die Thore und Mark! Personen vertraut. eine Scklenfe das Ausgußwasser aus und führt eS in die Donau. ausgesuchten Pferde aus. Außer dieser National» Garde gtebt es auch noch eine Lohn-Garde von ZFo Mann, welche zum Dienst für die Schauspiele, Ge- fänguisse, Gerichtshöfe bestimmt sind. Diese Sol, daten haben Nummern auf ihren Patrontaschen, da mit man sie sogleich erkennen und bezeichnen kann, wenn man Ursache haben sollte, unzufrieden mit diesem oder jenen zu seyn. Ueber polizeiliche Verfassung. Pouzei- Behörden. §)te Ausübung der Polizei ist in die Hande meh rerer Beyorden niedcrgelegt. Die eine ist eine Art General - Jnspectlon, welche die politischen Polizei- Angelegenheiten umfaßt. Einem besondern Poli, zei-Direetcr ist die Aufsicht über die Lebensmittel, mehrere öffentliche Plätze, welche mit hölzernen Dohe len, in kubischer Form, belegt sind. Vrele Straßen haben den Fehler, nicht gut nl- vellirr zu seyn, auch haben mehrere durebfli.-ßende Die Straßen sind in dec Mitte mit kleinen, an den Seiten aber, zum bequemeren Fortkommen für die Fußgänger und der Reinlichkeit wegen, mit breiten, platten und gut verkitteten Steinen, wozn man sich eines grauen, schwärzlichen GranttstelnS, Hü fe bei Feuergefahr und die polizeiliche Aussicht über öffentliche Baue ob. Die Municipamät wacht über die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Wohl fahrt, auch wird von ihr über alle Arten geringerer Vergeh.-» rutscht, den. Eine aus ansässigen und wohlhabenden Bürgern bestehende National Garde ilhält Tag und Nacht die Ordnung. Dieses Vür- L^'Eorps besteht aus Cavalleric und Infanterie,