Herausgeber: F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. Beförderungen, Ehrenbezeigungen, Ent lassungen. Dresden, am 29. Decbr. 1838. e. Königliche Majestät haben dem Leutnant von Trautvetter vom 2ten leichten Reitcr-Negimente Prinz Johann die nachgesuchte Entlassung aus Höchst-Jhren Kriegsdiensten zu bewilligen geruhet. Bekanntmachung. Hoher Anordnung zufolge soll nunmehr Behufs her Ausführung der neuen Brandversicherungscatastra- lion sammtlicher hiesiger Gebäude, mit der vorschrift- mäßigen Prüfung der von den hiesigen Herren und Frauen Hausbesitzern und deren Stellvertretern ein gereichten Declarationen über den Werth und die beabsichtigten Versicherungssummen verfahren und da mit den 10ten Januar d. I. Ler Anfang gemacht, sodann aber unausgesetzt bis zu Beendigung des Geschäfts solches fortgesetzt wer den. Indem die sämmtlich.n hiesigen Gebärrdebesitzer und deren Stellvertreter hiermit davon in Kenntniß gesetzt werden, wird denselben zuglcich bekannt ge macht, daß dieses Prüfungsgeschäft durch die von der hohen Brandversicherungs-Eommiss dazu bestimm ten Taxationsrevisoren, Herrn Hermann Treutler und Herrn Johannes Winter, unter Zuziehung der hiesigen Districtstaxatoren, dev Herrn Mauermeisters Kluge und Herrn Zimmermeister Schumann, und unter Begleitung eines Mitgliedes der bezügli chen städtischen Deputation bewerkstelligt werden wird. Man versieht sich zu sämmtlichm Herren und Frauen Hausbesitzern und deren Stellvertretern, daß solche den benannten H rren Revisoren und Taxato ren bei Prüfung, Besichtigung und Vermessung der zu catastrirenden Gebäude überall möglichst förderlich seyn werden, und soll übrigens, so weit thunlich, je desmal Tags vorher in die betreffenden Hauser da von, daß Tags herauf die gedachte Prüfung statt- finde, Nachricht erthcilt werden. Dresden, am 5. Januar 1839. Der Rath zu Dresden. Hübler, Bürgermeister. Gerichtliche Anzeigen. - Bei der unterzeichneten Behörde sind l. nachfol- gende Personen als abwesind bezeichnet, über dere/r Leben und Aufenthalt seit rechtsverwährter Zit Nach richt fehlt: 1) Earl Gottlieb Gabler aus Mockritz, der zu Ostern 1818 als Mühlknappe nach Ungarn gewandert ist und 14 Tage nach der Abreise die letzte Nachricht von sich gegeben, mit ohngefäbr 1550 Thlr. Vermögen, und 2) Johann Gottlob Kößler aus Groß- Erkmannsdorf, der 1813 als gemeiner Soldat mit dem Regiment Prinz Anton nach Rußland marschirt ist, einer Affaire bei Berlin beigewohnt hüben soll und seitdem Nachricht nicht von sich gegeben, mit ohngefähr 16 Thaler Vermögen und Herbergsbefug- nisse. Nicht minder ll. sind die unbekannten Gläu biger 1) des 1836 verstorbenen Tischlermeisters Au gust Thomas Bernhard Harnapp hierorts und 2) deS 1820 hier verstorbenen Geheimen Eabinets-Canzlist Fredrich Traugott Lieder auszumittcln, sodann Hl. mit Eröffnung Concurses zum Nachlaß des 1838 hier verstorbenen Königl. Bereiters Majus Gotthelf Probst- Hain zu verfahren gewesen, wogegen endlich lV. zu Befestigung der unter den bekannten Gläubigern ab geschlossenen Vergleiche alle unbekannte Anspruchsbe rechtigte zum Vermögen 1) des seit 1834 abwesen den Johann Georg Porisch aus Naußlitz, 2) des vormaligen Halbhüfners Johann Gottlob Faust in Kötzschenbrode und zum Nachlaß 3) des 1837 ver storbenen Kaufmann Johann Gottlieb Helbig in Frie drichstadt-Dresden ausgemittelt werden sollen. Es ist daher hierorts beziehentlich Amtswegen und auf An trag der B,(heiligten zu Ermittelung des Lebens oder Todes der zuerst gedachten Abwesenden und zu Auf findung derjenigen Interessenten, welche als Erben oder Gläubiaer oder aus andern Nechtsgründen an deren Nachlasse, oder an alle übrigen Verlassenschaf ten, Vermögens- und Depositalmassen Ansprüche zu haben vermeinen, in Gemäßheit der beiden Mandate vom 13. November 1779, was aber den Probsthain- schen Nachlaß (Hl.) betrifft und, dafern sich beim Liedkrschen Nachlasse (ll. 2.) Insolvenz herausstellen sollte, auch wegen dieses letzteren, nach dem Ban- krumr-Mandat vom 20. Dec.mber 1766, der Edic- tal-Prozeß zu eröffnen, und werden die Abwesenden unter l. und alle Anspruchsberechtigte jeder Art an deren Nachlaß und an die übrigen Verlassenschafts- und Vermögens-Massen, und zwar rücksichtlich des Probsthainschen und Lieder'schen Nachlasses bekannte und unbekannte, im übrigen sidoch nur diejenigen, welche bei den Akten ihrer Personen und Ansprüche nach noch nicht gnügend bekannt oder, soviel die An- gelegenhnten unter IV. anlangt, welche den abge-