Nr. Dresden/ dcn ig. Februar 1319. Der i7te Januar war für die Kirchfohrt ru Falkenstein im Voiqllande <r»r oesendcrs festlicher Tag. Es war bekannt gemacht worden, daß an diesem Tage der fünf» ztgjährigen eheltcheu Iubelfeier un fers allgeliebcen Königs und Königin beim Got- Lesdienste würde gedacht werden, und schon dies war für das treue Voigtlandische Volk die heiligste Veranlassung zu einer der zahlreichsten Versamm lung in unserm Tempel. Um Alles, was den Zweck dieses, jedem guten Vaterlandsbürger heiligen Ta ges dem Herz näher bringen konnte, zu benutzen, war die feierliche Einsegnung mehrerer im Kirch spiele lebender Jubelpaare beschlossen worden. Wenn dies die Feier des Tages auch nicht erhöhte, so ver. stärkte eS doch den Eindruck auf die Gemüthcr, in dem sich so das Ferne an das Nohe knüpfte, zu so einem Gca)e, der noch von Kindeskiudcrn wird em pfunden werden. D>e Rührung der Menge war so tief, so allgemein, daß man sich dieser schönen Wirkung herzlich freuen konnte. Von den vorhandenen Jubelpaaren wurden aber die mehesten, lheils durch Altersschwache und Kränk lichkeit, theiis auch durch allzmociteEmftrnung vom Kirchorte, an dieser Feierlichkeit Antheil zu nehmen abgehalten, und es blieben nur zwei Paare auS der Stadt übria, die derselben be/wohnen kannten. Da aber eben diese beiden Jubelpaare sich ein hal bes Jahrhundert hindurch die Liebe, den Dank und hohe Achtung ihrer Mitbürger, so wie auch zum Theil unsers ganzen Kreises erworben hatten, so wird man gern zugestehcn, daß sie ganz für die Weihe geeignet waren, die an diesem Tage zunächst dem Throne galt. Diese ehrwürdigen Paare wa, ren: 1) der seit einigen 50 Jahren hier lebende Wundarzt und Geburtshelfer, Herr Joh. Chri stoph Höser nebst seiner Gattin Wilhelmine, eimr gebornen Groß allhier, und dann 2) Here Christian Gottlob Weller, in frühern Jah ren Oberrichter des Ellefelder GerichtSaucheils alk- hicr, und Burgemeister, nebst feiner Gattin Do rothea, einer gebornen Rudert allhier. Von Liesen genannten Jubelpaaren erlebte das Erstere von zweien Kindern 4 Enkel und 5 Urenkel, das Zweite hingegen von 5 Kindern 34 Enkel und 4 Urenkel. Nach beendigtem Gottesdienste wurden beide Paare von ihren Kindern, Enkeln und Urenkeln zum Altar geführt, wo die feierliche Einsegnung