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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 27/28.1903/04
- Erscheinungsdatum
- 1903 - 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141340Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141340Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141340Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1903
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches etc.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 27/28.1903/04 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 137
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 213
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 233
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 233
- ArtikelUnfähigkeit des Lehrlings 234
- ArtikelVorsicht bei Versicherungen! 235
- ArtikelDie Jubiläumsfeier der Deutschen Uhrmacherschule 236
- ArtikelKonstruktion und Berechnung von Spiralfeder-Endkurven 240
- ArtikelDie Reibungsarbeit (Schluß von No. 13) 242
- ArtikelErster Verbandstag des Rheinisch - Westfälischen Verbandes der ... 243
- ArtikelSprechsaal 244
- ArtikelZur XII. Tagung des Verbandes deutscher Uhrengrossisten in ... 245
- ArtikelAusstellung alter Uhren und Fächer in Wien (Schluß von No. 13) 246
- ArtikelAus der Werkstatt 248
- ArtikelAufruf an die Besitzer von Straßenuhren! 249
- ArtikelVermischtes 249
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 250
- ArtikelBrief-Kasten 251
- ArtikelPatent-Nachrichten 252
- ArtikelRäthsel-Ecke 252
- ArtikelInserate XI
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 253
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 273
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 291
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 361
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 377
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 393
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 409
- ZeitschriftenteilJg. 28.1904 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- BandBand 27/28.1903/04 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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übertrieben, wenn damit die besseren Berliner Geschäfte gemeint sein sollen. Komisch klingt folgende Stelle „Kommt der Kauf zu Stande, so bedankt sich der Verkäufer. Im anderen Palle aber nimmt er eine beleidigte Miene an und wundert sich, warum der Kunde nach dem Preis gefragt hat und sich die Waare vorlegen ließ, wenn er'nichts kauft.“ Dann werden die Waarenhäuser geschildert und schließlich kommt der Artikel auf die Inserate zu sprechen. Es wird das Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb ziemlich ausführlich besprochen, und die Strafandrohungen werden aufgezählt, gewissermaßen als Warnung für Amerikaner, die in Deutschland annonciren wollen, denn „es existirt ein Verbot, etwas zu behaupten, was nicht bewiesen werden kann, und wer hiergegen verstößt, kann wegen unlauteren Wettbewerbs angeklagt werden“. Schließlich besagt der Schluß: „Ein Amerikaner, der in Deutschland Geschäfte machen will, hat Manches zu lernen. Es giebt neue Gesetze für alles Mögliche,^ und er braucht gesetzlichen Rath bei jedem Schritt!“ Aber diesen gesetzlichen Rath bei jedem Schritte braucht leider auch der Deutsche; Die Unterhaltung der Dienstuhren der Staatshahn-Verwaltung darf nach einem Erlasse des Ministers vom Dezember 1901 an Privat uhrmacher vergeben werden. Der Minister fordert jetzt die Eisen bahndirektionen zum Bericht darüber auf, ob von dieser Einrichtung Gebrauch gemacht worden ist, welche Ergebnisse in wirtschaftlicher Beziehung damit erzielt worden sind, und ob sich die Einführung dieses Verfahrens allgemein empfehlen würde. Vom Büchertisch. Des Handwerkers Rathgeber in allen wichtigen Geschäftsangelegenheiten. Handbuch für die Schreibstube, Hilfsbuch für den Unterricht in Portbildungs-, Baugewerk-, Maschinen bau- und anderen gewerblichen Schulen, sowie Anleitung zur Vor bereitung auf die Meisterprüfung und zur Abnahme derselben. Herausgegeben von E. Raabe, Königlicher Baugewerkschullehrer. Verlag von G. D. Baedeker in Essen. Preis gebunden 1,80 Mk. Die neue Handwerkergesetzgebung hat zur Folge gehabt, daß eine neue Litteratur entstanden ist, die sich zum Ziele setzt, dem Hand werker diejenigen Kenntnisse zu vermitteln, die das Prüfungswesen von ihm fordert. Wir haben im Laufe der Monate bereits eine Anzahl solcher Publikationen an dieser Stelle besprochen. Sie waren alle mehr oder minder zweckentsprechend eingerichtet und auch der neue uns vorliegende Rathgeber für den Handwerker ist in seiner Art empfehlenswerth. Die Auszüge aus den gewerblichen Gesetzen, die er enthält, sind knapp, doch fehlt nichts Wichtiges. L'Horlogerie Eledrique ä V Exposition Universelle de 1900. Par P. Decressain. — Große Ereignisse werfen ihre Schatten nicht blos voraus, sondern auch hinter sich. So giebt auch die Pariser Weltausstellung ab und zu noch nachträglich Beweise von der Bedeutung, die sie besessen hat. Der vorliegende Band behandelt die elektrischen Uhren, die in Paris ausgestellt waren; er besteht infolgedessen aus einzelnen Kapiteln, von denen jedes einem der Ausstellungsobjekte gewidmet ist. Die Beschreibungen waren vorher bereits der Reihe nach in der Pariser „Revue chronometrique“ erschienen und liegen jetzt als Sammelband vor. Der Verfasser, Lehrer an der Uhrmacherschule in Paris, hat sich seiner Aufgabe durchaus gewachsen gezeigt. Die meisten der beschriebenen und ab gebildeten Uhren sind französischen, einige andere englischen Ursprungs. Deutschen Ursprungs ist ein Zähler für Tausendstel-Sekunden von 0. W. Schmidt und die elektrischmagnetische Pendeluhr von Baumann, dem Leiter der Uhrmacherschule in Purtwangen. Die schriftlichen Arbeiten des Gewerbetreibenden und Handwerkers. Unter besonderer Berücksichtigung der Schrift führung mit Gerichten, Militär-, Polizei-, Schulbehörden u. s. w. Nebst einem Anhang: Gewerbliche Formularkunde. Von Bruno Volger. Verlag von Albert Goldschmidt in Berlin. — Was dieses Buch bezweckt, geht aus dem mitgetheilten Titel deutlich hervor. Wir können es, nachdem wir es durchgesehen haben, ebenso empfehlen, wie das vorhergenannte Wer-kchen. Beide Bücher sind, wie alle an dieser Stelle besprochenen, durch die Buchhandlungen zu beziehen. Illing, Das Krankenversicherungsgesetz sowie das Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen. Verlag der Roßberg’schen Buchhandlung in Leipzig. Preis gebunden 1,20M. — Das Werkchen bildet den 156. Band der im gleichen Verlage erscheinenden „Juristischen Handbibliothek“. Es ist gut ausgestattet und erleichtert durch leicht lesbaren Druck und ausführliches Register die Benutzung bedeutend, sodaß wir die Anschaffung allen Interessenten empfehlen können. Zu beziehen ist die Neuheit durch jede Buchhandlung. Allgemeine Gesetzeskunde. Von Bruno Volger. Verlag 'von Albert Goldschmidt in Berlin. — Das Buch enthält die wichtigsten Rechtssätze aus den verschiedenen Reichsgesetzen in ihrem Wortlaut, soweit sie für das private und berufliche Leben der Ge werbetreibenden, Handwerker und deren Angestellten in Frage kommen. Demgemäß haben das Bürgerliche Gesetzbuch und die Gewerbeordnung die weiteste Berücksichtigung erfahren; aber auch das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, das Strafgesetzbuch, die Zivil-Prozeß- ofdnung und die Gesetze über das Versicherungswesen (Invaliden-, Kranken- und Unfall-Versicherung) sind ihrer Bedeutung entsprechend herangezogen. Das Buch ersetzt somit eine Anzahl von Gesetz büchern. Auch als Unterrichtsstoff für die Gesetzeskunde bei den Meisterkursen ist es zu empfehlen. Mondphasen vom 9. Juli bis 31. Juli 1903. (Nach den folgenden Angaben sind Kalenderuhren einzustellen.) Am 9. Juli, 7 Uhr Abends, © Vollmond; am 17. Juli, 8 Uhr Abends, <f letztes Viertel; am 24. Juli, 2 Uhr Nachmittags, © Neu mond; am 31. Juli, 8 Uhr Vormittags, 3 erstes Viertel. Silberkurs der Vereinigten Silberwaarenfabriken: Silber 800 /iooo per Kilogramm 64 Mk. nrrfvH Zum Acht-Uhr Ladenschluß. Auf Antrag der Uhrmacher, Goldschmiede lind Optiker von Bautzen hat die Kreishauptmannschaft Bautzen angeordnet, daß in den offenen Verkaufsstellen dieser Ge schäftszweige die Läden abends acht Uhr, von bestimmten Tagen ab gesehen, zu schließen sind. Das gilt auch fiR den Verkauf von Uhren, Goldschmiede- und Optikerartikeln, die in Geschäften feil gehalten werden, in denen sie nicht als Hauptartikel geführt werden. Eine Anzahl Inhaber von Ladengeschäften der Uhren- und Gold- waarenbranche in Frankfurt a. M. hat den Antrag gestellt, daß der gesetzliche Ladenschluß für die Geschäfte dieser Branche an allen Tagen mit Ausschluß der Samstage auf acht Uhr abends festgesetzt werde, während für die Samstage die seitherige Vorschrift fort bestehen soll. . Ein Berliner Brillantendieb hatte sich kürzlich in der Person des angeblichen Krankenwärters Simon Bös vor der Strafkammer in Wiesbaden zu verantworten. Dem Angeklagten war es auf Grund gefälschter Zeugnisse gelungen, unter dem Namen Sander beim Kommerzienrath Friedländer in Berlin Stellung zu finden. _ Nach einem mehrwöchentlichen Aufenthalte in Wiesbaden sollte die Rückkehr nach Berlin angetreten werden, infolgedessen der Krankenwärter mit dem Packen der Effekten beauftragt wurde. Hierauf scheint der diebische Bursche nur gewartet zu haben; er flüchtete unter Mitnahme eines Brillantschmuckes im Werthe von 10 000 Mark, 600 Mark in deutschem Gelde und einer Anzahl werthvoller ausländischer Münzen und Scheine. Die Verhandlung mußte vertagt werden,' um unter Anwendung des Körpermeßverfahrens beim Polizeipräsidium in Berlin zunächst zu er mitteln, welche Persönlichkeit man in dem angeblichen Bös oder Sander eigentlich vor sich habe; denn es unterliegt keinem Zweifel, daß die gewählten Namen nur fingirt sind. Einensehr hübschen, direkten Geschäftserfolghat sich dieFabnk elektrischer Uhren von 0. Th. Wagner in Wiesbaden auf der vorjährigen Düsseldorfer Industrieausstellung geholt. Es wurde ihr die Lieferung von 320 elektrischen Uhren, zu deren Betrieb nur eine Normaluhr und acht Elemente erforderlich sind, für das neue „Taj Mahal Palace- Hotel“ in Bombay und außerdem der sämmtlichen, für die Telephon- und Haustelegraphen-Einrichtung erforderlichen Apparate übertragen. Die indischen Erbauer und Eigenthümer des großen Hotelanwesens waren nach London gekommen mit der Absicht, dort ihre Bestellungen zu machen. Ein Abstecher nach der Düsseldorfer Ausstellung machte sie mit den Leistungen der deutschen elektrotechnischen Industrie bekannt, und die Folge war die Vergebung des ansehnlichen Auftrags an die Wiesbadener Firma. Firma-Aenderung. Die Silberwaarenfabrik von Lutz & Weiß in Pforzheim hat sich am 20. Juni in eine Gesellschaft mit be schränkter Haftung umgewandelt und firmirt nunmehr: Lutz & Weiß Gl. m. b. H. Der gesammte Besitzstand der bisherigen Firma mit allen Aktiven und Passiven ist, ebenso wie die Leitung des Geschäftes, unverändert geblieben. Die Herren R. Schofer, Hermann Müller, H. Lindner und Ad. Arndt haben die Prokura in der Weise er halten, daß je zwei dieser Herren für die Firma zeichnen werden.
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