Suche löschen...
Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.06.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189506065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18950606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18950606
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1895
- Monat1895-06
- Tag1895-06-06
- Monat1895-06
- Jahr1895
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.06.1895
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
früher Wochen- und Rachrichtsblatt zugleich NtsWs-AMger fir Kihadsrf, Wlitz, Atmdorf, Msdns, Ä COien, HkimilhsNrt, MsrimM«. MW«. Amtsblatt für de« Stadttat z« Lichtenstein. —-— »s. Jahrgang. — ... — Uv. 128. Fernsprechstelle Nr. 7. DvNNerstag, ÄM 6. IUM Ftrnsprechstelle Nr. 7. 1895. Mtse» Blatt erscheint täglich (außer Sonn- Md festtags» abends für den folgenden Lag. Merteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 26 Pf. — Einzelne Nummer 18 Pfennige. —- Ssstellunge« »ehmm anher der Expedition in Lichtenstein, Markt 17S, alle Kaiser!. Postaustrüeu, Postbote«, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltem Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahs^ der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Bekanntmachung, die unentgeltlichen Impfungen betreffend. Nach den Bestimmungen des 8 1 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1894 gebore nen Kinder), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (8 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2. jeder Zögling einer ösfenllicheu Lehranstalt oder einer Privat schule innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu un terziehen. Es ist nun für hiesige Stadt als Jmpflokal -er kleine Ratskellersaal gewählt und als Impftermine die Folgenden festgestellt worden: Freitag, den 7. Juni, Dienstag, den 11. Juni, Freitag, den 14. Juni und Dienstag, den 18. Juni. Die Impfung erfolgt nachmittags von 2 bis 4 Uhr. In Gemäßheit von 8 1 der Verordnung vom 20. März 1875, die Aus führung des Reichsimpfgesetzes betreffend, werden die Eltern, Pflegeelterri und bez. Vormünder der nach 8 1 «ub 1 des Reichsgesetzes impfpflichtigsn Kinder andurch ausgefordert, mit ihren Kindern in den vorerwähnten Impfterminen be hufs der Impfung zu erscheinen und an dem nächstfolgenden Jmpftage ihre Kin der zur Kontrolle und Erlangung des Impfscheines wieder vorzustellen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Diese nur gedachten Zeugnisse sind im Impftermine auszuweisen. Eine mündliche Gestellung zum Erscheinen im Impftermine wird nicht erfolgen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlicher! Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach § 14 des Reichsgesetzes umiachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 50 Mar! oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Hiernach werden die Angehörigen der Impflinge auf die 88 1 und 2 der von dem Königlichen Ministerium des Innern mittelst Ver ordnung vom 10. Mai 1886 ungeordneten Verhaltungspflichten aufmerksam gemacht. 8 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Mphtheritss, Croup, Keuchhusten, Fleckryphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden. 8 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschsnem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Lichtenstein, am 30. Mai 1895. Der Stadttat. Lange. Wolf. Im hiesigen Handelsregister ist heute auf dem neuangLlezten FoUum 251 die bisher in Dresden bestandene Firma: Müller N Sch«eeWK«x in Lich tenstein und als deren Inhaber der Kaufmann Herr Julius Arthur Kmd in Dresden eingetragen, sowie weiter verlautbart worden, daß der bisherige In haber derselben, der Kaufman» Herr Julius Arthur Kind in Dresden aus geschieden und der Kaufmann Herr Richard Linus Hering in Lichtenstein nunmehr Inhaber der Firma ist. Lichtenstein, am 31. Mai 1895. König!. Amtsgericht. Gehler. R. TageSgeschichte. * — Lichten st ein, 5. Juni. Gestern abend passierte ein Motorzweiradfahrer unsere Stadt. Die Fahrt ging flott, machte aber für den Zuschauer keinen ermutigenden Eindruck, da die Schwankungen recht bemerklich waren, welche bei dem Fahren eines Zweirades ohne elementare Kraft gar nicht sicht bar sind. * — Gestern abend trat trotz der bemerklichen kühlerenTemperatur hervortretendeSWetterleuchten ein. * — Pfingsten ist wieder vorbei, es wird überall nicht an Solchen fehlen, die recht zufrieden mit dem Verlauf der Festtage waren, und auch nicht an Solchen, welche dabei dies oder jenes auszusetzen haben, je nachdem das Vergnügen war. Am meisten beeinflußte die Witterung die Stimmung, und da fehlt eS da, wo nähere oder fernere Ausflüge unter nommen werden, ja nie an kleinen Zwischenfällen, die gerade so, wie Staub und Hitze nicht zur Er höhung der Annehmlichkeiten beitragen. Aber schließ lich bleibt Pfingsten doch das liebliche Fest, die un liebsamen Erinnerungen verschwinden bald und nur ein dankbares Gedenken bleibt für die Feiertage im schönen Frühling. Und mit Pfingsten ist nun auch die Aera der Landpartieen angebrochen, welcher die der Sommerreisen folgt. Und wer dann in den großen Ferien nicht in die Ferne schweifen kann, sondern daheim bleiben muß, weil Geschäft oder sonstiges ihn hindern, der hat doch seine rechte Freude an den Landpartieen, zu welchen sich der Deutsche so gern vereinigt. Kein rechter Verein, und wir find unter allen Nationen wohl darin am größten, der nicht im Sommer mit Kind und Kegel ins Freie zieht. Allerdings wollen die Leute, welche das Wetter machen und nicht machen, der frühlingsfrohen und sommerfreudigen Menschheit schon die gute Laune verderben, sie reden von einem nassen Juli Anfang, von einem nässeren Juli-Lnde und von einem geradezu schwimmenden August, aber dazu kann man bloß sagen: Abwarten! Ist es soweit, kann man immer noch den Regenschirm aufspannen. Daß wir einen mehr feuchten, als trockenen Sommer bekommen, darin sind alle Meteorologen einig, aber ganz trocken ist ein deutscher Sommer ja nie, dazu werden in den heißen Tagen viel zu viel Schoppen hinter die Binde gegossen! * — Bei Beginn der Badezeit geben wir einige allgemein als zweckmäßig anerkannte Baderegrln. Man gehe langsam zum Bade, warte daselbst änge- kleidet einige Minuten, entledige sich dann schnell seiner Kleidung und gehe sofort in das Wasser. Im Wasser verweile man je nach der Temperatur des selben ungefähr 5 bis 10, höchstens 15 Minuten, verlasse es aber sofort, sobald man ei» Frösteln ver spürt. Nach dem Bade kleide man sich schnell an und suche durch lebhafte Bewegung oder schnelles Gehen den Körper wieder in Wärme zu bringen. Das lange Verweilen auf dem Badeplatze, wie man dies vielfach bei Kindern beobachten kann, sollte den selben strengstens verboten werden. Das Baden nach dem Essen ist möglichst zu vermeiden, bei Unwohl- sein aber gänzlich zu unterlassen. * — Eine uralte Klage der Handwerker ist es, daß ihnen nicht gleich bar bezahlt wird. Darum steht auch schon in der Bibel davon zu lesen; so heißt es bereits im Alten Testament 3. Moses 19, 13: „Du sollst dem Arbeiter seinen Lohn nicht über Nacht vorenthalten!" Noch eindringlicher lautet eine andere Stelle (5. Moses 24, 14 und 13): „Du sollst einen Arbeiter nicht drücken, einen Armen und Dürftigen, mag er dein Stammesgenvsse sein oder von deinen Gästen, die in deinem Lande in deinen Thoren leben. Am bestimmten Tage mußt du ihm seinen Lohn geben und die Sonne darf darüber nicht untergehen, denn er ist arm und freut sich darauf, und er soll nicht deinetwegen zu Gott rufe», weil dann an dir Sünde wäre." * — Die Gefährlichkeit der Insektenstiche ist mit Eintritt der warmen Tage wieder besonders zu be rücksichtigen, nicht etwa wegen ihres eigenen Giftes, sondern besonders wegen ihres Besuches von allen möglichen verwesenden Stoffen und Weiterverschlep pung deS Leichengiftes. Es ist darum ratsam, bet den Fußtouren auch der Vorsicht zu gedenken und stet« ein Fläschchen Salmiakgeist mit sich zu führen, um mit solchem schnell die Stichstelle einzureiben, da dadurch das Gift neutralisiert und unwirksam wird. * — Schon wird infolge des überaus fruchtba ren Wetters während des letzten Frühlings von hier und da der Beginn der Heuernte gemeldet, die quali tativ, wie quantitativ nichts zu wünschen übrig lassen soll. Nicht lange wird es mehr dauern, dann klingen überall auf den Wiesen Sense und Sichel, und der bunte Blumenschmuck fällt, der in seinem so schlichten, natürlichen Reiz manchem Naturfreund eine rechte Freude gewesen ist. Der Anblick der Wiesenfläche wird nach dem ersten HeuschnitL nie wieder ein so anmutiger im Jahre, Frühlingsweben ist eben uner setzbar. Bleibt die Witterung im Allgemeinen günstig, dürfte es verschiedentlich statt sonstigen zwei Heuernten deren drei geben, dem Landwirt und Viehzüchter fehlt es also nicht an Futtermitteln, und es ist das um so erfreulicher, als bei den zeitweise tief herab gegangenen Roggenpreisen der Viehzucht immergrößere Aufmerksamkeit zugewendet worden ist. Stolz reprä sentieren sich auch die Getreidefelder von Weitem, in der Nähe sieht man aber doch, wie die Saaten standsberichte aus manchem Bezirk des Reiches ver künden, viele dünne Stellen, auch sind die Körner nicht so reichlich vorhanden, wie es wohl zu wünschen wäre. Es dürfte wohl stimmen, wenn angenommen wird, diegesamteRoggenernte im deutschen Reiche werde kaum drei Viertel der Ernte von l894 betragen, der Ertrag wird.stellenweise sogar auf die Hälfte herunter gehen, immer vorausgesetzt, daß normales Wetter bleibt und keine empfindlichen Witterungsstörungen sich bemerkbar machen. Wir gehen nun mit schnellen Schritten Sommers Anfang zu, in zwei Wochen haben wir schon fast den längsten Tag des Jahres erreicht, von welchem es dann wieder bergab geht. So weit sind wir also im Jahre schon voran, einen so großen Weg haben wir schon hinter uns. Wie im Fluge eilen die Tage dahin, die des Sonnen scheins, wie die deS Regens, der Freude, wie der Sorge, und manchem möchte man zurufen, zu bleiben. Aber weiter, immer rastlos geht es weiter!! * — Gebt Acht auf Kinder! In Bayern wurden seit 10 Jahren 600 Brände durch Kinder im Alter von 2—11 Jahren angestiftet. * — Am29. Mai fand in Glauchau in Weid müllers Restaurant eine Bezirks-Ausschußsitzung vom König!. Sächs. Militärvereins-Bund (Bez. Glauchau) statt, und wurde beschlossen, eingetretener Verhält nisse halber die Bezirks-Versammlung nicht am
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite