Dresdener 9. Juni 1839. Sonntag, den Herausgeber: F. G ü n h. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. - Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Da zeither wahrzunehmen gewesen ist, daß nicht alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche wegen ihres Alters und ihrer Selbstständigkeit zum Communalgar- dendienste allhier verpflichtet sind, freiwillig zu demsel ben sich gestellt haben, so werden zu Ermittelung sol cher communalgardenpflichtigen Einwohner allhier, und in Folge hoher Anordnung, alle Diejenigen, welche in Folge ihres Alters und ihrer Selbstständigkeit zum Eintritt in die hiesige Communalgarde nach Maßgabe des im Jahre 1830 für die Errichtung der Commu nalgarde erschienenen Regulativs verbunden sind, der selben sich aber noch nicht angeschlossen haben, hiermit aufgefordert, im Laufe dieses Monats, und längstens bis zu Ende desselben, bei einer Geldstrafe von Einem Thakr zur Strafgelder-Casse der Communalgarde, bei dem Communalgarden-Ausschusse sich gehörig zu mel den und ihrer Einstellung sich zu versehen. Dresden, am 6. Juni 1839. Der Nath zu Dresden. Hübler, Bürgermeister. ,2) Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Stadtgericht werden hier mit alle und jede bekannte und unbekannte Gläubiger und Interessenten, welche an das Verwögen und reszr. die Nachlässe der nachbenannten Personen und zwar an den Nachlaß: 1) des allhier verstorbenen Diaconus, Herrn Joseph Wilhelm Schöpf, 2) des verstorbenen Bürgers und Schenkwirth Chri stian Traugott Menzels, und dann an das Vermögen 3) des Bürgers und Hausbesitzer Christian Friedrich Barth, und 4) des Bürgers und Seifensieder Heinrich Eduard Löwe Ansprüche zu haben glauben, hiermit nach erfolgter Concurs-Eröffnung, vorgeladen den 18. September 1839 allhier an Stadtgerichtsstelle entweder in Person und, wo es erforderlich, mit ihren Vormündern, oder durch Anwälte, welche mit richtigen und, so viel Auslän der betrifft, mit gerichtlich vollzogenen Vollmachten ver sehen, auch insbesondere zu Abschließung eines Ver gleichs bevollmächtigt scyn müssen — zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzuzeigen und zu bescheinigen, mit dem Concurs-Vertreter über deren Richtigkeit, auch unter sich selbst über die ihnen etwa zustehenden Vorzugsrechte zu verfahren, binnen 6 Wo chen zu beschließen und sodann wegen der nicht erschie nenen Gläubiger und Interessenten den 6. November d. I. der Eröffnung eines auf ihre Ausschließung gerichteten Bescheids, hierauf aber der Pflegung der Güte und wo möglich der Tr«ffung eines Vergleichs, oder, da fern ein solcher nicht zu bewirken wäre, den 18. December kjs. «5. der Bekanntmachung eines Designations-AbschiedeS, oder nach Befinden der Versendung der Acten nach rechtlichem Erkenntniß, und Einholung eines Location- Urthels oder auch anderer Weisung gewärtig zu seyn. Dabei werden die Vorgeladenen verwarnt, daß Diejenigen, welche außenbleiben oder ihre Forderungen nicht behörig liquidiren, für ausgeschlossen von diesem Schuldenwesen, Diejenigen aber, welche sich über die an sie gerichteten Vorschläge und über Vergleichspläne gar nicht, oder nicht deutlich erklären, für in die Vorschläge und den Vergleich einwilligende geachtet werden sollen. Dresden, den 30. Mai 1839. Das Stadtgericht. S ch m a l tz. Allgemeine Nachrichten. 1) Bekanntmachung. Das Directorium der Sächs. Dampfschiff- fahrtsgeselllchaft besteht von jetzt an aus: Herrn Mechanikus FriedrichAugust Liebisch, permanenter Director. - Carl Gottlieb Nitzschner, , - August Louis Wunsch, berathende Directoren. - Christian Friedrich Niecksch, stellvertretender Director. Dresden, den 1. Juni 1839. Der Ausschuß der Sächs. Dampfschifffahrtsgesellschast. 2) - Dresdener Lisenldalm. Vielseitig geäulserten ^Lir- selien tles reisenden kublikums entgegeyrllliommen, istsngeorä- net ^vrilen, rlals Heäer ^Vagen-