u Gastiv tzen, rgabtlzkz, ?r. die Hry. Al, Hr. mler Ri-! tnfrcy g ! urg. euschir^ )dr. kein, Hr. i- 3Ae!>i I 'S. >r. 2lpc.- ! Haldwcz le, Hr, je eina in die > beson- noch zu dt eine MM/Nr Enlstr- würde, - und e des- reudige up fern ven 9 gl. TüjU lntnp o UI»^ >!ulu, »lontt e/ilen inrrk. feui 9 gl-, re. llhc- Utt- Lrt Nr. Dresdener Freitag, den 249. 6. Septbr. 1839. Ter Dresdener -inzeiger erscheint täglich. Insertionen werden im K. S. pr. Adreßcomptoir (^RlSÄruHvr Atr. KK8. I 8 j„ d^n Expedilionsnunden frnh von halb 9 dis halb 1 Ukr und Nachmittags von halb 3 bis 6 Uhr < Sonntags blos früh) angenommen. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Bekanntmachung. uf Befehl eines Hohen Directoriums für die Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen, soll die alljährlich festgesetzte Revision der Königlichen öffent lichen Bibliothek in den Lagen vom 9. bis 22. Sept, dieses Jahres suttfmben. Es werden daher alle, sowohl auswärtige als hiesige Leser, welche gegenwärtig Bücher aus der Königlichen Bibliothek geliehen haben, dringend er sucht, selbige ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf die ihnen etwa noch zustehende Benutzungssnst, in der Woche vom 9. bis 15. Septbr. zurückzulicfern. Wegen des Nevisionsgeschäftes und Einsetzung neuer Fensttr bleibt die Königliche Bibliothek bis zum 1sten Qtoder geschloffen. König!, öffentliche Bibliothek. 2) Bei dem unterzeichneten Stadtgericht soll auf anderweiten Antrag eines Gläubigers mit nothwen diger Subbastation des dem Herrn Adv. Wilhelm Moritz Winzer zuständigen in der Oberseergasse klib Nr. 422 n. gelegenen, am 4. März d. I. auf 6500 Thlr. gewürderten Haus- und Gatten - Grund stücks den 8ten October 1839 verfahren werden. Gerichtswegen wird daher dieses Winzer'sche Haus nebst Garten und Zubehörungen, mit allen darauf haftenden Rechten und Gerechtigkeiten, Nutz- und Beschwerungen, zu welchen letztem insonderheit 16^ vollgangbare Steuerschocke, 10 decremente Communschocke, 6 Accisgrundsteuerschocke, — Thlr. 2 gl. 3 pf. auf einen eins. Quatember, - 23 - — - Gefälle, — - 2 - 3 - Erbzins ins Religion-Amt, der Brandcaffen-Beitrag nach 1500 Thlr. Ver sicherungs - Summe, 1 Thlr. 2 gl. 10 pf. Beitrag zur Stadtanlage nach 1340 Thlr. Abschätzungs-Summe, nebst der Einquartierungs - Beschwerde zu rechnen, zu Jedermanns Kauf hiermit öffentlich ausgeboten und haben sich diejenigen, welche dieses Grundstück an sich zu bringen gesonnen, in gedachtem Termine Vor mittags vor 12 Uhr, widrigenfalls sie zum Lieitiren nicht zu lassen, im Stadtgericht zu melden, ein ge wisses Gebot zu thun, nach Befinden wegen Erle gung des zehnten Theils des Liciti Caution zu be- Men und dann zu erwarten, daß nach dem Schlage Zwölf nach Auctions-Gebrauch werde verfahren, und das Grundstück dem höchsten Licitanten, welcher sich dec Erl. Prozeß-Ordn. lit. 39. §. 15. und dem Mandat vom 26. Aug. 1732 gemäß zu erklären hat, werde zuqeschlagen werden. Dresden, am 2. August 1839. Das Stadtgericht. S ch m a l tz. 3) Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Stadtgericht soll das Ju lianen Sophien Klein zuständige, in Fischrrsdorf ge legene, mit Nr. 710 bezeichnete, am 15. Juli d. I. auf 2200 Thlr. gewürderte Haus, ausgeklagter Schul den halber den 19. Septbr. 1839 durch nothwendige Subhastation versteigert worden. Gerichtswegen wird daher dieses Klein'sche cbbe- schriebene Haus mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Nutz- und Beschwerungen, zu welchen letztem inson derheit 16 vollgangbare Steuerschocke, — 1 gl. 9 pf. zu 1 Quatbr., — 4 - — - gemeiner Beitrag, — 2 - — - Brunnengeld, — 16 - — - Beitrag zur Stadtanlage nach 800 Thlr. Abschatzungsumme, der Vrandkassenbeitrag nach 400 Thlr. Versiche rungssumme, nebst der Einquartierungs-Beschwerde zu rechnen, zu Jedermanns Kauf hiermit öffentlich ausgeboten, und haben sich Diejenigen, welche dieses Grundstück an sich zu bringen gesonnen, in gedachtem Termin Vor mittags vor 12 Uhr, wiorigepfalls sie zum Licitiren nicht zu lassen, im Stadtgericht zu melden, ein ge wisses Gebot zu thun, nach Befinden wegen Erlegung des 10ten Theils des Liciti Caution zu bestellen und dann zu erwarten, daß nach dem Schlage Zwölf nach Auctionsgebrauch werde verfahren und das Haus dem höchsten Licitanten, welcher sich der Erl. Proc.Ordm Tit. 39. §. 15. und dem Mandate vom 26. August 1732 gemäß zu erklären hat, werde zugeschlagen wer den. Dresden, am 17. Juli 1839. Da- Stadtgericht. Rögner.