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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 02.04.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-04-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190304023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19030402
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19030402
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1903
- Monat1903-04
- Tag1903-04-02
- Monat1903-04
- Jahr1903
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 02.04.1903
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WMMckMWN Wochen- und NachrichMlatt zugleich ZeMls-AnzeM sm Koljnhsrf, Ködlih, Imsdors, Kisdorf, St. ßgidim, Keimichsort, Uoricoau n. MW AwtMatt Mr den Stadtrat zu Lichtenstein. ———— —— —... —— — — -— k; 3. Iahrga n g. —-— —-———— ——- —— Ar. 76. Donnerstag. Len 2. April "K7?rr?K" 19VS. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis I Mk. 26 Pfg., durch die Post bezogen I Mk. 50 Pf. — Einze Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 6, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Inserate werden die fiinfgespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. — Im „Amtlichen Teil" wird die zweispaltige Zeile oder deren Raum mit 30 Pfennigen berechnet. Für auswärtige Inserenten kostet die bgespaltene Zeile 15 Pfennige. — Städtische Sparkasse Lichtenstein. Spareinlagen werden an allen Wochentagen angenommen und zu- rückgezahlt. C x p e d i t i o n s st n n d e n: vormittag 8—12 Uhr, nachmittag 2—4 Uhr. Alle am 1., 2. und 3. eines jeden Monats bewirkten Einlagen werden auf den vollen Monat der Einzahlung verzinst. Jie Wern« ks WIMmM Noch während der Fortdauer der letzten Zession des gegenwärtigen Reichstages ist nunmehr durch kaiserliche Verordnung die offizielle Festsetzung des Termins der allgemeinen Neuwahlen erfolgt; wie dies schon erwartet wurde, ist der 16. Juni zur Vornahme dieses bedeutsamen politischen Aktes be stimmt worden. Aber noch ehe der alte Reichstag nach Ostern für immer anseinandergeht, wird er sich mit einer Neuerung zu beschäftigen haben, die zum ersten Male bei der Wahl seines direkten Nachfolgers zur Anwendung gelangen soll, niit der Vorlage über die erhöhte Sicherung des Wahlgeheimnisses. Da es sich indessen bei derselben um keine wirkliche Gesetzes vorlage handelt, sondern um eine bloße Verordnung des Bundesrates, so kann der Reichstag gemäß seiner Geschäftsordnung den Entwurf des neuen Wahl reglements nicht in eine längere parlamentarische Behandlung nehmen, sondern er muß sich über den selben einfach durch' Abstimmung für oder gegen entscheiden. Doch gilt es schon jetzt als zweifellos, daß die geplante Abänderung des Reglements zu den Reichstagswahlen die Zustimmung der jetzigen deutschen Volksvertretung finden wird, und demnach werden schon die nächsten Reichstagswahlen im Rahmen der neuen Wahlordnung vollzogen werden. Letztere schreibt nun bekanntlich, was ihre Haupt punkte anbelangt, vor, daß die Stimmzettel in Größe, Farbe usw. übereinstimmen müssen, und zwar nach den hierüber von der Regierung gegebenen Festsetzungen, daß sie in amtliche, den Wählern am Tische des Wahlvorstandes einzuhändigende Um schläge zu legen sind und daß der letztere Akt in einem besonderen Nebenraum des Wahlzimmers vorzunehmen ist. Der gedachte Raum darf nur Verbindung mit dem Wahlzimmer haben, auch darf ihn immer nur ein Wähler behufs Vornahme ge dachter Handlung, des Steckens des Stimmzettels in den Umschlag, betreten. Wenn jedoch ein solcher Nebenraum in dem Wahllokal absolut nicht beschafft werden kann, so ist die Aufstellung eines besonderen Nebentisches nachgelassen, an welchem der einzelne Wähler das Verfahren mit dem Stimmzettel zu besorgen hat. Es ist über die Bestimmung betreffs des Jsolierraums schon viel in der Presse und im Publikum gewitzelt worden, speziell hat man des wegen der neuen Wahlordnung den geschmackvollen Namen „Klosettgesetz" gegeben, in Andeutung der „intimen" Lokalität im Hause. Indessen, diese Witzeleien werden schon wieder verstummen, kann es doch keinem Zweifel unterliegen, daß die jetzt dem Reichstage unterbreiteten Vorschläge zur größeren Sicherung des Wahlgeheimnisses entschieden einen Fortschritt auf diesem Gebiete bedeuten. Man kann zugeben, daß das neue Wahlverfahren einigermaßen umständlich ist, aber ebenso unbestreitbar ist es, daß es das Geheimnis der Stimmabgabe des einzelnen Wählers besser wahrt, als dies das seitherige Wahl reglement zu tun vermochte. Irgend eine Kontrolle darüber, welchem Kandidaten der Wähler seine Stimme vielleicht gegeben hat, wird künftig kaum noch möglich sein, vor allem, weil derselbe ganz für sich das Stecken des Stimmzettels in den Umschlag zu besorgen hat, eine Beaufsichtigung oder Beein flussung von der einen oder der anderen Seite muß da als absolut ausgeschlossen gelten. Was nun die voraussichtlichen Wirkungen des neuen Verfahrens für die Neichstagswahlen anbelangt, so läßi sich hierüber nur schwer prophezeien. Das Eine indessen darf gewiß schon jetzt bestimmt aus gesprochen werden, daß das abgeänderte Wahl reglement keine besonders große Bedeutung für den Ausfall der Neuwahlen erlangen und daher von keinem einschneidenderen Einflüsse auf die Gestaltung der Wahlergebnisse sein wird, es dürften auch künftig die allermeisten Wähler bei der Stimmabgabe nur ihrer politischen Ueberzeugnng folgen. Politische RrE-schau. DsKtschss Neich. * Wie der „Chemn. Allg. Ztg." aus Wien ge meldet wird, hat in letzter Zeit zwischen dem Wiener und dem Salzburger Hofe ein lebhafter Gedanken austausch über die Angelegenheit der Prinzessin Luise und das Manifest des Königs Georg statt gefunden. Trotz aller Ableugnungsversuche sei durch dem toskanischen Hofe aus Lindau zugegangene Nachrichten bestätigt worden, daß die Prinzessin in der ersten Erregung über die herben Worte des Königs einen verzweifelten Schritt zu tnn beabsich tigte und nur von ihrer Umgebung davon abgehalten worden ist. Ebenso stehe fest, daß die Prinzessin das königliche Manifest mit der Darlegung der Gründe ihrer Flucht beantworten wollte, trotzdem ihr juri stischer Beistand davon abgeraten habe. Der Groß herzog von Toscana soll entschlossen sein, Schritte zu unternehmen, um eine Protestnote an den säch sischen Hof zu richten. Er soll Kaiser Franz Josef davon in Kenntnis gesetzt haben, welcher erklärt habe, daß er die Angelegenheit als Privatsache betrachte, in welche er sich nicht einmischen walle. Die künf tige Stellung der ehemaligen Kronprinzessin sei nun mehr geregelt, indem der Großherzog von Toscana seiner Tochter den Titel „Königliche Hoheit von Toscana" verleiht und Kaiser Franz Josef diesen Titel voraussichtlich anerkennen werde. Die Prin zessin soll als verwitwete Erzherzogin angesehen werden und auf einem dem Großherzog gehörigen, in Oesterreich belegenen Schlosse Wohnung nehmen. * Deutschland ist gut g e n u g für die Kongregationen, denen Frankreich die Tür weist. Auch die Franziskaner wollen sich, wie Pariser Blätter melden, in Deutschland ansiedeln und haben bereits ihre Bibliothek dorthin gesandt. Wie wäre es, wenn wir die Bibliothek und die Franzosen die Franziskaner behielten? * In der immer dringender werdenden Straf prozeßreform sind weitere vorbereitende Schritte von der Kommission des Reichsjustizamts getan, welche vom 17. bis 21. März tagte. Sehr eingehend wurden die Fragen besprochen, ob die Vorschriften über die Beeidigung von Zeugen und Sachverstän digen einer Aenderung zu unterwerfen seien und ob den Redakteuren und dem übrigen Personal der periodischen Presse die Befugnis zur Verweigerung des Zeugnisses über Verfasser und Einsender von Preßartikeln einzuräumen sei. Es ist dringend zu wünschen, daß die geführten Verhandlungsprotokolle zur öffentlichen Besprechung gestellt werden. * Verschöne Zentrumstraum vonAuf- hebung des ß 2 des Jesuitengesetzes verflüchtigt sich mehr und mehr, nachdem aus Dresden der endgültige Bescheid eingegangen ist, daß Sachsen gegen den Antrag stimmen würde. Damit ist jede Möglichkeit geschwunden, diesen durchzubringen. Der Reichs kanzler hat die angesichts dieser Sachlage gebotenen Entschließungen bis zu seiner Rückkehr vom Oster- Urlaub aufgeschoben. Es bieten sich ihm nur zwei Möglichkeiten: entweder die, auf eine Entscheidung im Bundesrat zu dringen, und zwar mit der Gewiß heit der ihm bevorstehenden Majorisierung oder die, den Gedanken der Aufhebung des Z 2 ganz fallen zu lassen. Welche von beiden Gras Bülow wählen wird, ist unschwer zu erkennen, wenn man erwägt, daß Majorisierungen des Kanzlers im Bundesrat zwar schon vorgekommen, immerhin aber eine große Seltenheit und in jedem Falle eine sehr mißliche Sache sind. Das Zentrum mag sich bei dem Bischof Korum von Trier bedanken, wenn sein Wunsch nicht in Erfüllung geht. Oesterreich * Herunter mit dem Zopf! In einem Einzelfalle, der bis zum höchsten österreichischen Gerichts höfe hinauflangte, hat dieser nunmehr entschieden, daß Nichtkatholiken nicht verpflichtet sind, gegen ihr Gewissen und gegen die Lehren ihrer Kirche der römischen Hostie (bei Prozessionen, Versehgängen usw.) den Gruß zu er weisen. So selbstverständlich eigentlich diese Entschei dung ist, so bedeutet sie doch gegenüber der bisherigen Praxis eine Befreiung der Protestanten von einem wahren Alpdruck. Italien. *Kaiser Wilhelm trifft am 2. Mai in Rom ein, wo er bis zum 6. Mai verbleiben wird. Eine Reise nach Neapel unterbleibt jedoch. Türkei. * Niedergehauen wurde von türkischen Truppen eine bulgarische Bande. 26 Tote und 4 Schwerverletzte blieben auf dem Feld. Zwei weitere Banden, die das Land um Monastir unsicher machen, haben noch immer entwischen können! Aus Stadt «nd Land. Lichtenstein, 1. April. Ja der Karwoche, die mit Montag, den 6. April, beginnt, ist bis mit einschließlich den ersten Osterfeiertag sowohl die Abhaltung öffentlicher Tanz musiken, wie die Veranstaltung von Privatbällen, auch wenn diese in Privathäusern oder in Lokalen geschlossener Gesellschaften abgeyalten werden, verboten. Konzcrt- musiken und andere, namentlich mit Musikbegleitung verbundene geräuschvolle Vergnügungen an öffentlichen Orten, insbesondere auch Theatervorstellungen, sind in der Zeit von Gründonnerstag, einschließlich desjelben, bis mit Sonnabend vor Ostern gleichfalls nicht ge stattet. Zu den Theatervorstellungen, die in der Zeit vom Palmsonntage bis zum Mittwoch in der Karwoche aufgeführt werden, sollen nur angemessene ernste Stücke gewählt werden ; namentlich soll die Aufführung von Possen und ungeeigneten Lustspielen unterbleiben. Am Karfreitag und am ersten Osterseiertag ist ferner die Abhaltung öffentlicher Versammlungen aller Art, auch die Versammlungen der Geineindcvertreter, sowie der Innungen, und anderer Genossenschaften gänzlich ver boten. An den Vorabenden beider Festtage sind die Versammlungen nur bis nachts zwölf Uhr gestattet. Schaustellungen aller Art, öffentliche Auf- und Auszüge, Vogel- und Scheibenschießen und Schießübungen über haupt, sind am Karfreitag gleichfalls verboten. — Hohndorf. Am 31. März wurde in einem hiesigen Teich ein unbekannter männlicher Leichnam aufgefunden: Alter ca. 40 Jahre, Statur mittel, Haar dunkel, Schnurrbart hell, bekleidet war derselbe mit schwarzem Tuchrock, dunkelgrauen Sommerhosen, grüner Weste, hellgestreiftem Hemd, braunen Unter hosen und Strümpfen, weißem Vorhemdchen mit Umlegekragen, gelbem Strohhut mit schwarzem Band, Hellem Shawltuch und schwarzen Tuchschuhen mit Ledersohlen. Auf einem vorgefundenen Rasiermesser ist der Name Traugott Hainig eingeschrieben. Zweck dienliche Auskünfte über den Unbekannten wolle man im hiesigen Gemeindeamt anbringen. Hohndorf. Vergangenen Freitag stürzte das 2^jährige Kind eines hiesigen Bahnarbeiters in den sogen. Fankhänelteich neben dem Gemeinde amt. Der Bergarbeiter Seidler beobachtete von seiner Wohnung aus den Vorfall, begab sich nach dem Teich und sprang unter eigener Lebensgefahr in den selben. Es gelang ihm, das schon dem Tode nahe Kind zu retten und seinen in der Nähe des Teiches wohnenden Eltern zuzusühren.
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