Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 27/28.1903/04
- Erscheinungsdatum
- 1903 - 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141340Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141340Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141340Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1903
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1903
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 27/28.1903/04 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 137
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 213
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 233
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 253
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 273
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 291
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903 311
- ArtikelAbonnements-Einladung 311
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 311
- ArtikelElfter Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen Uhrmacher ... 312
- ArtikelDie neuen Röhren-Gongs 315
- ArtikelTischührchen "Chronos" mit springenden Zahlen 315
- ArtikelKollegen! 315
- ArtikelDas Selen (Fortsetzung statt Schluß No. 16) 316
- ArtikelModerne Verkaufsräume des Uhren-Großhandels 317
- ArtikelGeehrter Herr Kollege! 318
- ArtikelZur Genauigkeit der Zeitbestimmungen am Sonnenloth 319
- ArtikelStutzuhr mit hufeisenförmiger Druckfeder als Antriebskraft für ... 320
- ArtikelUnruhkloben und Rücker-Einrichtungen (Fortsetzung von No. 16) 321
- ArtikelTaschenuhr mit dem Bilde des Papstes 322
- ArtikelAus der Werkstatt 322
- ArtikelVermischtes 323
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 324
- ArtikelBrief-Kasten 326
- ArtikelPatent-Nachrichten 327
- ArtikelRäthsel-Ecke 327
- ArtikelInserate 328
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 361
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 377
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 393
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 409
- ZeitschriftenteilJg. 28.1904 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- BandBand 27/28.1903/04 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 18 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 328 sie bezweckt das ruhige und sichere Halten der zu bearbeitenden Gegenstände. An beiden Enden der Welle können die verschiedenen Einsätze für Bohrer, Schleif- und Polirscheiben u. dergl. angebracht werden. Das Werkzeug wird auf dem Werktisch festgeschraubt und ist stets gebrauchsfertig; es wird in drei verschiedenen Größen geliefert und ist durch die Fournituren-Handlungen zu beziehen. 2 ^ ▼ V*/* ermiscmes Zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Das Reichs gericht hat vor etwa zwei Jahren in einer Entscheidung darauf hin gewiesen, daß das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs nicht ausschließlich die Behandlung der durch unlauteren Wettbewerb bewirkten Schädigungen regele, sondern daß auch die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzes ergänzend heranzuziehen seien, vor Allem die §§ 824 und 826. § 824 B. G. B. lautet: „Wer der Wahrheit zuwider eine That- sache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines Anderen zu gefährden, oder sonstige Nachtheile für dessen Erwerb und Fortkommen herbeizuführen, hat dem Anderen den daraus ent stehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muß. Durch eine Mittheilung, deren Unwahrheit dem Mittheilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadenersätze verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mittheilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat.“ Und § 826 lautet: „Wer in einer gegen die guten Sitten ver stoßenden Weise einem Anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem Anderen zum Ersätze des Schadens verpflichtet.“ Der zuerst abgedruckte § 824 kann in allen solchen Fällen mit herangezogen werden, wo ein Uhrmacher oder Goldarbeiter die bei einem anderen Uhrmacher gekaufte Uhr oder Kette zu niedrig taxirt, sei es in gehässiger Absicht, oder weil er beim Taxiren fahrlässig, leichtfertig handelt. Ueber den § 826 spricht das Reichsgericht selbst Folgendes aus: „Dieser Paragraph ist insbesondere dazu geeignet und auch vom Gesetzgeber dazu bestimmt, eine Schutzwehr gegen illoyale Handlungen in umfassender Weise zu gewähren, namentlich für den geschäftlichen Verkehr, soweit nicht durch Spezialgesetze hiergegen Vorsorge getroffen ist.“ — Durch Benutzung dieses Paragraphen kann sich also mancher Kollege für die ihm von „kollegialer“ oder anderer Seite zugefögten Liebenswürdigkeiten schadlos halten. Der deutsche Verein für den Schutz des gewerblichen Eigen thums hat in einer soeben erschienenen Denkschrift über seine bis herigen Arbeiten (Verlag Oarl Heymann in Berlin) unter Anderem auch diese Punkte behandelt. Er hält gleichwohl die weitere Aus gestaltung des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs für erforderlich, da es auch unter Zuhilfenahme der vom Reichsgericht hervorgehobenen Paragraphen seinen Aufgaben noch nicht genügend gerecht werden kann. Die Lehrwerkstätte der Uhrmachergenossenschaft in Wien, die vom Unterrichtsministerium, vom Lande Niederösterreich und von der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer subventionirt ist, wird am 1. Oktober ds. J. in den vollständig neu eingerichteten Anstaltsräumen, Lerchenfelderstraße 139 in Wien eröffnet. In dieser Werkstätte werden die Zöglinge in einem vierjährigen Lehrkurse in der Uhrmacherei vollkommen praktisch ausgebildet, sodaß sie die Befähigung erlangen, am Ende der Lehrzeit in guten Werkstätten leicht ihr Fortkommen als Gehilfen zu finden. Die Genossenschaft wurde bei der Schaffung dieser ersten genossenschaftlichen Lehr werkstätte in Wien von dem Bestreben geleitet, dem sehr fühlbaren Mangel an tüchtigen Uhrmachergehilfen einigermaßen abzuhelfen. Zum Lehrer hat die Genossenschaft einen als hervorragenden Fach mann allgemein anerkannten Wiener Uhrmachermeister bestellt, der auch als Lehrmeister bisher schon die besten Erfolge erzielte. Die Zahl der Zöglinge ist für das erste Jahr auf sechs beschränkt. Prospekte werden im Amte der Wiener Uhrmachergenossenschaft, 1. Bezirk, Wildpretmarkt 3, ausgegeben, wohin auch Anmeldungen und Anfragen zu richten sind. Technicum du Locle. Die Uhrmacherschule in Locle hat im letzten Schuljahre ihre alte Bezeichnung aufgegeben und heißt nun amtlich „Technicum du Locle“. Ihren Ausgangspunkt nahm diese Taufe wesentlich von dem erfreulichen Umstande, daß die An stalt gleichzeitig ein neues und geräumiges Gebäude beziehen konnte. In diesem ist auch das Uhrenmuseum der Anstalt untergebracht worden, das sich in einem lebhaften Wachsthume zu befinden scheint. Gegenwärtig besuchen 83 Schüler das Locler Technikum, worunter sich 39 Uhrmacher befinden. 22 Schüler widmen sich der Mechanik, 14 der Gehäusemacherei und 8 der Gravirkunst. Bis jetzt sind es also noch die Uhrmacher, die dem neu errichteten Technikum das Gepräge aufdrücken. Mit wie hohen Unkosten — so schreibt man uns —- die Ab zahlungsgeschäfte arbeiten, geht aus einem Schreiben des hiesigen Kreditgeschäftes H. an das Amtsgericht hervor. Einige Stellen dieses Schreibens geben wir nachstehend wortgetreu wieder: „Ich zahle für jeden genehmigten Vertrag an den Reisenden 15 Prozent Verkaufs provision, an den Kassirer 10 Prozent Kassirprovision; das sind schon 25 Prozent. Auch zahle ich die Bahnspesen bis B. und zurück und muß doch auch für Verlust, Garantie-Uebernahme und für Reparatur einen kleinen Theil rechnen. Wenn ich da 50 Prozent Unkosten rechne, so ist dies gewiß nicht zu hoch gegriffen; dann erst kann ich an Gewinnberechnung denken. Es ist daher ganz klar, daß ein Kleinhändler, wie der Uhrmacher durch eigenen Abschluß der Verträge, durch eigene Kassirung der Beträge und, da am Orte wohnhaft, durch Ersparung der Bahuspesen mit mindestens 40 Prozent weniger Unkosten arbeitet. Uhrmacherschule in Karlstein a. Thaya (Nied.-Oastr.). Die Schule beendete am 15. Juli d. J. ihr dreißigstes Schuljahr. Ueber die aus diesem Anlaß stattgefundene Feier berichteten wir bereits in No. 17 ausführlich; für heute erübrigt uns noch, über das ab gelaufene Schuljahr Einiges mitzutheilen. Dem uns vorliegenden Jahresbericht entnehmen wir, daß die Schule im abgelaufenen Schul jahre von 53 Schülern besucht war, wovon die meisten (nämlich 49) als Lehrlinge eingetragen waren. Das Schuljahr beginnt, wie bei sämmtlichen Schulen in Oesterreich, mit dem 16. September jeden Jahres, und endet mit dem 15. Juli des darauffolgenden Jahres. Im Durchschnitt beträgt die Unterrichtszeit wöchentlich 54 Stunden, von denen 13 Stunden dem theoretischen Unterricht gewidmet sind. Der praktische Unterricht zerfällt in zwei Theile. In der ersten Abtheiluog wird außer den Anfangsgründen im praktischen Arbeiten die Großuhrmacherei gelehrt. Jeder Schüler hat im ersten Jahre neben den verschiedenen Werkzeugen und Reparaturen eine Gewichts und eine Federzuguhr zu machen. In der zweiten Abtheilung, der Taschenuhrmacherei, für die zwei Jahre vorgesehen sind, werden die Schüler im Repariren und Anfertigen von Oylinder- und Anker-Reise- uhrgängen und von Oylinder- und Ankeruhren einfacher und kompli- zirter Konstruktion unterwiesen. Der theoretische Unterricht, unter dessen Fächern das Fach zeichnen die wichtigste Rolle spielt, geht Hand in Hand mit der praktischen Ausbildung. Für Inländer ist kein Schulgeld zu entrichten; für Ausländer ein solches- von 100 Kronen (85 Mk.) im Jahr. Sämmtliche Ausgaben für die Schule und die Lehrkräfte werden aus Staatsmitteln bestritten. Von der Schule gelangen überdies aus verschiedenen Stiftungen jährlich 3120 Kronen (2650 Mk.) an mittellose, fleißige Schüler zur Vertheilung. Die Kosten der Verpflegung betragen je nach den gestellten Anforderungen 30 bis 60 Kronen (25 bis 50 Mk.) pro Monat, sodaß es vor Allem auch ärmeren Leuten ermöglicht ist, ihre Söhne die Schule besuchen zu lassen, da diese, wenn sie fleißig sind, noch unterstützt werden. Die Schule steht, wie wir uns überzeugt haben, durchaus auf der Höhe der Zeit und wird es unter der zielbewußten Leitung des Herrn A. Yrk sicherlich auch weiterhin bleiben. — Prospekte sind von der Direktion erhältlich. Vom Büchertisch. Rathgeber für Gewerbetreibende, zu gleich Hilfsbuch zur Meisterprüfung. Verlag von Hermann Helmke in Hildesheim. Preis IM. — Wieder eine Erscheinung in der Reihe jener Veröffentlichungen, die durch die neue Handwerkergesetz gebung und vor Allem durch die Einführung der Meisterprüfung ins Leben gerufen worden sind. Das von W. Hoffmeister, Lehrer an der gewerblichen Fortbildungsschule in Hannover, K. Wüster, Lehrer an der Handwerkerschule in Hildesheim und Hand werkskam mersekretär A. Hartjenstein in Hildesheim bearbeitete Werkchen liegt bereits in zweiter Auflage vor. Es enthält in erster Linie eine praktische Buchführung für Gewerbetreibende, sowie Belehrungen über Kosten berechnungen, Wechselkunde, Arbeiterversicherungsgesetze und Be stimmungen der Gewerbeordnung im Auszuge. Der Auszug aus der Gewerbeordnung behandelt die Organisation und Ausbildung des Hand-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder