6b. Dresdener Anzeiger. Montag, den 25. Februar 1839. - — . - - - — — H e r a u s g e b e r: F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtncr'schen Buchdruckerei. Bekanntmachung. Rach der von der unterzeichneten Commission unteren 26. Mär; v. I. erlassenen Bekanntmachung (in Nr. 87. und 88. des Dresdener Anz. v. I.) sind in dem Kurhospitale zu Marienbad zwei Frei stellen gestiftet, in welchen arme sächsische Unterthanen während der Badtkurzeit vom 1. Mai bis letzten September jeden Jahres zur Brunnen- und Badekur, so wie zur gesammten übrigen Verpflegung unentgeld- lich ausgenommen werden, auch den dabin gewiesenen ganz armen und hilfsbedürftigen Personen da nöthig Geldunterstützungen zur Rückreise zufließen. Auch für dieses Jahr sind daher Gesuche um Verleihung einer solchen Freistelle spätestens im Monat März bei der unterzeichneten Commission allhier anzubringen und selbigen 1)ein bezirksärztliches Zeugniß und Gutachten ») über die Nothwendigkeit des Gebrauchs von Marienbad für den Gesundheitszustand des Bit tenden, so wie b) über die, nach Tagen ohngefähr anzugebende, Zeitdauer des erforderlichen Kuraufenthaltes zu Marienbad, nach Befinden mit Angabe des Wunsches wegen Les hierzu zu wählenden Mo nats, und 2) ein obrigkeitliches Zeugniß über die Armuth und Hilfsbedürftigkeit der Person, beizufügen, worauf die Bittenden seiner Zeit von hier aus die Eröffnung zu erwarten haben: ob? und von wenn an, auch auf wie lange ihnen eine dieser Freistellen in dem gedachten Kurhospitale zu Theil werden soll. Jedem damit Betheiligten wird nachher von der Commission allhier ein Praftntations - Zeugniß zugefer- tigt, womit derselbe sich bei der Ankunft zu Marienbad bei der dortigen K. K. Polizii-Bade-Jnspection Be hufs der Aufnahme in das Kurhospital zu melden und zu legitimiren hat. Auch haben die daselbst aufzu nehmenden Kranken von ihrem betreffenden Arzte eine kurze Krankengeschichte sich ausfertigen zu lassen und solche mit Ersterm dem Vorsteher des Kurhospitals bei der Ankunft daselbst auszuhändigen. Die Obrigkeiten, Armen-Versorgungs-Behörden und Armenärzte werden daher hierdurch wiederholt auf diese woblthätige Stiftung aufmerksam gemacht, und bleibet übrigens den Localbehörden überlassen, nach Be finden diese Bekanntmachung auf geeignete W.ise weiter zur öffentlichen Kenntniß, besonders der hilfsbedürf tigen Kranken ihres Bezirks, zu bringen. Dresden, den 18. Februar 1839. König!. Sächs. Commission für Straf- und Versorganstalten. von Lindenau. Schlesier, 8. Leipzig - Dresdener Eisenbahn - Compagnie. Tägliche Dampfwagenfahrten vom 24. Februar an. Nach Leipzig Nach Wurzen Nach Luppa- Dahlen Nach Oschatz Nach Riesa Nach Oberau Nach Dresden Vormitt. Nachmitt. Vormitt. Nachmitt. Vormitt. Nachmitt. Üormitt. Nachmitt. Vormitt. Nachmitt. Vormitt. Nachmut. Vormitt. Nachmitt. Von Leipzig — -- — 8! 1 8! 1 8, 1 8; — ——M« I — - Wurden 7 4 - —— *" —— 9 i; 9 1; 9 -E—— — - Luppe-Dahlen e; 3; 6L 3j - — - 9z 2 9z —— l- »E - Oschatz 6 6 3j 6 3, i u—* 10 — X — - - M - Riesa 3 3 3 — 3 — ' — — - Oberau »— — —— ' ' ' * -- - X - I M—« - — 3 ! 9j i 6 - Dresden - - * - - — —W - j - — s