Nr. Dresdener Mittwoche/ den Der Dresdener Anzeiger erscheint täglich. Insertionen werden im Ä. S. pr. Adreßcomploir ÜVr. 1 L ii, dcn ^peLilioiwnunden frnk von dglb «> dis dach i Uor und Nachmittags oon halb 3 die 6 Uhr L ^.ouiuagv bioS ,ruh- .angenommen. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) -Nachdem unter Genehmigung des Königl. Ho hen MiMerii des Innern der hiesige Stadtrath nebst den mit ihm in Verbindung stehenden hiesigen Local behörden, namentlich den Alt- und Neustadter Stadt gerichten, der Stadt-Polizei-Deputatwn und der Ar- men-Versorgungs-Behörde, den Dresdener Anzeiger zu einem amtlichen Organe für ihre Bekanntma chungen im Bereiche localer Justiz- und Verwaltungs- angelegenheiten bestimmt haben, hierbei auch zugleich in Ueb-reinkunft mit dem Redacteur der Preis des Jahrgangs eines Exemplars dieses Localanzeigeblatts auf Vier Thaler Preuß. Eour. festgesitzt, nicht min der die Bestimmung getroffen worden, daß unter Vor aussetzung, daß der Dresdener Anzeiger in keinem kleinern als dem dermaligen Formate erscheine, die Jnsertionsgebühren der Privaten bis zur halben Spalte des Blatts für jede Zeile unbedingt mit Einem Gro schen, hingegen für jede, die halbe Spalte überschrei, tende Zeile nur mit 8 Pfennigen, und zwar stets nur nach Preuß. Eour. in Ansatz gebracht werden; so wird solches und daß diese Einrichtungen vom 1. Juli d. I. in Wirksamkeit getreten, hiermit zu öffentlicher Kenntmß gebracht. Dresden, am 1. August 1839. Der Nath zu Dresden. Hübler, Bürgermeister. 2) Die Besetzung eines Actuariats. Bei dem unterzeichneten Stadtgerichte ist ein Actuar anzustelltN; es wird dabei erfordert, daß derselbe schon in einer Gerichts-Expedition, oder in einem Königl. Justizamte einige Zeit gearbeitet hat und in Gemäß heit des Gesetzes vom 22. Febr. 1826, das Befug- niß zum Negistriren betr., zum Protocolliren befugt ist. Diejenigen, welche um diese gar nicht unange nehme Stelle ansuchen wollen, werden ersucht, sich mündlich oder schriftlich, unter Beifügung der nöthi- gm Zeugnisse, bei dem Unterzeichneten zu melden, Melcher die nähere Auskunft über die Bedingungen und den mit dieser Stelle aus der Stadtcasse zu ver abreichenden Gehalt ertheilen wird. Großenhain, den 29. Julius 1839. Das Stadtgericht daselbst. Fr. Aug. Stübner, Stadtrichter. 3) Bekanntmachung. Nachdem durch einen, am gestri- gcn Tage über den Nachlaß weiland Herrn Karl Gottlob Richters, ge wesenen Königl. Försters, zu Stei nigtwolmsdorf abgeschlossenen Ver gleich die, zum 12ten und 13tenAu- gust d. Z. anberaumte Versteigerung der Richter'schen Nachlaßmobilierr sich gänzlich erlediget hat; so wird Amtswegen jener Auctions-Termirr wiederum aufgehoben und Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königl. Zustizamt Stolpen, am Zten August 1839. S ch r e i b e r, in dessen Stellvertretung Schurig, Amtsactuar. Allgemeine Nnchrichtcn. 1) Aum Besten des Pensions-Fonds bei dem Königl. Hof-Theater: Dienstag, den 13. August 1839, Nachmittag halb 6 Uhr in dem Saale des Königl. Palais im großen Garten. Musikalische Akademie in 2 Abheilungen, ausgeführt von der König!, musikalischen Kapelle und den Sangern des Königl. Hof-Theaters. Das Nähere in Bezug hierauf wird in den näch sten Tagen durch besondern Anschlag bekannt gemacht werden. Dresden, am 6. August 1839. Die General-Orrection der Königl. musikalische» Kapelle und des HosiLheaters. 2) Lnlree 2 Groschen. Die vierte und letzte Ausstellung der malerischen Reise und des Diorama ist den 15. August zum letz tenmal zu sehen. 3) Ueber Herrn Lexa's Panorama. Da laut des Anschlags die gegenwärtige Ausstel lung, die sieben Wunder der Vorzeit, nur bis zum 15. d. M. ausgestellt bleibt, so verfehle Niemand, diese gelungenen, überraschenden Stücke zu sehen, wel che gewiß einen Jeden befriedigen. Zugleich wird