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Dresdner Anzeiger : 19.07.1839
- Erscheinungsdatum
- 1839-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801253714-183907194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801253714-18390719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801253714-18390719
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Anzeiger
- Jahr1839
- Monat1839-07
- Tag1839-07-19
- Monat1839-07
- Jahr1839
- Titel
- Dresdner Anzeiger : 19.07.1839
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Nr. Dresdener Freitag, den 2M. Anzeiger. 19. Juli 1839. Der Dresdensr Aineiaer erschunt täglich. Inserri^ucii werden im Ä. S. pr. 2ldreßcomploir ST8. 1 VLOKBPb) in den Ez'peditionsgunden fr,ch von halb 9 bis halb i Uhr und Nachmittags von halb 3 bis <; Uhr (Sonntags bloS früh) angenommen. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Bekanntmachung. ^)urch Verordnung der Königlichen hohen Brand- versicherunqs - Kommission vom 22sten Juni 1839 ist festgesetzt worden, daß die Wirksamkeit des Brand- versicherungsgesttzes vom 14. November 1835 mit dem 1. August diests Jahres in Wirksamkeit treten, ingleichen/ daß wegen des bevorstehenden Ueberqangs zum Vierzehn-Thaler-Fuße zu Vermeidung späterer Umschreibungen sofort mit dem Eintritt der Wirk samkeit des eingangsgedachten Gesetzes der Vierzehn- Thalersuß bei der alterbländischen Brandversicherungs- Anstalt eingeführt werden soll, dergestalt, daß die von und mit dem 1sten August d. I. vorfallenden Brandschaden an versicherten Gebäuden, Feuerlösch- glrathschaften u. s. w., nach dem Vierzehn-Thaler- Fuße vergütet, und überhaupt alle nach dem gedach ten Gesetze zu leistenden Zahlungen eben so wohl, als die zu Deckung sothaner Ausgaben erforderlichen Bei trage in dun bemerkten Münzfüße rop. gewahrt und erhoben werden. Dabei soll den Eigentümern von schon catastrir- ten Gebäuden, und sonst zur Aufnahme in die Lan desanstalt geeigneten Gegenständen anheim gestellt bleiben, die Werths- und Versicherungssummen um 2^ pro Out, vorbehältlich jedoch, daß die hieraus sich berechnenden Beträge in der h. 27. des Gesetzes und §. 1. der General-Verordnung vom 25- Januar 1836 vorgeschriebenen runden Summen aufgehen, zu erhöhen. Es haben aber diejenigen, welche hiervon Gebrauch machen wollen, ihre desbalbigen Anträge längstens bis mit dem 31. Juli 1839 bei der Obrig keit anzuzeigen, unter der Verwarnung, daß sie später damit nicht zugelassen werden. Wir finden uns veranlaßt, auf diese Bestim mungen hierdurch noch besonders aufmerksam zu machen, und darauf namentlich diejenigen Hausbe sitzer und Hausadministratoren hinzuweisen, denen das Ergebniß der stattgesundenen Tax-Revision be reits an RathssteUe bekannt gemacht worden, und welche die auf deren Grund ausgeworfenen Versiche rungssummen anerkannt Haden. Dresden, am 17- Juli 1839. Aer Rath zu Dresden. Hübler, Bürgermeister. L) Aufforderung, An das Stadtgericht hat die Stadtpolizeideputa tion die untenverzeichneten Sachen, als aufgefunden, abgegeben. ' Deren Eigentümer werden daher aufge- ford-rt, innerhalb 6 Wochen hier sich anzumelden, wi drigenfalls sodann über diese Gegenstände weiter ge- sthllch verfügt werden wird. Dresden, am 17. Juli 1839. Das Stadtgericht. Rögner. Verzeichniß: 5 diverse Schnupftücher nebst 1 Schlüssel; 1 wachs- tuchne Tasche mit 1 Paar Handschuhen und 2 gl. 5 pf.; 1 weißer Schleier; 2 seidne Strickbeutel nebst 1 Schnupftuch, 1 Brille und 3 gl.; 1 Merinobeutel mit 1 Schnupftuch und 2 Schlüsseln; 1 alter Per lenbeutel. mit 2 gl. 6pf.; 1 l^d. Geldbeutel mit 4 gl. 9 pf. und 1 Ohrring; 1 Teppich ; 1 calt. Regen schirm; 1 wollne Tasche mit Schnupftuch; 2 Bril len; 1 Lorgnette; 1 Windel; 1 anscheinend qoldner Ring; 2 Schnupftabakdosen von Holz und Papier- macho, 5 div. Brieftaschen; 1 Brieftafel mit 1 Paß; 1 cattunes u. 1 kleines wolln. Tuch; 1 Stück neue Leinwand nebst 2 catt. Halstüchern, 1 Schnups- tuch u. etwas Zwirn; 1 Bündel mit 1 Paar Bein kleider, 1 Weste u. 1 Hosenträger; 4 Gebinde wolln. Garn; 2 Tabakspfeifen; 1 Pfeifenspitze; 3 Vorhemds chen; 2 Oelmaße; 1 Paar Filzschuhe; 2 Schachteln mit 3 Spielen tie nnir; 4 Spiele deutsche u. franz. Karten; 1 unvollständ. Spiel franz, derql.; 4 Lineale zum Zuchnen; 1 Waqenlrilt; 1 Thürklin ke; 2 eis. Lyras mit Ringen und 11 Schlüssel; 1 Schlüsselhaken mit 3 Schlüsstln; 1 Ning mit 5 dergl.; 2 des. Stühle; 1 Tisch; 1 Tragkord; 1 Hammer; 1 Zange; 4 Gabeln; 2 Blechlöffel; 1 Feile; I klei ner Spiegel; 1 F.uerzeug; 2 Schüsseln; 1 Kocher; 2 kl. Töpfe; einige Lumpen; 2 Beutel mit 8 Schlüs seln; 88 div. Schlüssel; 2 Tuchmützen; 1 Federmes ser; 1 Tischmesser mit eck. Heft; 1 Fenstcrvorhang; 1 Geldkatze nebst Brieftasche u. einigen Papieren; 1 Kindertäschchen mit 1 Schnupftuch; 1 Bündel mit 1 Schnupftuch und 5 Paar Socken; 1 Fingerhut; 1. carr. Tasche mit 1 Fingerhut und 14 pf.; und 1 seid». Sonnenschirm. 3) Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Stadtgericht soll das Ju lianen Sophien Klein zuständige, in Fischersdorf ge legene, mir Nr. 710 bezeichnete, am 15. Juli d.J. auf 2200 Thlr. gewürderte Haus, ausgeklagter Schul den halber den 19. Sevtbr. 1839 durch nothwendige Subhastation versteigert werden.
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