Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain ! X» IM Sonnabend, den 31. August 1861 Das Königliche Gerichtsamt. Böttger. rzeich- Dachsel. ilieLs ihe von ' Heute Dampf- und Wannenbad 3 pf. Semmel 4 Loth — Quent, enden r , gegen andere 8 13 16 e Ahr- meigten Liell ^rtrauen strenge i 5 9 l Speisezettel der öffentlichen Speiseanstalt. l Sonntag: Nudeln mit Rindfleisch. k Montag: Hirse mit Schweinefleisch. l Dienstag: Graupen mit Rindfleisch. Mittwoch: Bohnen mit Rindfleisch. Die Amtshauptmannschaft zu Meißen wird hiervon zur weiteren Bekanntmachung an die Ge Minden andurch in Kenntniß gesetzt. Kriegs-Ministerium. i Dresden, den 1. August 1861. Mr den Minister: v. Zescha«. 6 w 12 junges, Land- icht un- esuchr. Bekanntmachung. Nach den bei uns eingegangenen Anzeigen haben auf die Zeit vom 2. bis mit 8. Septbr. folgende billigste Brod- preise angemeldet: 9 pf. für I Pfund bansbacknes Brod die Wcißdäcker- meister Globig m'eü., Günther, Globig jun. und Kalix. n) für b) - - j Bekanntmachung. In der Woche vom 2. bis mit 8. Septbr. muffen, der 6 tblr. — ngr. pro Scheffel Weizenpreis und 1 thlr. w ngr. angenommene Herstellungskosten, die Weizen- i waaren wenigstens folgendes Gewicht haben: in der „Krone"; es stehen ebendaselbst zwei neue Getraidercinigungsma- fchine« zum Verkauf. Heute, Sonnabend den 31. Aug., Nachmitt. 5 Uhr soll die diesjährige Grummtnutzung ! unsrer SchloßwiesenparzeUe meistbietend am Orte ! selbst verkauft werden. Paschke 's Erben. Großenhainer RilttlhMiW^O AychMM Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und Stadtrathß zu Großenhain. Das Kriegs-Ministerium hat vom Monat August dieses Jahres an jedem auf Märschen und in Cantonnements ordonnanzmäßig mit Mundverpflegung verquartierten Unteroffizier und Soldaten j zu derselben noch ein Frühstück verwilligt, welches die Quartierwirthe zu verabreichen haben und l wofür Seiten der Militär-Verwaltung eine Vergütung von Einem Neugroschen pr. Mann ge- k währt werden soll. Für diese Vergütung, welche die Truppen in den Militärleistungs-Quittungen k mit aufzunehmen und sonach an die betreffenden Ortsvorstände mit zu bezahlen haben, ist ein aus k 1 Loth Kaffee, oder V2 Kanne Milch, oder Vs Kanne Bier bestehendes gekochtes Frühstück nebst 6 Loth 1 Semmel oder Weißbrod zu verlangen. Sollte ein Quartierträger sich in Ermangelung einer gesetzlichen Bestimmung weigern, das Früh- t stück zu gewähren, so wird der Soldat die Vergütung von Einem Neugroschen zur eigenen Beschaffung l des Frühstücks durch die Militärverwaltung erhalten. Der in Nr. 98 des diesjährigen Großenhainer Unterhaltungs- und Anzeigeblatts in Betreff aus Dahlen erlassene Steckbrief hat durch die Einlieferung des genannten Jentzsch seine Erledigung gefunden. Großenhain, am 29. August 1861. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Böttger. Eine vom Königlichen Kriegsministerium wegen Gewährung von Frühstück an einquartierte Unteroffieiere und Soldaten erlassene, nach- stehends abgedruckte Verordnung wird den Landgemeinden des^ hiesigen Amtsbezirks hierdurch zur Nachachtung öffentlich bekannt gegeben. Großenhain, am 29. August 1861. 8 pf. für 1 Pfund Schwarzbrod die Weißbäckermeister Globig meU. und Güntber. Großenbain, am 30. August 1861. Der Stadtrath. Herzlichen Dank allen Denen, welche bei dem Hinscheiden unserer guten Mutter, Schwieger-, Groß- und Urgroßmutter, der Frau Christ. Sophie verw. Amtsmaurermeister Müller, so herzliche Theilnahme bezeigten, ihren Sarg so reich mit Blumen schmückten und sie zu ihrer letzten Ruhestätte begleiteten. Ganz besondern Dank auch Herrn Diaconus Grübler für die am Grabe gesprochenen trostreichen Worte. Die trauernde Familie Westland. t ) für 3 pf. Brod von Weizenmebl 6 Lotb ! Quent, - 6 - - - - 12-1 - Großenbain, am 30. August 1861. Der Stadtrath.