Nr. Dresdener Mittwoche, den 212. Anzeiger. 31. Juli 1839. Der Dresdener Anzeiger erscheint täglich. Insertionen werden im K. S. §>r. Adreßcomptoir Ai>r. TT9« 1 l'rQKrpS) j« den E^peditionsgunden früh von halb 9 bis halb 1 Uhr und Nachmittags von ha.lb 3 bis 6 Uhr (Sonntags blos irüh) angenommen. Allgemeine Nachrichten Stadtrichter. Dom Stadtgericht zu Neustadt-Dresden ist zu Schauplatz: Vogelwiese, beim ersten Eingänge. vom 15. August an bei der Lasse des Vereins, an hiesiger Gerichtsstelle entweder in Person und re8p. gehörig bevormundet, oder durch genugsam, auch zu Eingehung von Vergleichen legitimirte, und, was die Auswärtigen betrifft, hier wohnhafte Bevollmächtigte, welche von Ausländern mit gerichtlich recognoscirten Vollmachten zu versehen sind- zu erscheinen, ihre For derungen anzumelden und zu bescheinigen, unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche außenbleiben oder dem Vermögen des hiesigen Bürgers und Seifensieder meisters, Johann Gottlob Eduard Franz, auf besche- hene Anzeige seines Zahlungsunvermögenö der Concurs- Prozeß eröffnet werden. Gerichtswegen werden daher die bekannten und unbekannten Gläubiger desselben, sowie alle Diejeni gen, welche aus irgend einem andern Rechtsgrunde Ansprüche an genannten Franz zu machen haben, hiermit vorgeladen, nicht gehörig liquidiren, für ausgeschlossen und ihrer - Ansprüche, sowie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig zu achten, mit dem Herrn Eon- cursvertrtter, auch, da nöthig, unter sich über die Priorität binnen 6 Wochen rechtlich zu verfahren, und sodann den 23. October 1839 der Publicatisn eines, bei ihrem Außenbleiben für er- Verordnungen und Bekarmtriurchrmgeru 1) Die Besetzung eines Actuanats. ^ei dem unterzeichneten Stadtgerichte ist ein Actuar anzusiellen; cs wird dabei erfordert, daß derselbe schon in einer Gerichts-Expeditlon, oder in einem König!. Justizamte einige Zeit gearbeitet hat und in Gemäß heit des Gesetzes vom 22. Febr. 1826, das Befug- niß zum Negistriren betr., zum Protocolliren befugt ist. Diejenigen, welche um diese gar nicht unange nehme Stelle ansuchen wollen, werden ersucht, sich mündlich oder schriftlich, unter Beifügung der nöthi- gm Zeugnisse, bei dem Unterzeichneten zu melden, welcher die nähere Auskunft über die Bedingungen und den mit dieser Stelle aus der Stadtcasse zu ver abreichenden Gehalt ertheilen wird. Großenhain, den 29. Julius' 1839. 3) Dividendenzahlung. Gegen Aushändigung des Dividendenscheines Nr. 2. von den Actien des Vereins für das Steinkohlen werk zu Gittersee kann die Dividende auf das halbe Jahr vom 1. Jan. bis 30. Juni u. e mit öffnet zu achtenden Praclufiv-Bescheids rücksichtlich der nicht erschienenen Gläubiger, auch, wenn nicht immit- telst durch Gütepflegung ein Hauptvergleich zu Stande gekommen seyn sollte, den 25. November 1839 der Bekanntmachung eines, beim Nichterscheinen für publicirt zu achtenden Locations-Vescheids oder, nach Befinden, der Jnrotulation der Acten und deren Ver sendung nach rechtlichen Erkenntniß gewärtig zu seyn. Neustadt-Dresden, am 11. Mai 1839. Burckhardt, Stadtrichter. Die Lappländische Familie, durch mehree Zeitungen und Blätter rühmlichst be- * kannt, unter der, als eine große Seltenheit ihres Stammes, eine neunzehnjährige schöne Riesen-Jung frau sich befindet, wahrscheinlich das größte Frauen zimmer Europa's, ist in der Bude auf der Vogel wiese allhier, aber nur während der Dauer derselben zu sehen. Von der Lebensweise, den Wohnzelten, dem Schneeschuhlaufen, der Tracht, Renn- thierjagd rc. erhält man hier eine richtige, lehrreiche und ergötzliche Vorstellung. Man wird es sich ange legen seyn lassen, das Ganze würdig und einem ge bildet,n Publico angemessen auszustatten. Näheres besagen die Anschlagzettel. 2) Die ohne Hände geborene Auvergne aus Lyon macht alle mögliche Damen-Arbeiten, z. B. stricken, nähen rc., mit den Füßen. Auch wird zur großen Belustigung ein großes Hunde- und Affen- Theater zu zeigen die Ehre haben Jacob Corvi.