der Herren Standesgenoffen gleich hart bestrafen, wohin sollte das führen. Aus menschlichen Gründen ist der ge hetzten Frau die Freiheit zu gönnen; will sie sich von ihrem Manne scheiden lassen, so hat sie dazu das Recht. Will sie wieder heiraten, so hat niemand sie zu hindern. Da» alle» geht die Welt nichts an. Will sie ihr ein- gebrachtes mütterliches Vermögen von 10 Millionen Gulden wieder haben, so ist da» ihre Privatangelegenheit, sowie diejenige ihrer Gläubiger. Bereits jetzt ist au» diesem koburgischen Handel eins zu lernen, daß fürstliche Persön lichkeiten zwar für gewöhnlich mehr Recht al» andere Sterbliche haben, in manchen kritischen Lebenslagen aber beschränken Familien oberhäupter, Oberhofmeisterinnen, Oberhof meister und dergleichen ihre Freiheit al» Staatsbürger weit mehr, als die jede» anderen Bürger». Man mochte wünschen, daß es bei un» wie in England wäre, wo der Richter vor keinem Throne Halt macht und den jetzigen König von England dreimal vor den Schranken de» Gerichtes in peinlichen Dingen al» einfachen Zeugen verhörte. Da» ist für hochstehende Menschen hie und da unbequem unter Umständen aber auch sicherer für Leib und Leben. Die Skandalgeschichte der europäischen Höfe ist um ein Stück reicher; e» wäre gut, wenn sich die Schleusen bald schlössen und wenn besonders das Hau» Koburg in allen seinen Verzweigungen in Koburg, Wien, Sofia, Brüssel, London und anderwo aufhörte, Stoff für die Skandalchronik zu liefern. Das wäre heilsam für eS! selbst und für die Monarchie im allgemeinen. Ueber die Bauspekulatton aus Dresden gehen der „Frankf. Ztg." interessante Mitteilungen zu, hören wir wa» das Blatt schreibt: Für wagehalsige und skrupellose Bau- und Grundstücksspekulanten lag in Dresden und in den Vororten jahrelang da» Gold tat sächlich „auf der Straße". Ihre Nachfolger im Besitz haben jetzt zu büßen; namentlich unerfahrenen Hypothekengebern werden die Laschen gründlich geleert. Wie leichtfertig in der genannten guten Zeit Gelder auf Baustellen gegeben wurden, lehrt ein Beispiel aus den letzten Tagen. In einem Vorort wurden drei Baustellen, die auf 17460 Mk. geschätzt waren, für 16 500 Mk. verkauft. Sie waren jedoch mit 125 368 Mk. Hypo theken belastet. Während da» Quadratmeter also nach der Taxe etwa 9 Mark Wert hatte, war es hypothekarisch mit 64 Mark beschwert. Derartige Beispiele könnte man aus der Dresdner Gegend zu Dutzenden anführen. Unwillkürlich fragt man sich: was find denn das eigentlich für Kapitalisten, die derartige Hypotheken geben? Zu den kluge» Geschäftsleuten gehören sie sicher nicht. Oft handelt es sich bei derartigen Belastungen nicht um wirklich erfolgte Zahlungen, sondern vielmehr um Schiebungen und Tauschgeschäfte. Da hat z. B. der dunkle „Kapitalist" Würgestrick ein großes „Zinshaus," da» er aus triftigen Gründen schnell los sein muß, und der ehrenhafte „Privatus" Saugeblut besitzt eine Villa für mehrere Parteien, bei der ihm aus gleicher Ursache ein schleuniger Befitzwechsel lieb ist. Verdienen wollen beide bares Geld will aber keiner geben. Das Geschäft wird nun in folgender Weise ge macht: Das Zinshaus hat vielleicht einen Wert von 160 000 Mark und die Villa einen solchen von solchen von 55 000 Mark. Privatus S. kauft das Haus für 210 000 Mark und ein Weinfrühstück und giebt seine Villa als Abzahlung zum Preise von 80 000 Mark. So haben beide ein Geschäft gemacht. Beide wollen die erworbenen Objekte nicht behalten. Sobald als möglich suchen sie die Grundstücke weiter zu verkaufen oder zu ver tauschen und sie setzen nun ihre ganze Skrupellosigkeit daran, den Preis, den sie auf dem Papier dafür bezahlt haben, aus dem neuen Liebhaber auch wirklich heraus- zuschinden. Eine Steigerung der Mieten ist die nächste Folge. Natürlich läßt sich diese nicht immer durchsetzen; wenigstens gegen wärtig n^cht. Gelingt da» nicht, so sucht man mit allen Mitteln wieder Tausch oder Verkauf herbeizuführen. Geht die Sache ganz schlecht, so verliert schließlich nur der ehrliche Hypothekengläubiger sein Geld, denn der „Kapttalist" W. hat meistens ebenso wenig wie der „Privatus" S. pfändbaren Besitz. Dazu ist diese Art Geschäftleute zu klug. Man kann leicht ermessen, welche wirtschaftliche und soziale Uebel sich an die Fersen dieser Spekulanten heftet. Wir brauchen aber nicht zu betonen, daß derartige Geschäfte hier keineswegs die Regel sind, aber für gewisse Gebiete des Dresdner Häuser- und Grundstücksmarktes sind sie allerdings typisch geworden. Die Minen-Explostonen vor Port Arthur. Es war von den Russe» vor drei Wochen auf 1V, Kilometer Länge unterminiert wordeu. Auf Explosivstoffe wurden Felsstücke gelegt
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